Diskussion:Else zum Schwarzen Buchstaben

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Lantus in Abschnitt Welche Quelle aus dem von Modestin hrsg. Quellenband?
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Der Artikel „Else zum Schwarzen Buchstaben“ wurde im Juni 2014 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 26.07.2014; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Welche Quelle aus dem von Modestin hrsg. Quellenband?

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Als Literaturgrundlage für den Artikel ist Modestins Quellensammlung bzw. Dissertation angegeben. Dazu zwei Fragen zur Klärung:

1. Wie benennt er seine Quelle in der Sammlung?
2. Beschreibt/kontextualisiert er die (noch zu benennende) Quelle in der Einleitung oder an anderer Stelle seines Werkes?
3. Welcher Teil der Artikeldarstellung ist mit Modestin belegt?

-- Miraki (Diskussion) 19:45, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Zu Deinen Fragen. Ich habe beide Bände von Modestin vor mir liegen. Der eine ist der zitierte Quellenband, bei dem M. Herausgeber ist, beim anderen Buch ist er Verfasser (s.u.).
ad 1.) Der von Dir befragte Quellenband ist auch aus kodikologischer Sicht höchst interessant und würde allein einen eigenen Wikipedia-Artikel abgeben. Zur Else zum Schwarzen Buchstaben ist zusätzlich angegeben: Urkundenbuch der Stadt Straßburg 7, S. 650 Nr. 2255 (1386, Aug. 31 und Sept. 27). Die Güter an dem Blůmengieszen stießen andersite an die almende uff den Ryne, was ihre Lokalisierung am nachmaligen Blumenstaden zulässt, der bei der Zuschüttung des Rheingieße (Rheinkanals) im Jahr 1872 (heute Rue de Zurich) ebenfalls verschwand; vgl. Dictionaire historique des rues de Strasboug, S. 129.
ad 2.) Zu diesem Quellenband gibt es ein Buch von Modestin: Ketzer in der Stadt. Der Prozess gegen die Straßburger Waldenser von 1400. ISBN 3-7752-5701-5, 2007, in dem ausführlich die Umstände der Waldenser und ihr abschliessender Prozess beschrieben wird. Auch darüber liesse sich ein eigener Artikel schreiben.
ad 3.) vollständig alles, darum habe ich keine Fussnoten gemacht und es gibt keine Einzelnachweise. Inzwischen habe ich sowohl Text als auch Einzelnachweise ergänzt. (—|Lantus|— 19:51, 21. Jul. 2014 (CEST))Beantworten

Ich hoffe, zur Aufklärung beigetragen zu haben. Meinst Du, man müsste die Quellen anders angeben? —|Lantus|— 19:23, 21. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die Klärungen, Lantus. Gruß -- Miraki (Diskussion) 08:14, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Eine weitere Quelle hat sich mir inzwischen erschlossen, die ich hier dokumentiere. Sie passt nicht in dieses Lemma, aber in den Kontext: Georg Modestin:Un procès pour hérésie à Strasbourg en 1400, S. 355-365. ※Lantus 10:54, 1. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Sprachliche Glättung

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M.E. hat man ein Amt inne, übt einen Beruf aber aus. Wie will man einer Verbannung stattgeben? M.E. kann man nur einem Antrag auf oder der Forderung nach Verbannung stattgeben... MfG --Terminally uncool (Diskussion) 11:11, 26. Jul. 2014 (CEST)Beantworten