Diskussion:Gerichte in der Rheinprovinz

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Karsten11 in Abschnitt AG Kirn
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Lücken?[Quelltext bearbeiten]

Das Amtsgericht Ronsdorf (1896 [Gebäude eingeweiht] -1932) fehlt hier. --Atamari (Diskussion) 00:28, 18. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ja, die Listen sind noch nicht vollständig. Das hier ist ein ganz umfangreicher Stoff... Aber Danke für den Hinweis.--Karsten11 (Diskussion) 12:10, 18. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Tabelle bei Kreisgericht (Preußen)[Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle scheint mir doppelt eingestellt. Ich schlage vor, sie dort zu entfernen und eventuell die Erläuterung zum kurzlebigen „Kreisgericht“ = Tribunal de première instance aus der Zeit bis 1820 mit einem Hinweis auf die hiesige Tabelle zu ergänzen. Die Entwicklung von der französisch-bergischen Gerichtsverfassung (bis 1820) zur „rheinischen“ (ab 1820 bis 1879) und die Besonderheiten der provinzübergreifenden Zuständigkeiten wegen der Fortgeltung des rheinischen Civilrechts bis 1900 - und die dann erst (tlw) folgenden Anpassungen der Zuständigkeiten an die Provinzgrenzen würden vielleicht eine Entschlackung vertragen; etwa indem die Friedensgerichte nicht in Tabellenform den ganzen Artikel verstopften. Auch so ist es schon eine Heidenarbeit. --Hvs50 (Diskussion) 19:15, 4. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ich finde, die Info gehört in beide Artikel. Zur Redundanzvermeidung sollte man sie nur in [[Kreisgericht (Preußen)] führen und hier per include einbauen. Wenn die Listen stören, sollten wir den Artikel aufteilen in eine Liste der Gerichte in der Rheinprovinz mit dem Listenteil und hier nur den fachlichen Teil belassen.--Karsten11 (Diskussion) 11:09, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Naja, das Kreisgericht (Preußen) ist ja eigentlich das von 1849, während das rheinische Kreisgericht eher mit dem Tribunal erster Instanz der französischen Gerichtsverfassung vergleichbar war. Außerdem wurde diese Bezeichnung noch nicht von Preußen, sondern von den General-Gouverneuren des Jahres 1814 eingeführt. Die Beziehungen der Friedensgerichte zu den Kreisgerichten müßten dann auch noch erläutert werden. Viel Arbeit für die kurzlebige Angelegenheit (1814 bis 1820). Eine Teilung des beschreibenden und des Listen-Teils wäre wohl nicht schlecht - vielleicht könnte man aber daran denken, die Liste zu einer Tabelle der Gerichte 1820 + 1879 umzubauen? Damit würde auch die Kontinuität der Friedens- und Amtsgerichte sowie der älteren und jüngeren Landgerichte deutlicher gemacht. --Hvs50 (Diskussion) 12:47, 10. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

FG Sulzbach und FG Völklingen?[Quelltext bearbeiten]

Die beiden fehlen in der Liste 1820/1879. --Hvs50 (Diskussion) 07:04, 25. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Fecht nennt diese nicht. Wenn Du aber Quellen hast, ergänze bitte.--Karsten11 (Diskussion) 09:21, 25. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Gefunden und eingearbeitet. Gab es erst ab 1868.--Karsten11 (Diskussion) 14:52, 25. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Danke, ich fand sie nur im Hof- und Staats-Handbuch erwähnt (Sulzbach seit 1868, Völklingen erst ab 1876). Übrigens: Tholey fehlt in der von Lottner abgedruckten Tabelle (II, Nr. 432, S. 140 ff). Im „Hof- und Staat“ ist Tholey erst ab 1832 aufgeführt. Da Lottner hierzu nichts weiß und die Amtsblätter von Trier für diese Zeit nicht im Netz verfügbar sind, konnte ich hierzu nix finden; auch die Verlegung des Sitzes von Freudenburg nach Perl ist nur aus der Umgliederung der Bürgermeistereien Meurich und Freudenburg („vom Friedensgericht Perl“, Lottner III S. 561) zu schließen. --Hvs50 (Diskussion) 13:17, 26. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

FG Homburg[Quelltext bearbeiten]

Das Friedensgericht Homburg wird (entsprechend der Quelle) als „standesherrlich“ bezeichnet. Ich habe dort einen einschränkenden Vermerk eingefügt, weil die Wirksamkeit der Neuaufteilung ja erst ab 1. September 1821 verfügt wurde, Fürst Wittgenstein-Berleburg aber schon im Juli auf jegliche Gerichtsbarkeit in der Herrschaft Homburg verzichtet hatte (Lottner II, S. 177). Ob bis zur Umsetzung des Verzichts noch Zeit verflossen ist, müsste wohl in Archiven eruiert werden. --Hvs50 (Diskussion) 13:26, 26. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Gab es ein gräfl Hatzfeldsche Friedensgericht Wildenburg?[Quelltext bearbeiten]

Bei Starke, Justiz-Verwaltungs-Statistik, Abt. 3, Nr. 1231, gibt es ein Friedensgericht, das - nach seiner Angabe - personell wohl identisch mit dem standesherrlichen Gericht zu Schönstein war. Weder in „Hof u Staat“ noch in mehreren Jahrgängen der Amtblätter fand ich aber ein solches FG erwähnt. Gab es das überhaupt? --Hvs50 (Diskussion) 14:43, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Ja. S. 495, S. 364 bezüglich der personellen Identität. S. 66 bringt Licht in die Sache und unter Amt_Schönstein_(Wissen)#Preußen findet sich genaueres.--Karsten11 (Diskussion) 15:19, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Heißen Dank - die Aufhebung im Frühjahr 1850 (offenbar in später Folge des Gesetzes vom 2. Januar 1849) hatte ich gefunden; über die Einrichtung und den Grund der merkwürdigen Zwitterstellung (FG und JA) kann man wohl nur vermuten, dass die Vereinnahmung durch das (G)Hzm Berg dies nach sich zog, auch wenn es ursprünglich zur Grafschaft Sayn gehörte. --Hvs50 (Diskussion) 16:12, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Die Zuweisung dieses Zipfels des Kreises Altenkirchen an das Landgericht Bonn bzw. FG/AG Waldbroel hat über 1879 hinaus bis 1945 angehalten. Wohl eher nicht aus landsmannschaftlichen Gründen, denn sonst hätte einer Abtrennung und Zuweisung an Westfalen oder eben das bergische Land ja nichts entgegen gestanden, sondern aus Gründen der Rechtskontinuität, die das Wildenburger Ländchen näher an Berg wies. --Hvs50 (Diskussion) 16:27, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

AG Kirn[Quelltext bearbeiten]

Das mag es gegeben haben, aber das LG Bad Kreuznach gab es erst ab 1949. Von daher muss Kirn zunächst einem anderen LG-Bezirk zugeordnet gewesen sein.--scif (Diskussion) 07:52, 20. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ja, war Koblenz.--Karsten11 (Diskussion) 10:05, 20. Sep. 2021 (CEST)Beantworten