Diskussion:August Landmesser

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 2001:9E8:18AF:5600:C131:CD0F:EE53:DFB3 in Abschnitt Worauf basiert das Geburtsdatum von Tochter Ingrid Landmesser?
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Unstimmigkeit

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1) Das Aufgebot wurde - so der Text und in anderen Fällen belegbar - 1935 noch vor den Nürnberger Gesetzen nicht angenommen. Demnach kann dort der lupenreine Nachweis einer "arische/deutschblütigen" Abstammung der Frau nicht gelungen sein. Auch eine Heirat mit einen "Halbjüdin" wäre nicht genehmigt worden. Von einer Heirat bzw. Heiratsgenehmigung wird hier nicht berichtet.

Unehelich geboren wurde demnach auch die zweite Tochter Irene (1937). "Im Prozess konnte Landmesser jedoch glaubhaft vorbringen, dass weder er noch Irma Eckler gewusst hätten, dass sie Volljüdin war, und er wurde am 27. Mai 1938 mangels Beweisen freigesprochen." - Vergleichbare Urteile gingen stets von der Vermutung aus, eine Beziehung trotz fehlenden Ariernachweises sei eine Umgehung des Verbotes und damit Rassenschande. Welche besonderen Gründe lagen hier vor?

Selbstkorrektur für Punkt 1): Wie ich bei * Cornelia Essner: Die "Nürnberger Gesetze" oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933 – 1945, Paderborn 2002, ISBN 3-506-72260-3, S. 197ff gefunden habe, war eine Verteidigung erfolgreich, soferrn es sich nicht um "Volljuden" oder "Geltungsjuden" handelte. --Holgerjan 13:24, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten


2)Ein Gericht, nicht der Hamburger Senat dürfte wohl zuständig sein bei nachträglicher Anerkennung von Heirat/ehelicher Abstammung des Kindes Irene - ggf. im Gesetz nachsehen.
Denn: Am 23. Juni 1950 wurde ein „Bundesgesetz über die Anerkennung freier Ehen“ (BGBl. I, S. 226) für politisch Verfolgte erlassen, denen aufgrund nationalsozialistischer Gesetze die Eheschließung verweigert worden war. Auch wenn einer der Partner inzwischen verstorben war, konnte eine vom nationalsozialistischen Staat versagte Eheschließung rückwirkend als rechtsgültig geschlossen erklärt werden. -

--Holgerjan 00:29, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zuständig war die Landesjustizverwaltung des Senats, siehe: http://www.fasena.de/courage/deutsch/11d.htm -- Peteremueller 13:25, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Vielen Dank! Ich hatte im Internet vergeblich den Gesetzestext gesucht - und wäre fast in die Irre geleitet worden durch die einzige Fundstelle hier: Eine standesamtliche Bestätigung ihrer Ehe, nach dem Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter in den ersten Nachkriegsjahren möglich SPIEGEL 48/1981 MfG --Holgerjan 13:50, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Gern geschehen und danke ebenfalls! MfG -- Peteremueller 14:23, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Fotografie verlinken

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Gibt es einen Grund warum das Foto, welches auf auf der englischen Seite verlinkt ist, auf der deutschen Version nicht verlinkt ist? Liegt es daran, dass nicht sicher ist, dass es sich auf dem Foto um August Landmesser handelt, wie in der deutschen Version geschrieben. Die englische Version zweifelt nicht daran. http://en.wikipedia.org/wiki/August_Landmesser

joanna (nicht signierter Beitrag von 87.139.239.42 (Diskussion) 11:54, 23. Okt. 2012 (CEST))Beantworten

Fehler: KZ Oranienburg

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Irma Eckler kann 1938 nicht ins Konzentrationslager Oranienburg gebracht worden sein, da es schon 1934 geschlossen wurde. --Soloyo (Diskussion) 16:08, 30. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Der Fehler rührt von den Anträgen des Jugendamtes Hamburg an das Amtsgericht Hamburg vom 18. Mai 1940 her, den Eckler-Töchtern einen privaten Vormund zu geben. In den Anträgen wird das KZ Oranienburg als Aufenthaltsort der Mutter genannt. Das ist jedoch zu diesem Zeitpunkt in der Tat unmöglich. Das Jugendamt hat es möglicherweise mit dem KZ Lichtenburg verwechselt, in das Irma Eckler zunächst eingeliefert worden war, das zu diesem Zeitpunkt jedoch seinerseits bereits geschlossen war. Sie war zu diesem Zeitpunkt im KZ Ravensbrück, wie aus Briefen des Vormundes an das Amtsgericht Hamburg vom 25. Juni und 10. Juli 1940 hervorgeht. – Ich habe den Hinweis entfernt. --Peteremueller (Diskussion) 07:15, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Die wahre Person ist Gustav Wegert

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falscher Name zur Person: Ich bin im Internet darauf gestoßen: Die Familie Wegert, insbesondere Cristian Wegert, welche ebenfalls zufällig auf dieses Bild aufmerksam wurden, erkannten sofort den Vater in der Person. Dazu habe ich mal den Link der Familie hier hinein gestellt, wo weitere Bilder von Gustav Wegert zu sehen sind: http://wegert-familie.de/home/Deutsch.html oder http://wegert-familie.de/home/English.html Hier kann man weitere Bilder von August Landmesser sehen: http://www.fasena.de/courage/album/f1.htm Ich denke, auch ohne eine medizinische Fachausbildung, alleine durch die "bübchenhaften Paussbäckchen" fällt sxchon auf, daß es sich nicht um August Landmesser handelt. Desweiteren erkennt man auch gut in den Bildern von Gustav Wegert am Verlauf der Haartolle seinen "straßenköterblonden" haaren, während die von A.Landsmann eher schwarz wären, oder?

Leider Gottes hat dieser Irrtum des Namens(..ich hab´s mal gegoogelt..) wohl ein weltweites Echo gefunden (..nicht der Irrtum, sondern das Bild als solches..), denn, auch wenn eingiemale auf die "Nichtbestätigtheit" des Namens hingeweisen wurde, die Person auf den Bild unweigerlich mit dem Namen August Landmesser verknüpft. Zufälligerweise würde die Lebensgeschichte der vermeintlichen Person August Landmesser auf dieses Bilsd passen oder umgekehrt. Jedoch lassen sich die Aussagekraft der Familienfotos einfach nicht von der Hand weisen. Auch wenn es mir um die Geschichte des August Landmesser her leid tut, obwohl ich eigentlich nicht schuldig bin (..wohlwissentlich, in diesem land damit geboren zu sein..), sollte man auf den Boden der Tatsachen zurückkehren. Denn wo Adolf Hitler die wohl am meißten erforschten Person aller Zeiten ist und die NS-Zeit ebenfalls als eine der aufgearbeitensten gilt, muß man dann in Konsequenz dazu bis ins letzte Glied bei der "absoluten" Wahrheit bleiben. Ob Hitler gekokst, Amphetamine genommen, ob er Links- oder Rechtsträger war, sollter oder kann niemand behaupten, ohne dies beweisen zu können, da eben genau eine vermutung alleine nicht reicht um dies beim Hitler zu belegen. Die Fakten müssen unwiederlegbar vorhanden sein, auch wenn sein Verhalten von einem langjährigen Drogenmißbrauch sich gut herleiten läßt und ein anderer ... in seinem Dunstkreis sogar die Bundeslarde suchen läßt, kann oder darf man dies nie so manifestieren...

Somit sollte es auch für die Personen August Landmesser und Gustav Wegert gelten und um der Familie Landmessers willen trotzdem gerecht zu werden, die Geschichte von August Landmesser ist wohl dadurch erst richtig bekannt geworden, nebst eigener Internetseite, was sicherlich nicht so wäre, wenn die wahre Person des Bildes, Gustav Wegener als solche bekannt geworden wäre. Der Sohn, bzw. die Söhne verzichteten nach Eingabe an den Zeitungsverlag auf weitere Klarstellung, nachdem diese die Geschichte der Familie Landmesser erfuhren. (nicht signierter Beitrag von Procussion (Diskussion | Beiträge) 02:23, 3. September 2013)

Verweigerter Hitlergruß

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Ich habe mich wegen der Änderungen vorhin mal in wenig eingelesen und fürchte, es wird keine Möglichkeit geben, die Person auf dem Bild eindeutig zu identifizieren. Zwei Familien behaupten, dass es ein Angehöriger ihrer Familie ist. Die Literaturquellen kann ich leider auf die Schnelle nicht einsehen, aber die online zugänglichen Quellen geben keine Sicherheit, nur Vermutungen und Zweifel. Ich gehe mal davon aus, dass Simone Erpel korrekt zitiert wird: "Gegenwärtig muss offen bleiben, wer der Mann auf dem Foto war." Insofern schlage ich vor, den Absatz zunächst komplett zu entfernen.

Wenn es nicht August Landmesser war, gehört dieser Abschnitt auch nicht in seine Biografie. Wenn es August Landmesser war, müssen Sekundärquellen her, da genügt die Behauptung der Familie nicht. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 21:42, 30. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

+1 Es braucht gesicherte Sekundärliteratur sonnst muss es raus. Graf Umarov (Diskussion) 23:45, 30. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
+1 Ohne belastbare Quelle raus damit. --Mauerquadrant (Diskussion) 06:38, 1. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

In der Berliner Ausstellung "Topografie des Terrors" heißt es über das Foto: "Zum Foto liegen unterschiedliche, teils widersprüchliche Angaben zur Identität dieses mutigen Nonkonformisten vor. Sein Name war vermutlich August Landmesser"

genauso sollte das auch hier stehen.

Gustav Wegert

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Hinweise zu Wegert sind auf http://wegert-familie.de/home/Deutsch.html zu finden, inklusive sehr schlüssiges Bild zur Identifikation. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:A2:1F00:4D0D:82ED:538A:791C (Diskussion) 12:46, 23. Jan. 2018 (CET))Beantworten

Worauf basiert das Geburtsdatum von Tochter Ingrid Landmesser?

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Die vor und nach DDR-Ende im Filmbetrieb tätige Frau (Film-Editorin, formerly known as Cutterin) ist, wie aus verschiedenen Quellen hervorgeht, 1947 geboren: https://www.kulturring.berlin/archiv/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=288&cHash=eab3ea02eb2ad451fc4452f523273c0d Handelt es sich hier um zwei verschiedene Frauen mit dem selben Namen? Unvorstellbar bei diesem recht speziellen Namen... --2001:9E8:18AF:5600:C131:CD0F:EE53:DFB3 19:05, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten