Diskussion:Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Glasladen in Abschnitt alle zwei Jahre / alle drei Jahre?
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Dieser Artikel sollte die Änderungen des Gesundheits-Checks seit seiner Einführung dokumentieren! Heute bei der Abgabe Blut und Urin erhielt ich einen Zettel mit zusätzlichen Wünschen, die aber aus eigener Tasche zu bezahlen sind. Vor zwei Jahren wären zahlreiche Laborproben noch in der Leistung der GKV enthalten gewesen.

Überall wird erklärt, dass Vorsorge besser und billiger als Heilen ist. Wenn die Politik und die Kassen den Umfang des Checks immer wieder kürzen, werden weniger Risiken und Krankheiten bei den Menschen entdeckt. Irgend jemand will offensichtlich doch lieber heilen statt vorsorgen. Armes Deutschland!

-- E-ing 10:06, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eben den deutschlandlastig-Baustein entfernt. Der Artikel beschreibt etwas, das es so unter diesem Namen nur in Deutschland gibt, also gibt es auch nichts zur Situation in anderen Ländern, das hierher gehört.--Arneb 15:12, 19. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Hierzu möchte ich anmerken, dass es in Österreich ebenfalls die Gesunden- bzw. Vorsorgeuntersuchung gibt. Es wäre also durchaus möglich die Situation in anderen Länder zu beschreiben.--MiaWollez (Diskussion) 15:55, 13. Apr. 2015 (CEST)Beantworten


Praxisgebühr: Vorsicht: ich habe bereits zwei Monate vor meinem 35. Geburtstag die Untersuchung in Anspruch genommen und musste 10 € Praxisgebühr bezahlen, obwohl ich in dem betreffenden Quartal noch 35 wurde! --95.33.190.143 10:01, 21. Dez. 2011 (CET) vR 21.12.11Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Hallo, anscheinend heißt die Untersuchung einfach "Gesundheitsuntersuchung", ggf. ergänzt um die Bezeichnung "zur Früherkennung von Krankheiten"; "Check-up" ist demnach wohl nur ein volkstümlicher Name hierfür. Sollten sich neben dem erwähnten Weblink zur ÄK Niedersachsen keine weiteren Bezeichnungen unter diesem Namen finden, sollte evtl. der einheitliche (Richtlinie des GBA) verwendet werden. --muellersmattes (Diskussion) 14:02, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten


Artikel zusammenführen[Quelltext bearbeiten]

Empfehle, diesen Artikel mit Vorsorgeuntersuchung zusammenzuführen und dann diesen Artikel auf Vorsorgeuntersuchung weiterzuleiten. (nicht signierter Beitrag von Senarclens (Diskussion | Beiträge) 14:12, 11. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Altersgrenze[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen. Mich wundert die Formulierung Checkup 35, denn in § 25 SGB V ist klar und deutlich von "Versicherte[n], die das 18. Lebensjahr vollendet haben" die Rede. Kann jemand den Widerspruch zum Artikel hier aufklären?--Hubon (Diskussion) 14:49, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Sehe keinen Widerspruch, aber vielleicht sollte man genauer formulieren. In § 25 SGB V steht (Hervorhebung von mir) "Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf altersgerechte [usw.] ärztliche Gesundheitsuntersuchungen". Anscheinend ist der Checkup ab 35 laut unseren Herrschern erst altersgerecht für 35-jährige und älter. Bei uns im Artikel steht ja auch "Den genauen Umfang beschreiben die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien" und ich nehme mal an, da ist dann der Checkup ab 35 beschrieben. --Distelfinck (Diskussion) 14:59, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Vielen Dank! Klingt soweit plausibel, danke für die Rückmeldung.--Hubon (Diskussion) 16:37, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:36, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten

alle zwei Jahre / alle drei Jahre?[Quelltext bearbeiten]

In Früherkennung von Krankheiten#Empfohlene Untersuchungen steht: "Danach hat jeder gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren das Recht, sich auf Kosten der Krankenkasse alle zwei Jahre „auf Herz und Nieren“ prüfen zu lassen." Hier steht jedoch: "Ab dem 35. Geburtstag besteht alle drei Jahre Anspruch auf die Untersuchung." Wie passt das zusammen? Wurde der Zeitraum von zwei auf drei Jahre hochgesetzt? Oder sind unterschiedliche Untersuchungen gemeint? --Pinguin55 (Diskussion) 11:35, 25. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo und danke Pinguin55 ! Der korrekte Wert ist tatsächlich "alle drei Jahre". Ich habe es auf Früherkennung von Krankheiten#Empfohlene Untersuchungen angepasst (mit Einzelnachweisen) und einen Redundanzbaustein für diese beiden Baustellen eingefügt, sowie den Eintrag auf der Redundanz-Seite für September 2019.  --Glasladen (Diskussion) 04:06, 26. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Danke. Aber es bleibt meine Zusatzfrage: Wurde der Zeitraum nachträglich (erst vor relativ kurzer Zeit) von "alle zwei" auf "alle drei" Jahre hochgesetzt? Wenn etwas nach sehr langer Zeit geändert wird, wäre es m.E. erwähnenswert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sehr lange Zeit "alle zwei Jahre" galt. Oder täusche ich mich? --Pinguin55 (Diskussion) 08:13, 26. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Die TechnikerKrankenkasse schreibt: "Sollten Sie im Jahr 2017 den letzten Gesundheits-Check-up durchgeführt haben, können Sie noch bis 30.09.2019 einen weiteren Check-up durchführen lassen. Ansonsten besteht erst ab Januar 2020 wieder ein Anspruch." [1] Das sehe ich als Hinweis darauf, dass erst vor kurzem der Wechsel von "alle zwei" auf "alle drei" Jahre erfolgt ist. Da anscheinend nach Jahrzehnten der Zeitraum plötzlich um 50 Prozent angehoben wurde, halte ich dies für erwähnenswert. --Pinguin55 (Diskussion) 10:43, 26. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Hallo, das ist interessant. Ich hab mal nach den offiziellen Angaben gesucht: Die einzelnen Versionen der maßgeblichen Richtlinie (von 1989 bis heute) kann man nachlesen unter https://www.g-ba.de/richtlinien/10/historie/ – wobei die zwei Beschlüsse von 1990 und 1999 nicht mehr als PDF verfügbar sind. Soweit ich gesehen habe, steht in allen Versionen (außer der aktuellsten und der ältesten) die Häufigkeit der Untersuchung immer auf Seite 2 unter Punkt 7 – in der aktuellsten Version auf Seite 3, Punkt 6 und in der ältesten Seite 1, Punkt 7. Offenbar steht in allen verfügbaren Versionen außer der aktuellsten tatsächlich, dass man alle zwei Jahre einen Anspruch auf Untersuchung hat. Man kann also davon ausgehen, dass die "alle zwei Jahre"-Regelung so zumindest von 23.03.2001 bis 25.10.2018 gegolten hat. Falls in den zwei nicht abrufbaren Versionen auch nix anderes stand, galt das sogar von 30.09.1989 bis 25.10.2018. Wieso die TechnikerKrankenkasse das Datum "30.09.2019" nennt, weiß ich aber nicht. Vieleicht ist das eine TK-interne Regelung, sozusagen als Kulanz oder Bonus gegenüber den eigenen Mitgliedern? --Glasladen (Diskussion) 10:59, 26. Sep. 2019 (CEST)Beantworten