Diskussion:Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Älteste "Klosterbrauerei"[Quelltext bearbeiten]

So wie im Artikel klingt es, als gäbe es noch ältere, eben Nichtklosterbrauereien. Die Bezeichnung ist aber absolut zu verstehen; Weltenburg oder eben Weihenstephan ist (sind) die älteste Brauerei der Welt. --138.232.132.243 00:46, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Änderungen vom Januar 2012[Quelltext bearbeiten]

Die Brauerei ist meines Wissens ein Regiebetrieb des Freistaates Bayern, wer anderes behauptet, sollte das belegen!!! Der Verweis zur ehemals staatlichen Molkerei Weihenstephan GmbH & Co. KG ist in der aktuellen Form nicht nur unnötig, sondern auch irreführend.... Gruß --Lou Gruber 19:45, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Das neu gefundene Gründungsjahr "1040" entstammt nicht einer neuen Urkunde[Quelltext bearbeiten]

Da war ich wohl 8 Minuten zu langsam. In der jetzigen Version ist nämlich genau genommen ein Fehler drin. Entschuldigung, dass es ein, zwei Edits gebraucht hat, zu begreifen und zu recherchieren, worin dieser Fehler genau liegt. Hier also die Vorstellung der Edit. Grundsätzliche Quelle ist das Sammelblatt in der Literatur, s. 28, 29. Dazu kommen zwei Weblinks, um Eindeutigkeit zu schaffen. Bitte um Rückmeldung und/oder Edit. (z.B. von @He3nry)

--Alexander 89.204.130.163 15:48, 10. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

((alte Version des Entwurfs am 5. Aug. 20 entfernt – der aktuelle Entwurf hat viele Seiten zweier Sammelblätter und einige Weblinks/Einzelnachweise als Quellen))


Entwurf neue Version:

Gründungsdatum[Quelltext bearbeiten]

Bis in die 1950er Jahre wurde als Gründungsdatum das Jahr 1146 angegeben. Dann gab das Kloster Weihenstephan das gut 100 Jahre frühere Gründungsjahr 1040 an. Beide Jahreszahlen entstammen der gleichen Urkunde.[1]

Urkunde "Jus braxandi cerevisiam in Wetting" (Bierbraurecht in Vetting), 1767 abgedruckt in Monumenta Boica[Quelltext bearbeiten]

 Jus braxandi cerevisiam in Wetting.  1146.
Nos Otto Dei gratia Frisingensis Episcopus. Antiquitus minime latet Monasterium sancti Stephani protomartiris extra nostros muros Frisingenses non tamen jure communi, verum a nostro antecessore felicis recordationis Egilberto fundatore nec non suis successoribusU2 Ecclesie nostre Frisingensis Pontificibus, etiam & Imperatoribus Romanis & aliis principibus,U3 apostolicis & imperialibus privilegiis etiam pre ceteris Monasterios omnibus nostre Diocesis specialiter & multifarie dotatum & libertatumU1 esse. Et signanter in pacifica possessione conferendi & habendi in nostra civitate Frisingensi mechanicos & artifices & negotiatores, scilicet praxatorem cerevisie,U7 cerdonem, carnificem, textorem, calceatorem, pellificem, doliatorem, institorem, pictorem,U6 piscatorem, fabrum, currificem, & presertim ius habendi unam pincernam vina vendendi in una domorum dicti Monasterii sitarum infra muros seu fores nostre civitatis Frisingensis, quando & quotiescunque Monasterio expediens fuerit, vina sua pro aliis necessariis sibi conparandis in pecuniam convertere: quodque quicunque negotiator vel artifex aliquod istorum in civitate nostra pro vel nomine Monasterii exercet, emit vel vendit, privilegiatus sit & libertatem habeat, ut non teneatur ad theloneum civitatis vulgariter Mareczoll: quoniam loco huius servitutis officiales dominii in signum huius libertatis annuo recipere solent in reconpensationis honorantiam calceos viltiatos, pullos quinque & ancas duas. Nos ergo inter caupones & cerevisiarios tam civitatis quam Monasterii pacem & unitatem conservare cupientes ad instantiam venerabilis Sigmari Abbatis ius pincernandi & praxandi cerevisiam in Monasterium sive eius Hofmarchiam VettingU5 transferendi ius concessimus, ut ibi prefatus Abbas & eius successores sine ulla exactione & impedimento libere in quantum placuerit exercere valeant: ea tamen ratione, ut in nostra civitate idem ius pincernandi & coquendi cerevisiam non amplius attentare presumant. Ut autem ista translatio inconvulsa permaneat, has literas nostro consueto sigillo iussimus muniri. Datum anno ab incarnatione Dominica MCXLVI. anno Ottonis venerabilis Episcopi sexto.U4
[2] 1


Urkundeninhalt[Quelltext bearbeiten]

In der auf das Jahr 1146 datierten, 1767 in den Monumenta Boica2 abgedruckten Urkunde wird der Freisinger Bischof Egilbert von Moosburg († 1039) als Urheber der Brauerei genannt. Der Einleitung der Urkunde zufolge, kommen als Urheber der Freiheit ("libertatum"),U1 in der Stadt Freising einen Bierbrauer, etc. zu halten, aber auch Egilberts verschiedentliche Nachfolger ("successoribus")U2 und zusätzlich auch Kaiser und Fürsten ("Imperatoribus Romanis & aliis principibus")U3 infrage.3 Oft wird Abt Arnold als Geber oder Erwerber des Braurechts behauptet, wobei dies aber jeweils nicht durch eine primäre Quelle belegt wird, er aber von 1022 bis 1041[3] Abt des Klosters Weihenstephan war.[4][5][6] Gleichzeitig bezeugt die Urkunde, zur Beilegung eines Streits zwischen dem Kloster Weihenstephan und den Schenkwirten und Bierbrauern der Stadt, im Jahr 1146[4]2 auf Bemühung des Abtes Sigmar, die Verlegung des bisher in der Stadt Freising ausgeübten Schank- und Braurechts in das Kloster bzw. dessen Hofmark Vötting durch Bischof Otto I. von Freising.

Zweifel an der Echtheit der Urkunde[Quelltext bearbeiten]

Alle vier bekannten Überlieferungen der als Fälschung geltenden Urkunde geben sie als Abschrift des Notars Arsacius Prunner im Auftrag des Abtes Eberhard aus, der sie auch beglaubigt habe. Abt Eberhard regierte von 1416 bis 1448 – Arsacius Prunner ist als Notar nur 1525 und 1526 nachzuweisen.4 In der Urkunde wird das achte Regierungsjahr Bischof Ottos 1146 als das sechste gezählt. In ihr heißt es "Datum anno ab incarnatione Dominica MCXLVI. anno Ottonis venerabilis Episcopi sexto".1 U4 Die Erwähnung "Hofmark Vötting" (Hofmarchiam Vetting)1 U5 erscheint unglaubwürdig, weil es Hofmarken im Sinne der Ottonischen Handfeste (1311) zu dieser Zeit noch nicht gab.5 Während M. Schlamp von einer "für die Zeit Ottos I. ungewöhnlichen Siegelankündigung" spricht, fehlt nach Bodo Uhl ein Siegel in der Erwähnung eines Prozesses gegen Otto I. Die Länge der Einleitung vor dem Prozess ist nach Bodo Uhl für die Urkunden Otto I. einzigartig. Dieser Prozess vor dem Salzburger Metropolitangericht gegen die Stadt Freising ist heute noch in einer 116-seitigen Papierlibell erhalten und hat in Wirklichkeit am 2. November 1429 auf Empfehlung Herzog Heinrichs gegen Bischof Nikodemus stattgefunden. Zuvor waren 1421 der Bürgermeister und einige Stadträte in die Weinschenke des Klosters eingedrungen und hatten dort gegen das gemeine Recht und die Freiheiten des Klosters den Zapfen des Weinfasses abgeschlagen, das Kloster beraubt und seitdem den Weinverkauf des Klosters verhindert.6 Wohl durch einen Lesefehler wird in der Aufzählung von Handwerkern im Prozess in der Urkunde aus einem Bäcker (pistor) ein Maler (pictor). 7 U6

Trivial[Quelltext bearbeiten]

Wenn man Bischof Egilbert als Urheber der Brauerei betrachten will, erscheint als Gründungszeitpunkt der Brauerei eher ein Zeitraum zwischen 1021 und 1039 realistisch, da 1040 in Freising bereits Bischof Nitker regierte.3

Fazit[Quelltext bearbeiten]

Nach Bodo Uhl beläuft sich die einzige, in den Jahren 1616–1640 von Abt Tanner vorgenommene Veränderung des aus dem 15. Jahrhunderts stammanden Klagetextes auf das Vorziehen eines Bierbrauers (praxator cerevisiae)U7 an die erste Stelle in einer Liste von Handwerkern, um ihn besser hervorzuheben und daran die Verlegung des Braurechts in das Kloster im 12. Jahrhundert besser anknüpfen zu können.6 7 Das Ziel der Fälschung war eher ein Nachweis für das uneingeschränkte Braurecht des Klosters, wahrscheinlich zur Vorlage beim Kurfürsten, was dann aber dennoch unterblieb, als ein möglichst hohes Alter der Brauerei. Erstmals nutzte die Brauerei diese Urkunde im Jahr 1723 bei einer Prüfung geistlicher und adliger Brauhäuser durch eine kurbayrische Untersuchungskommission, wo die Urkunde durch Oberkellerer Pater Rupert vorgelegt wurde.8 Wahrscheinlich glaubte das Kloster schon selbst an die Echtheit der Urkunde. Die früheste eindeutig datierbare Abschrift findet sich in der Chronik des Fälschers Abt Tanners selbst.4

Der erste urkundlich geltende Beleg für eine Brauerei in Weihenstephan stammt aus dem Jahr 1675 in Form einer kurfürstlichen Konfirmationsurkunde, die bei der Untersuchungskommission von 1723 ebenfalls vorgelegt wurde.8 10

Hinweise auf frühe Brauereien in Weihenstephan und anderen Klöstern[Quelltext bearbeiten]

Zahlreiche Hopfenabgaben der Hallertauer Besitzungen des Klosters, festgehalten in einer Urkunde aus der Mitte des 13. Jahrhunderts, deuten auf eine frühere Brauerei in Weihenstephan hin. Freisinger Hopfengärten werden seit dem 9. Jahrhundert erwähnt und 1160 ist in Freising ein Brauhaus urkundlich nachzuweisen.9 Nach M. Schlamp (1937) "hat aber die Klosterbrauerei [...] Weihenstephan ein Alter von mehr als 900 Jahren und die ehemalige fürstbischöfliche Brauerei [...] in Freising ein solches von nicht weniger als 1100 Jahren hinter sich".10

Hinweise auf Klosterbrauereien aus vergleichbarer Zeit gibt es im Kloster St. Columban am Bodensee (7. Jahrhundert), St. Gallen (10./11. Jahrhundert) und Tegernsee (9. Jahrhundert oder früher).[4]

1 
M. Schlamp,[7] s. 53
2 
Bodo Uhl,[8] s. 28
3 
Bodo Uhl,[8] s. 36
4 
Bodo Uhl,[8] s. 32
5 
M. Schlamp,[7] s. 85
6 
Bodo Uhl,[8] s. 30, 31
7 
Bodo Uhl,[8] s. 31
8 
Bodo Uhl,[8] s. 35
9 
Bodo Uhl,[8] s. 37, 38
10 
Bodo Uhl,[8] s. 38

(die Box mit den Anmerkungen könnte auch ans Ende des gesamten Artikels – vor die Einzelnachweise – kommen)

Staatsbrauerei[Quelltext bearbeiten]

[...] -- Alexander 89.204.130.185 10:40, 28. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Zusammenfassung der Änderungen (mit Gegenüberstellung der ursprünglichen/aktuellen Version) am 20.8.20:
1. Erst dann tauchte eine angeblich aus dem Jahre 1040 stammende Urkunde auf. Ich weiß nicht, wie diese Behauptung in der Wikipedia zustandegekommen ist, da noch im Jahr 1979 (29. Sammelblatt des Historischen Vereins Freising) ausführlich von dieser neuen Jahreszahl berichtet und sie auch hinterfragt wird. Es tauchte keine neue Urkunde auf und das Jahr 1040 ist aufgrund der Urkunde von 1146 anzunehmen/herauszulesen. Meines Verständnisses nach ging die Brauerei Weihenstephan wie folgt vor: In der Urkunde (1146) ist B. Egilbert († 1039) als Urheber der Brauerei genannt. Da aber nicht drin steht, wann, ging man mit Kulanz von der letztmöglichen Jahreszahl 1039 aus und zählte noch ein Jahr darauf (wahrscheinlich auch aus Kulanz oder aus welchem Grund auch immer).
2. In ihr erhielt das Benediktiner-Kloster Weihenstephan vom Freisinger Bischof Egilbert von Moosburg († 1039) die „Braugerechtsame“, das Braurecht. B. Egilbert ist Urheber der Brauerei aber erteilt nicht das Braurecht oder die "Braugerechtsame". Das Braurecht verlegt B. Otto I. 1146. Auch das ist von verschiedenen Autoren festgestellt. (z.b. Bodo Uhl, H. Gentner, M. Schlamp)
3. Höchstwahrscheinlich handelt es sich bei dieser Urkunde allerdings um eine Fälschung[...]Vermutlich wusste die Brauerei in diesem Jahr [1723] schon nichts mehr von diesen Fälschungen Nach wissenschaftlichen Standards ist es (aufgrund geringer Interpolationen) eine Fälschung, wenngleich der Inhalt als wahr anzunehmen ist.
Zusammenfassung Ende --Alexander 89.204.130.77 20:38, 2. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Vorstellung Ergänzung:
(der erste Absatz ist nur für vorübergehende Übersicht)
[...] Die Erwähnung "Hofmark Vötting" (Hofmarchiam Vetting)1 erscheint unglaubwürdig, weil es Hofmarken im Sinne der Ottonischen Handfeste (1311) zu dieser Zeit noch nicht gab.5

Ähnlich verhält es sich bei "ius pincernandi et praxandi cerevisiam" (Mundschenk- und Bierbraurecht) und "ius commune" (gemeines Recht).[9] Zu einem verleihbarem Recht wird das Brauen erst im Verlauf des 17. Jahrhunderts (1616: Landes- und Polizeiordnung, 1675: kurfürstliches Dekret für Bestätigung der Braurechte)[10] und der Begriff "Gemeines Recht" kommt erst im Verlauf der Hauptrezeption des römischen Rechts seit dem 14. Jahrhundert auf.[11]

Während M. Schlamp [...]

(am 12. Aug 2020 zwei Sätze in den Kontext eingeschoben) -- Alexander 89.204.135.23 20:59, 12. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Vorstellung Korrektur:
Zu einem verleihbarem Recht wird das Brauen erst im Verlauf des 17. Jahrhunderts (1640: Preuhäuser-Concessions-Matricul)[12] (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.11 (Diskussion) 15:42, 14. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Weblink zur Urkunde:
Da die Urkunde nicht mit in den Artikel geladen wurde, kam ein Weblink zur Urkunde nicht zum Gebrauch. Könnte dieser Link noch in die Weblinks eingefügt werden? https://books.google.de/books?id=cKt5Wc-DzgQC&pg=PA503&lpg=PA503&dq=%22nos+otto+dei+gratia+frisingensis%22&source=bl&ots=yerUHHNHhp&sig=ACfU3U3jLfdRydBK-QysSM4w3RblalHP3g&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjVpODD7fXqAhUS4aQKHSwQDwcQ6AEwAHoECAEQAQ#v=onepage&q=%22nos%20otto%20dei%20gratia%20frisingensis%22&f=false

Zb von Snookerado oder Orgelputzer oder jemand anderem? Grüße, danke -- 89.204.130.89 10:32, 18. Aug. 2020 (CEST) erledigtErledigt Ansonsten wäre wie gesagt vielleicht Wikisource sinnvoll. Grüße, --Snookerado (Diskussion) 13:59, 18. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Dankeschön! wenn auch mit Rechtschreibfehler. Wikisource braucht es glaube ich nicht, denn die Urkunde ist zumindest in mehreren Quellen verfügbar. Grüße -- 89.204.130.89 14:17, 18. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
…jetzt aber! Grüße, --Snookerado (Diskussion) 15:04, 18. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
  1. Wilhelm Kaltenstadler: Die jüdisch-christlich-islamische Kultur Europas: Wurzeln – Strukturen – Entwicklungen. 3. März 2014, abgerufen am 28. Juli 2020.
  2. Jus braxandi cerevisiam in Wetting. 1146. In: Monumenta Boica. 1767, S. 503, abgerufen am 31. Juli 2020.
  3. Rudolf George: Amperland – Die Wallfahrt zum heiligen Kreuz in Wippenhausen. Abgerufen am 5. August 2020.
  4. a b c Die Geschichte vom Bier - Das Geheimnis der Würze kannte nur der Abt - III - Bier-Lexikon. Abgerufen am 10. Juli 2020.
  5. Weihenstephan – In einem Kloster fing alles an. Abgerufen am 5. August 2020.
  6. Die Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan – Älteste Brauerei der Welt. Abgerufen am 5. August 2020.
  7. a b Michael Schlamp: Aus dem Gewerbeleben des frühen Mittelalters. Zur Geschichte der Freisinger Brauereien. In: 19. Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. In: Historischer Verein Freising (Hrsg.): Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. Band 19, 1935, S. 53–91.
  8. a b c d e f g h Bodo Uhl: Die Hofmarks- und Braurechte des Klosters Weihenstephan. Einige Anmerkungen zur Überlieferung und Fälschung von Urkunden Bischof Ottos I. von Freising. In: 29. Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. In: Historischer Verein Freising (Hrsg.): Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. Band 29, 1979, S. 9–49.
  9. Bodo Uhl: Die Hofmarks- und Braurechte des Klosters Weihenstephan. Einige Anmerkungen zur Überlieferung und Fälschung von Urkunden Bischof Ottos I. von Freising. In: 29. Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. In: Historischer Verein Freising (Hrsg.): Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. Band 29, 1979, S. 29 f.
  10. Bodo Uhl: Die Hofmarks- und Braurechte des Klosters Weihenstephan. Einige Anmerkungen zur Überlieferung und Fälschung von Urkunden Bischof Ottos I. von Freising. In: 29. Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. In: Historischer Verein Freising (Hrsg.): Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. Band 29, 1979, S. 33 f.
  11. Bodo Uhl: Die Hofmarks- und Braurechte des Klosters Weihenstephan. Einige Anmerkungen zur Überlieferung und Fälschung von Urkunden Bischof Ottos I. von Freising. In: 29. Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. In: Historischer Verein Freising (Hrsg.): Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. Band 29, 1979, S. 29.
  12. Bodo Uhl: Die Hofmarks- und Braurechte des Klosters Weihenstephan. Einige Anmerkungen zur Überlieferung und Fälschung von Urkunden Bischof Ottos I. von Freising. In: 29. Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. In: Historischer Verein Freising (Hrsg.): Sammelblatt des Historischen Vereins Freising. Band 29, 1979, S. 30, 33.