Diskussion:De delictis gravioribus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Itu in Abschnitt Sechstes Gebot?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaltext[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand den Originaltext beschaffen (ist wohl in Latein) und hier abdrucken. Sicher findet sich dann jemand, der das dann noch ins Deutsche übersetzen kann. Ueber die Frage der Meldung an die Strafverfolgungsbehörden, wie sie in dem Brief dargestellt wird, gehen die Meinung stark auseinander. Ich will das mal genau anschauen. 80.219.22.11 05:17, 22. Mär. 2010 (CET)Beantworten

[1] --07:22, 22. Mär. 2010 (CET)
Übersetzungen findest du unter [2] und [3] (mit Anmerkungen).
Interessant ist auch, dass das "Geheimdokument" seit spätestens seit 2002 (nachweisbar für den Dezember) auf den Servern des Vatikan abrufbar ist (überprüfbarbar mit dem Internet Archive). Auf anderen Websiten (z.B. Diözese Austin) ebenfalls seit 2002. Die BBC-Dokumentation und die Äußerungen von Frau Uta Ranke-Heinemann und Herrn Hans Küng stimmen also eindeutig nicht.
PS: Ich könnte dir den Text natürlich auch übersetzen, aber ich bin ja wohl "befangen", dann ist die Übersetzung auf den Servern der Uni Tübingen vielleicht die sicherste.
Gruß
--Atlan Disk. 12:03, 22. Mär. 2010 (CET)Beantworten

...tut mir leid, aber dem kann ich nicht folgen, und da kommt man auch mit aller vatikanischen Rabulistik nicht weiter. Der Satz von der "päpstlichen Geheimhaltung" besagt für mein Verständnis eindeutig, daß über Delikt und Verfahren nichts nach außen dringen soll. Welchen Sinn soll die Geheimhaltung denn sonst haben, wenn gleichwohl nicht "geheimgehalten" zu werden braucht und ein weltlicher Strafprozeß, der bekanntermassen öffentlich ist, stattfinden sollte? Man muß wohl schon sehr "vatikanisiert" sein, um sich den Text so gewollt zurechtzuinterpretieren wie "Atlan". Wortlaut, Kontext und im übrigen das Verhalten der Kirche angesichts der Mißbrauchsfälle in ihren Reihen belegen, daß Hans Küng Recht hat - da hilft alle verzweifelte Rechthaberei nicht weiter. Von der absurden Sexualmoral, die den Menschen bis heute einzureden versucht, die Onanie sei eine "schwere Ordnungswidrigkeit" und totalitär versucht, das menschliche Leben bis unter die Bettdecke zu regeln und ihrem Wertekanon und Urteil zu unterwerfen, ganz zu schweigen. - Ergebnis: dieser Artikel ist parteiisch und so nicht zu gebrauchen; die Meinung eines derart prominenten Gegenwartstheologen wie Hans Küng läßt er einfach unter den Tisch fallen und gibt lediglich eine pov-dominierte Sichtweise wieder. - WG. (nicht signierter Beitrag von 188.193.125.245 (Diskussion | Beiträge) 18:44, 25. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Der Ausdruck Amtsverschwiegenheit sagt dir etwas? Da braucht man weder zu "vatikanisieren" noch zu interpretieren. -- Bremond 17:56, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Küng müsste Beweise vorlegen, nach dem, was ersichtlich ist, hat der Artikel recht. Wenn Herr Küng da noch mehr hat, so möge er sie veröffentlichen, der Artikel kann nur die momentane Sachlage darstellen. Es ist vielleicht auch möglich, dass Beweise auftauchen, die belegen, dass De delictis gravioribus nicht z.B. dem Schutz des Beichtgeheimnisses gedient hat und sich nicht nur auf dass innerkirchliche Verfahren bezogen hat. Das ist allerdings unwahrscheinlich, nach dem momentanen Stand ist das auch nicht der Fall. Lt. vatikanischem Strafverfolger z.B. ist das nicht der Fall, gut, der mag befangen sein, bis jetzt ist aber trotz eifrigem Medienengagement (NYT, SZ, Spiegel), das momentan auf der Suche ist nach derartigem, gibt es bis dato nichts derartiges. Bis die Watergate-Affäre bekannt wurde, hätte es zum Watergate-Gebäudekomplex nichts profundes zu schreiben gegeben. Momentan muss man wohl davon ausgehen, dass Herr Küng nicht das Tatsächliche wiedergibt, gerade auch, weil er noch die eine oder andere Rechung mit Ratzinger zu begleichen hat; es gibt ja auch Menschen, die Angela Merkel beschuldigen, IM Erika gewesen zu sein, nur ist dazu noch nichts Beweisbares. Ist das nachvollziehbar? --Atlan Disk. 23:08, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Verstehe ich das richtig:[Quelltext bearbeiten]

Muß ich davon ausgehen, daß ein jeder Fall von sexuellem Mißbrauch seitens eines Priesters spätestens seit 2001 – und nicht nur an Minderjährigen – auch über Ratzingers Schreibtisch gegangen ist, zumindest hätte gehen müssen? Der ggf. dann entschied, einen Fall an sich zu ziehen oder dem zuständigen Bischof zu überlassen? Daß m.a.W. Ratzinger von einem jedem Fall Kenntnis zu erhalten hatte und auch Verantwortung für die kirchliche Bearbeitung trug?

Was Anderes: Da hier Küng kritisiert wird, könntet Ihr mal einen Link legen, wofür eigentlich? Was hat der denn wieder erzählt (die ungute Ute habe ich schon gefunden)?

Noch einen Link für die Statistiker: https://www.kath.net/news/25984 (nicht signierter Beitrag von 92.198.49.193 (Diskussion | Beiträge) 18:02, 16. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Sechstes Gebot?[Quelltext bearbeiten]

„die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem noch nicht 18jährigen minderjährigen Menschen...“

Wieso "gegen das sechste Gebot des Dekalogs"? Das ist das Ehebruchsverbot ("du sollst nicht die Ehe brechen"). Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger, um den es geht, hat doch nichts mit Ehebruch zu tun. --Neitram 14:09, 24. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Na, das sollte da locker mit drinstecken... weder katholische Priester noch Kinder sind in der Regel verheiratet, und i.d.R. fällt da aus katholischer Sicht wohl alles aussereheliche drunter. Itu (Diskussion) 01:16, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten