Diskussion:Anzeigenblatt

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von Diskussion:Presse (Medium hierherkopiert, ein statem,ent, das wohl aus der feder des bundesverands deutscher anzeigenblätter stammt und gegebenenfalls wg. urv und npov überarbeitet werden müsste aber ggf. in Anzeigenblatt eingearbeitet werden könnte---Poupou l'quourouce 16:52, 15. Jul 2005 (CEST):

Anzeigenblätter/Anzeigenzeitungen Anzeigenblätter (auch: Anzeigenzeitungen, Gratisanzeiger, Stadtteil-Zeitungen, Wochenblätter etc.) sind in der Regel kostenlos den Haushalten zugestellte, periodisch erscheinende lokale oder regionale Medien, die allen Haushalten (auch den Werbeverweigerern) unaufgefordert innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes überwiegend wöchentlich ein bis zwei Mal zugestellt werden. Anzeigenzeitungen finanzieren sich fast ausschließlich über Anzeigen- und Prospektbeilagenwerbung sowie mit rund sieben Prozent über Zusatzeinnahmen (z.B. aus dem Verkauf von lokalen Büchern oder Reisen etc.). Sie verfügen über keine Vertriebseinnahmen und dienen dem örtlichen Handel- oder Dienstleistungsgewerbe als Werbeträger (Unterpunkt: Anzeigen und Beilagen). Die meisten Anzeigenblätter bieten rund 30 bis 40 Prozent redaktionelle Inhalte (Unterpunkt: Redaktion, Layout, Format, Umfang und Internet). Nur noch eine Handvoll Anzeigenblätter bietet ausschließlich Anzeigen. Dies schränkt jedoch keinesfalls zwangsläufig die Bedeutung der Titel als lokale Werbeträgermedien ein. In Bayern zum Beispiel gibt es einen Titel ohne redaktionelle Beiträge, der seit über 50 Jahren am Markt ist. Dennoch: dies bleibt eine Ausnahme.

Anzahl Titel und Verlage sowie Nettowerbeumsatz In Deutschland erscheinen in 469 Verlagen 1.306 Anzeigenblätter mit einer Gesamtauflage von rund 85,6 Mio. Exemplaren. Dies bedeutet, dass jeder Haushalt in Deutschland durchschnittlich mindestens zwei Anzeigenzeitungen pro Woche erhält. Mit einem Anzeigen- und Beilagenumsatz von jährlich netto rund 1,8 Mrd. Euro hat sich dieses Medium einen beachtlichen Marktanteil gesichert, der 2004 erstmals auf Augenhöhe mit den Publikumszeitschriften lag. Keine der klassischen Mediengattungen verfügt derzeit über solche Wachstumsraten wie Anzeigenblätter.

Reichweite in der Bevölkerung Dass Anzeigenblätter von vielen Werbungtreibenden als Basismedium regelmäßig eingesetzt werden und sich vor allem bei Einzelhändlern mit lokalen und regionalen Absatzmärkten großer Beliebtheit erfreuen, hängt mit den guten qualitativen und quantitativen Leistungen dieser Mediengattung zusammen. Die wichtigste Leistung ist die hohe Haushaltsabdeckung. Dies stellt eine stabile Größe für die Werbeplanung des Handels dar. Ein Blick in die allseits anerkannte Medienstudie AWA - Allensbacher Werbeträgeranalyse, die jährlich im Institut von Prof. Dr. Dr. h.c. Elisabeth Noelle-Neumann erstellt wird, zeigt die überaus guten Medialeistungen. Die bevölkerungsrepräsentative Studie wird nach dem Quoten-Auswahlverfahren durchgeführt, wobei 2004 insgesamt 21.257 Personen befragt wurden. Erstmals wurden Anzeigenblätter 1994 in der AWA erhoben. Die Reichweite der Anzeigenblätter beträgt in der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahre laut AWA 2004 insgesamt 92,1 Prozent nach dem Weitesten Leserkreis. Beim WLK handelt es sich um jene Personen, die mindestens eine Ausgabe in den letzten 12 Erscheinungsintervallen gelesen oder durchgeblättert haben. Neben dem WLK gilt auch der Wert „Leser pro Ausgabe“ (LpA) als wichtige Kenngröße. Auch hier stehen die Anzeigenzeitungen sehr gut da. So erreichen sie laut AWA 2004 rund 810.000 Leser mehr als im Vorjahr. Bereits von 2003 zu 2002 war ein Leser-Anstieg von 650.000 Lesern zu verzeichnen. Die Leserschaft stieg 2004 zu 2003 von 42,81 Mio. Personen auf 43,62 Mio. Leser pro Ausgabe (LpA) in der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland. Das entspricht einem Prozentwert von 67,2 Prozent .

Auch bei jungen Lesern stehen Anzeigenblätter sehr gut da. In der Altersgruppe der 14 bis 29-jährigen erreichen sie 6,38 Mio. Leser (50,6 Prozent im entsprechenden Bevölkerungssegment). Im Vergleich dazu sind es bei der regionalen Abo-Tageszeitung nur 4,45 Mio. (35,3 Prozent im entsprechenden Bevölkerungssegment). Mit Anzeigenblättern erreicht man demnach 1,93 Mio. junge Leser mehr - ein hervorragend guter Wert. Die regionalen Abo-Tageszeitungen verlieren insgesamt an Reichweite laut AWA.

Leser Wie die Menschen, so die Leser Das Durchschnittsalter der Anzeigenblattleser ist laut der Studie Anzeigenblattqualität (AQ), die über den Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) erhältlich ist, mit 48 Jahren gleichauf mit dem Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung. Ein Vorurteil wird hier widerlegt. Die Leserschaft differenziert sich nicht nach Haushaltseinkommen. Anzeigenblätter kommen nicht nur in fast jeden Haushalt, sie werden auch unabhängig von der wirtschaftlichen Kraft der Privathaushalte gelesen.

Deutschland kauft lokal Die Anzeigenblätter liegen im Konzert der lokalen Medien ganz vorne und gelten bei den Verbrauchern als hochkompetente Informationsquelle vor der Kaufentscheidung. Näheres zum Nutzungsverhalten entnehmen Sie bitte den Grafiken aus der Studie Anzeigenblattqualität (AQ).

Erscheinungsweise, Zustellung und Zusteller Rund 96 Prozent aller Titel erscheinen wöchentlich, je 2 Prozent vierzehntäglich oder monatlich. Nachdem bis Ende der achtziger Jahre 40 Prozent der Anzeigenblätter donnerstags erschienen, ist dieser Wert bis zum Jahr 2005 auf nur noch 11 Prozent gesunken. Mittlerweile hat sich der Mittwoch als der wichtigste Erscheinungstag durchgesetzt. 53 Prozent der Titel erscheinen hier. Mit dieser Umstellung zur Wochenmitte tragen die Verlage vor allem den Wünschen des Einzelhandels aber auch anderer Branchen Rechnung. Der Einzelhandel möchte mit seinen Werbebotschaften früh zur Wochenmittel in den Haushalten präsent sein – zu einem Zeitpunkt wo in der Regel Einkaufsentscheidungen getroffen werden aber noch nicht umgesetzt sind. Neben dem Mittwoch hat sich auch das Wochenende als beliebter und sinnvoller Erscheinungszeitpunkt für Anzeigenzeitungen durchgesetzt. 35 Prozent aller in Deutschland zugestellten Anzeigenblätter erscheinen am Samstag und Sonntag. Damit die Bürger auch pünktlich ihre Anzeigenzeitungen im Briefkasten vorfinden – dafür sorgen rund 170.000 Boten, die Wochenblätter zustellen. 57 Prozent sind Schüler/Studenten (Übrige: Rentner, Hausfrauen etc). Viele Verlage verfügen über ausgefeilte professionellste Zustellkontrollen. Das stellt sicher, dass die Titel nicht irgendwo, sondern in der Regel im Briefkasten landen.

Anzeigen und Beilagen Anzeigenblätter enthalten typbedingt viele Anzeigen, sowohl des Handels- und Dienstleistungssektors. Hierzu gehören beispielsweise national agierende Discounter, der Automobilhandel, Textilketten oder Baumärkte ebenso wie kleine mittelständische Betriebe (Metzgereien, Bäckereien oder Handwerksbetriebe). Für den Einzelhandel sind Anzeigenzeitungen in der Regel ein unerlässliches Basismedium. Ein wichtiges Geschäftsfeld stellen auch die privaten Kleinanzeigen dar (u.a. Immobilien, Kfz, Stellen). Ein wichtiger Vorteil gegenüber anderen Mediengattungen liegt in der günstigen Teilausgaben-Politik der meisten Anzeigenblätter. Keine Mediengattung kann mit so vielen Unterausgaben belegt werden, wie Anzeigenblätter. Die Schätzungen variieren hier zwischen 3000 bis 4000 Belegungsmöglichkeiten. Das hilft den Anzeigen- und Beilagenkunden entscheidend, Streuverluste weitgehend auszuschalten und den Einsatz der Werbegelder zu optimieren. Das Beilagengeschäft liegt bei rund 530 Mio. Euro Umsatz jährlich (30 Prozent des Gesamtumsatzes).

Anzeigenblattplanung mit BVDA TOPline Mit BVDA TOPline ist Mediaplanung für Anzeigenblätter in 30 Minuten kein Problem mehr. BVDA TOPline ist zum einen ein elektronischer Verbreitungsatlas, der dem Mediaplaner genau zeigt, wo welcher Titel in Deutschland erscheint. Zum anderen ist BVDA TOPline eine Tarifdatenbank, die es ermöglicht, die Schaltungskosten einzelner Titel oder Titelkombinationen für Anzeigenkampagnen oder/und Beilagenschaltungen darzustellen. Hierfür berücksichtigt BVDA TOPline sämtliche Rabatte und Zuschläge. Erstmals erschien BVDA TOPline 1998. Über BVDA TOPline sind die Tarif- und Vertriebsdaten für eine Anzeigenzeitungs-Gesamtauflage von über 50 Mio. Exemplaren planbar. Seit 2004 sind in BVDA TOPline auch die Daten für die Planung von Direktzustellungen (z.B. von Werbeprospekten) jener Anzeigenblatt-Vertriebsorganisationen integriert, die mit dem hochwertigen Gütesiegel Geprüfte Direktzustellung (GDZ) ausgestattet sind. Nähere Informationen finden Sie unter www.gdz-siegel.de und im folgenden Buchkapitel „Prospektzustellung“. Es ist geplant, BVDA TOPline 2006 als internatbasierte komplett überarbeitete Version auf den Markt zu bringen und die Anzeigenblatt- sowie Beilagen- oder Direktzustell-Planung noch komfortabler zu gestalten. Hierbei ist es das Ziel, dass Verlage, Kunden oder Agenturen über eine Schnittstelle auch Geomarketing-Daten integrieren können. BVDA TOPline ist über den Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter erhältlich (www.bvda.de). · Ein Kartentool ermöglicht in der Ausgabekarte die detaillierte Darstellung des Plangebiets. Diese Verbreitungskarte kann als Bitmap-Datei abgespeichert und in andere Software-Anwendungen (z.B. Excel) eingefügt werden. · Die Exportfunktion des Mediaplans bietet die Möglichkeit Filialplanungen mit mehreren tausend Standorten schnell und übersichtlich zu bearbeiten. Bei der Anzeigenblattplanung auf Gemeinde-Ebene können qualitative Haushalts-Daten auf der Basis des Sinus-Milieu-Modells hinzugezogen werden.

