Diskussion:Gesundheitsfonds

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bewertung völlig undifferenziert[Quelltext bearbeiten]

Die bisherige Bewertung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs war völlig undifferenziert. Ich habe sie daher um die Gegenargumente ergänzt.

Arzneimittelversorgung[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit der Arzneimittelversorgung? Ist erwähnt, aber nicht erklärt... --Cstim 14:02, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Es geht hier um den Gesundheitsfonds im engeren Sinn und nicht um die diesjährige Gesundheitsreform im Ganzen. Man sollte IMHO sich auf das Hauptthema beschränken und den Kontext nur in wesentlichen Teilen skizzieren. Das täte der Lesbarkeit gut. --Abr 06:05, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Die erste Fußnote ist keine Quelle zum ersten Kritikpunkt !!!

Gesundheitfond (Einzahl) Gesundheitsfonds (Mehrzahl)[Quelltext bearbeiten]

  • Was ist richtig? Werden die Euros der Arbeitgeber in einem Staatlichen Geldfond oder in vielen Staatlichen Geldfonds gesammelt und nach Staatlicher Willkür des Bundestages und Bundesrates an die Staatlichen Krankenkassen des Bundestages und Bundesrates verteilt?
Nicht unterschrieben, diese Diskussion gab es weiter oben schonmal, es heißt Fonds! Generell ist der Gesundheitsfonds unabhängig von staatlicher Willkür, sondern hat sich am Gesetz zu richten. --PatrickSaar 13:05, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Fonds! nicht Fond![Quelltext bearbeiten]

Fonds oder fond: Fonds! http://www.google.de/search?hl=de&q=Gesundheitsfonds&btnG=Suche&meta= liefert mehr Ergebnisse, und bietet verlässlichere Quellen: FAZ, ...

Viele dieser Treffer sind im Plural oder Genitiv, trotzdem sind es eindeutig mehr als für die Schreibung "Gesundheitsfond". Was sagt der Duden: Fond oder Fonds? Kabasucht 16:19, 13. Jul 2006 (CEST)

Gangz einfach:

  1. Treffer: den von der CDU vorgeschlagenen Gesundheitsfonds (singular)
  2. Treffer: Gesundheitsfonds könnte Koalition ... (singular)
  3. : Einführung eines Gesundheitsfonds
  4. falsch
  5. :"Union sieht einen Gesundheitsfonds vor"
  6. "der Gesundheitsfonds ist ein beitrags-..."
  7. "Einführung eines Gesundheitsfonds ..."

Quelle: Spiegel, heute, FAZ, Zeit,... denke das reicht Fonds ist ein Französisches Wort, das schreibt man so, siehe artiel Fonds oder Investmentfonds --Chrisqwq 16:40, 13. Jul 2006 (CEST)

Fonds ist ein Plurale tantum, wird also richtig immer mit "s" am Ende geschrieben. Fond ohne "s" ist eine Suppengrundlage oder die Hinterbank in einem Auto. Sagt der Duden.Karsten11 21:21, 8. Aug 2006 (CEST)
Aber hallo. Fond, wie endlich korrekt klargestellt, ist die Essenszutat. Wenn's um Geld geht, heißt das Ding immer Fond-s. --Cstim 14:02, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten

nich so aufregen is nich gut für den blutdruck

Fond! nicht Fonds![Quelltext bearbeiten]

Na da waren wieder mal die vermeintlichen Experten unterwegs. Natürlich ist der Fond kein Plurale tantum. Der Duden gibt diese Behauptung nicht her: "Fond [fõ:], der; -s, -s [frz. fond = Grund; Grundstock < afrz. fons" und "Fonds [fõ:], der; - [fõ:(s)], - [fõ:s; frz. fonds, identisch mit: fond, →Fond;" Der Fond" ist demgemäß die eingedeutschte Variante; "Der Fonds" hingegen das franz. Fremdwort. In der deutschen Wikipedia ist daher die deutsche Variante "Gesundheitsfond, der" zu bevorzugen. Die Behauptung "wenn's um Geld geht, heißt das Ding immer Fond-s" kann ich als Wirtschaftswissenschaftler nicht bestätigen - die Schreibweise Fond-s hat vielmehr eher Seltenheitswert. Zumeist möchten Autoren mit dieser lt. Duden erlaubten wenn auch ungebräuchlich und eher gestelzt Schreibweise vermeintliche Fremdsprachkentnisse demonstrieren. Zu den o.g. Formulierungen nur ganz kurz: "Einführung eines Gesundheitsfonds" ist singular und eingedeutschte Variante vergleichbar etwa "Einführung eines Autos". Also bittte das Lemma entsprechend auf Gesundheitsfond ändern. Gruß Stefan 84.147.197.216 17:55, 12. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Laut Duden (Bitte nicht nur die erste Zeile lesen) ist die Herkunft von Fond und Fonds identisch nicht die Bedeutungen, die sind nur verwandt. Der Kapitalstock ist der Fonds. --Diwas (Diskussion) 19:34, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Verständnisprobleme[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel geht meines Erachtens nicht hervor, wie diese neue Regelung den Wettbewerb zwischen den Kassen stärken soll.

Das erleben wir jetzt gerade durch den "Zusatzbeitrag" und die entsprechenden Diskussionen in den Medien ...--KarleHorn 23:23, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Weiterhin gab es auch nach der alten Regelung schon einen Ausgleich zwischen den KKs. Welche Verbesserungen werden von der Neuregelung erwartet? Das war der sog. "Risikostrukturausgleich", jetzt "Morbi-Ausgleich" genannt.

--KarleHorn 23:23, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Weitere[Quelltext bearbeiten]

Der erste abschnitt unter kritik:

Der Wirtschaftsexperte Bert Rürup kritisierte, „dass der Faktor Arbeit im nächsten Jahr mit fünf Milliarden Euro belastet werden soll, um dann sukzessive im Jahre 2008 und 2009 4,5 Milliarden Euro zurückzugeben. Unter ökonomischen Aspekten ist das nicht sonderlich überzeugend“.
müsste aktualisiert werden und mit quellen belegt.

was für ein grauenhafter unverständlicher satz:

Damit träten monopolistisch agierende, vom Sozialgesetzbuch geschützte Nachfrager (Sachleistungsprinzip) qua Gesetz atomistisch orientierten Leistungserbringern gegenüber.

Gruß--ot 10:56, 31. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Zustimmung[Quelltext bearbeiten]

Einen Großteil des Kritik-Abschnitts kann ich auch kaum oder nur sehr mühsam nachvollziehen. (nicht signierter Beitrag von 84.150.222.84 (Diskussion | Beiträge) 10:49, 11. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Kein Darlehen an die Regierung[Quelltext bearbeiten]

Die Änderung, dass der Fonds eingeführt werde, um ein Darlehen an die Regierung zu ermöglichen, ist nicht haltbar, ich habe sie daher wieder gelöscht. Er wahrscheinlich ist, dass der Fonds für die Regierung Finanzrisiken beinhaltet, wenn die Einnahmen nicht wie erwartet eintrudeln. Vgl. mein heutiges Interview mit der Berliner Zeitung (9. Oktober 2008, Seite 10): "Das Risiko trägt der Steuerzahler". JÜrgen Wasem, 09.10.2008

Zusatzbeitrag[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Krankenkassen, die mit den ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Mitteln nicht auskommen, können zusätzliche Beiträge (bis 8 € pro Monat ohne Einkommensprüfung, bei höheren Pauschalsätzen beschränkt auf 1% des Einkommens) vom Arbeitnehmer erheben."

1.) Wie wird denn der mögliche Zusatzbeitrag nun wirklich ermittelt? 8€*12 oder 1% von beispielsweise 50k Jahreseinkommen sind ein signifikanter Unterschied. (96€ vs. 500€)

2.) Und müßte man den Zusamtzbeitrag rückwirkend zahlen, wenn die Krankenkasse ankündigt, diesen einzufordern und man umgehend die Krankenkasse wechselt?

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 171.24.253.45 (DiskussionBeiträge) 13:44, 20. Nov. 2008 (CET)) Beantworten

Naja, es ist so, 8 € Zusatzzahlung können sie ohne weiteres erheben, sollten sie höhere zuzahlungen erheben wollen dürfen diese dann nur 1% des Einkommens betragen....

vlt wäre des ganze so verständlicher:

Sollten Krankenkassen mit den ihnen zugeteilten Mitteln nicht auskommen können sie einen zusätzlichen Beitrag verlangen. Diese Zusatzzahlungen können ohne Einkommensprüfung bis zu 8 € pro Monat betragen, bei höheren Zuzahlungen gilt eine Beschränkung auf 1% des Einkommens. -- 217.248.111.168 16:16, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Bei 50T€ Jahreseinkommen würden wegen der Beitragsbemessungsgrenze 2009 nicht 500€/12 sondern maximal 441€/12 als monatlicher Zusatzbeitrag möglich sein.--Abr 22:09, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Falsche Referenz[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Nach Berechnung der Krankenkassenverbände würden angeblich mindestens 8 Kassen sofort wegen Insolvenz schließen müssen, da diese bei einem angenommenen Beitragssatz von 15,8% nicht finanziell überleben können und auch nicht die Einnahmen durch die Zusatzbeiträge von ihren Versicherten (wegen der Beschränkung auf 1% des Einkommens) ausreichen würden.[4]"

In der Quelle steht "Als Grund für die erwarteten Pleiten nennt der VdAK, dass die Kassen nicht mit dem dann voraussichtlich geltenden Beitragssatz von 14,2 Prozent auskommen könnten [...]". Die Quelle ist von 2006, der angenommene Beitragssatz von 14,2 Prozent ist veraltet. Sollte ich hier nichts missverstanden haben, schlage ich vor, den Absatz zu löschen.

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.82.6.21 (DiskussionBeiträge) 14:15, 27. Dez. 2008 (CET)) Beantworten

Versicherte ohne Krankengeldanspruch, hier: Löschung[Quelltext bearbeiten]

Am 15.12.2008 wurde der bestehende Lexikoneintrag um folgenden Passus hinsichtlich des abweichenden Beitragssatzes für o.g. Versicherte ergänzt:

(... Für das Jahr 2009 hat die Bundesregierung den einheitlichen Beitragssatz auf 15,5 Prozent festgesetzt.) "Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (z.B. Rentner, Beamte) zahlen abweichend hiervon einen Beitragssatz i.H.v. 14,9%. In beiden Sätzen sind bereits 0,9 Beitragssatzpunkte enthalten, die der Versicherte seit 2005 alleine zu tragen hat. zu den genannten Sätzen wird noch der jeweilige Satz für die Pflegeversicherung_(Deutschland) addiert." (siehe: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesundheitsfonds&oldid=54147315 ) QUELLE: http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/38/55/dokument.html?titel=Gesundheitsfonds&id=54325583&top=Lexikon&suchbegriff=gesundheitsfonds&quellen=&qcrubrik=wirtschaft

Dieser Passus ist zur Klarstellung der abweichenden Beitragshöhe insbesondere für die große Gruppe an nachschlagenden Rentnern, aber z.B. auch für freiwillig versicherte Beamte von größter Wichtigkeit. Auch diese gibt es, man mag es kaum glauben - so auch mich. Nebenbei sei hier erwähnt, daß diese keinen Beitragszuschuss des Arbeitgebers erhalten, da sie einen Beihilfeanspruch haben, der durch die Vollversicherung im wesentlichen nicht zum Tragen kommt. Krankengeld erhalten sie nicht, weil der Arbeitgeber dieses ggf. zahlt.

Weiterhin ist die Aussage, daß beide Beitragsarten den "Sonderbeitrag" i.H.v. 0,9 Punkten enthält nicht uninteressant. Der Hinweis, daß auf beide Arten noch der Beitrag der Pflegeversicherung zu addieren ist m.E. zur Klarstellung dringend erforderlich, da ich z.B. in meinem Bekanntenkreis häufig auf die falsche Meinung stoße, daß dieser in den Beitragsarten bereits enthalten sei.

Nun mußte ich feststellen, daß dieser Passus bereits am 18.12.2008 von Benutzer Prof._Dr._Jürgen_Wasem um den Hinweis auf die Pflegeversicherung gekürzt wurde ( http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesundheitsfonds&oldid=54289208 ). Darüberhinaus wurde der Rest der Passage am 21.12.2008 von 84.57.103.10 entfernt ( http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesundheitsfonds&oldid=54385568 ).

Leider erfolgte in beiden Fällen die Löschung kommentarlos und ohne adäquaten Ersatz zu schaffen. Ich frage daher, ob dieses so bleiben soll und aus welchem nachvollziehbarem Grund diese Meinung vertreten wird. Um einen Flamingwar im Vorhinein abzuwenden, habe ich davon abgesehen, den Passus wieder einzusetzen. Daher stelle ich an dieser Stelle die Frage mit der Bitte um Meinungen. M.E. ist dieser Passus in dieser oder anderer Form aus den o.g. Gründen durchaus für eine Vielzahl an Nachschlagenden von größter Wichtigkeit. Vielen Dank, Arndt. --195.4.221.137 15:22, 14. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ziele[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, es wäre sinnvoll einen neuen Absatz mit dem Titel "Ziele" zu editieren. Dazu sollte dann auch der Abschnitt "Inhalt" vielleicht in "Fianzierungsmodell" (oder so ähnlich) umbenannt und dem entsprechend leicht angepasst werden. Wäre dafür nicht auch ein Schaubild schön? -- Xilef90 12:54, 12. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Kritik an Zusatzbeiträgen von Merkel, Aigner und Behörden[Quelltext bearbeiten]

Die Erhebung von Zusatzbeiträgen ist momentan eines DER relevanten innenpolitischen Themen der Bundesrepublik: siehe den gesundheitspolitischen Blog von Healthfox (http://healthfox.blogspot.com/) und die dort angegebenen Quellen welt.de und viele andere Medien dieser Tage: Kanzlerin Merkel, Ministerin Aigner, Kartellbehörden und Bundesversicherungsamt kritisieren unisono das Verhalten der Kassen hier, insbesondere das verdächtige gemeinsame abgestimmte Verhalten der Ankündigung von Zusatzbeiträgen auf der Pressekonferenz vom Montag, das Kartellbehörden prüfen sollen. Das dürfte relevant für Wikipedia sein. Sollen wir das im Artikel hier unter dem Punkt "Kritik" bringen, was meint ihr? --Rudolfox 14:34, 27. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Die Erhebung dieses Zusatzbeitrages ist gesetzlich geregelt, nix Neues. Es ist sehr interessant zu beobachten, was für eine Aufregung plötzlich darüber herrscht, dass schlicht eine Vorschrift des SGB V umgesetzt wird. Was das Bundeskartellamt hier soll ist mir völlig schleierhaft. Die Kassen haben vor der Einführung des Gesundheitsfonds ihre Beitragssätze schon immer individuell festgesetzt / festsetzen müssen. Nun tun sie dies eben über den gesetzlich vorgeschriebenen Weg des Zusatzbeitrages. Erst machen sie ein unsinniges Gesetz und dann wundern sie sich über die Auswirkungen ... das hätte man im sog. "Gesetzesfolgeschätzungsverfahren" damals bereits tun müssen. Abschließend bin ich der Meinung, daß das "Ausdiskutieren" nicht in einen Wiki-Artikel hineingehört. Allenfalls hierhin. --KarleHorn 22:01, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Quellenbaustein Kritik-Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

Entweder die Nachweise sind nicht mehr verfügbar und/oder genügen nicht den Anforderungen an eine ordentliche Formatierung von Quellen (siehe WP:Ref und WP:QA). Hinzu kommt das bei einigen Absätzen die Meinung nicht hinreichend zugeordnet sind (siehe WP:NPOV) und die Webseite cecu als Quelle nicht relevant ist. Sollte es nicht möglich sein die Quellenangaben zu korrigieren bzw. zu ergänzen, werde ich demnächst den Absatz vorerst hierher verschieben, so dass man ihn in Ruhe verbessern kann.--Flegmon 18:50, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Dummes Zeug[Quelltext bearbeiten]

Das siebente Kapitel ist vermutlich dummes Zeug. Die erwähnten Millionenbeträge sind keine Absolutbeträge, sondern kalenderjährliche Jahresbeträge. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:31, 21. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Kritik am Abschnitt "Kritik"[Quelltext bearbeiten]

Dort steht Kritik am Risikostrukturausgleich (die hier deplaziert ist) -- ich vermisse die nötige Kritik an der Umleitung der Beiträge selbst: Laut Zeitungsberichten zahlt der Fonds Strafzinsen; gingen die Beiträge der Versicherten direkt an ihre Krankenkassen und diese würden nur den Ausgleich über den Fonds abwickeln, dann sollte dieser doch wesentlich kostengünstiger arbeiten, oder nicht? Bitte in den Abschnitt einarbeiten. -- Wegner8 (Diskussion) 11:04, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Behörde? Geschäftsverteilungsplan? Adresse? Telefon?[Quelltext bearbeiten]

Offenbar ist der Gesundheitsfonds eine gesonderte Behörde. Ist das so? Geschäftsverteilungsplan? Adresse? Telefon? --217.236.124.107 07:57, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Nein, die Beitragseinnahmen werden als Sondervermögen (=Gesundheitsfonds) beim Bundesversicherungsamt (BVA) verwaltet. (siehe auch dazu den Tätigkeitsberichts des BVA ab S. 75)--Flekki (Diskussion) 09:44, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Einige Krankenkassen ziehen wohl selbst noch KV-Beiträge direkt ein[Quelltext bearbeiten]

z.B. wenn Betriebsrenten brutto für netto an den Betriebsrentner gezahlt werden, dieser den KV-Beitrag selbst anschaffen muß und die Krankenkasse (z.B. TKK) zieht per Lastschrift den KV-Beitrag direkt vom Konto des Zahlungspflichtigen ein. Es besteht also teilweise doch noch "Zweigleisigkeit".--Hopman44 (Diskussion) 18:03, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Doch eher "Dreigleisigkeit"...oder "Viergleisigkeit" ! Der Gesundheitsfonds zieht teilweise per Lastschrift ein, jedoch meist wird direkt an ihn überwiesen. Und auch die noch über 100 Krankenkassen ziehen teilweise per Lastschrift ein, teilweise wird auch der KV-Beitrag direkt an diese von z.B. Betriebsrentnern überwiesen. Nun muß der Gesundheitsfonds aus seiner "Reserve" erstmal mit Millionenbeträgen die über 46.000 Betriebsrentenzahlstellen wieder füttern, damit diese die zuviel einbehaltenen KV-Beiträge an die Betriebsrentner zurücküberweisen können, da die Umsetzung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes, vor allem bei den Rentnern, die mehr als eine Betriebsrente erhalten, nach fast einem Jahr immer noch nicht umgesetzt werden konnte.--Hopman44 (Diskussion) 09:25, 23. Okt. 2020 (CEST)Beantworten