Diskussion:Friedensverrat

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Der Weblink "Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel" auf ein linkes Magazin verstößt m.E. gegen das Neutralitätsgebot. Vorschlag : Löschen. R.V.

Das Problem ist für mich v. a. das Fehlen von erstklassigen weiterführenden Informationen. --149.229.88.197 23:56, 10. Jan 2006 (CET)
Weil oft dann gerade linke Organisationen und andere diese Sachen dann zitieren und dann natürlich dagegen anzeige erstatten, Dies war ja auch zum Beispiel währned des Kosovo Krieges so gewesen, dass Gerhard Schröder angezeigt worden war. Denke, man kann diese Sachen einarbeiten und dann auch vermehrt auf die linken qullen hinweisen, indem man sagt, dass vor allem linke Organe & Publikationen auf diesen § hinweisen udn dieser oft politisch genutzt wird. Was mich interessieren würde, da müssten aber Rechtsexperten her, wie weit diese §en real schon zu einer Verurteilung geführt haben oder ob dies eher symbolisch zu sehen ist. Vielleicht mal eine Grafik wie man an den Jahren erkennen kann, wie viele Verurteilungen und Anzeigen es gab, --Japan01 13:25, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Wurde schon jemals jemand wegen diesem Delikt verurteilt?

allein im Jahr 2000 in drei Fällen, vgl.: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/112/1611298.pdf S. 15 (nicht signierter Beitrag von 194.76.232.148 (Diskussion | Beiträge) 15:31, 23. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten
Ich kann dem verlinkten Dokument nicht entnehmen, dass es Verurteilungen deswegen gegeben hat. Auf Seite 15 steht, dass es in "drei Fällen zu einer Vorurteilung wegen Friedensverrats, Hochverrats und Staatsgefährdung nach den §§ 80 bis 92b StGB" gekommen ist. Das muss aber nicht §§80 gewesen sein. Und die Tabelle auf Seite 17 widerspricht dem Text. Dort sind die drei Verurteilungen in der Zeile zu §§93-101a (Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit) aufgeführt. Und auch sonst sind in den Jahren 2000-2006 keine Verurteilungen dazu aufgeführt. 77.0.229.97 10:51, 7. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Lückenhaft[Quelltext bearbeiten]

Wann wurden die einzelnem Tatbestände in das StGB aufgenommen?

Hintergrund: Unter Baldur von Schirach steht ... wurde am 1. Oktober 1946 wegen ... von der Anklage der Vorbereitung eines Angriffskrieges freigesprochen.. Auf welches Gesetz bezieht sich hier Vorbereitung eines Angriffskriegs? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:18, 15. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Nach lexitus am 1. August 1968 https://lexetius.com/StGB/80,4 . Rechtsgrundlage der Nürnberger Prozesse soll das Londoner Viermächteabkommen sein: https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Prozess_gegen_die_Hauptkriegsverbrecher#Vorgeschichte .--Pistazienfresser (Diskussion) 19:21, 15. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Danke, das Lückenhaft bezieht sich auf diesen Artikel. Das StGB ist 150 Jahre alt und hat mehrere deutsche Verfassungen überlebt. Da Vorbereitung eines Angriffskrieges hierher verweist, erwarte ich, dass erläutert wird wann und wie das Gesetz aufkam. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 20:20, 15. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Das meiste der Vorgeschichte findet sich unter Angriffskrieg. Insofern würde ich auch meinen, das Gesetz, das § 80 StGB einführte und vielleich noch die Versuche aus den 50er-Jahren würden noch hier/umseitig hingehören. Und vielleicht noch: „In Art. 6a des Statuts des Intern. Militärtribunals in Nürnberg aus dem Jahre 1945 war allerdings das „Verbrechen gegen den Frieden“ enthalten.“ (MüKoStGB/Classen, 3. Aufl. 2017, StGB § 80 Rn. 5) --Pistazienfresser (Diskussion) 16:41, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Art. 26 GG verlangt, dass "alle, die ..." unter Strafe gestellt werden.[Quelltext bearbeiten]

§ 13 IV VStGB nimmt den absolut überwiegenden Teil % der bisher unter Strafe Stehenden von der Strafbarkeit aus. Verfassungswidrig? - Judith (nicht signierter Beitrag von 92.116.143.57 (Diskussion) 09:27, 7. Apr. 2021 (CEST))Beantworten