Diskussion:Frederike von Möhlmann

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Ralfdetlef in Abschnitt Die ursprüngliche Verurteilung
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Zwei Links mit Bitte um Aufnahme[Quelltext bearbeiten]

Bitte diese Links zum Thema mit aufnehmen, sie sind sehr informativ: https://www.welt.de/vermischtes/article158281312/1981-wurde-Frederike-ermordet-Ihr-Vater-kaempft-bis-heute.html und http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-134660878.html (nicht signierter Beitrag von 2003:5f:eb29:b6c5:24d0:52c6:339c:e927 (Diskussion) 07:33, 8. Jun. 2018‎ (CEST))Beantworten

Heribert Prantl hat hier sehr gut kommentiert, insbesondere welche politischen Folgen der Fall hat! --2A01:C23:C422:A000:818F:216B:EF7F:EE0C 23:03, 28. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Entscheidung des BVerfG am 24. Mai 2023[Quelltext bearbeiten]

Der neu hinzugefügte Abschnitt hierzu muss aber sprachlich noch stark überarbeitet werden. --134.34.168.119 15:30, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Abschnitt „Zivilrechtliche Beurteilung“[Quelltext bearbeiten]

Ich plädiere dafür, diesen Abschnitt „Zivilrechtliche Beurteilung“ zu entfernen. Er behandelt juristische Spitzfindigkeiten und hat keine allgemeine enz. Relevanz. --Runtinger (Diskussion) 13:45, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten

Die Relvanz ergibt sich daraus, dass der Vater den Täter zu einer Schnmerzensgeldzahlung zwingen wollte und das Zivilverfahren auch einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren dienen sollte. Das darf in einem Artikel über Frederike von Möhlmann nicht fehlen, die wegen des Strafprozesses und der damals ungeklärten Täterschaft überhaupt erst überregionale Bekanntheit erlangte. BReit ausgetretene juristische Details kann man löschen, nicht aber den gesamten Abschnitt. --Martin67 (Diskussion) 14:48, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Dann sollte man ab "In der Rechtswissenschaft wurde..." löschen. Außerdem frage ich mich, wie man durch die Erhebung eines zivilrechtlichen verjährten Anspruchs das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren fördern wollte. Soll das wirklich stehen bleiben?? --Runtinger (Diskussion) 14:56, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Dir wurde widersprochen, als du die Löschung des kompletten Abschnitts vorgeschlagen hat, schreibst dann, dass du dann nur die Löschung ab "In der Rechtswissenschaft wurde..." vorschlägst, um dann doch den kompletten Abschnitt zu löschen. Entschuldigung, aber das geht so nicht. Selbstverständlich gehört die Schmerzensgeldklage hier erwähnent. --Jeansverkäufer (Diskussion) 08:04, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Mit der Löschung ab "In der Rechtswissenschaft wurde..." bist du aber einverstanden? --Runtinger (Diskussion) 08:19, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ich fände es schade, wenn man den Nachweis der rechtswissenschaftlichen Diskussion löschen würde, die immerhin zu einer Änderung des Gesetzes geführt hat. Die auf dem Fall beruhende Gesetzesänderung der zivilrechtlichen Verjährungsregeln sollte jedenfalls erwähnt werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:40, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Spurenträger[Quelltext bearbeiten]

Spurenträger war nach dem OLG Celle (Az.: 2 Ws 62/22) Toilettenpapier und ein Stück Stoff: "Im Jahr 2012 führte das Landeskriminalamt N. eine molekulargenetische Vergleichsuntersuchung von Sekretanhaftungen, die an einem Stück Toilettenpapier und einem Stück Stoff aus dem von F. v. M. zum Tatzeitpunkt getragenen Slip sichergestellt worden waren, durch." --Pistazienfresser (Diskussion) 19:09, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Geschlossene Psyschatrie möglich?[Quelltext bearbeiten]

Das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung bzw. das Strafrecht sind doch wohl nur ein Mittel bzw. ein Weg (von mehreren verschiedenen), um Straftaten zu verhüten, und um Rechtsgüter zu schützen, und um Gefahren abzuwehren. Es gibt aber, insbesondere im Hinblick auf Wiederholungstäter, Hangtäter und Triebtäter, auch andere Möglichkeiten, die Bevölkerung zu schützen und Gefahren abzuwehren, und zwar unter anderem die zwangsweise Unterbringung einer gefährlichen Person in einer geschlossenen psyschatrischen Klinik. Ein Strafklageverbrauch steht einer Unterbringung eines lebensgefährlichen Irren in einer "Gummmizelle" (je nach Einzelfall und Grad der Gefährlichkeit ggf. wohl sogar auch mit Zangsjacke) bzw. in einer (einem Gefängis ähnlichen) geschlossenen psyschatrischen Einrichtung doch wohl nur dann entgegen, wenn ein Strafgericht eine solche zwangsweise Unterbringung anordnen will, aber ein Strafklagevernrauch steht andererseits aber wohl nicht entgegen, wenn eine zwangsweise Unterbringung nach dem sogenannten PsyschKG erfolgt. Zumindest habe ich das bisher immer so verstanden. Der Staat ist gegenüber freigesprochen gefährlichen Trieb- und Hangtätern also wohl, anders, als es manche Boulevardjournalisten manchmal nahelegen, also doch nicht völlig wehr- und hilflos. Wer sich näher mit der Materie auskennt, mag den Artikel bitte dahingehend ergänzen.--2003:E7:7F4F:7901:DDF5:5FBC:DAB:97C3 19:26, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Nicht jeder Mörder ist psychisch krank und ein Fall für eine Unterbringung. --Runtinger (Diskussion) 07:59, 2. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Weiterführende Links[Quelltext bearbeiten]

Ich park das mal wegen der guten Zitate hier, vielleicht kann es ja jemand verwenden: "Der Zweite Senat verweist auch darauf, dass neue Beweismethoden immer wieder zu neuen Erkenntnissen führen können und der Strafprozess bei Mehrfachverfolgung faktisch nie enden würde. Auch das stelle eine große seelische Belastung für Opfer oder deren Hinterbliebene dar. Nicht zuletzt geht das Karlsruher Urteil auch auf den 'historischen Hintergrund nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft' ein. Die Aufnahme des Doppelbestrafungsverbots in das Grundgesetz 'sollte der uferlosen Durchbrechung des Prinzips der Rechtskraft entgegenwirken'." (aus: Frankfurter Rundschau, Karlsruhe kippt zweite Anklage zur selben Tat, 31.10.2023)

sowie:

"Eine mit moderneren Methoden durchgeführte Aufklärung könne zwar die Chance besserer Erkenntnisse in sich tragen, so die Verfassungsrichter. Dies könne aber durch den Umstand belastet sein, dass nicht alle für das zuerst geführte Verfahren relevanten Beweismittel auch im zweiten Verfahren noch zur Verfügung stehen. Das Gericht verweist damit auch auf die Situation tatsächlich Unschuldiger, die sich lebenslang absichern müssten. Jahrzehnte nach einem Freispruch könnten entlastende Zeugen tatsächlich längst verstorben und Dokumente vernichtet sein."

"Mit der Begründung der 'Herstellung materieller Gerechtigkeit' sowie der 'Unerträglichkeit' kann Karlsruhe ebenfalls wenig anfangen. Artikel 103 des Grundgesetzes gewähre dem Prinzip der Rechtssicherheit Vorrang vor dem Prinzip der materiellen Gerechtigkeit, heißt es vom Verfassungsgericht. Die Korrektur eines Strafurteils mit dem Ziel, eine inhaltlich 'richtigere' und damit materiell gerechtere Entscheidung herbeizuführen, lasse sich damit nicht vereinbaren."

"'Der Rechtsstaat nimmt die Möglichkeit einer im Einzelfall vielleicht unrichtigen Entscheidung vielmehr um der Rechtssicherheit willen in Kauf', so das Gericht. In Fortsetzung des Grundsatzes 'In dubio pro reo' ('im Zweifel für den Angeklagten') schütze der Grundsatz 'Ne bis in idem' ('nicht zweimal in derselben Sache') den Freigesprochenen 'gerade unabhängig von dessen materiell-rechtlicher Schuld'. Der Freispruch eines möglicherweise Schuldigen sei unter dem Gesichtspunkt des Gemeinwohls 'nicht "unerträglich", sondern vielmehr Folge einer rechtsstaatlichen Strafrechtsordnung, in der der Zweifelsgrundsatz eine zentrale Rolle spielt'.

"'Es besteht ein vom Einzelnen unabhängiges Bedürfnis der Gesellschaft an einer endgültigen Feststellung der Rechtslage', heißt es darin. Daher habe sich die moderne rechtsstaatliche Ordnung gegen die Erreichung des Ideals absoluter Wahrheit und für die in einem rechtsförmigen Verfahren festzustellende, 'stets nur relative Wahrheit' entschieden. 'Auch das Strafrecht gebietet keine Erforschung der Wahrheit "um jeden Preis".'" (aus: Welt, "Der Rechtsstaat nimmt die Möglichkeit einer unrichtigen Entscheidung in Kauf", 02.11.2023) --Glamourqueen (Diskussion) 09:18, 20. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Die ursprüngliche Verurteilung[Quelltext bearbeiten]

Das Verfassungsgerichtsurteil ist für mich (als Prinzip für alle Zukunft) problematisch, aber hier weniger als die ursprüngliche Aufhebung der Verurteilung. Gab es tatsächlich gute Gründe dafür, bzw. waren tatsächlich diese Faserspuren die entscheidenden oder gar einzigen substantiellen angeführten Beweise? Dann könnte man die ursprüngliche Revision vielleicht verstehen. Aber irgendwie muß man doch auf das Auto/ den Fahrer gekommen sein? Celle hat (heute immerhin) 70000 Einwohner.--Ralfdetlef (Diskussion) 07:23, 16. Mär. 2024 (CET)Beantworten