Diskussion:Einspeisevergütung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Andol in Abschnitt Verständlichkeit
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Liste der einspeisevergütungen[Quelltext bearbeiten]

Liste Einspeisevergütungen in Deutschand (Stand Oktober 2012)

  • 1. Windenergie aus Off-Shore-Windenergie-Anlagen =19,00 ct.(Quelle: [1])
  • 2.1 Photovoltaik Dachanlagen (Quelle: [2]) bis 10 KW =18,36 ct.
  • 2.2 Photovoltaik Dachanlagen bis 1 MW =15,54 ct.
  • 2.3 Photovoltaik Dachanlagen bis 10 MW =12,72 ct.
  • 3. Windenergie aus On-Shore-Windenergie-Anlagen =9,00 ct. (Quelle: [3])

(nicht signierter Beitrag von Dmleezen (Diskussion | Beiträge) 21:46, 12. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

Die Daten zu Deutschland finden sich bewusst nicht hier, da es einen eigenen und sehr ausführlichen Artikel zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt. In einer Enzyklöpädie ist es im Normalfall üblich, solche Redundanzen zu vermeiden. Trotzdem vielen Dank für den Hinweis! Schöne Grüße, Andol (Diskussion) 21:58, 12. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Erfindung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer:Hu9423, ich habe deine Ergänzung rückgängig gemacht, weil sie nicht stimmen kann oder zumindest fehlplatziert war. Ich bin mir aber nicht sicher, deswegen bitte ich um eine Erklärung, vielleicht habe ich es auch einfach nur falsch verstanden. So wie ich den Artikel in der NZZ verstehe, bezieht sich dieser Artikel nur auf die spezifisch Schweizer Veriante der Kostendeckende Einspeisevergütung (Schweiz), nicht aber auf Einspeisevergütungen im Allgemeinen. Damit wäre der Satz hier im Allgemeinen Artikel zu Einspeisevergütungen falsch, während er auf jeden Fall eine sinnvolle Ergänzung in dem eben genannten Artikel wäre. Allerdings ist das im NZZ-Artikel durchaus missverständlich formuliert, da werden nämlich Einspeisevergütungen als solche und die Schweizer Einspeisevergütungen durcheinandergeworfen. Mag sein, dass du das falsch (oder auch richtig, das weiß nur der NZZ-Autor) verstanden hast, Fakt ist jedoch, dass Einspeisevergütungen als solche schon deutlich früher erfunden wurden. Sovacool z.B. führt aus, dass in Dänemark bereits 1981 eine Einspeisevergütung eingeführt wurde. Zitat: "Just two years later in 1981, the government passed a feed-in tariff (FIT) requiring utilities to buy all power produced from renewable energy technologies at a rate above the wholesale price of electricity in a given distribution area (Morthorst, 2000)." doi:10.1016/j.enpol.2013.06.106, S. 830. Im Gespräch waren Einspeisvergütungen dort nach Mario Neukirch seit mindestens 1979. Ich werde hierzu nachher oder morgen noch was ergänzen, die Geschichte der Einspeisvergütungen fehlt im Artikel nämlich in der Tat noch. Viele Grüße, Andol (Diskussion) 18:40, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Absatz bei "Verbreitung" passt erstens nicht wirklich zur Überschrift und ist zweitens, zumindest meiner Meinung nach, nicht mehr aktuell. Laut http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/PV-Freiflaechenanlagen/Gebotstermin_01_08_2015/Hintergrundpapier_PV-FFA_Runde2.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ist der Mittelwert der Vergütung in der zweiten Ausschreibungsrunde für Freiflächen PV deutlich unter die fixen Fördersätze gesunken.

