Diskussion:Energieausweis

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Energiepass der DENA[Quelltext bearbeiten]

Der Energiepass der DENA war nicht "der" Vorläufer eines Energieausweises, sondern einer von vielen. Es wird auch künftig Energiepässe geben, da der Begriff auf jegliche energetische Zertifizierung von Gebäuden (Neubau und Bestand) angewendet wird, der Energieausweis bezeichnet die öffentlich-rechtliche Variante des Energiepasses. Vor der endgültigen Verabschiedung der EnEV aus der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung und der abschließenden Länderbeteiligung sollten hier keine derartigen Artikel-Veränderungen mit Detail-Angaben vorgenommen werden - insbesondere wenn der genaue Stellenwert des Bedarfs- und Verbrauchspasses noch nicht ganz klar wird. Der jetzige Artikel-Stand gibt die einzige Grundlage wieder, die derzeit verbrieft existiert, den Text des (nicht "ganz öffentlichen") Referentenentwurfs. Gruß --Delorian 07:28, 17. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Berechnung des Energieverbrauchs[Quelltext bearbeiten]

Super wäre eine genaue Darstellung der Berechnung (erläuterte Formel). Dann könnten Eigentümer und Mieter bereits vor der rechtlichen Verpflichtung schon mal selbst eine Berechnung durchführen und ggf. geeignete Massnahmen planen. --Markus 10:27, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
der Rechnengang ist leider so kompliziert das er vermutlich den Rahmen des Artikels sprengt, hier sei er mal aufgeführt (besser wäre eine Tabellendarstellung).

Beispielrechung Verbrauchsausweis nach EnEV 2007[Quelltext bearbeiten]

1) Ermittlung der Gebäudenutzfläche: Ein zentralbeheiztes Wohngebäude (Keller unbeheizt) hat eine Wohnfläche von 200 m². Vereinfachend darf die Gebäudenutzfläche An, auf die der Energieverbrauch bezogen wird, ermittelt werden zu 1,2 * 200 = 240.

2) Ermittlung des Gesamtenergieverbrauches pro Jahr in kWh: Der Energieverbrauch von drei zusammenhängenden Jahren des Gebäudes wird der Rechnung für Erdgas in m³ entnommen: 2003,2004,2005 waren es jeweils vom 3000,3300,3200 Kubikmeter Gas (dies entspricht der gleichen Menge an Litern leichtem Heizöl). Um die Energiemenge in kWh zu erhalten muss hier (gleiches gilt für Heizöl) mit 10 multipliziert werden, man erhält also Jahresverbräuche von 30000,33000 und 32000 kWh. Aus diesen wird jetzt nur so genannte untere Heizwert berücksichtigt, der sich für Erdgas mit Energieverbrauch * 0,9 ergibt, also 27000, 29700, 28800 kWh, bei Heizöl ergäbe sich keine Änderung.

3) Ermittlung der Klimafaktoren pro Jahr zur Klimabereinigung: Der Wohnort des Gebäudes befindet sich in Wiesbaden im PLZ-Gebiet 65185 und muss laut der Tabelle "Regeln für Energieverbrauchskennwerte" (siehe unten) der Wetterstation "Nürburg-Barweiler" zugeordnet werden. Für die entsprechenden Zeiträume ergeben sich die Klimafaktoren 0.99, 0.91, 0.95.


4) Ermittlung des Warmwasserenergieverbrauches pro Jahr: dieser kann mit pauschal 18% des Jahresenergieverbrauches angenommen werden, also jeweils 2) * 18% (jeweils 4860,5346,5184 kWh)

5) Ermittlung des klimabereinigten Heizenergieverbrauches pro Jahr: vom Ergebnis aus 2) wird das Ergebnis aus 4) abgezogen und mit den Klimafaktoren aus 3) multipliziert (jeweils 21919,22162,22435 kWh)

6) Ermittlung des klimabereinigten Energieverbrauches pro Jahr und Fläche: Das Ergebnis aus 5) wird nun mit dem Ergebnis aus 4) addiert und durch die Gebäudenutzfläche An aus 1) geteilt. Man erhält daraus für jedes Jahr einen Wert, der für 3 aufeinanderfolgende Jahre gemittelt wird (jeweils 111.6, 114.6, 115.1 kWh/m2/a - im Mittel als Endergebnis für den Energieausweis: 113.8 kWh/m2/a)

KarstenG 12:52, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Beispielrechung hilft Transparenz zu erhöhen[Quelltext bearbeiten]

Ich denke so eine Beispielsrechnung, jeweils eine für Bedarfs und Verbrauchsnachweis wäre super hilfreich. Im Moment wissen, die wenigsten, wie der Ausweis zu lesen ist, weil kaum jemand weiss wie man von einem gegebenen Gebäude den z.B. Jahresprimärenergiebarf kommt. Dabei kann das unter vereinfachten Annahmen jeder mit Taschenrechner leicht ausrechnen. Weil die darunter liegenden DINs nicht für jeden kostenfrei erhätlich sind, kann das selbst bei einer Ausbildung zum Energieberater teilweise im Dunkeln bleiben. Man könnte anhand eines einfachen Beispielhauses, bei dem alle wichtigen Bauelemente vorkommen, die Rechnung mal vorstellen. Für alte Bestandsgebäude, die noch nicht wärmegedämmt sind, kann man interne und solar Gewinne erstmal weglassen. Ergänzt man zusätzlich noch eine Seite über Baualtersklassen (gibt es die eigentlich schon?) mit U-werten, dann könnten Leute, die vor einfacher Mathe keine Angst haben, sich einen Energiebedarfsausweis grob selbst berechnen und könnten sich eine mündige Meinung zum Sinn und Unsinn dieser Ausweise bilden. Hat jemand eine Meinung dazu?

--Mm1671 16:24, 25. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Kritik am Energieausweis - wer kritisiert mit welchen Interessen?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist einige Kritik am Energieausweis aufgeführt, sowie Bemerkungen, die den etwas irrigen Eindruck erwecken können, daß der Energieausweis überhaupt nicht aussagekräftig sei.

Wichtig finde ich dabei aber, aufzuführen, welche Interessengruppe was kritisiert. Wenn man kurz im Web recherchiert, entsteht der starke Eindruck, daß der Energieausweis vor allem von der Wohnungswirtschaft kritisiert wird. Für diejenigen Mieter, die den Ausweis zu Rate ziehen, ist dies eine zusätzliche Information basierend auf objektiven (und hoffentlich wahrheitsgemäßen) Angaben, die sie ohne den Ausweis nicht erhalten. Ohne Ausweis hat der Vermieter also einen Informationsvorsprung gegenüber dem Mieter, was in einer Verhandlungs- oder Verkaufssituation ein erheblicher Vorteil ist. Dies gilt auch, wenn die Angaben im Ausweis nicht perfekt sind. Genau deswegen wird der Energieausweis von Mietervereinen unterstützt, siehe http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/ein-ausweis-fuer-jedes-haus/?src=SZ&cHash=a42b416e9d .

Insbesondere wird im Artikel die Kritik übernommen, daß für ein und dasselbe Gebäude stark unterschiedliche Bedarfswerte zustandekommen. Diese Kritik stammt aber von den Spitzenverbänden der deutschen Wohnungswirtschaft und wird von anderen Institutionen, wie der dena, zurückgewiesen, wie hier zu lesen ist. Die Quelle dieser Kritik, und daß die behaupteten starken Unterschiede in den Werten umstritten sind, nicht zu erwähnen, stellt die Ausgewogenheit des Artikels in Frage.


Einen weiteren wichtigen Aspekt finde ich, daß der Energieausweis gar nicht dazu gedacht ist, die genauen Energiekosten für einen bestimmten Mieter und einen bestimmten Zeitraum vorherzusagen, wie die Kritik fortfährt. Das wäre dann ja auch Hellseherei, das Papier kann nicht wissen, wie der Betreffende heizen oder baden wird. Der Ausweis kann aber -- korrekt ausgestellt -- sehr wohl im Rahmen gewisser Toleranzen objektive Auskunft geben über den energetischen Standard eines Gebäudes, und das ist das, was den potenziellen Mieter interessiert. Wenn ich Tomatenketchup kaufe, will ich auch nicht auf der Packung lesen, ob ich mir das leisten kann oder davon Übergewicht kriege. Aber ich will wissen, was es kostet und wieviel Zucker drin ist.

Wegen dieser einseitigen Darstellung der Kritikpunkte, ein Neutralitätsbaustein. --Joise 20:45, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Einseitige Kritikpunkte: die Darstellung versucht doch ganz "neutral" Bezug auf bestimmte Details, die der Gesetzgeber in seiner Verordnung zuließ und so die zentrale Aussage, am Ende Einfachheit und Transparenz für den Endverbraucher durch die Zulassung von verschiedenen Ausweisarten zu nichte gemacht haben. Ob und wie sich hier Wohnungs-, Mieter-, Energieberaterlobby eingebracht haben könnte man auch noch erörtern, jedenfalls wird in der Darstellung keiner Variante der Vorzug gegeben. Die Kritik an den Unterschieden Bedarf/Verbrauch stammt nicht von der Wohnungslobby, sondern von der Universität Wolfenbüttel und wird im Zusammenhang mit der Rentabilitätsrechnung genannt. Ich erlaube mir den Neutralitätsbaustein zu entfernen, da ich die Kritik für nicht angebracht halte. -- KarstenG 11:03, 1. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Die Kritikpunkte sind in ihrer Sprache nicht neutral, daher Neutralitätsbaustein gesetzt. An vielen Stellen sind wertende Worte im Text enthalten, die Perspektive jedoch nicht in der dritten Person. Leider fehlen auch bei einigen Absätzen Quellen für die angeführten Kritikpunkte. Einige Kritikpunkte mögen zwar inhaltlich bereichtigt sein, sollten m.E. aber neutraler formuliert und mit Quellen oder Fakten unterlegt werden, um die Neutralität und Transparenz auch an dieser Stelle hoch zu halten. --ZwerK (Diskussion) 21:48, 12. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Die Kritikpunkte sind teilweise veraltet oder irrelevant. Die Abschnitte betreffend Abweichungen bei Verbrauchsausweisen und Aussagekraft von Bedarfsausweisen könnten in 1.3.1 und 1.3.2 eingearbeitet werden.--GPH-CD (Diskussion) 13:08, 27. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Klimafaktoren[Quelltext bearbeiten]

Hi, da die Klimafaktoren aus den Tabellen des DWD und BBR nur sehr umständlich herauszulesen sind, gibt es auf meiner Internetseite ein Tool, mit dem man relativ einfach die Klimafaktoren ermitteln kann: http://www.arch-m.de/info/klimafaktor.html

Ich wollte nur den Link nicht selber auf der Seite veröffentlichen, nicht das jemand denkt, ich wolle nur Werbung für meine Leistungen publizieren.

--Hans-Stefan Müller, Berlin 00:12, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Auch das IWU ist eine gute Quelle für Gradtagzahlen zur witterungsbereinigung. Die aktualisieren regelmäßig ein Excel-Tool: https://www.iwu.de/publikationen/tools/#c1761
Ich frage mich, ob das auf dieser Seite relevant ist, oder auf einer anderen Seite, die sich mit Klimafaktoren so auseinandersetzt. --ZwerK (Diskussion) 21:51, 12. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

EE[Quelltext bearbeiten]

Es sollte klar werden, ob bzw. wie der Bezug und ggf. die Eigengewinnung erneuerbarer Energie in die Berechnung eingehen. – Rainald62 (Diskussion) 22:53, 6. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Vereinfachend bei der Ermittlung der Gebäudenutzfläche darf die Wohnfläche mit 1,2 multipliziert werden;[Quelltext bearbeiten]

Bei einem Einfamilienhaus mit der Grösse 10m x 10m x 2,75m (Höhe) = 275m³ ist die Gebäudenutzfläche 88m². Wieso kann man stattdessen die 100m² mal 1,2 nehmen? 100 durch 1,2 würde Sinn machen. --2.246.103.10 22:45, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Es steht schon in der Überschrift: Nicht die Bruttofläche von 100 m², sondern die Wohnfläche darf mit 1,2 multipliziert werden. Und die ist deutlich kleiner als 100 m². Abgesehen davon wurde die Geschoßhöhe und damit das Gebäudevolumen zu gering angenommen.--GPH-CD (Diskussion) 21:14, 30. Apr. 2021 (CEST)Beantworten