Diskussion:Fulfillment

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von MB-one in Abschnitt Verbraucher schutzlos?
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Überflüssiger Satz[Quelltext bearbeiten]

"Der Begriff des Fulfillment taucht meistens im Zusammenhang mit B2C-Aktivitäten (aber auch im B2B-Bereich, wobei hier die logistischen Kernaufgaben im Vordergrund stehen) und E-Commerce auf." Wo taucht denn der Begriff dann nicht auf? Und die "logistsichen Kernaufgaben" stehen doch unabhängig ob Privat- oder Gewerbekunde so gut wie immer "im Vordergrund"? Abgesehen davon, dass nach meinem Geschmack hier unnötig viel anglizistische Akronyme verwendet wurden, sehe ich in dem Satz keine klare Information und halte ihn für überflüssig. --Vingerhuth (Diskussion) 12:13, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Fehlende Belege und Unklarheiten[Quelltext bearbeiten]

Diesem Artikel fehlen Belege und Einzelnachweise, sowohl für die Definition als auch die weiteren Erläuterungen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Begriff "Fulfillment" als Fremdwort im deutschen Sprachgebrauch nicht zwangsläufig identisch mit der Bedeutung im anglikanischen Recht und Sprachgebrauch ist.

Es ist unklar, was mit "Value Added Service" tatsächlich gemeint sein könnte, wenn es um den Zusammenhang mit Warenlieferungen geht. Der verlinkte Artikel "Mehrwertdienste" bleibt dazu undeutlich. Weiterhin ist unklar, inwieweit die weitergehenden Aufgaben in der zweiten Liste als Teil des Fulfillments im engeren Sinn zu sehen sind, oder ob es sich um Tätigkeiten außerhalb des eigentlichen Fulfillments handelt, die von den Fulfillment-Dienstleistern lediglich zusätzlich nebenher angeboten und durchgeführt werden. --Vingerhuth (Diskussion) 21:24, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Verbraucher schutzlos?[Quelltext bearbeiten]

Hinweis aus aktuellem Anlass: folgende Fragen sind Hinweise auf relevante Aspekte die im Artikel fehlen. Es weder zielführend darüberhinaus ein persönliches Interesse des Fragestellers zu unterstellen, noch ist ein solches persönliches Interesse relevant.

[ZDF Drehscheibe] : Fulfillment-Center bei Amazon&Co - Inwieweit ist:

  • Der Kunde schutzlos in Bezug auf Reklamationen und Gewährleistung,etc. ?
  • und die Aushebelung von Produktvorschriften durch Anbieter ausserhalb D(ACH?) bzw. EU möglich? (wie z.B. RoHS )

--Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 13:22, 13. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Der Beitrag ist leider inzwischen depubliziert. Daher ist nicht ganz klar, inwieweit sich die Frage auf das Fulfillment im speziellen bezieht. --MB-one (Diskussion) 12:26, 28. Feb. 2020 (CET)Beantworten