Diskussion:Bodenreform in Deutschland

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defekte Links[Quelltext bearbeiten]

Links 15 und 16 fehlerhaft? (nicht signierter Beitrag von OmniaSponteFluant (Diskussion | Beiträge) 12:21, 20. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]

Fehlend, siehe Depublizieren sowie den Beitrag, der bis eben über Deinem stand. Ich habe die Links jetzt markiert. Man müsste neue ergooglen, die die Aussagen belegen. --Grip99 23:38, 21. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

habe ebenfalls nach diesen gegoogelt und heute durch neue ersetzt, wie sie derzeit zu finden sind, allerdings mit passenden Textänderungen.--Cara stolon (Diskussion) 18:44, 21. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt „Hintergrund“[Quelltext bearbeiten]

Die Information
Die ostelbischen Gebiete waren geprägt von einem hohen Anteil an landwirtschaftlicher Fläche im Besitz weniger (oft adliger) Familien, die als Junker bezeichnet wurden
ist zwar nicht direkt falsch, erweckt aber einen falschen Eindruck. In Schlesien, Pommern und Mecklenburg lag um 1925 der Anteil adeligen Besitzes (einschließlich des ehemaligen Kronguts) bei 26 bis 27 %, in Brandenburg bei 20 % und in Ostpreußen bei 12,7 %; laut Gerd Heinrich: Geschichte Preußens, Staat und Dynastie. Ullstein, Berlin 1984, ISBN 3-548-34216-7, S. 481. Nun gehörten aber gerade die ostelbischen Territorien Pommern und Schlesien nicht zur SBZ.
Daher ist auch die Information:
1882 konzentrierte sich der Großgrundbesitz in den östlichen Provinzen Preußens und den beiden Provinzen von Mecklenburg. Der Anteil der Betriebe mit über 100 ha Fläche betrug in Ostelbien 44%, in Sachsen und Sachsen-Anhalt 23%, in Thüringen 12% und im Regierungsbezirk Kassel 9%. In allen anderen Regionen lag er unter 5%
verzerrend. Sie weicht auch etwas vom Nachweis Meyers Großes Konversationslexikon, Band 8, Leipzig 1907, Seite 449-452, Stichwort: „Grundeigentum (Statistisches)“[1] ab.
Die Information:
Diese Besitzverhältnisse änderten sich bis 1945 nur unwesentlich
bedarf der Überprüfung. Nach Heinrich (S. 483) hatte sich in Brandenburg zwischen 1882 und 1925 die Zahl der mittelbäuerlichen Betriebe um 225.000 gesteigert, während die der Betriebe mit über 100 Hektar um über 4000 zurückgegangen war.--Gloser (Diskussion) 13:50, 21. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Prozentzahlen sind direkt der Tabelle in der angegebenen Quelle entnommen - eine verzerrung seh ich da nicht. dass ab 1945 die grenze neu gezogen wurde, hatte ich hier vorausgesetzt... alle Angaben zu Eigentumsverhältnissen von vor 1933 haben die Gliederung des Reichsamtes für Statistik wie im Konversationslexikon auch angegeben... gegebenenfalls könnte man darauf hinweisen...
Den letzten Satz "bis 1945 keine wesentlichen Veränderungen" habe ich nicht angerührt, da mir hier die Quellen fehlen. Gegebenenfalls bin ich für streichen, denn spätestens ab 1933 mit der Erbhofgesetzgebung gab es auch Verschiebungen.
Bei den Adelsanteilen bin ich für ergänzen, wenn die Quelle stimmt und aus dem althergebrachten ersten Satz dazu ist dann "(oft adliger)" zu streichen oder umzuformulieren in "teils adliger", oder?--Cara stolon (Diskussion) 18:44, 21. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Die Zahlen von 1882 für „Ostelbien“ konnten bestimmt nicht die Grenzen der SBZ von 1945 berücksichtigen. Der oben erwähnte Gerd Heinrich gibt auf S. 482 an, dass 1925 in Pommern der Anteil der Betriebe mit über 200 (!) Hektar an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche bei 44 % lag, in Brandenburg und Ostpreußen bei knapp 29 %, in Schlesien bei 23 % und in der Provinz Sachsen bei 18 %. In den Westprovinzen geht es dann in großen Sprüngen herunter bis auf 0,66 % in der Rheinprovinz. Natürlich ist die Darstellung der Situation im Jahr der Bodenreform (1946) verzerrt, wenn man nicht berücksichtigt, dass die Gebiete östlich von Oder und Neisse noch in der Statistik mitgerechnet werden.--Gloser (Diskussion) 19:39, 21. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Eine Erklärung der Motivation der Bodenreform in der SBZ ohne Zahlen finde ich auch keine passende Lösung. Habe die eigentlich "verzerrenden" Pasasagen (es ginge um ostelbien und hauptsächlich "Junker") daher rausgenommen bzw. geändert... Wenn es bessere Zahlen gibt, dann schlage ich vor, dass du (letzter Disk.-beitrag) diese selbst einfügst...mir liegt als zweite Quelle nur die Reichsstatistik selbst vor, die zwar einen differenzierteren Überblick gibt (ich hatte einfach die Lexikonquelle beibehalten, nur differenzieren wollen. Vorher war ja nur Brandenburg genannt), aber diese ist auch nur von 1929. Entwicklungen vor und nach 1933 für einzelne Gebiete (das genannte Sachsen) würde ich auch vermeiden, wenn nicht für alle fünf Regionen Zahlen vorliegen...--Cara stolon (Diskussion) 19:50, 21. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Zahlen gibt es bestimmt in einer wissenschaftlichen Abhandlung zur Bodenreform. Momentan kann ich die aber nicht suchen. Solange kann der aktuelle Text stehenbleiben, denn einen richtig schlimmen Fehler enthält er nicht (wie ich einleitend anmerkte).
„Mecklenburg“ waren übrigens zwei getrennte Staaten ... „die beiden Mecklenburg“.--Gloser (Diskussion) 20:03, 21. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Zahlen müsste es zumindest in einer NS-Statistik geben, ich kenne keine "wissenschaftliche" Aufarbeitung dazu... Und zumindest hat man ja mal 1945 oder kurz davor "ausgerechnet", dass 100 Hektar reichen, um an 2,6 Mio Land ranzukommen in der SBZ. Quelle hierfür ist Bauerkämper. ... Mecklenburg wurde in der Reichsstatistik auch zweigeteilt aufgeführt - wie gesagt, da sind die Zahlen genauer und auch zu den Gruppen unter 100 Hektar sind da enthalten...Aber für einen Übersichtsartikel?...Mir selbst ist nur noch die westdeutsche Geschichte zu indifferent (genaue Verläufe der immer weiteren Aufweichung trotz Ahlener Programm, Differenzen zwischen den drei BZ, aber hier muss ich auch aus Zeitgründen und Quellengründen passen... die derzeitige Version geht, ja...--Cara stolon (Diskussion) 21:04, 21. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt "Umgang bis zur Wiedervereinigung" und Abschnitt "Vorgänge danach"[Quelltext bearbeiten]

In beiden Abschnitten gab es eine Doppelung (Zitat zum Aide-mémoire ), habe sie rausgenommen...das so genannte Bodenreformurteil von 2005 von der Rechtssprechung zur Entschädigung im Namen des Lastenausgleichsgesetz getrennt....zum Vermögenrechtsänderungsgesetz noch ein paar Infos eingefügt und zum EALG dito plus eine weitere Quelle... die drei Entscheide (Bodenreformurteil, Vermögenrechtsänderungsgesetz und EALG) (deutlicher) hintereinander in die zeitliche Reihenfolge gestellt... Link 31 funktionierte nicht mehr, bessere Quelle eingefügt...Link 26 leicht korrigiert, da Inhalt und Aussage nicht übereinstimmten...-Cara stolon (Diskussion) 11:37, 22. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Aus dem Abschnitt Weblinks entfernte links zur Dokumentation hier[Quelltext bearbeiten]

--V ¿ 10:24, 18. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Bodenreform in den westlichen Besatzungszonen[Quelltext bearbeiten]

Hans-Jochen Vogel hat als Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau unter Brandt nicht nur Wohnungs- und Städtebauförderung vorangetrieben, sondern sich auch zur Bekämpfung der Bodenspekulation an einer Bodenrechtsreform versucht. Anscheinend waren die Bemühungen unmittelbar nach dem Krieg auf lange Sicht wohl nicht ausreichend ... --Hodsha (Diskussion) 15:13, 17. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]