Diskussion:Bernhard Pohl

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Andropov in Abschnitt Alkohol am Steuer
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Alkohol am Steuer[Quelltext bearbeiten]

Das kann man aber konkreter sagen, was für ein "Verkehrsverstoß" das 2015 war. Pohl war mit 1,29 Promille (ab 1,1 Promille gilt man als "absolut fahruntüchtig") wegen unsicherer Fahrweise der Polizei aufgefallen. Nichtsdestotrotz wurde Herr Pohl von den FREIEN WÄHLERN zur Bayerischen Landtagswahl 2018 wieder aufgestellt, und voraussichtlich (Dank eines Überhangmandats im Bezirk Schwaben für die Freien Wähler) auch wiedergewählt, woraus zu schließen ist, dass weder die FREIEN WÄHLER noch deren Wähler Alkohol am Steuer für ein schweres Delikt halten, auch nicht bei Fahrern, die ohnehin schon erhebliche Verkehrsdelikte begangen haben: außer dem Unfall mit Todesfolge 2006 auch noch zu dichtes Auffahren bei überhöhter Geschwindigkeit 2011 u.a..

Weblink: https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.staatsanwaltschaft-ermittelt-fw-politiker-nach-suff-fahrt-die-verkehrsakte-von-bernhard-pohl.13d30832-23c6-4a69-8848-b44ad39bfe90.html und https://www.sueddeutsche.de/bayern/muenchen-landtagsabgeordneter-pohl-zu-sechs-monaten-auf-bewaehrung-verurteilt-1.2787102

Ich halte jenseits der moralischen Frage das Thema für relevant und durch gute Belege abgesichert, weshalb ich das ausführlicher im Artikel beschrieben habe. --Andropov (Diskussion) 12:00, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten