Diskussion:Daniel Rousta

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Was für eine Quelle gibt es , dass Rousta "ein Beamter ist"? Er war politischer Beamter, also eben nicht auf Lebenszeit; und ist damit mit seiner Entlassung keiner mehr. --PolBer (Diskussion) 15:10, 9. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Das hatte ich übersehen, ist korrigiert.--Nothere 23:01, 13. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Anzahl der "Witze"[Quelltext bearbeiten]

Wie ich schon schrieb, war es nicht nur ein Witz. Es waren auch nicht nur zwei Witze (btw: mit welcher Begründung wird der dritte in der Quelle genannte Nazijargonwitz gelöscht!?). Sollen wirklich alle einzeln ausgewalzt werden? Der Artikel wird dann ziemlich lang werden. --PolBer (Diskussion) 15:17, 9. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Über die Länge des Artikels braucht man sich derzeit keine Gedanken machen.
Der genannte Nazi-Jargon stammt aus einem wörtlichen Zitat von Rousta selber. Im restlichen Artikel wird das gar nicht, in anderen Zeitungsartikeln ebenfalls nicht erwähnt. Da das nirgendwo eine Rolle spielt bzw. noch nicht eimal erwähnt wird, ist es auch nicht relevant; vor allem, da nicht klar ist, wer ihm das überhaupt vorwirft. Auf den wenigen Seiten, wo es erwähnt wird, ist auch von missglückter Nazi-Satire die Rede, nicht von Nazijargon-Witzen.
Auch bzgl. des Sexismus-Vorwurf sollte man einigermaßen präzise bleiben. Es besteht ein Unterscheid, ob jemandem grundsätzlich frauenfeindliche Witze vorgeworfen werden, oder ob ihm der politische Gegner verdeckten Sexismus vorwirft.--Nothere 23:01, 13. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Grund der Entlassung?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel listet eine Reihe von Vorwürfen gegen Rousta auf, bei dem Relevanz unklar ist. Das sollte zusammengefasst werden zu dem relevanten Grund, warum es zu der Entlassung kam, alles andere sind Vorwürfe, wie sie ständig gegen Politiker oder politische Beamte erhoben werden und nicht in eine Enzyklopedie gehören. Außerdem sollte der Artikel ergänzt werden, wenn es weitere relevante Tätigkeiten von Rousta während seiner Amtszeit gabe, er war ja vermutlich nicht nur mit dem Verfassen von facebook Artikel befasst.Sciman (Diskussion) 18:49, 21. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Nach meiner Erinnerung war die Beleidigung der FDP mit der Wortwahl "FDPisser" in einem sozialen Netzwerk hinreichender Grund und Anlass für die Entlassung. https://www.welt.de/politik/deutschland/article106205325/SPD-Mann-stolpert-ueber-FDPisser-und-sexy-Fotos.html Auch aufgrund des seinerzeit sehr großen, auch detailbezogenen, Öffentlichkeitsinteresses müsste der Artikel doch dem entsprechend informieren?! (nicht signierter Beitrag von 178.2.235.245 (Diskussion) 10:19, 29. Mai 2020 (CEST))[Beantworten]

Die Entlassung eines politischen Beamten kann nach den Beamtengesetzen ohne Angabe von Gründen erfolgen und im Regelfall enthält deshalb die Entlassungsverfügung oder ein Begleitschreiben keine Begründung. Einerseits, um eventuellen Rechtsbehelfen des Entlassenen vorzubeugen (das Auswärtige Amt hat diesbezüglich einmal negative Erfahrungen gemacht) und andererseits, um der öffentlichen Erörterung von Einzelheiten des gestörten Vertrauensverhältnisses vorzubeugen. Davon abgesehen gibt es auch keinen rechtlichen Informationsanspruch Dritter über den Inhalt von Personalakten. Gleichwohl hatte hier das Ministerium auf eine entsprechende Anfrage im Landtag inhaltlich geantwortet: "Die angeführten Eintragungen des ehemaligen Ministerialdirektors in sein privates Facebook-Profil sowie die private Verwendung des großen Landeswappens sind für die Landesregierung nicht akzeptabel. Deshalb wurde der ehemalige Ministerialdirektor am 23. April 2012 entlassen." Dies hat Sciman schon 2015 ergänzt (siehe nachstehend) und die Anfrage verlinkt, in deren Vorbemerkung mehrere Äußerungen angeführt werden. (Abgesehen von diesem Vorfall könnte man inzwischen sogar die enzyklopädische Relevanz des Artikels bezweifeln.)--Lexberlin (Diskussion) 16:02, 29. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Nachfolger, anschließende Tätigkeit, Gründe der Entlassung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe wie vorgeschlagen die Gründe der Entlassung präzisiert, wie sie in von der Landesregierung in einer offiziellen Anfrage aus dem Landtag beschrieben wurden. Außerdem habe ich Roustas Nachfolger aufgenommen und seine neue Tätigkeit im Bundestag.Sciman (Diskussion) 17:09, 17. Januar 2015 (CEST)

Kategorie: Jurist[Quelltext bearbeiten]

Ist etwas bekannt über einen Studienabschluss, was Voraussetzung für die vorgenommene Einstufung wäre (vgl. Jurist)? Bis zur Version vom 17. August 2011 hieß es: "absolvierte über neun Jahre ein Studium der Politik- und Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrichs-Wilhelms-Universität in Bonn. Da er das 2. Staatsexamen nicht abgelegt hat, ist er Diplom-Jurist, jedoch kein Volljurist."--Lexberlin (Diskussion) 17:35, 18. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

wieso ein Wahlkampfmanager bei einer deutshen Landtagswahl nicht unter die Kategorie Politik als Beruf fallen soll, das sollte hier mal erklärt werden. --Goesseln (Diskussion) 18:01, 18. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Abgesehen von der Unschärfe des Begriffs Wahlkampfmanager, für den zu Recht keine Seite existiert, handelt es sich vornehmlich um eine organisatorische und beratende Tätigkeit, zumal R. nicht etwa der durch eine Wahl demokratisch legitimierte Generalsekretär der Landespartei war; das war vielmehr in dieser Zeit Peter Friedrich. Niemand käme auf den Gedanken, z. B. Frank Stauss, der für viele Wahlkampagnen verantwortlich war, als Politiker zu bezeichnen. R. hat eine solche Tätigkeit in einem einzigen Wahlkampf einer Landespartei übernommen und wäre nach dem größten Teil seines Berufslebens als Abgeordnetenmitarbeiter, hochtrabend auch als Politikberater zu bezeichnen. Enzyklopädische Relevanz erlangt er nach meiner Einschätzung nur durch die kurzzeitige Tätigkeit als Ministerialdirektor mit der Funktion des Amtschefs und die Umstände seiner Entlassung.--Lexberlin (Diskussion) 14:28, 20. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]