Diskussion:Behörde für Schule und Berufsbildung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von UweRohwedder in Abschnitt Organisation
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Organisation[Quelltext bearbeiten]

Übertrag von Benutzer Diskussion:Quetschbuemsel --Uwe Rohwedder (Diskussion) 09:37, 7. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Moin, ich bin nicht gerade glücklich über Deine Ergänzungen im Artikel über die Schulbehörde. Ich halte die detaillierte Abbildung von (häufiger wechselnden) Organigrammen für wenig enzyklopädisch und zudem (aus Erfahrung!) unnötig wartungsintensiv. Wenn sich niemand regelmäßig drum kümmert, leidet die Aktualität der betr. Artikel und damit letztlich das Ansehen von Wikipedia, und durch die Ergänzung von Namen subalterner Mitarbeiter wird der Wartungsaufwand noch einmal gesteigert. Meinst Du, wir können die Organisation auf ein halbwegs stabiles Maß zurückstutzen und den an weiteren Details interessierten Leser auf die Behördenwebsite verweisen? --Uwe Rohwedder (Diskussion) 18:01, 6. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ich werde mir da mal Gedanken zu machen. Einige Änderungen halte ich aber für unumgänglich (Auflösung Amt W, Veränderung der Zuschnitte der Schulaufsicht). Insgesamt ist es aber so, dass der Amtsleiter B auf diese mit B6 besoldete Person gesetzt wurde, weil er der Vorgesetzte aller Lehrerinnen und Lehrer ist - und damit einer der vmtl. höchsten nicht politischen Beamten in der FHH. Ich glaube in der regelhaften Beamtenlaufbahn ist B6 schwierig zu erreichen. Auch ist die Schulbehörde, eben jene Behörde, die noch vor der BASFI die größte "Bürgernähe" hat - Lehrer, Eltern, SchülerInnen und Großeltern sind da Stakeholder. Aber ich prüfe das mal unter wohlwollender Berücksichtigung deiner Bedenken. --Quetschbuemsel (Diskussion) 23:54, 6. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Hm, laut HmbBesG Anlage II können Amtsleiter/Senatsdirektoren je nach Größe und Bedeutung des betr. Amtes von B5 bis B7 besoldet werden, der "Landesschulrat" liegt da mit B6 durchaus in diesem Rahmen. Auch beim Blick über den Kirchturmrand ist B6 (Ministerialdirigent) nach meiner Kenntnis eine durchaus übliche Eingruppierung für Abteilungsleiter in anderen Landesministerien. Insofern erschließt sich mir nicht, was daran ungewöhnlich und heraushebenswert ist. Erwähnt werden kann die Funktion des "Landesschulrates" durchaus, ebenso wie die Auflösung von Amt W, aber die Zuschnitte der Schulaufsicht ändern sich doch allenthalben wieder, das sollte der geneigte Leser m.E. lieber direkt an der Quelle (d.h. im Organigramm der BSB) suchen als bei uns. Im Übrigen sollte im Text möglichst nur das erörtert werden, was auch präzise belegbar ist und nicht nur auf persönlichem Erfahrungswissen beruht. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 09:33, 7. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ende Übertrag --Uwe Rohwedder (Diskussion) 09:37, 7. Apr. 2016 (CEST)Beantworten