Diskussion:Dienstgrade des Österreichischen Roten Kreuzes

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Shoobre24680 in Abschnitt Verpflichtendes Tragen der Offiziersdienstgrade
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Dienstgrade des Österreichischen Roten Kreuzes“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Lücken[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen noch Bilder der Aufschiebeschlaufen der einzelnen Dienstgrade, an einigen Stellen Bemerkungen zur Dienstverwendung und zu den Voraussetzungen zum Erreichen eines bestimmten Dienstgrades, Tabellen der Dienstgrade für:

  • Führungspersonal an den Landesverbänden,
  • Präsidenten und Vizepräsidenten,
  • Referenten und hauptberufliche Mitarbeiter,
  • Leitstellendisponenten.

Des weiteren fehlen Bemerkungen über die Dienstgrade der Rot-Kreuz-Jugend*, über die Ehrendienstgrade und über das Erreichen eines Dienstgrades.

Ich hab gerade recht wenig Zeit, um die angegebenen Lücken zu schließen. Beizeiten werd ich das aber gerne nachholen. --213.162.66.184 01:55, 8. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Habe einen Link zu Abbildungen hinzugefügt. Werde in den nächsten Tagen eigene Abbildungen erstellen und einfügen. --Wuestenfux 14:41, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

* --Ncc-74630 19:09, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

JRK[Quelltext bearbeiten]

Da gibts auch keine "Dienstgrade" in diesem Sinne, lt. offiziellen RK-Beförderungsrichtlinien heißen die Ränge "1. Jahr", "2. Jahr", usw. --Ncc-74630 02:41, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Privater Verein[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel kopiert; war ein Eintrag von Benutzer:212.183.54.26

"Dienstgrade des Österreichischen Roten Kreuzes" - in Verbindung mit den Organen der Öffentlichen Ordnung, bzw. öffentlich rechtlichen Körperschaften sind hier fehl am Platz; das Österr. Rote Kreuz ist ein privater, kommerzieller Verein und gehörte unter Umständen, in die Kategorie von Kultur-, Sport-, Autofahrerclubs oder Veteranenvereinen?

--Drahreg·01RM 18:44, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Zur Richtigstellung: Das ÖRK ist sehr wohl eine Körperschaft öffentlichen Rechts und keineswegs als kommerzieller Verein einzustufen! Ein Verein ist grundsätzlich nicht kommerziell, nach Österr. Vereinsgesetz darf ein Verein nicht auf Gewinn berechnet sein (§1). Das ÖRK ist als Verein eine Organistion im 3. Sektor - also eine NPO - un daher nicht gewinnorientiert! --Oerk rettungsdienst 11:33, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Sorry, Drahreg, aber das ÖRK hat in Österreich den selben Stand wie beispielsweise die Freiwillige Feuerwehr und ist damit Körperschaft. Das ÖRK zählt damit zu den BOS in Österreich und ist kein Verein. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 17:34, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Nur als Hinweis: Dahreg hat das nicht behauptet, sondern nur aus dem Artikel in die Diskussion verschoben.--Blah 21:39, 27. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Beförderungszeitraum Zugsführer[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand einen Nachweiß das man nach zwei Jahren als Haupthelfer zum Zugsführer befördert wird? In den Beförderungsrichtlinien ist eine Beförderung nach Dienstzeit gar nicht vorgesehen und in Salzburg sind es z.B. 3 Jahre als Haupthelfer und nicht zwei.--Miles.world (Diskussion) 11:19, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Verpflichtendes Tragen der Offiziersdienstgrade[Quelltext bearbeiten]

„Für Offiziere ist das Tragen von Distinktionen verpflichtend.“

Beleg? --Ncc-74630 (Diskussion) 17:45, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Kann mir generell wer sagen wo steht ob ein Dienstgrad zu tragen ist oder nicht? Hab jetzt die Vorschriften "Bekleidungsvorschrift des Österreichischen Roten Kreuzes", "Umsetzungsrichtlinie zur Bekleidungsvorschrift" & "Auftreten in der Öffentlichkeit" gewälzt und nichts gefunden. (Könnte es aber auch überlesen haben) --Miles.world (Diskussion) 14:51, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich kenne diesbzgl auch nichts schriftliches. Grundsätzlich kann man wohl damit argumentieren, dass Distinktionen Teil der Uniformierung sind und daher zu tragen sind. Andererseits muss ich nicht jedes Uniformstück, das es gibt, auch tragen. Wer allerdings keine Distinktionen trägt, trägt de facto den Dienstgrad PH. Nun könnte man argumentieren, dass man keine falschen Dienstgrade tragen darf (das steht zwar auch nirgendwo, gebietet aber der Hausverstand). Manche Landesverbände haben vielleicht landesverbandweite Regelungen, aber österreichweit ist das mWn nicht genau definiert. Darum glaube ich auch, dass obiges Statement nicht österreichweit zutrifft.--Ncc-74630 (Diskussion) 09:58, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Also in Salzburg wird es so gehandhabt das es jedem frei steht einen Dienstgrad zu tragen, in Innsbruck wurde mir gerade empfohlen keinen zu tragen, weil das hier so üblich sei. Wenn ich darauf bestehe, darf ich es aber. Muss mich mal genauer dazu schlau machen.--Miles.world (Diskussion) 10:51, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten

In der Steiermark steht in der Dienstvorschrift "Beförderungsrichtlinie", dass Offiziere zum Tragen ihres Dienstgrades verpflichtet sind. Diese Dienstvorschrift ist eine vom LV Steiermark und richtet sich an die vom ÖRK, hat aber leichte Unterschiede (Bsp. graue Aufschiebschlaufen für Einsatzpersonal). Shoobre24680 (Diskussion) 11:34, 29. Okt. 2021 (CEST)Beantworten