Diskussion:Geschäftsfähigkeit

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Entmündigung durch ALG II Bezug
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Hallöle! Vielleicht könnt ihr mir ja helfen! Ich hab nächste Woche Prüfung und hab noch ne Frage die mir keiner beantworten kann! Wenn ein beschränkt Geschäftsfähiger Ratengeschäfte abschließt, sind diese dann nichtig oder schwebend unwirksam (bis zur Genehmigung des gesetzl. Vertreters)? Wäre echt klasse wenn ihr mir helfen könnt! Danke!


Hallo zusammen! Darf ein beschränkt Geschäftsfähiger nicht auch noch RG im Rahmen eines Arbeitsvertrages (also z.B. Kauf von Berufsbekleidung) tätigen? Vielleicht weiß das ja jemand und kann es einfügen.


Eine beschränkt Geschäftsfähige Person kann im Rahmen des Arbeitsverhältnisses RG tätigen. Aber das Kaufen von Berufsbekleidung fällt nicht unter die direkten Aufgaben des Arbeitsverhältnisses.

Rechtslage in Deutschland?

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[...] Die deutschen Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit werden in Deutschland nur auf Deutsche angewendet. Ausländer werden in Gemäßheit mit der Rechtsordnung ihres Heimatlandes geschäftsfähig. Dies gilt auch, wenn die Geschäftsfähigkeit durch Heirat erweitert wird. Wird der Ausländer eingebürgert, entfällt jedoch eine einmal erworbene Geschäftsfähigkeit nicht mehr, wenn er nach deutschem Recht nicht geschäftsfähig wäre.

Dafür hätte ich dann gerne 'mal einen Beleg - das klingt ja so unlogisch und wieder der Gleicheit vor dem Gesetze. Vielleicht schmeißt da jamand sehr viel durcheinander - was, ist hier nicht ersichtlich. Die Geschäftsfähigkeit bestimmt sich nach dem BGB, logischerweise (Territrialprinzip) gelten die Regelungen nur in Bundesrepublik Deutschland, nicht in Tikatuka-Land oder sonstwo. Der nicht Staatsbürger wird jedoch auch nach dem BGB behandelt, wenn er hier Geschäfts abschließen möchte (die nach dt. Recht zu beurteilen sind). Wer im XY-Land mit 15 Jahren schon voll geschäftsfähig wäre, der ist es in Deutschland doch nicht - das wäre jedoch die Konsequenz aus dieser Aussage. Klingt sehr sehr unwahrscheinlich. Daher: bitte belege oder: raus.

Lies mal Art. 7 EGBGB. Für die Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Ehefähigkeit, Rechtsnachfolge von Todes wegen usw. gilt nicht das Territorialprinzip, sondern das Staatsangehörigkeitsprinzip. Deutsche Gerichte und Behörden wenden auf Ausländer gegebenenfalls auch ausländisches Recht an. Und wenn das Recht von "Tikatuka"-Land ebenfalls dem Staatsangehörigkeitsprinzip folgt, wenden "Tikatuka"-Gerichte und "Tikatuka"-Behörden auf Deutsche insoweit das BGB an. --Sebastian Huber 12:25, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

mama dürfen wir die eigene eltern verklagen ?

Österreich! ;)

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Österreich fehlt hier, bei uns hierzulande ist man ab dem 14. Lebensjahr teilweise Geschäftsfähig und dann ab dem 18. voll. Vielleicht kann man da ja was anfangen.



Muss die Zustimmung des ges. Vertreters schriftlich oder mündlich sein? Das geht aus dem Artikel nicht richtig hervor.--87.161.215.61 18:26, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Situation in Österreich

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Soll ich die Situation in Österreich mit in den Artikel einarbeiten, oder lieber einen eigenen Abschnitt machen mit den Unterschieden Österreich / Deutschland? --Lx 23:11, 10. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


---Ich empfehle einen eigenen Abschnitt auf der oberen Gliederungsebene (also 2 Ist-Zeichen), und zwar oberhalb des Abschnittes "Siehe auch"

HDeinert2002 11:03, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

ja, wäre sehr interessant, bin gespannt drauf! Gibts auch die Differenzierung zu Handlungsfähigkeit? --Hubertl 12:00, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

So, da ist einmal ein erster Wurf, wie gewünscht aufgeschlüsselt nach den Altersstufen. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu Deutschland habe ich jetzt doch noch nicht aufgeführt, da ich die Situation in Deutschland noch nicht verstanden habe, bzw. teilweise nicht weiss, ob es in Deutschland wirklich anders ist oder im Artikel nur vereinfachend formuliert.

Wikilinks und weiterführende Begriffe (Rechtsfähigkeit, Deliktfähigkeit) habe ich erst einmal weggelassen: Bis auf den "Taschengeldparagraphen", den ich bereits um die Situation in Österreich ergänzt hatte, fehlt in den Artikeln oft noch die Situation in Österreich. Die Sachwalterschaft (entspricht in etwa der Betreuung in Deutschland) habe ich nur per Wikilink eingefügt, da dazu schon ein vollständiger Artikel existiert.

Die Paragraphen lassen sich alle sehr bequem im Rechtsinformationssystem beim Bundeskanzleramt (Österreich) (BKA) selbst nachschlagen, ich habe leider keinen Weg gefunden diese zu verlinken: http://www.ris2.bka.gv.at/Bundesrecht/ --Lx 00:02, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten



Hallo, ich finde die Aufteilung in Altersstufen, also von der Geschäftsunfähigkeit bis hin zur vollen Geschäftsfähigkeit gelungen und überlege, auch den Deutschlandteil entsprechend zu gliedern. Wahrscheinlich gibts aber echte Unterschiede. z.B. gibt es in D die Regelung mit den alltäglichen Geschäften ebenfalls (§ 105a BGB), dieser betrifft aber nur Volljährige. Ansonsten ist anders als in A in D für unter 7jährige der ausschließliche Grundsatz: "Und ist das Kindlein noch so klein, so kann es doch schon Bote sein".

Zu den Paragraphenlinks: für deutsche Bundesgesetze gibt es ja schöne Kurzformeln, siehe unter. Wikipedia:Rechtsquellenverweise. Für deutsche Landesgesetze, ebenso für Gesetze Österreichs und der Schweiz scheint das wohl schwieriger zu sein (oder es hat noch keiner aus diesen Ländern die Zeit gefunden, das mal wirklich nachzuhaken.

Für Österreich scheint wohl eines der Probleme darin zu bestehen, dass die Einzelnormen nicht, wie auf der deutschen Seite http://www.gesetze-im-internet.de in einzelnen html-Dateien vorhanden sind, sondern offenbar aus einer Datenbank geholt werden. Man kann aber offenbar schon auf einzelne Normen verlinken, wenn es auch etwas kompliziert ist. Ich habe mal den § 151 ABGB gesucht. Er wird dann in einbem Frame angezeigt, der nicht die komplette Adresse anzeigt. Zumindest mit dem Firefox-Browser gibts dann aber einen Trick. Man klickt irgendwo zwischen den Paragraphentext, betätigt dann die rechte Maustaste und klickt "Frame in einem anderen Tab anzeigen". In diesem weiteren Tab sieht man dann die komplette Internetadresse. Für die genannte Norm ist das dann:

http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=31099&p=1&q=%28151%29%3APARA%2CBSTPARA%20%20und%20%28ABGB%29%3AKTIT%2CABK%20%20%20%20%20%20und%20%2820070912%3E%3DIDAT%20und%2020070912%3C%3DADAT%29%20 Es kann aber sein, dass es in der Wikipedia schwer ist, darauf zu verlinken.

Evtl. wie folgt: § 151 ABGB


Gruß HDeinert2002 09:51, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Artikel ergänzt

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Habe den Teil aus Deutschland an die m.E. logischere Gliederung aus Österreich angepasst und einen kleiner schweizer Teil eingefügt.

HDeinert2002 12:03, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Beschrängt Geschäftsfähige und Ratenkäufe

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Hallo, ich habe dein Problem in deiner Diskussionsplatform gelesen.

Ich wollte dir, falls es nicht schon zu spät ist, die Lösung nennen.

Beschrängt Geschäftsfähige können keine Ratenkäufe vereinbaren, denn demjenigen Entsteht ein rechtlicher Nachteil. Somit wäre ein solches Rechtsgeschäft nichtig bzw. nicht zustande gekommen.

...So jedenfalls meine Rechts- und Wirtschaftslehre Lehrerin!

Ich mache nämlich eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachanfestellten (1. Lehrjahr) und das bedeutet, dass wir in ReWi (s. oben) das BGB einmal rauf und runter gehen!


Ich hoffe ich konnte dir damit einwenig helfen.

Entmündigung durch ALG II Bezug

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Es muss noch hinzugefügt werden, dass das SGB II einer Entmündigung durch das Jobcenter als Vormund des Leistungsbeziehers gleichkommt.--93.131.174.13 10:56, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Quelle? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:58, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten