Diskussion:Beweismittel

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hajo-Muc in Abschnitt Unverständlich
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Inwieweit differenziert sich das "Beweismittel" von dem englischen "evidence", was meiner Meinung auch mit der "Asservatenkammer" identifiziert werden könnte? - Kann hier einer weiter denken? Vielen Dank (nicht signierter Beitrag von Belitrix (Diskussion | Beiträge) 00:05, 10. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Wunsch: Abschnitt "Unterdrückung von Beweismitteln"[Quelltext bearbeiten]

u.a.m. Könnte ein Kenner / juristisch Kundiger in den Artikel einbauen ? danke --Neun-x (Diskussion) 05:02, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Einbindung bzw. Verknüpfung mit dem Artikel Asservat[Quelltext bearbeiten]

Es wäre doch sinnvoll diesen Artikel mit dem Artikel Asservat zu verknüpfen! --GWzffW (Diskussion) 03:02, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Während in Deutschland, Österreich und in der Schweiz jede Partei nur die Beweismittel verwenden kann, über die sie verfügt, ermöglicht in den USA die „pre-trial discovery“, dass das Beweismaterial im Besitz der Gegenpartei oder von Dritten im Wege der „request“ heraus verlangt werden kann.

In Deutschland gibt es doch auch Beschlagnahme von (möglichen) Beweismitteln. Was ist der Unterschied? Kann das klarer im Artikel beschrieben werden? -- Amtiss, SNAFU ? 18:02, 11. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Der Unterschied betrifft den Zivilprozess, jetzt klargestellt.--Hajo-Muc (Diskussion) 01:18, 17. Jan. 2022 (CET)Beantworten