Diskussion:Betriebsaufspaltung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Michael Metschkoll in Abschnitt Steuerverstrickung des Grundstücks
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Teile des Artikels wurden von [1] (Beweis) kopiert. Drunter steht "© 2004 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Berlin". Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob da jetzt ein Fall von URV vorliegt oder nicht. Eine Klärung wäre schön. --BLueFiSH ?! 23:54, 18. Feb 2005 (CET)

Die Fakten, die hier aufgezählt wurden, lassen sich jedem (steuerlichen) Lehrbuch entnehmen. Abgesehen davon halte ich den Artikel für reichlich unvollständig, zudem fehlt wohl noch der Hinweis für Rechtsthemen (Anm.: nein, ist doch da). Inwieweit eine URV vorliegt, vermag ich auch nicht endgültig zu beurteilen, halte es jedoch für unwahrscheinlich. Martin M. 09:36, 9. Aug 2005 (CEST)

Fakten bestenfalls unvollständig, teilweise missverständlich und dadurch fehlerhaft. Hab zu dem Thema gerade an der Uni eine Seminararbeit geschrieben, mache das in den nächsten Wochen/Monaten mal besser + ausführlicher. --DINO2411 03:43, 22. Dez 2005 (CET)

bitte artikel schnellstens überarbeiten - zu viele fehler und wo sind eigentlich die nachteile ?? stichwort versteuerung stiller reserven bei beendigung !!

Steuerverstrickung des Grundstücks[Quelltext bearbeiten]

@Benutzer:Michael Metschkoll, zunächst einmal freue ich mich, dass du wieder etwas aktiver bist, gute Steuerrechtler haben wir hier ja nicht gerade im Überfluss. Bitte erlaube mir trotzdem eine Frage zu der letzten Änderung am Artikel. Ist die Steuerverstrickung des Grundstücks wirklich nur ein kleiner Teilaspekt? In den Grundstücken stecken schließlich regelmäßig erhebliche stille Reserven, die ohne das Rechtsinstitut im Privatbereich (außerhalb der 10-Jahresfrist) nicht steuerbar wären. --Daceloh (Diskussion) 22:21, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten

@Daceloh danke für die Blumen, das mit dem Steuerrecht auf Wikipedia ist ein echtes Problem. Zu Deiner Frage: das Wort "klein" habe ich bewusst in Klammern gesetzt, da es ja betragsmäßig sicher nicht klein ist. Aber es gibt ja Betriebsaufspaltungen mit Maschinen, Immateriellen WG, … und da sind die Grundstücke nur ein Teilaspekt. Nach meiner Erfahrung wird die Betriebsauspaltung mit Immateriellen WGs (Firmenwert, Marken, Patente) gerne mal übersehen (mit teilweise fatalen Folgen). Wenn man Einzelfolgen in Bezug auf einzelne Arten von WGs darstellen möchte, müsste man das ausweiten. Die Reduzierung auf Grundstücke ist nur ein Teilaspekt. Daher sollte er m.E. nicht isoliert erwähnt werden. Außerdem würde es nicht an diese Stelle gehören. --Michael Metschkoll (Diskussion) 16:32, 10. Jan. 2017 (CET)Beantworten