Ich kenn mich mit Wikipedia nicht so gut aus und wollte deshalb nicht direkt den Artikel editieren, aber es wäre kein Fehler wenn jemand mit Sachverstand das Ganze mal gegencheckt und evtl. ändert. (nicht signierter Beitrag von 193.155.17.174 (Diskussion) 13:48, 1. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Ah ja, "Einspeisevergütung gelten als effektivster Fördermechanimus zum Ausbau Erneuerbarer Energien". Warum nur sehen Ökonomen das anders und warum wird das EEG derzeit von Einspeisevergütungen hin zum Ausschreibungsverfahren hin umgebaut (Erneuerbare-Energien-Gesetz#Erneuerbare-Energien-Gesetz_.282016.29). Sorry, aber so einen POV findet man selten in der Wikipeida.--Karsten11 (Diskussion) 15:33, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Das ist schnell erklärt. Es gibt Effizienz und es gibt Effektivität. Ökonomen schauen normalerweise ausschließlich auf Effizienz, das heißt, kostenminimal. Das sagt über die Effektivität, das heißt Wirksamkeit aber gar nichts aus. Die meisten anderen Disziplinen schauen aber eher auf die Wirksamkeit, das heißt, welcher Mechanismus ermöglicht einen besonders starken Ausbau. Und genau darum geht es zu einem großen Teil in dem Abschnitt, nicht um die Effizienz, die du ansprichst. (Wobei diese in den jeweiligen Disziplinen auch umstritten ist). Dein Baustein ist deshalb unangebracht, weil du etwas kritisierst, das dort gar nicht beschrieben ist. Es gibt einen fundamentalen Unterschied. Einspeisevergütungen sollen maximale Wirksamkeit (d.h. sehr starken Zubau) ermöglichen. Das ist das, was im Artikel steht, dort sind sie der effektivste Mechanismus. Ausschreibungen sollen einen vorher definierten Ausbau zu möglichst niedrigen Kosten ermöglichen. Darum geht es in dem Abschnitt aber nicht. Du merkst den Unterschied? Was nun den Umbau des EEGs angeht: Das war eine politische Entscheidung. Viele Grüße, Andol (Diskussion) 15:46, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Sorry, aber die Effektivität hängt natürlich primär an der Subventionshöhe und nicht am Subventionsmechanismus. Aber dann formuliere ich den Punkt einmal um: Wenn der Artikel nicht darstellt, dass Einspeisevergütungen eine sehr schlechte Effizienz aufweisen und daher im EEG abgelöst werden, ist der Artikel eben nicht neutral, weil diese zentrale Eigenschaft fehlt.--Karsten11 (Diskussion) 16:33, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Nein Karsten. das stimmt leider nicht, was du schreibst. Die Subventionsmechanismen haben sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die Kosten, wodurch die Aussage, dass die Effektivität primär durch die Subventionshöhe bestimmt ist eben, nicht korrekt ist. Es wäre schön, wenn es so einfach wäre, das ist es aber nicht. Davon abgesehen: Die Behauptung, dass das Einspeisevergütungen eine sehr schlechte Effizienz aufweisen, ist genauso falsch. Das wird zwar in der öffentliche Debatte sehr häufig so behauptet. In der wissenschaftlichen Literatur wird das deutlich differenzierter gesehen. Es gibt Ökonomen, die diese Meinung vertreten, meistens theoretisch arbeitende Ökonomen, gerade historisch arbeitende Forscher aller Disziplinen (Ökonomie und auch andere Sozialwissenschaftler) kommen aber häufig zu anderen Ergebnissen. Die Überlegenheit von Ausschreibungen wird vor allem anhand der Theorie abgeleitet, die Praxis bestätigt diese Annahmen aber meist nicht. Als Paradebeispiel gilt da der Ausschreibungsmechanismus von England, der in praktisch allen Belangen (Effektivität, Effizienz usw.) versagt hat. Davon abgesehen: Eine politische Einscheidung als Beweis für eine angebliche wissenschaftliche Tatsache anzuführen ist sehr gewagt und auch nicht wirklich enzyklopädisch. Politische Entscheidungen entstehen durch Kompromisse, Stimmungen, Druck von Interessenverbänden aller Art und so weiter. Was aber wichtiger Aspekt ist. Es fehlt noch darzustellen, dass in der ökonomischen Lehrbuch-Theorie Ausschreibungen häufig als überlegen angesehen. Das versuche ich mal einzubauen. Andol (Diskussion) 17:15, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Genau diese differenzierte Darstellung fehlt dem Artikel. Danke für Dein Angebot des Ausbaus.--Karsten11 (Diskussion) 20:10, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ok. Heute werde ich es aber nicht mehr schaffen. Viele Grüße, Andol (Diskussion) 00:50, 8. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Abgrenzung zu Fördermodellen bei Direktvermarktung[Quelltext bearbeiten]

Mein Verständnis ist, dass der wesentliche Unterschied einer Einspeisevergütung zu Marktprämie und Differenzverträgen ist, dass die Einspeisevergütung unmittelbar vom Staat / Netzbetreiber bezahlt wird, während Marktprämien und Differenzverträge voraussetzen, dass der Strom grundsätzlich direkt vermarktet wird und nur die Preishöhe bis zu einem gewissen Punkt garantiert wird. Das geht aus dem Artikel bisher aber so gar nicht hervor und widerspräche auch dem Absatz zu Hinkley Point C, das über einen Differenzvertrag finanziert werden soll und nicht über eine fixe staatliche Einspeisevergütung. Hat jemand Gedanken und/oder Fachwissen? --Ildottoreverde (Diskussion) 09:53, 28. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Verständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Wo in diesem Artikel ist die aktuelle "Einspeisevergütung" beschrieben? Höhe in Abhängigkeit wovon? Geplante Auswirkungen? ... Ich schlage vor, den ganzen "geschichtlichen" Teil der Übersichtlichkeit halber in ein entsprechendes Kapitel ans Ende des Artikels auszulagern. Dort kann man dann ggf. auch Veränderungen für Altanlagen beschreiben. Gruss, --Markus (Diskussion) 17:49, 29. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Welche "aktuelle Einspeisevergütung"? Der Artikel beschreibt, was Einspeisevergütungen sind, aber es ergibt wohl kaum Sinn, bei Dutzenden von Staaten, die oft gleich mehrere Einspeisevergütungen für verschiedene Technologien gewähren, die aufzuzählen. Dafür ist ein Überblicksartikel auch nicht da. Konkrete Einspeisevergütungen kann man in den Artikeln zu den jeweiligen Gesetzen einbauen (wie z.B. früher im Artikel Erneuerbare-Energien-Gesetz der Fall. Hier ist dafür imho nicht der richtige Artikel, da der Artikel dann von einem Überblicksartikel zu einem zerfransten Beispielartikel mutieren würde. Zumal das Aktuell-Halten auch einen enormen Wartungsaufwand bedeuten würde. Auch halte ich den Geschichtsteil oben für wichtig, da er erklärt, wie Einspeisevergütungen zustande gekommen sind. Das nach unten verschieben wäre imho didaktisch schlecht, da dann andere Teile in der Luft hängen. Viele Grüße, Andol (Diskussion) 23:16, 29. Aug. 2022 (CEST)Beantworten