Diskussion:Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 9 Tagen von Phil Planert in Abschnitt Natur als Rechtssubjekt - Neutraler Standpunkt
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Beispiel zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

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Danke für diesen lesenswerten neuen Artikel, @R2Dine!

Eine Kleinigkeit: Das Erneuerbare-Energien-Beispiel zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers passt noch nicht ganz. Schulze-Fielitz hebt in RN40 gerade auf nicht erneuerbare Rohstoffe ab, für diese „… gilt das Sparsamkeitsprinzip, demzufolge z.B. mit Bodenschätzen wie Kohle oder Erdöl möglichst sparsam umzugehen ist, zumal wenn solche Rohstoffe absehbar zu Ende gehen (z.B. Erdöl). Art. 20 a GG formuliert aber kein bestimmtes Maß der Sparsamkeit.“ Soweit das Gebot der Ressourcenschonung überhaupt für erneuerbare Energien gilt, wäre höchstens das Prinzip der ökologischen Nachhaltigkeit relevant, das Schultze-Fielitz aber mit dem Fischfang illustriert. Es wäre m.E. gut, auch hier je nach Erschöpflichkeit der natürlichen Ressourcen zwischen ökologischer Nachhaltigkeit und Sparsamkeit zu differenzieren und Bodenschätze und Überfischung je als Beispiel zu nehmen. --man (Diskussion) 19:27, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Hallo, man, danke für Deine konstruktive Kritik. Das schaue ich mir gerne noch mal an. Grüße, R2Dine (Diskussion) 19:41, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo, nochmal, die Ausführungen zum gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum habe ich um den Aspekt erweitert, dass jede Staatszielbestimmung notwendig bestimmte politische Entscheidungen determiniert, wenn man sie ernst nimmt. Die Bedeutung des Art. 20a GG gerade für die erneuerbaren Energien scheint dabei strittig. Deshalb habe ich die Ansicht von Schulze-Fielitz nicht weiter vertieft. Eventuell ist das ein Punkt für den Artikel zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:24, 22. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Natur als Rechtssubjekt - Neutraler Standpunkt

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Der Abschnitt "Natur als Rechtssubjekt" scheint mir nicht aus einem neutralen Standpunkt heraus zu folgen. Inhaltlich besteht er aus einer im Konjunktiv formulierten Wiedergabe eines Artikels der Bundeszentrale für politische Bildung, welcher eine Einzelmeinung abzubilden scheint. Dabei wird ausschließlich diese eine konkrete Sichtweise auf die Thematik erläutert. Insbesondere der Begriff "ökologischer Liberalismus im Anthropozän" scheint ein Neologismus aus dem bpb-Artikel zu sein, welcher hier unhinterfragt übernommen wird. --Phil Planert (Diskussion) 07:35, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Guten Morgen, Phil Planert, wie die Abschnittsüberschrift Rechtspolitik deutlich macht, sind die einzelnen dort aufgeführten Forderungen und auch die des Rechtswissenschaftlers Jens Kersten zur Natur als Rechtssubjekt seine persönliche Ansicht. Das macht der Konjunktiv deutlich. Was verstehst Du denn in diesem Zusammenhang unter einem "neutralen Standpunkt"? Wenn Du Quellen hast, die ihn kritisieren, kannst Du sie gerne ergänzen. R2Dine (Diskussion) 09:25, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Genau, die Kritik würde mir an der Stelle fehlen. Aber auch abgesehen davon, sollte sich die Begründung für subjektive Rechte meiner Ansicht nach nicht in dem Schlusssatz eines einzigen Textes von Jens Kersten erschöpfen. Das kann ich beides gerne ergänzen.
Ansprechen möchte ich hier eher, dass der genannte "ökologische Liberalismus" ein eigenes Konzept von Jens Kersten zu sein scheint. Das ist zwar eine mögliche Ausgestaltung der subjektiven Rechte der Natur, aber eben nicht die einzige; insofern frage ich mich, warum diesem hier eine so herausragende Rolle zugestanden wird. Ich wüsste nicht, warum man diesen Begriff an der Stelle erwähnen sollte. --Phil Planert (Diskussion) 10:03, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Im Abschnitt zur Rechtspolitik werden verschiedene Modelle vorgestellt. Das von Kersten ist nur eines davon. Weitere Ausgestaltung ist willkommen. Allerdings wäre es auch nicht "neutral", eine eventuell persönlich nicht favorisierte Variante zu streichen, obwohl sie in der Wissenschaft vertreten wird. R2Dine (Diskussion) 10:14, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, aber der Vorschlag von Kersten ist selbst auch nur eines von verschiedenen Modellen dafür, der Natur subjektive Rechte zuzuschreiben. Im Artikel sollte es meiner Meinung nach generell nur eine oberflächliche Erklärung geben, immerhin existiert ein eigener Artikel zu subjektiven Rechten der Natur. Deshalb verstehe ich nicht, warum hier konkret auf das Konzept von Jens Kersten eingegangen werden muss, könnte es doch ausführlicher in einem eigenen Artikel oder im genannten Artikel zu subjektiven Rechten der Natur erwähnt werden. Da das ja aber offensichtlich kein Konsens zu sein scheint, werde ich mich an Deine Einschätzung halten und entsprechend nur Ergänzungen vornehmen. Vielen Dank für Deine Zeit! :) --Phil Planert (Diskussion) 10:40, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten