Diskussion:Deutscher Presserat

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Entscheidung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz
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Unterschiedliche Definitionen

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Dieser Artikel sagt:

Öffentliche Rügen muss das Medium abdrucken.

Artikel Pressekodex sagt jedoch:

Ziffer 16

Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.


Zwischen müssen und fairerweise bestehen riesige Unterschiede. Was ist also richtig? Danke, --Abdull 23:31, 20. Jul 2005 (CEST)


auf der offiziellen Homepage des Presserats steht, dass die Zeitung verpflichtet ist... also stimmt "müssen" wohl -- 83.135.84.210 22:07, 5. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Naja, der Presserat hat keine Sanktionsmittel und kann daher nur auf den Abdruck der öffentlichen Rügen hoffen. Kleine Ausnahme: Seit 1987 veröffentlich der Presserat die erfolgreich an ihn herangetragenen Beschwerden mit Begründung in den Presserats-Jahrbüchern. Dadurch werden die Rügen publik, auch wenn der betroffene Verlag / Redaktion sie nicht abdrucken will.

Verpflichtung

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Besteht eine Verpflichtung, in den Deutschen Presserat einzutreten? Gerade für reißerische Magazine, wie die Bild, ist es ja unsinnig einzutreten. Welche Vorteile gibt es für die eingetretenen Mitglieder? Danke, --Abdull 23:31, 20. Jul 2005 (CEST)

Auf der Internetseite werden Redaktionen in ziemlich ultimativem Ton dazu aufgefordert, eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen, aber eine Verpflichtung besteht natürlich nicht. Zumal der Presserat keinerlei Sanktionsmöglichkeiten hat. Im übrigen ist mir noch nicht zu Ohren gekommen, daß irgendeine Redaktion mehr als ein huschendes Lächeln für eine Rüge übrig hatte.

Bild

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Vllt. sollte man auch erwähnen, dass der überwiegende Teil der Rügen gegen ein einziges Medium, die Bild-Zeitung, ergeht, und das diese die Rügen teilw. erst mit vielmonatiger Verspätung abdruckt.

Auf der einen Seite schreibt die Bild-Zeitung tatsächlich viel Fragwürdiges. Auf der anderen Seite ist die Statistik aber vielleicht durch folgenden Effekt ein wenig verfälscht: Da die Bild-Zeitung eine einfache Sprache verwendet, kann man ihr Regelverstöße leichter nachweisen als einer anderen Zeitung, die etwas Fragwürdiges in einer gedrechselten Formulierung verpackt. --Pinguin55 (Diskussion) 23:02, 1. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Aktuell liegt die Bild Zeitung mit 218 Rügen seit 1986 weit vorne vor allen anderen Publikationen mit den meisten Rügen. Unter denen sind auch viele andere mit einfacherer Sprache, die aber alle wenig auffällig sind. Wenn die Rügen an der einfachen Sprache liegen, müsste es inzwischen irgendwelche Belege dazu geben. Was sagt die Wissenschaft? --Thomas Österheld (Diskussion) 13:41, 5. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Kritik

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Hier fehlt die Kritik

  • z.B. durch das Netzwerk Recherche
  • im Fall BILD -> Sibel Kekilli wurde erst nach 10 Monaten eine Rüge ausgesprochen die Bild erst erst nach einem Jahr auf Seite 4 veröffentlichte.
  • in anderen Ländern standardmäßige Korrekturspalten wurden noch nie thematisiert.
  • im Presserat kontrolliert sich die Branche selbst, eine Kontrolle des PR findet nicht statt.
  • generell wird der PR immer wieder als zu nachsichtig und ausgesprochen langsam kritisiert
  • Neue Strukturen wie z.B. Bildblog zeigen die Defizite deutlich

--Nemissimo Unterstützt die Petition DigiZeitschriften 15:59, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Anzahl Mitglieder

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Auf der Homepage des Presserates steht, dass Plenum hätte 28 Mitglieder (Vgl. presserat.de bereich "Organisation"). Im Artikel steht was von 30 Mitgliedern. Hab ich da was falsch verstanden oder sollte man das ändern?

Kann ich bestätigen. Stand: 13.7.13

"Für die Dauer von zwei Jahren entsenden die vier Trägerorganisationen je sieben ehrenamtliche Mitglieder in das 28-köpfige Plenum des Deutschen Presserats"

http://www.presserat.info/inhalt/der-presserat/organisation.html (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:1AF:3B00:8E:4B53:7811:A2DE (Diskussion | Beiträge) 02:14, 13. Jul 2013 (CEST))

Grafik fehlerhaft / Anti Bild Polemik

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Woher stammen diese Zahlen? Auf welchen Zeitraumn beziehen sie sich? Es sieht so aus als seien 2007 bereits über 200 Rügen ausgesprochen worde, was völliger Käse ist. Oder sind es alle Rügen seit dem bestehen des Presserates? Das wären jawohl dann etwas wenige? Die Anti-Bild Sätze habe ich weitgehend entfernt, weil es überhaupt nicht gerechtfertigt ist, die Bild hier dermassen herauszuheben. Außerdem waren die Ausführung unbelegt und unsachlich. Der Pressrat ist sicher kein zweites bildblog. --Smoking Joe 20:37, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Der jetzige Abschnitt gefällt mir viel besser als der alte, der mir mangels Quellen zu einseitig war. Bild steht leider im Zusammenhang mit dem Lemma durch die Einmaligkeit, das Ziel der meisten Maßnahmen des Presserats gewesen zu sein, deswegen kann dieses Thema nicht ausgelassen werden. Es sind alle Rügen seit Beginn der Statistik (1986), wie du schon im Bild-Artikel bemerkt hast. Und auf welchen Zeitraum diese sich beziehen, ist daher zu erkennen: 1986-2007. Und bitte belege, dass es "völliger Käse" sei, dass der Presserat von 1986-2007 bereits über 200 Rügen ausgesprochen haben soll. Nach nochmaliger Auszählung kommt man auf das Ergebnis, wie auf der Grafik angegeben. --N-Gon 16:06, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Also ich sehe keine Polemik update dazu: 219 Rügen gehen seit 1986 an die Bild-Zeitung hier ist die allerneuste Statistik und man könnte die Grafik auch mal updaten auf den Stand 2020. https://de.statista.com/infografik/2588/publikationen-mit-den-meisten-ruegen-durch-den-deutschen-presserat/ --Thomas Österheld (Diskussion) 13:34, 5. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Gab es auch schon Rügen gegen HEISE?

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Gab es auch schon Rügen o. ä. gegen HEISE? Die große Masse der Beleidungen, geschmacklose Morddrohungen [1]("Den SSchäuble über eine Klippe rollen", "finaler Rettungsschuß zum Schutz der Demokratie" gegen Clement, etc) bei Heise online dürften doch auch dem Presserat bekannt sein. Es kam nicht von ungefähr, dass das LG Hamburg [2] dieses Forum mit einer "besonders gefährlichen Einrichtung" verglichen hat. Gravenreuth 16:42, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der Deutsche Presserat hat mit Abmahnungen soviel zu tun wie Du mit dem LG Berlin. Für Forenbeiträge wurde noch niemand gerügt, schon allein deswegen nicht, weil Online-Präsenzen nur dann gerügt werden, wenn ihnen ein Printmedium vorsteht. Es gibt bisher keine Rügen gegen Heise - kannst ja den Presserat abmahnen, vielleicht sprechen sie dann doch noch eine Rüge aus. -- Lamento5 16:59, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Von Abmahnungen habe ich keine Silbe gesprochen. Es ist bekannt, dass HEISE über RAe abmahnen läßt [3]. Die letzte mir bekannt Abmahnung betraff Äußerungen zu einem richtlicher Durchsuchungsbeschluss gegen den Verlag [4], Darum geht es hier aber nicht. Auch ist der Pressekodex nicht auf Printmedien beschränkt. Ich zitierte hieraus: "Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse." Die zitierten Morddrohungen wie "Den SSchäuble über eine Klippe rollen" sind wohl nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren. Gravenreuth 13:32, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Schlag bitte noch einmal die Bedeutung von Presse nach, von der ja im Pressekodex die Rede ist. Wir lernen: mit Presse sind Printmedien gemeint. Im Übrigen sind deine eigenen Hate-Seiten aufgrund deiner Historie keine glaubwürdigen Quellen. -- Lamento5 20:03, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wie definieren sich glaubwürdige Quellen? Gibt es da objektive Kriterien? Ich kann mir das nicht vorstellen! Und ein Benutzer hier kann sich doch nicht zum Richter aufspielen und Quellen in glaubwürdige und unglaubwürdige einteilen! --93.192.195.2 18:59, 26. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

jahresbudget

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Aus welcher Quelle stammen denn die Angaben zum Jahresbudget des Presserats? Der Bundeszuschuss beträgt 180.000 Euro, ok. In den Statuten des Presserats ist zu lesen, dass dieser Zuschuss nicht mehr als 49% der anderen wichtigen Finanzquelle, denen der Trägerverbände, ausmachen soll. Damit entsteht für mich eine Summe von 360.000 Euro, zu der noch ein paar Euro der nicht in den Verbänden organisierten Verlage für die Selbstkontrolle des Redaktionsdatenschutzes kommen. Danke - Nutzer ohne Namen, dafür mit IP 141.76.177.209 15:52, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Mitglieder

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Wieso wird die IG-Medien hier noch als Trägerverband aufgeführt??? ich zitiere den Wikipediaeintrag zur IG Medien: Die Industriegewerkschaft Medien – Druck und Papier, Publizistik und Kunst (IG Medien) war eine Gewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) mit Sitz in Stuttgart.

Sie war auf dem Vereinigungskongress in Hamburg am 15. April 1989 durch Fusion der IG Druck und Papier und der IG Kunst, Kultur und Medien entstanden. (...) 2001 ging die IG Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) auf und wird dort als Fachbereich 8 geführt. (nicht signierter Beitrag von 84.61.53.147 (Diskussion) )

Vielen Dank, ich habe den Satz geändert. --Hjaekel 09:16, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Organisation

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Der Abschnitt "Organisation" enthält nicht mehr aktuelle und falsche Informationen. Diese würde ich gerne ändern, vorab aber zur Diskussion stellen, da ich selbst Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Presserats bin, die Änderungen so transparent wie möglich sein sollen und ich nicht den Eindruck erwecken möchte, ich würde die Informationen zu Gunsten des Presserats beeinflussen wollen.

  • Vorsitzender des Trägervereins: Hermann Neusser ist seit 2010 nicht mehr Vorsitzender, diese Position wird turnusmäßig alle 2 Jahre neu vergeben. Derzeit ist Volker Stennei, Chefredakteur und Verlagsleiter des Hellweger Anzeiger (Unna), als Vertreter des BDZV Vorsitzender. Stellvertretende Vorsitzende ist Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di.
  • "Vorsitzende" des Plenums: Die zitierte Quelle (meedia-Artikel) ist teilweise nicht korrekt, teilweise wird sie falsch interpretiert. Katharina Borchert ist nie Vorsitzende des Plenums gewesen, sie ist lediglich Mitglied des Plenums. Auch war Fried von Bismarck nicht 20 Jahre lang Vorsitzender des Plenums. Tatsächlich gibt es die Position eines Vorsitzenden des Plenums überhaupt nicht. Es gibt hingegen einen Sprecher des Plenums des Presserats, diese Position hatte Fried von Bismarck von Februar 1992 bis Februar 1993 und von März 2006 bis März 2008. Derzeitiger Sprecher des Plenums ist Tilmann Kruse, Justiziar bei Gruner + Jahr, für den VDZ; sein Stellvertreter ist Manfred Protze, Redakteur, für die dju.

Da die Information über Frau Borchert durch die Korrektur an Relevanz verliert, hielte ich eine Streichung des kompletten Abschnitts über Fried v. Bismarck und Katharina Borchert für angemessen. Stattdessen könnte ich mir eine Auflistung der bisherigen Sprecher vorstellen.

Das Plenum hat im Übrigen 28 Mitglieder.

Geschichte

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Der Bezug in der Einleitung auf die "heutige" Press Complaints Commission ist veraltet. Diese gibt es nicht mehr, sie wurde 2014 durch die Independent Press Standards Organisation ersetzt. (nicht signierter Beitrag von Into Media (Diskussion | Beiträge) 02:25, 8. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Reichspressekammer

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Inwiefern ist der Deutsche Presserat eine Nachfolgeorganisation der Reichspressekammer? --105.10.243.150 23:46, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Ich sehe da keinen Zusammenhang -- der Presserat "Gegründet wurde der Presserat am 20. November 1956 nach dem Vorbild des britischen „Press Council“ (heute: „Press Complaints Commission“), um ein geplantes Bundespressegesetz zu verhindern" hat da keine Verbindung. Gibt es da Belege/Hinweise irgendwo? Thomas Österheld (Diskussion) 17:48, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

freiwillige Selbstkontrolle

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Sollte gleich am Anfang des Artikels genannt werden.--Wikiseidank (Diskussion) 14:51, 6. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Entscheidung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz

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In der ersten Entscheidung zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) rügte der Presserat im Dezember 2023 die Zeitschrift Lisa, weil in dem Extraheft Lisa Kochen & Backen mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Abbildungen veröffentlicht worden waren, ohne dies kenntlich zu machen. Auch die „99 Pasta-Rezepte zum Nachkochen“ waren mittels Software generiert worden. Die Abbildungen hätten entsprechend dem Pressekodex als Symbolbilder deklariert werden müssen. Bei Texten bestehe keine Kennzeichnungspflicht, stellte der Presserat fest. [1]

Der Abschnitt wurde mit den Begründungen

  1. Zurück auf Vorversion, was macht diese eine Entscheidung zu KI relevanter als alle anderen Entscheidungen des Presserates? Außerdem wurde auch die Gliederung zerschossen.
  2. Kein Konsens und ob das ein Grundsatzurteil wird, muss erst die Zukunft zeigen. Außerdem gerade wieder die Gliederung zerschossen.

Über die Gliederung lässt sich reden, zerschossen ist gar nichts. Dafür hat der Revertierer in beiden Reverts Weblinks zerschossen, indem er https durch http ausgetauscht hat. Sei's drum.

Hier geht es um die erste Entscheidung im deutschsprachigen Journalismus beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die Verlagen, Chefredaktionen, Redaktionen, Redakteuren und redaktionell Mitarbeitenden beim Einsatz von KI eine Orientierung bietet, mit welchen Konsequenzen sie womöglich zu rechnen haben. Selbstverständlich ist es kein Grundsatzurteil, schließlich ist der Presserat keine juristische Instanz, sondern ein Organ, dass von Medienunternehmen einerseits und Journalistenorganisationen anderseits gebildet wird. Von einem Grundsatzurteil war allerdings auch gar nicht die Rede, sondern nur von einem Vergleich damit, weil es bisher "keine Richtlinie für den Einsatz von KI im Journalismus in Deutschland" gab.

Die Bedeutung des Presserats darf zwar nicht überschätzt werden, doch gibt diese Entscheidung des Presserats möglicherweise auch eine Orientierung bei arbeitsrechtlichen Konflikten: Darf sich ein Redaktionsmitglied weigern, KI einzusetzen? Nach dieser Entscheidung könnte die Weigerung des Einsatzes bei Texten sanktioniert werden, bei Abbildungen nur, wenn sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind.

Dritte Meinungen zum Wiedereinfügen des Absatzes werden erbeten. --Bk rhoe (Diskussion) 11:39, 22. Dez. 2023 (CET)Beantworten

  1. Presserat rügt erstmals wegen KI. In: M – Menschen Machen Medien. ver.di, 8. Dezember 2023, abgerufen am 20. Dezember 2023.
Du schreibst der Bearbeitungszusammenfassung, der KI-Einsatz wurde breit diskutiert. So ein Diskussionsergebnis bzw. wie sich der Presserat dazu verhält, fände ich hier eher von Bedeutung. Die Rüge selbst gehört meiner Einschätzung nach, wenn überhaupt, eher mit Begründung der Rüge zum Pressekodex. (nicht signierter Beitrag von M.J. (Diskussion | Beiträge) 12:04, 22. Dez. 2023 (CET))Beantworten


  • 3M: Die Schlagzeile "Presserat rügt erstmals wegen KI" ist zumindest irreführend. Die Rüge wurde nicht erteilt, weil das Bild mit KI erzeugt wurde, sondern weil nicht erkennbar war, dass es kein echtes Foto war. Die KI war hier nur ein moderneres Hilfsmittel zum Erzeugen eines Bildes, früher hätte man das mit Photoshop gemacht. Zudem ist ist nicht alles, was heute "KI" genannt wird, tatsächlich KI. Eine enzyklopädische Relevanz ist daher mMn nicht hinreichend sicher, zudem ist die verwendete Quelle ob ihrer irreführenden Schlagzeile unseriös. Ich würde es per WP:WWNI Nr. 8 (Newstickermeldung von unklarer Relevanz) draußen lassen. --PM3 12:10, 22. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Photoshopbearbeitungen sind wie davor in der Analogfotografie Retuschen reine Verbesserungen von bereits vorhandenen Abbildungen, die von Menschen geschaffen werden. Sie mussten niemals deklariert werden. KI-erzeugte Abbildungen sind neu erzeugte Darstellungen, reines Rechnerwerk ohne menschliches Zutun, abgesehen von den beauftragten Vorgaben („Meerszene im Stil der Großen Welle vor Kanagawa vor Helgoland mit DLRG-Boot“). Der Vergleich passt nicht. --Bk rhoe (Diskussion) 16:37, 23. Dez. 2023 (CET)Beantworten