Redaktion, Layout, Format, Umfang und Internet Anzeigenzeitungen weisen unterschiedliche Formen auf. Manche Titel sind im Boulevard-, andere im klassischen Zeitungsstil: Berliner, Rheinisches sowie Nordisches Format dominieren – also die 6 bis 8-spaltigen. Der Seitenumfang bewegt sich meist zwischen 12 bis 38 Seiten; Jubiläumsausgaben bringen es auch schon einmal auf über 120 Seiten. Fast alle Titel erscheinen im 4-c-Druck und verfügen ergänzend über eigene Internetauftritte (Adressen unter www.bvda.de Rubrik „Mitgliedsverlage“). Die Titel weisen durchschnittlich rund 30 bis 40 Prozent redaktionelle Inhalte aus. Anzeigenblätter verfügen im Gegensatz zu Tageszeitungen zwar über keine Vollredaktionen. Längst haben sich jedoch viele Titel zu wichtigen, manche sogar zu den wichtigsten regionalen oder lokalen Medien überhaupt entwickelt. Die redaktionelle Qualität ist in den vergangenen Jahren in vielen Regionen deutlich gestiegen. Die Redaktionen bestehen aus All-Roundern die häufig die Titel nicht nur redaktionell bestücken sondern auch gestalten (Layout etc.). Nur größere Blätter verfügen zusätzlich über Produktions- oder Layoutmitarbeiter oder separate PR-Redakteure. Die Redaktionsgrößen variieren stark. Kleinere Anzeigenblätter beschäftigen manchmal nur einen Redakteur, auflagenstarke Titel mit mehreren Ausgaben und einem großen Verbreitungsgebiet, das manchmal mehrere Hundert Gemeinden einschließt, beschäftigen bis zu 20 Redakteure. Wenige Titel haben auch gar keine Redakteure unter Vertrag, sondern arbeiten fast ausschließlich mit freien Mitarbeitern zusammen. In Sachsen zum Beispiel erscheint eine große Anzeigenzeitung in rund 250 Orten und arbeitet über 100 so genannten Pressebüros mit freien Journalisten zusammen. Diese stellen ihre Beiträge auf eine Internetplattform den Objektverantwortlichen zur Verfügung. Die Redaktionsgröße hängt auch vom redaktionellen Profil hab. Manche Titel legen Wert auf wochenzeitungsähnliche Aufmachung und bieten den Lesern entsprechend rubrizierte Beiträge (Lokales, Sport, Wirtschaft, Veranstaltungen, Kultur, Politik, Szene etc.). Vor allem am Wochenende können diese Themen auch einmal nationale oder internationale Themen einschließen. Die Stärke der Anzeigenzeitungen ist jedoch ihre Kleinteiligkeit mit deutlichem Fokus auf sublokale Berichterstattung. Es gilt das Motto „Total Lokal“. Um das zu unterstreichen sicherte sich die 1987 gegründete Spitzenorganisation der Anzeigenblätter, der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA), in dem rund 60 Prozent des Marktes zusammengeschlossen ist, im Jahr 2005 den Slogan „Deutschland liest lokal“.

Namen Anzeigenblätter/Anzeigenzeitungen Die unterschiedliche redaktionelle Positionierung vieler Blätter spiegelt sich auch im Titel wider. Sie heißen z.B. „Wochenblatt“, „Anzeiger“, „Kurier“ oder „Kreisblatt“. Manche titulieren sich in der Unterzeile mit „Ihre Wochenzeitung“ (z.B. Berliner Abendblatt). Oder sie nennen sich „Ihre Zeitung“ (Bielefeld heute), „Anzeigenzeitung“ (Landshuter Wochenblatt, Neue Braunschweiger), „Zeitung für Lokales“ (Brettener Woche“), „Sonntagszeitung“ (Boulevard Baden in Karlsruhe, Wesermarsch am Sonntag in Brake) oder „Wochenzeitung“ (Jülicher Woche, ‚echo’ in Rosenheim). Selten sind Bezeichnungen wie „Stadtteil-Zeitung“ (Münchner Nordrundschau, Bremer Anzeiger), „Anzeigen- und Informationsblatt“ (Bayrisches Taferl in Pfaffenhofen), „Nachrichtenblatt“ (Brühler Schlossbote) oder schlicht „Anzeigenblatt“ (Lokale Information Leverkusen, Marktkorb in Fulda).

Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter (ADA) Alle Mitgliedsverlage des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter sind nach der Satzung verpflichtet, die von ihnen herausgegebenen Titel der Auflagenkontrolle zu unterziehen. Bundesweit werden rund 70 Prozent der Anzeigenzeitungen in Deutschland ADA-geprüft. Darunter sind auch Titel, die nicht Mitglied im BVDA sind. Rund 830 Wochenblätter, gut 70 Prozent des Marktes, werden im Rahmen der ADA dahingehend überprüft, ob die von ihnen angegebenen Auflagen auch den Tatsachen entsprechen. Die ADA wurde 1985 in den Markt eingeführt. Bis dahin gab es für das Medium Anzeigenblatt keine Kontrollinstanz. Die werbungtreibende Wirtschaft begrüßte diesen Fortschritt, weil bei den geprüften Titeln keine Zweifel an der Richtigkeit der Auflagenhöhe mehr bestehen konnten. So setzte sich die ADA sehr schnell im Markt durch. Heute hat sie in der Werbewirtschaft eine große Bedeutung. Viele Inserenten belegen nur noch solche Anzeigenblätter, die auch ADA-geprüft sind. Das Kontrollsystem wird getragen von dem Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA). Trotzdem ist die ADA keine verbandliche Instanz. Um die Glaubwürdigkeit der Prüfung zu untermauern, werden die Kontrollen bundesweit von zwei namhaften Wirtschaftsprüfungsbüros in Köln und München durchgeführt. Diese Wirtschaftsprüfer arbeiten zwar nach einheitlichen Richtlinien, um die Wettbewerbsneutralität zwischen den Verlagen zu wahren. Sie sind in ihrer Tätigkeit gemäß ihrer Berufsordnung jedoch von Verband und Verlagen völlig unabhängig. Geprüft wird die gedruckte Auflage sowie die Trägerauflage. Für die Verifizierung dieser beiden Kategorien haben die Verlage alle hierfür relevanten Unterlagen vorzulegen. Das sind zum Beispiel Rechnungen für Druck und Transport, Nachweis des Papierverbrauchs, um über eine Kontrollrechnung mit dem Gewicht des einzelnen Exemplars eine Plausibilität herzustellen, Packlisten für die einzelnen Zustellbezirke, Ladelisten und die Arbeitsberichte der Vertriebsinspektoren. Kernstück der Kontrolle ist die genaue Prüfung der Belieferung und der Entgelte für die Zusteller. Ausgehend von dem vitalen Interesse des Verlages, Entgelte nur für wirklich verteilte Exemplare zu bezahlen, lässt sich über die Entgeltsumme die tatsächlich verteilte Auflage feststellen. Der Wirtschaftsprüfer kontrolliert anhand der Bankbelege, ob die Zahlungen an die Zusteller auch tatsächlich geleistet und keine internen Scheinbuchungen vorgenommen wurden. Dieser Katalog von Prüfinstrumenten bietet die notwendige Sicherheit vor falschen Auflagenzahlen. Die ADA-Richtlinien regeln nicht nur die Technik der Prüfung. Vielmehr sind in ihnen auch Vorkehrungen getroffen, dass nur die Normalhöhe der Auflage zur Meldung und Ausweisung kommen kann. Einmalige oder künstliche Erhöhungen der Durchschnittsauflage durch Sonderausgaben oder einmalige Auflagenerhöhungen aus besonderem Anlass werden eliminiert. Gleiches gilt für nicht kontrollierbare Mengen an Sammelabholstellen, also solche Exemplare, welche nicht einzeln durch Zusteller verteilt, sondern als Stapel zur Mitnahme ausgelegt werden. Jeder Verlag muss vierteljährlich die Durchschnittsauflage des Quartals melden. So besteht auch zwischen den Prüfungen die Möglichkeit, die in der Regel gegebene Kontinuität der Auflagenhöhe zu verfolgen. Die ADA-Zahlen werden viermal im Jahr - zusammen mit weiteren planungsrelevanten Daten – veröffentlicht und sind im BVDA zu erhalten. Sie stehen allen Werbungtreibenden und Werbeagenturen zur Verfügung. Die Verlage dürfen das ADA-Signet als Qualitätsmerkmal in ihrer Eigenwerbung benutzen, um ihre Seriosität auch bezüglich der Auflagenhöhe öffentlich zu dokumentieren.

Anzeigenblätter/Anzeigenzeitungen in den Bundesländern Bundesland Verlage Titel Auflage(in Mio. Exempl.)

Schleswig-Holstein 33 66 3,2 Hamburg 11 26 1,5 Niedersachsen 67 137 8,4 Bremen 5 10 1,4

Nordrhein-Westfalen 86 280 17,8

Hessen 49 87 6,7 Rheinland-Pfalz 11 82 2,9 Saarland 1 14 0,5

Baden-Württemberg 68 126 10,2

Bayern 80 190 12,1

Berlin 6 15 3,3

Brandenburg 12 64 3,1 Mecklenburg-Vorpommern 9 28 2,3 Sachsen-Anhalt 9 43 3,5

Sachsen 15 88 5,9 Thüringen 7 50 2,9

Deutschland 469 1.306 85,6 Quelle: BVDA - Bundesverband Deutscher AnzeigenblätterStand: 1. Januar 2005

Der Anzeigenblattmarkt in Deutschland (Titel, Verlage,Erscheinungsweise, Auflagen, Nettowerbeumsatz) Verlage Titel Anzahl Titel in % Auflage in Mio. Exemplare Anteil Aufl. in % Gesamt 469 1.306 85,6 davon BVDA 183 726 50,0 Erscheinungsweise wöchentlich 1.257 96 83,9 98 14-tägig 24 2 0,7 1 monatlich 25 2 1,0 1 Erscheinungstage(nur wöchentl. Titel) Montag 0 0,0 0,0 0,0 Dienstag 14 1,1 0,8 1,0 Mittwoch 678 53,9 44,3 52,8 Donnerstag 218 17,3 9,2 11,0 Freitag 18 1,4 1,0 1,2 Samstag 128 10,2 9,5 11,3 Sonntag 201 16,0 19,1 22,8 Auflagengrö§enklassen 01 bis 10.000 26 2,0 0,2 0,2 02 10.001 - 25.000 241 18,5 4,2 4,9 03 25.001 - 50.000 462 35,4 16,4 19,2 04 50.001 - 100.000 333 25,5 22,8 26,6 05 100.001 - 200.000 135 10,3 17,9 20,9 06 über 200.000 60 4,6 22,4 26,2 nicht wöchentlich 49 3,8 1,7 2,0 Netto-Anzeigenumsatz - Mrd. EURO/Index Jahr Mrd. EUR €nderungz. Vorj. in % Index Jahr Mrd €nderungz. Vorj. in % Index 1985 0,624 - 100,0 1996 1,539 3,2 246,8 1986 0,668 7,1 107,0 1997 1,677 9,0 268,8 1987 0,719 7,6 115,2 1998 1,762 5,1 282,5 1988 0,841 17,0 134,8 1999 1,.742 -1,1 279,3 1989 0,924 9,9 148,2 2000 1,792 2,9 287,3 1990 1,005 8,8 161,1 2001 1,742 -2,3 279,2 1991 1,113 10,7 178,4 2002 1,702 -2,8 272,8 1992 1,233 10,8 197,6 2003 1,746 2,6 279,4 1993 1,328 7,7 212,9 2004 1,836 5,2 294,2 1994 1,442 8,6 231,1 1995 1,491 3,4 239,1

Bestätigung liegt vor[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2006092610006856 liegt seit dem 26. September 2006 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: Raymond Disk. Bew. 19:35, 26. Sep 2006 (CEST)


Ich hatte diesen Baustein vor zwei Tagen zwar gesetzt, aber vergessen den Artikel vom URV-Baustein zu befreien. Habe ich jetzt nachgeholt. Sorry falls es dadurch zu Überschneidungen kam/kommt. --Raymond Disk. Bew. 11:58, 28. Sep 2006 (CEST)

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel lässt über große Strecken die Neutralität vermissen und ist eher eine Werbung bzw. Selbstdarstellung der beteiligten Firmen. Insbesondere der Abschnitt über das Internet-Portal stößt übel auf, dieser ist reinste Werbung. -- 80.139.10.197 17:15, 30. Sep 2006 (CEST)

Ja, hier ist (welch Zufall) die Position des Verbandes wiedergegeben, kein neutraler Standpunkt. Ich werden einmal versuchen, zu neutralisieren. Bei der Gelegenheit: Ich denke, man sollte Teile auslagern: Der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V. (BVDA) sollte (mit seinem tollen Preis) ein eigenes Lemma bekommen, die "Sonderwerbeformen" nach Annonce (Medien) verschoben werden (da diese Formen nicht nur in Anzeigenblättern eine Rolle spielen). Weiterhin ist sicher viel Spielraum zum kürzen.Karsten11 14:58, 3. Okt 2006 (CEST)
Erledigt. Ich habe Neutralität jetzt rausgenommen. So ok?--Karsten11 18:03, 4. Okt 2006 (CEST)

Der Abschnitt Werbeverweigerer ist nicht neutral, denn das zitierte Urteil "Einwurf eines Anzeigenblattes mit redaktionellem Teil trotz Briefkasten-Aufklebers" (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.1993 - AZ: 2 U 117/93) endet mit dem Satz:

„Solche Empfänger des Wochenblatts, die sich belästigt fühlen, können den weiteren Einwurf mit wenig Aufwand schon durch das Anbringen eines deutlicheren Aufklebers oder durch eine telefonische/schriftliche Mitteilung an die Bekl. verhindern und (notfalls) gerichtlich erzwingen.“

..sprich.. laut Urteil ist nur die die "schillernde" Formulierung " Keine Werbung" uneindeutig in Bezug auf Anzeigenblätter/ Kostenlose Zeitungen, da diese keine reine Werbung sind. Für " deutliche" Formulierungen wie etwa "keine Kostenlosen Zeitungen" in Bezug auf Kostenlose Zeitungen ist das aber völlig eindeutig - hier gilt m.E die Rechtsprechung des BGH, eine( konkrete eindeutige) Willensäußerung verlange grundsätzlich Beachtung durch den Werbenden. Unterlassungsansprüche bestehen aus Eigentum und Besitz, daneben besteht ein Abwehrrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Aus beiden Gesichtspunkten besteht ein Abwehranspruch des Briefkasteninhabers nach § 1004 BGB.

Sonntagserscheinung[Quelltext bearbeiten]

Es kommt so rüber, als sei es erforderlich, dass Anzeigenblätter die Sonntags kostenlos erscheinen, aktuelle SPortergebnisse veröffentlich müssen um ihr Erscheinen zu rechtfertigen! Kann hier jemand genaueres sagen?

Und die Blätter, die nur Anzeigen haben?[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit Blättern wie Der heiße Draht, die (fast) keine redaktionellen Teile habe und nur aus Anzeigen bestehen? Gehören die nicht in diesen Artikel? Wenn nein, wohin dann? --Plenz 14:19, 9. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Meiner Meinung nach gehört der heiße Draht klar zu den Offertenblättern siehe Offertenblatt da die Print-Version über den Zeitschriftenhandel verbreitet wird und praktisch "nur" Anzeigen enthält. Eine der Hauptkriterien für "Anzeigenblätter" bzw. "Stadtteilzeitungen", die kostenlose flächendeckende Verbreitung durch direkte Zustellung, fehlt beim heißen Draht auf jeden Fall daher kein Anzeigenblatt.--Hb69 11:02, 7. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für die Antwort. Der Begriff Offertenblatt war mir völlig unbekannt. --Plenz 05:10, 8. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ergänzende Daten[Quelltext bearbeiten]

  • 1797 gründet sich das „Landauer Frag- und Anzeigen-Blatt“
  • 1814 das „Koblenzer Nachrichten- und Anzeigenblatt“
  • 1851 das „Rheinhessische Wochenblatt“
  • 1883 „Huxaria - Wochenblatt für die Kreise Höxter, Paderborn, Warburg, Büren“
  • 1903 „Rotenburgsorter Zeitung - Anzeiger für Kommunal-, Handels, Verkehrs- und Vereinsinteresse“ (Heinrich Bauer Verlag)
  • 1915 das „Anzeigenblatt für den Landkreis Bergstraße“
  • 1947 das „Anzeigenblatt für den Landkreis Vilshofen“

Beispiele für Anzeigenblätter[Quelltext bearbeiten]

Die Überschrieft für diesen Abschnitt lautet „Beispiele“. Erstens ist bereits ein Berliner Anzeigenblatt enthalten. Zweitens gibt es in in der Republik hunderte, wenn nicht gar tausende Anzeigenblätter, die müssen nicht alle hier unter Beispiele angeführt werden. Drittens, das eingefügte Anzeigenblatt ist aktuelle noch ein Rotlink und das macht dann schon gar keinen Sinn, das in diesen Artikel aufzunehmen. --Horst Gräbner (Diskussion) 17:59, 27. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Richtig in der Republik gibt es hunderte, wenn nicht sogar tausende - deshalb stellt sich auch die Frage wer entscheidet darüber welches Anzeigenblatt hier als Beispiel gelistet wird? Es ist einfach nicht gerecht hier die Berliner Woche oder eine andere Anzeigenzeitung bevorzugt zu behandeln - weswegen entweder jeder die Möglichkeit bekommen sollte sich hier einzutragen oder die Beispielliste müsste komplett verschwinden! (nicht signierter Beitrag von Sven Guette (Diskussion | Beiträge) 19:00, 27. Nov. 2012 (CET))[Beantworten]
Ich habe hier mal nachgefragt: Wikipedia:Dritte Meinung. Mal schau’n, ob sich noch jemand zu Wort meldet. --Horst Gräbner (Diskussion) 19:10, 27. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Aktuell hat Curtis Newton schon mal eine (konsequente) Entscheidung getroffen. --Horst Gräbner (Diskussion) 19:12, 27. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
von 3M: Es kommt nicht auf Gerechtigkeit an, sondern darauf, dass dem Leser klar wird, was gemeint ist. Dazu ist eine kurze Beispielliste hinreichend, man versteht den Artikeltext aber sehr gut auch ohne. Wer mag, kann ja eine Liste der Anzeigenblätter in Deutschland anlegen. Wenn man sich dafür entscheidet, geht es laut WP:LIST aber nicht an, Blätter, die die Relevanzkriterien nicht erfüllen und deshalb keinen Artikel haben, aufzuführen. Listen dienen dazu, weiterführende Links zur Vertiefung der Informationen zu einem Themengebiet zu liefern: Rotlinks liefern keine solchen Informationen und gehören deshalb nicht hinein. Gruß, --Φ (Diskussion) 19:18, 27. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
über die dritte Meinung: Curtis Newton hats genauso gemacht, wie ichs auch gemacht hätte (bloss viel netter begründet) , Phi hat das gleiche gesagt was ich auch gesagt hätte (nur viel charmanter beschrieben) . Im Text sind bereits dermassen viele Anzeigenblätter verlinkt, daß eine zusätzliche Auflistung reineweg gar keinen Mehrwert bietet. --Izadso (Diskussion) 00:54, 4. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Zustellverbote[Quelltext bearbeiten]

Die Zustellverbote werden, zumindest in meiner Nachbarschaft, ignoriert, indem nicht einzelne Briefkästen eine Zeitung erhalten bzw. nicht erhalten, sondern ein Stapel dieser Anzeigenblätter einfach vor die Haustür oder in den Hausflur geworfen wird. Da gut 80% der Hausbewohner diese Blätter nicht lesen, wandern sie irgendwann (ungelesen und als Stapel) in den Altpapiercontainer. Die einzelnen Hinweise "Bitte keine kostenlosen Zeitungen" und ähnliches, werden umgangen, indem einem die Blätter massenhaft vor die Tür geknallt werden. Damit wird jegliche rechtliche Bedeutung der Aufkleber nutzlos. (siehe auch Abschnitt "Neutralität" auf der Disk.seite.)--87.184.133.6 09:55, 4. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Zustellverbote/Werbeverweigerer[Quelltext bearbeiten]

Das sind ja doch alles sehr alte Gerichtsurteile. Gibt es da nichts neueres? -- 91.55.235.20 21:56, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]