Diskussion:Guillotine von Luzern

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Der Artikel „Guillotine von Luzern“ wurde im Oktober 2015 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 31.10.2015; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Kleine Klarstellung: Es gab in der Schweiz vor 1942 in zivil kein einheitliches Strafrecht. Jeder Kanton hatte sein eigenes Strafgesetzbuch, so dass Angaben zu Einzelheiten daraus im Artikel immer auch festhalten sollten, auf welchen Kanton sich die Gesetzeslage bezieht.

Der Verblieb der Genfer Guillotine ist übrigens bekannt, siehe Link auf meiner Disk. Heute befindet sie sich im Musée d'art et d'histoire in Genf. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 01:51, 17. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Danke für Deine Bearbeitungen. Ja, das Genfer Modell ist bekannt, Du hattest mir den bereits geschickt, aber ich habe mich damit noch nicht beschäftigt. Deshalb hatte ich im BNR es so formuliert. Gruss in die Ferne, —Lantus 09:18, 17. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ziviles Strafrecht?[Quelltext bearbeiten]

"Ziviles Strafrecht" klingt -zumindest für deutsche Leser- merkwürdig, ja sogar widersinnig, da mit Zivilrecht gemeinhin das Bürgerliche Recht gemeint ist und Strafrecht hier im Gegensatz dazu zum Öffentlichen Recht zählt. Oder ist das im Gegensatz zu einem evtl. ganzheitlich in der Schweiz geltenden Militärstrafrecht gemeint?--95.117.166.53 07:56, 31. Okt. 2015 (CET)

Ja, das ist als Gegensatz zum Militärstrafrecht gemeint; die Geschichte der Todesstrafe unter diesem Strafrecht ist ein separates Thema, das mit diesem Artikel nur am Rande zu tun hat. "Bürgerliches Recht" gibt es in der Schweiz als Begriff nicht, das wird unter Zivilgesetz und Obligationenrecht zusammengefasst. Wenn Du einen besseren Vorschlag zur Formulierung hast, immer her damit. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 16:14, 31. Okt. 2015 (CET)[Beantworten]

Warum müssen die drei "Inv-Nr." im Artikel stehen? Ist das eine Enzklopädie oder eine Inventarliste des Museumsbuchhalters? --83.78.27.130 22:15, 20. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Jetzt steht nur noch eine Nr. im Text. Die anderen beiden sind in der Infobox, wo sie den Textfluss wohl kaum stören. Ich finde die Nummer wichtig, weil man mit ihr das Original und das Modell unterscheiden kann. Unabhängig von dem wissenschaftlichen Anspruch, den wir grundsätzlich in dieser Enzyklopädie haben. —Lantus 22:25, 20. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich bezweifle, dass es den Artikel unterscheidungskräftiger und wissenschaftlicher macht, wenn man die Inventarnummern vom Museumsbuchhalter im Artikel erwähnt. --83.78.27.130 04:45, 21. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
+1: Die Nummern (derzeit 1 im Text +2 in Infobox) haben nur museumsintern eine Bedeutung, hier nicht. --Alpöhi (Diskussion) 15:29, 13. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Müsste es nicht korrekterweise Guillotine von Zürich oder Zweite Guillotine von Luzern heißen? Der Text ist manchmal etwas verwirrend, da stellenweise vom "Zürcher Gerät" die Rede ist.--Sinuhe20 (Diskussion) 08:45, 10. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Da sehe ich kein Bedarf. "Zürcher Gerät" kommt nur einmal im Abschnitt "Geschichte" vor in der Beschreibung der Zeit, als das Gerät noch in Zürich verwendet wurde, also völlig korrekt. Bekannt wurde sie bzw. ist sie als Luzerner Guillotine, daher ist das Lemma korrekt, allenfalls wäre auch Luzerner Guillotine eine Möglichkeit, aber auch nicht wirklich eine Verbesserung. Auch ein Zusatz "Zweite" braucht es nicht, da die erste Guillotine wohl baugleich war, nie eingesetzt und wieder zerstört wurde, braucht diese keinen Artikel und auch kein Lemma. --Alpöhi (Diskussion) 09:30, 10. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Hallo Sinruhe20, deine heutige Textergänzung "bis 1869 Guillotine von Zürich" finde ich nicht sinnvoll, denn das bedeutet, dass die Guillotine bis 1869 genau diesen Namen trug. Das ist wohl nicht so und auch nicht belegt/belegbar. Sie war bis 1869 im Eigentum von Zürich, mehr nicht. Auch das Lemma "Guillotine von Luzern" ist ja kein belegter, exakter Name, sondern nur ein Behelf, da wir ja irgendein Lemma brauchen. Daher habe ich oben geschrieben, dass wir sie genausogut als "Luzerner Guillotine" bezeichnen könnten. --Alpöhi (Diskussion) 11:16, 10. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
In diesem PDF (S. 82) ist von einem Modell der Zürcher Guillotine die Rede, das sich im Kriminalmuseum der Kantonspolizei Zürich befindet. Von der Geschichte her müsste es sich um die "Luzerner Guillotine" handeln, allerdings steht dort auch, dass das Original nicht erhalten ist, vielleicht ein Irrtum?--Sinuhe20 (Diskussion) 11:54, 10. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Da der Text auf der Vorderseite detailliert den weiteren Verbleib des Originals via Schaffhausen nach Luzern mit Belegen schildert, erscheint mir dies glaubhafter. Allenfalls könnte man im Text darauf hinweisen, dass nach einer anderen Quelle diese Guillotine nicht mehr erhalten ist (mit Belegangabe). Das halte ich jedoch nicht für nötig. --Alpöhi (Diskussion) 16:29, 10. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Was mich noch etwas stutzig macht ist, dass das Modell im Kriminalmuseum leichte Unterschiede aufweist (z.B. die Oberseite des Holzrahmens). Könnte aber sein, dass es sich nur um ein nicht originalgetreues Vorzeigemodell handelt, und die richtige Guillotine anders gebaut wurde.--Sinuhe20 (Diskussion) 17:12, 10. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]