Diskussion:Bauerrecht von Edewecht

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Enzian44 in Abschnitt Quelle
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manche un- oder schwer verständliche Worte

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Das meiste versteht man ja, aber manche Fachbegriffe oder regionale Wörter sind schwer oder unverständlich (zB Halbscheidt, Hocken, Esch, Spiekerleute, Borchmänner, Tonne Bier = in Litern). Als Leserservice sollte man das verlinken oder mit Anmerkungen versehen. Tippfehler sind in dem alten Textstil schwer zu finden (§16 zweite Hälfte: soviel möglic ist). --Hannes 24 (Diskussion) 12:20, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten

URV

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Man kann einen 2008 edierten Text nicht einfach übernehmen, schon gar nicht ohne Angabe, woher er stammt. Die ungenauen Angaben zur Überlieferung sprechen gegen die Annahme, man hätte hier eine eigenständige Transkription vor sich, die sowieso nach unseren Regeln über NOR nicht akzeptabel wäre. Ich habe den Abschnitt daher entfernt. --Enzian44 (Diskussion) 18:56, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Quelle

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Der Text kann eigentlich nur aus der 2008 erschienenen Transkription des Quellenbandes "Ekkehard Seeber: Verfassungen oldenburgischer Bauerschaften : Edition ländlicher Rechtsquellen von 1580 - 1814. V & R unipress, Osnabrück 2008, ISBN 3-89971-414-8." stammen. Müsste das nicht nach Angabe der Quelle okay sein, da die Autorschaft des Edewechter Bauerbriefes 1753 war? --Schamarn (Diskussion) 23:46, 31. Mär. 2019 (CEST)Beantworten

Habe es soeben in dem Werk von Seeber nachgeschlagen. Der Text scheint gleich zu sein. Auch wenn im Artikel die Vorrede fehlt.--Schamarn (Diskussion) 00:22, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Wäre der Text 1753 gedruckt worden, könnte man so argumentieren, müßte das aber dennoch belegen. Eine wissenschaftliche Editon kann man jedoch nicht in dieser Weise ausplündern, und man sollte bei Literatur auf jeden Fall noch die einschlägigen Seitenzahlen hinzufügen. Notwendig wäre ebenfalls ein Hinweis, daß die vorhandene schriftliche Fassung auf 1753 zu datieren ist, auch wenn man eine frühere Autorschaft durch diesen Greverus annimmt. Gruß in den Norden. --Enzian44 (Diskussion) 03:31, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Danke für die Hilfe! Könnte man die Passage wieder rein nehmen, wenn ich die Textstellen belegen würde und die Passagen angemessen kontextualisiere? --Schamarn (Diskussion) 09:52, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Die Übernahme des Textes bleibt URV, möglich wäre allenfalls eine knappe Zusammenfassung der jeweiligen Bestimmungen, die allerdings auf wissenschaftlicher Literatur beruhen müßte. Bei Seebers Quellensammlung solltest Du einfach mal die Seitenangaben für das Stück dahintersetzen. --Enzian44 (Diskussion) 21:12, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten