Diskussion:DIN 33430
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[Quelltext bearbeiten]Hallo! Unter Kritik wird auf "Michalke, S., Peper, M. & Reimann, G. (2007)" bezogen, aber das taucht in der Literatur nie auf und finden konnte ich ein entprechendes Buch auch nicht... Was ist das für eine Quelle? Will sie zitieren... Gruß,Nicole (nicht signierter Beitrag von 217.51.217.252 (Diskussion) )
- Dazu stand mal diese Literaturangabe im Artikel: Schwertfeger, B. (2004). Allerdings ist der Link defekt, vllt. hilft es aber trotzdem. --Der Tom 14:23, 18. Jun. 2008 (CEST)
Die "Kritik" richtet sich sehr grob verkuerzend auf einzelne Diskussionspunkte in einem Diskussionsforum in der Zeitschrift fuer Personalpsychologie. Dort ist aber das generelle Echo positiv. Ich wuerde vorschlagen es rauszunehmen bis eine differenziertere Diskussion verfuegbar ist. (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 137.120.95.146 (Diskussion • Beiträge) 11:30, 18. Nov. 2008 (CET))
POV
[Quelltext bearbeiten]Das wird hier immer mehr WP:POV, wo die DIN-Anhänger ihre Position quasi "ideologisierend" hier durchdrücken. So riskiert der Beitrag einen Löschantrag, wenn es so weitergeht. Da sollte hier nicht zu psychologInnenlastig werden. Die "Fürs" müssen sachlicher dargestellt werden, die Kritik muss aber erhalten bleiben bzw. noch ergänzt werden. Immerhin setzt sich diese Norm nur sehr schwer durch, was z.T. an der Norm selber liegt. Das kann und sollte man nicht beschönigen. --Brainswiffer 19:40, 7. Sep. 2009 (CEST) Ach, und: das Gewicht der Darstellung von Personen sollte deren realem Gewicht in dieser Struktur entsprechen. WP ist nicht wirklich geeignet für das Selbstaufstellen von Denkmalen :-) Auch die Verlinkung auf Personenlisten sowie die Lizenzierung istt nicht koscher.--Brainswiffer 07:18, 8. Sep. 2009 (CEST)
- Sehr geehrter Diskutant,
Wikipedia ist für mich ein neues Medium, die DIN 33430 ist für mich kein neues Thema. Ich war an ihrer Erarbeitung von Anfang an beteiligt und mir liegt daran, dass sie in Wikipedia angemessen wiedergegeben wird. Zu Ihren Ausführungen möchte ich folgende Frage stellen: Warum wird die DIN 33430 nicht genau so neutral dargestellt wie andere Normen, z. B. der DIN 9000 ff Normenkomplex, (dieser war zu Beginn übrigens äußerst umstritten, wurde u.a. als Medium der Geldschneiderei für TÜVs und Berater bezeichnet) Dort steht nicht, wie sie auf wessen Initiative in welchem Normungsausschuss unter wessen Leitung erarbeitet wurde. Dort steht, worum es geht und was sie für einen Sinn hat, und worauf sie sich bezieht. Ich habe das mal in einem Textvorschlag für die DIN 33430 versucht. Ich weiß jetzt nicht wer meinen Beitrag beurteilt, und was aus dem Versuch wird, aber ich möchte an die hier Agierenden appellieren, sich auf die DIN zu beziehen und sowohl Berufspolitik, als auch die Unterstellung von Berufspolitik lieber ausserhalb von Wikipedia mit offenen Visiren zu betreiben. Mit den besten Grüßen ein unangemeldeter Wikipedia Benutzer -- 80.136.83.96 21:52, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Eigentlich wolle ich das Gleiche sagen wie Du - wir scheinen uns also einig. Deine Vorschläge entsprechen dem, wie WP sein soll. Beurteilen tun wir das allledings alle. Jeder kann kritsieren oder ändern - Konsens (z.B. in einer Diskussion) und die WP-kriterien sind die einzigen "Steuerungskriterien". Jetzt müssten sich die äussern, die die Personen und den POV eingebracht haben... --Brainswiffer 07:40, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Ok, danke, dann wollen wir mal sehen, ... -- 80.136.81.161 23:31, 11. Sep. 2009 (CEST)
Für mein Empfinden ist diese Diskussion hier obsolet. Insbesondere der Beuth Verlag und DIN CERTCO sind ja seit Ende 2019 / Anfang 2020 verstärkt für die DIN 33430 aktiv und die haben sicherlich kein berufspolitisches Interesse. Da sieht man die Norm eher als ISO 9001 Äquivalent in der Eignungsdiagnostik. Das es in der DIN Kommission und im BdP Tendenzen zur Selbstbeweihräucherung etc. gibt, wird keiner abstreiten. (nicht signierter Beitrag von Psycho onkel (Diskussion | Beiträge) 14:20, 1. Jun. 2020 (CEST)) Einigermassen praktisch aufgearbeitet findet man Pro-Argumente hier: https://www.beuth.de/de/themenseiten/eignungsdiagnostik Leider nur eher wissenschaftlich aufgearbeitet findet man Contra-Argumente hier: http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2012/8526/pdf/KleheDIN33430.pdf (nicht signierter Beitrag von Psycho onkel (Diskussion | Beiträge) 14:36, 1. Jun. 2020 (CEST))
Lizensierung
[Quelltext bearbeiten]Leider werden zwei von drei mir bekannten Stellen, die zertifizieren können/dürfen, im Gegensatz zum Berufsverband nicht genannt, Zufall? --Minuex 20:21, 28. Jul. 2011 (CEST)
- Ja. Wir wollen hier aber nicht die vollst. Liste der Zert-Anbieter. --Der Tom 08:04, 29. Jul. 2011 (CEST)
- Sorry, aber das ist zum einen keine Antwort auf meine diskrete Frage und zum anderen ist die aktuelle Praxis der Beschränkung auf nur eine Einrichtung so nicht korrekt. Und was heißt i.ü. "wir" wollen hier nicht die vollständige Liste? Wir = Der Bundesverband der Dt. Psycholgen??? Ich habe nichts gegen diese Einrichtung, schließlich habe ich mich dort in 2009 zertifizieren lassen. Und noch etwas: Bitte etwas mehr Sachlichkeit bei den Korrekturangaben: Die Bemerkung "10 kg Leerzeilen" entfernt, was soll das? --Minuex 08:44, 30. Jul. 2011 (CEST)
BITTE NICHT VERWECHSELN: Die Zertifizierung ist im DIN-Umfeld etabliert und kann eben freiwillig (Zertifizierter) und praktisch durch jede Stelle (Zertifizierer) erfolgen - weil es im Dienstleistungssektor seitens DIN keine gesetzlichen Vorschriften gibt. Die Lizenzierung ist eine "Erfindung" des BdP, wo Personen die nötige Qualifikation qua Prüfung nachweisen können. Es wurde und wird immer wieder herausgestellt, dass sie für Arbeiten nach DIN nicht notwendiig ist und dort auch nicht erwähnt wird. Es war und ist wohl vor allem für die Nichtpsychologen gedacht, welche die DIN-Norm als Auftragnehmer nicht ausnimmt, um die "Scharlatane" zu läutern :-) Und natürlich als kompensierende Einnahmequelle des BdP für die nict geringen Kosten der Erstellung der DIN-Norm. --Brainswiffer 09:09, 30. Jul. 2011 (CEST) Der relevante Unterschied ist aber hier, dass eine Personenzertifizierung für eine Prozesszertifizierung zwingend erforderlich ist. Geht man also den Schritt über die Erklärung der Compliance als Dienstleister hinaus und lässt seinen Prozess zertifizieren, dann benötigt man nach DIN 33430 auch einen entsprechend zertifizierten Eignungsdiagnostiker und die Beteiligten am Verfahren müssen ebenfalls eine entsprechende Qualifikation aufweisen. Siehe hierfür auch Ziele der Norm. (nicht signierter Beitrag von Psycho onkel (Diskussion | Beiträge) 14:14, 1. Jun. 2020 (CEST))
"Verbindlichkeit"
[Quelltext bearbeiten]Ich habe "international verbindlich" bei ISO erst mal gelöscht, weil das so mit Sicherheit nicht stimmt. Die Normen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind (also Dienstleistungssektor) sind immer nur empfehlend. Problematisch würdes nur, wenn man sich darauf in der Werbung beruft - es aber nicht nach ISO macht. Dann gibts u.U. Klagen der Konkurrenten. Mit den ISO Normen kommt noch dazu, dass die nationalen Organisationen (DIN) sich dieser Norm anschliessen müssen, sie quasi übernehmen. Das ist dann DIN ISO meiner Ansicht nach. Erst dann gilt sie als Empfehlung in einem Land. Was nur vorliegt, ist eine Endform der Arbeitsgruppe, die veröffentlicht wurde. In Deutschland wäre das ja erst mal ein "Gelbdruck", wogegen man noch intervenieren kann. Möglicherweise geht sowas international aber gar nicht (und ist die nationale Übernahme das nächste). Die ISO ist aber mehr oder weniger wischiwaschi (da haben sich die Amis durchgesetzt - bekanntlich waren die erst gegen diese Norm, haben dann einfach geschickter taktiert) und sie bleibt hinter DIN 33430 klar zurück. Insofern wird es sowieso spannend, was jetzt passiert ...--Brainswiffer 15:13, 27. Nov. 2011 (CET) Nachtrag: man muss nur suchen (ziemlich unten) :-). Jetzt ist also DIN gefragt - das ist wirklich nur publiziert als Endform (Status 60.60). --Brainswiffer 15:47, 27. Nov. 2011 (CET)
Gültigkeit der Norm abgelaufen?
[Quelltext bearbeiten]Eine IP hat die Gültigkeit angezweifelt, sie würde nur bis 2007 gelten. Einerseits gibt es Fristen (imho 10 Jahre), wo man Normen prüft, ob sie noch gelten - für 5 Jahre wäre eine Quelle nötig. Andererseits:Jahresbericht NADL 2011: Der nationale Spiegelausschuss arbeitet seit März 2011 an der Überarbeitung der DIN 33430 „Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen“ von 2002. Sie soll die veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere die Entwicklungen bei computergestützten Eignungstests sowie einzelne Festlegungen der ISO-Normen berücksichtigen.
Bitte ggf. hier diskutieren. --Brainswiffer (Diskussion) 18:35, 17. Dez. 2012 (CET)
Quellen-Links abgelaufen
[Quelltext bearbeiten]Die beiden Links in den Quellen
M. Kersting, L. F. Hornke: Qualitätssicherung und -optimierung in der Diagnostik: die DIN 33430 und notwendige Begleit- und Folgeinitiativen. (PDF) In: Psychologische Rundschau. 54, 2003, S. 175–178. (PDF-Datei; 336 kB)
und
M. Kersting, I. Püttner: Personalauswahl: Qualitätsstandards und rechtliche Aspekte. (PDF) In: H. Schuler (Hrsg.): Lehrbuch der Personalpsychologie. 2. Auflage. Hogrefe, Göttingen 2006, S. 841–861. (PDF-Datei; 4,2 MB)
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