Diskussion:Bundeswahlleiter

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Politische Person ?[Quelltext bearbeiten]

Mit der Kategorienzuordnung "Politische Person" habe ich ein kleines Problem. Das hört sich zu sehr nach Parteipolitik (Politiker) an. Vielmehr ist er so etwas wie ein Beamter, der bei der Amtsausübung objektiv sein muß. --77.4.72.109 08:58, 27. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Deshalb heißt es ja auch nicht Parteimitglied, sondern neutral politische Person. Da der Bundeswahlleiter unter anderem darüber zu entscheiden hat, welche Gruppierungen als Parteien im Sinne des Gesetzes gelten und daher zu Wahlen zugelassen werden, ist seine Tätigkeit eminent politisch. Dass er dabei möglichst neutral und objektiv vorgehen sollte, ändert nichts daran. -- Perrak (Disk) 15:16, 27. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Abgesehn davon, dass die Kategorie gelöscht ist und der Bundeswahlleiter keine Person (aber auch keine Wahl), sondern ein Amt:
Das entscheidet allerdings nicht direkt der Bundeswahlleiter, sondern der Bundeswahlausschuss, wo der Bundeswahlleiter nur 1½ von regulär 11½ Stimmen hat. Wer die restlichen Stimmen bekommt, entscheidet zwar der Bundeswahlleiter, aber überwiegend ist er dabei an Vorschläge weitgehend gebunden. Umgekehrt beruht die Macht des Bundeswahlleiters fast ausschließlich auf Vorschlägen, die er macht und denen regelmäßig gefolgt wird. --93.134.249.22 01:41, 3. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Bundeswahlleiter ist ebenso wie Landrat sowohl eine Behörde als auch ein Amt und die Person die dieses bekleidet (was für ein herrlich altmodischer Ausdruck) --Bahnmoeller (Diskussion) 01:27, 16. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]