Diskussion:Gehorsamsparagraph

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Sicherlich in Abschnitt Widerspruch zu Frauenbewegung
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Link[Quelltext bearbeiten]

Der Link zur Uni Bonn zeigt auf einen nicht vorhandenen Server. (nicht signierter Beitrag von ThomasArend (Diskussion | Beiträge) 07:57, 6. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

z. B. sollte man mal nachsehen in: Robert Moeller: Protecting Motherhood: Women and the Family in the Politics of Postwar West Germany (1993). --Tolanor 13:50, 29. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 22:19, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Widerspruch zu Frauenbewegung[Quelltext bearbeiten]

Hier steht der § wurde 1957 gestrichen. In Frauenbewegung steht; "1959 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die ins Gleichberechtigungsgesetz übernommene Regelung des Gehorsamsparagraphen nichtig ist." - mir scheint das widersprüchlich. oder hat das BVerfG zwei Jahre länger gebraucht sich zu entscheiden als die Parteien? ...Sicherlich Post 17:45, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten