Diskussion:Clemens Taesler

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Gerhard51 in Abschnitt Begründung für den Hinweis auf fehlende Quellen
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Begründung für den Hinweis auf fehlende Quellen[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen zu fast allen Aussagen des Artikels die notwendigen Nachweise. Der Abschluss des Studiums ist nicht nachgewiesen und zwischen dem Vorlesungsverbot von 1934 und seinen Nachkriegsaktivitäten von vielleicht 1918 oder 1948 oder 1962 klaffen doch erhebliche Lücken in der Biographie. Es ist weder der Austritt aus der Katholischen Kirche noch der Eintritt in die NSDAP belegt. Der Passus über die Anklagen wegen Gotteslästerung und Beschimpfung der Kirche kann eine reine Behauptung sein, es ist nicht einmal nachvollziehbar wer gegen wen und warum in welcher Rechtsordnung geklagt hat. Auch das Vorlesungsverbot ist nicht belegt, nicht ein Mal die Tatsache wo er denn Vorlesungen hielt. Es werden zwar unter Literatur Quellen angegeben, aber deren Belastbarkeit ist nicht belegt, nicht einmal die Tatsache ob der Autor die Quellen je eingesehen hat oder nur nachzitiert. Einer Zitationsanalyse hält der Artikel wohl derzeit nicht stand. Gerhard51 (Diskussion) 23:28, 17. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Armseliger Revancheversuch Einfach die Literatur nachlesen und die weblinks studieren da steht das alles Ist alles frei zugänglich, oder zeihst du mich der Lüge? PG ein miesepetriger Badener 23:58, 17. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Du tust dies offensichtlich bei mir, und das bei einem Artikel den du lange vor mir bearbeitest hast. Gerhard51 (Diskussion) 15:37, 18. Dez. 2013 (CET)Beantworten