Diskussion:Bahnhof Uster

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Das Gebäude wurde von der SBB als national schutzwürdig eingestuft[Quelltext bearbeiten]

gegen WP:DS/WP:WQ verstossenden beitraege und antworten darauf durch [...] ersetzt. -- seth 23:53, 6. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Dieser Satz ist falsch. National schutzwürdig werden Bauten in der Schweiz nur vom Bundesamt für Kultur, Heimatschutz und Denkmalpflege bestimmt. Das heißt nicht, dass das Gebäude als schutzwürdig eingestuft in der SBB-Inventarliste steht.--93.207.117.133 18:12, 6. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Natürlich kann die interne SBB Fachstelle für Denkmalschutz bei kein eigenen Dossier zu ihren Hochbauten anlegen, in dem der Bahnhof selber als national schutzwürdig eingestuft wird. Nein im Archiv von SBB Historic auch keine Ordner mit den schutzwürdigen Bauten, der unter der Signatur GD_BAUSBB 64 eingesehen werden kann. Das darf nur das Bundesamt für Kultur, Heimatschutz und Denkmalpflege! [...] --Bobo11 (Diskussion) 18:38, 6. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Du behauptest also weiter, dass das Gebäude von der SBB als schutzwürdig eingestuft wurde oder wie soll ich die unverständliche Antwort deuten.--93.207.117.133 19:07, 6. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
SBB Historic ist ein privatrechtliches Unternehmen. Unter Denkmalschutz stellen kann in D nur die öffentlich-rechtliche Verwaltung. Das scheint mir in CH nicht anders zu sein, siehe Denkmalbehörde#Schweiz. Du verwechselst Denkmalschutz mit Denkmalpflege --89.15.236.207 19:12, 6. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Den Unterschied zwischen „als schutzwürdig einstufen“ und „unter Schutz stellen“ kennst du schon oder? Nur letzteres ist dem schweizerisch Behörden bei nationalenschutz Objekten vorbehalten, schon bei B und C Objekten machen das in der Schweiz die kantonalen Behörden (B-Objekte müssen sie nur weiter melden). Hingegen kann jeder Bauhistoriker ein Gebäude als schutzwürdig einstufen, daraus erwächst noch kein Pflicht es auch unter Schutz zu Stellen. --Bobo11 (Diskussion) 19:38, 6. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Der Bahnhof Ulster steht im offiziellen Verzeichnis des Bundesamtes. [...]--93.207.117.133 19:50, 6. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
[...] wie wäre es mal zu überlegen, warum der Bund der Bahnhof und die Lokremisen unter Schutz gestellt hat. Könnte es nicht sein, dass die Fachstelle für Denkmalpflege bei der SBB , die Bauten als national schutzwürdig eingestuft hat und dies der entsprechender Stelle gemeldet hat? Man könnte beispielsweise hier nachfragen.--Bobo11 (Diskussion) 19:58, 6. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ganz langsam zum Mitdenken: Das Gebäude wurde vom Bundesamt als national schutzwürdig eingestuft. Es ist dabei schnurzegal, wer es vorgeschlagen hat. Wenn du aber darauf bestehst, dann schreib gefällig, wurde von der SBB als national schutzwürdig vorgeschlagen und vom Bundesamt für xy als schutzwürdig bestimmt. Ich ziehe mich aber zurück, [...] --80.135.86.185 20:23, 6. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Der Standort des Bahnhofes war während der Planungsphase recht lange unklar, da anfänglich auch eine Streckenführung über Wetzikon und Gossau zur Diskussion stand.[Quelltext bearbeiten]

"Der Standort des Bahnhofes war während der Planungsphase recht lange unklar, da anfänglich auch eine Streckenführung über Wetzikon und Gossau zur Diskussion stand. Erst als die Streckenführung über Wetzikon entschieden war, konnte die Lage des Bahnhofes festgelegt werden." Was sollen diese Sätze aussagen. Wurden Wetzikon und Gossau alternativ überlegt, wobei Wetzikon den Zuschlag bekam, oder wurden beide Orte zusammen überlegt. Was ist "recht lange unklar"? Tage, Monate oder Jahre?.--93.207.113.196 10:45, 9. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

https://www.horizont.net/schweiz/nachrichten/digitalsierung-sbb-testen-digitale-velo-parkplaetze-an-5-bahnhoefen-177786 --Fonero (Diskussion) 23:32, 24. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]