Diskussion:Hamburger Schaltung

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Letzter Kommentar: vor 4 Tagen von Xicht in Abschnitt Vorteil
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Korrespondierende[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es einmal der Korrespondierende, ansonsten die Korrespondierende. Was ist denn nun richtig? Ich tendiere zu der. --Marc1974 21:49, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Hamburger Schaltung hat meines Erachtens keine korrespondierenden Leitungen.

Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Was um alles in der Welt soll dieser Satz bedeuten: "Die Hamburger Schaltung ermöglicht es, durch eine vieradrige Verbindung zwischen zwei Wechselschaltern die eine Korrespondierende, Außenleiter, Neutralleiter und Schutzleiter zu führen." Fehlt da irgendwo ein Verb? liegt es an der Großschreibung von "korrespondierende"? Bitte Fachleute ans Werk... --MrsMyer 20:16, 5. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo,
die Formulierung ist nicht sehr glücklich. Ich werde sie am Wochenende überarbeiten.
Nun zu den Punkten
Korrespondierende: Bei Wechselschaltungen werden die beiden Leitungen die zwischen den Schaltern sind :Korrespondierende genannt. Weil entweder die eine oder die andere mit dem Außenleiter verbunden ist. Auch :nachzulesen im Artikel Wechselschaltung. Also kein Schreibfehler
Bild: Das Bild ist nicht verlinkt, sondern hochgeladen. Ausserdem ist zu sehen das in der Beschreibung steht :"Eigene Zeichnung" soll heissen das ich die Zeichnung selbst erstellt habe. Des weiteren habe ich sie unter :die public domain gestellt. --lars_altmann

Dankeschön für die Erklärung. Nun kann ich mehr damit anfangen. Entschuldigung wegen meines Hinweises auf die Zeichnung. Ich gebe zu, ich hatte es nicht genau genug geprüft. --MrsMyer 10:12, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Darstellungsproblem[Quelltext bearbeiten]

Hallo, wenn ich die Seite im Konqueror (Web Browser aus KDE unter Linux) ansehe, erscheint unter dem Text nur ein schwarzes Bild. Auch ein Browser-Reload aendert nichts. Wenn ich das Bild aber anklicke, erscheint die Zeichnung mit den drei Schaltbildern. Hat jemand dafuer eine Erklaerung ? Tritt das auch bei anderen Browsern auf ? Juergen (Wikipedia-Laie).

Dein bildschirm ist defekt 86.103.233.91 12:46, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Vorteil[Quelltext bearbeiten]

Der Vorteil der Sparwechselschaltung wie auch der Hamburger-Schaltung (die in der Tat nach VDE verboten ist, da die "Phase L1" (Aussenleiter) wahlweise am Gewinde einer Leuchte sein könnte) liegt in der Möglichkeit mit einer 5-adrigen Leitung auf beiden Seiten (an jedem Schalter) eine Schuko-Steckdoese anschliessen zu können, da ALLE benötigten Adern (Aussenleiter, Neutralleiter und Schutzleiter vorhanden sind. Freundlichst, FrankS (Elektroinstallateur-Meister a.D.) Wiki-Laie ;o)

Hallo, das funktioniert auch bei einer "normalen" Wechselschaltung ganz hervorragend...Xicht (Diskussion) 09:11, 7. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Sparschaltung böse[Quelltext bearbeiten]

richtig böse wird die Schaltung noch wenn die Aussenleiter von unterschiedlichen Sicherungen kommen oder gar aus unterschiedlichen Sicherungskästen. Dann kann gar nicht mehr vorher gesagt werden wann die Schaltung spannungsfrei ist. (nicht signierter Beitrag von 2003:E6:F711:ED00:D827:1529:7C8D:1DE3 (Diskussion) 16:16, 30. Apr. 2023 (CEST))Beantworten

Quellen / Typografie[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel sind keine Quellen oder andere verweise aufgeführt. Desweiteren wird erst im letzten Teil gesagt das die Schaltung verboten ist (VDE). Werde dies ändern --Marci 20:34, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Spannung am Gewinde[Quelltext bearbeiten]

Es gab Netze mit zwei Phasen mit jeweils 127 V gegen Erde. Da liegt das Gewinde nie auf Erdpotential. Und auch bei Tischlampen kann die „richtige“ Polung nicht gewährleistet werden. Sind Tischlampen deswegen verboten? - Nein. Es ist direkt gefährlich, wenn hier der Eindruck erweckt wird, man könne das Gewinde gefahrlos anfassen bzw. Glühlampen wechseln, ohne die Sicherung zu entfernen bzw. auszuschalten. Neuere Fassungen sind allerdings so gebaut, dass das Gewinde erst zugänglich wird, wenn kein Kontakt zu der für dieses bestimmten Kontaktfeder mehr besteht.

Dass stimmt so nicht,in"127V Netzen" wurde Immer !! ein 127 V Ende mit dem Erdpotenzial verbunden - und das musste an der Lampenfassung "Gewinde" angeschlossen werden!!Meister Weiss=== (18:15, 5. Okt. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Überhaupt ist die Verwendung des Wortes verboten fragwürdig. Ich mache mir nicht die Mühe und Kosten, in die DIN zu kucken, aber vermutlich lautet dort die Formulierung „unzulässig“ oder „nicht zulässig“.

Ich kenne Eigentumswohnungen in der BRD, in denen die „Hamburger Schaltung“ verwendet wurde. Das Problem besteht dabei darin, dass die Drehschalter der Erstausstattung nicht durch Wippschalter ersetzt werden können. Bei Drehschaltern wechselt jeweils das Kontaktstück, und der beim Ausschalten entstehende Lichtbogen geht sozusagen „ins Leere“, kann also keinen Kurzschluss verursachen. Der Ersatz der „Hamburger Schaltung“ ist in diesen Fällen mit erheblichem Aufwand verbunden, weil natürlich auch Leerrohre „eingespart“ wurden, weshalb neue Unterputzleitungen verlegt werden müssten. -- wefo 05:24, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Bei der Schaltungsdarstellung wird der eigentliche Trick nicht offensichtlich, der darin besteht, dass es Phase und Null (bzw. zweite Phase) ohnehin überall in der Wohnung gibt. Es geht also von jedem der beiden Schalter nur ein Einzeldraht zu der meist in der Mitte der Decke befindlichen Lampe. Die Anschlüsse dieser Lampe befinden sich deshalb in zwei weit auseinander liegenden Abzweigdosen (sofern sie nicht sogar daran vorbei geleitet sind). -- wefo 05:41, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ok, etwas ungeschickte Formulierung ein wenig umgestellt. VDE Normen verbieten ja nichts und stellen auch kein Gesetz dar. Vielmehr empfehlen sie und stellen klar was in bestimmten Anwendungen zulässig ist - z.b. um einen vertraglichen Versicherungsschutz nicht zu verlieren - ansonsten steht es einem natürlich auch frei, sowas wie die Hamburger-Schaltung zu betreiben. Primäres Problem ist wohl der Kurzschluss beim Umschaltvorgang was entsprechende Umschalter vorraussetzt.
Vattenfall betreibt in Berlin (VNB) offensichtlich (Siehe beispielsweise Seite 34) noch vereinzelt Niederspannungssegmente mit 130V / 230V (3*230V), wobei das keine IT-Netze sind, sondern TN-Systeme mit reduzierter Aussenleiterspg. Damit sind dann in der 230V-Steckdose zwei Aussenleiter angeschlossen und es liegen an den Lampenfassungen immer rund 130V gegen Erde an.--wdwd 19:24, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
FALSCH! bitte Vorsicht mit der Aussage: VDE Normen verbieten ja nichts und stellen auch kein Gesetz dar
Die gesetzliche Grundlage der Regelung für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) verankert.
In der aktuell gültigen Fassung vom 12. März 2011 wird in § 49 EnWG eindeutig Bezug auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) genommen, womit die DIN VDE-Bestimmungen im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik Gesetzescharakter erhalten. Mit der gesetzlichen Verankerung wird des Weiteren eine rechtliche Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung bei Zuwiderhandlung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Gesetzgeber geschaffen.
siehe Auszug: (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
  • 1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
  • 2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
eingehalten worden sind.
-- Sorbas 48 (Diskussion) 00:27, 13. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Bei solchen Netzen-z.B. 2 Aussenleiter (2x127V)war immer ein AL geerdet!!Meister Weiss (18:00, 1. Mär. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Gemeint sind hier offensichtlich frühere Drehstrom-Netze mit 220/127 V, also 220 V zwischen den Außenleitern und 127 V zwischen Außenleiter und Sternpunkt. Dabei dürften üblicherweise zwei Außenleiter in eine Wohnung geführt worden sein, so dass 220 V verfügbar waren. Dass einer dieser drei Außenleiter geerdet war, glaube ich nicht; auch wenn dem so wäre, hätte nur in zwei von drei Wohnungen ein geerdeter Außenleiter gelegen. --Joerg 130 (Diskussion) 21:00, 1. Mär. 2015 (CET)Beantworten

VDE 0100[Quelltext bearbeiten]

Da die Schaltung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist es widersprüchlich den Hinweis "Es sind dafür spezielle Wechselschalter nötig, die durch ihren konstruktiven Aufbau garantieren, dass durch das Kontaktspiel beim Umschaltvorgang kein Kurzschluss zwischen Außenleiter und Neutralleiter verursacht wird." anzubringen. Um die Stringenz des Verbotes zu unterstreichen, empfehle ich diesen den genannten Text ersatzloz zu streichen. Christian Fandel -- 82.144.58.168 08:27, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Die in der Hamburger Schaltung verwendeten Wechselschalter waren keineswegs „speziell“, sondern die zu jener Zeit auch in „richtigen“ Wechselschaltungen verwendeten Drehschalter und Kippschalter. Auch ist der Ausdruck „Kontaktspiel“ irreführend. Wichtig ist der Abstand jener Kontakte, die direkt mit dem Netz verbunden sind, sowie das bewegte (und beim Schalten ggf. ausgetauschte) Kontaktstück mit zwei separaten Lichtbögen. Siehe dazu: Benutzer:Wefo/Hamburger Schaltung.
Es ist sehr bedenklich, die konkreten Hintergründe des angeblichen „Verbotes“ nicht darzustellen. Es gibt trotz dieses angeblichen „Verbotes“ noch Häuser, bei denen die Hamburger Schaltung zulässig war und verwendet wurde. Es muss also auch erklärt werden, worauf bei einem eventuell notwendigen Ersatz des Schalters zu achten ist, und es sollte empfohlen werden, die Leitungsführung im Fall einer Renovierung zu ändern. -- wefo 09:26, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
WEFO, es gibt kein Verbot an sich sondern nur eine Änderung der "anerkannten Regeln Technik". Sofern die Elektrotechnische Anlage den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht, die zum Zeitpunkt der Installtion galten, kann sie in dem Zustand weiterbetrieben werden. Eine gängige Umschreibung hierfür ist "Bestandsschutz"; dieser Begriff wird aber in der VDE 0100 nicht explizit angewendet/eingesetzt. Als Kompromiss schlage ich vor: "Bis .... wurde gemäß den damals geltenden anerkannten Regln der Technik .... Erst bei einer Erweiterung der Elektrotechnischen Anlage ist durch eine Elektrotechnische Fachkraft (EFK) prüfen zu lassen, ob eine Erneuerung zu erfolgen hat." Hintergrund sind die verschiedenen Messungen, die bei einer Abnahme der Anlage erforderlich sind und protokolliert werden sollten (als Nachweis im Schadensfalle, dass alles korrekt installiert wurde). Auch der Hinweis auf die EFK ist rechtlich gesehen für den Autor/Bearbeiter des WIKI wichtig, weil nur sie die Berechtigung hat, solche Anlagen zu errichten und zu betreiben. Laien haben nämlich definitiv nichts an solchen Anlagen zu schrauben; und das muß rechtsfehlerfrei erkennbar sein. Ansonsten: ich bin prinzipiell gegen die Hamburger Schaltung. Christian Fandel -- 82.144.58.168 15:14, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo Christian Fandel, ich hatte das Verbot deshalb in Anführungszeichen gesetzt und die dritte Fußnote im Artikel Benutzer:Wefo/Hamburger Schaltung ergänzt. Wenn Du zu meinem Artikel Anmerkungen hast, dann freue ich mich über Deine Hinweise. Es ist ein grundsätzlicher Widerspruch, dass sich einige Artikel fast nur an Fachleute wenden, während andere zu allgemein sind und vorgeben, dem Laien keine konkreten Hinweise geben zu wollen.
Du hast kaum eine Chance, Laien am „Schrauben“ zu hindern. Stell Dir vor, Du hättest eine Eigentumswohnung mit der H. S., würdest Du dann bereit sein, im Flur die Wände und die Decke aufzuhacken, weil eigentlich nur der den defekte Schalter auszutauschen ist? Und wird ein solcher Laie nicht vielleicht gerade deshalb „schrauben“, weil er fürchtet, dass der Kleinauftrag zum Großauftrag entartet? Dein „definitiv“ ist da völlig wirkungslos. Gruß -- wefo 18:11, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
.. Und weil dem Laien nicht geboten werden kann, seine gefährlichen Schraubereien zu unterlassen, solltest Du mindestens analog den juristischen und gesundheitlichen WIKIS einen Hinweis anbringen, dass nur eine EFK (bzw. einer EUP (Eletrotechnisch unterwiesene Person) unter Anleitung einer EFK) an Elektortechnischen Anlagen arbeiten darf. Du bist nämlich ansonsten, zumindest anteilsmäßig, mithaftbar (z.B. bei Baugefährdung nach StGB § 319) Christian Fandel -- 82.144.58.168 08:36, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Da suche ich mir einen elektrotechnischen Begriff, zum Beispiel Stromzähler. Den könnte jemand einbauen, weil er den Stromverbrauch seines Untermieters kontrollieren will. Ich finde dort aber nicht den Hinweis, dass so einen Zähler nur eine Fachkraft einbauen darf. Allgemein: Deine Forderung würde bedeuten, dass alle Artikel, die mit elektrischem Strom oder gar mit sehr hoher elektrischer Spannung (ich denke an die 25 kV an der Bildröhre) zu tun haben, einen solchen Hinweis enthalten müssten. Das scheint mir nervig, aber Du kannst ja so einen Text vorschlagen.
Ich hatte in dem Schaltbild einen Hinweis angebracht, den ich für ausreichend hielt. Und grundsätzlich kannst Du niemanden daran hindern, zwei Stricknadeln in die Steckdose zu stecken und einen Kurzschluss zu verursachen. Die Verantwortung des Elektrikers beginnt damit, dass dieser Kurzschluss nicht zu einem nennenwerten Schaden (eine durchgebrannte Schmelzsicherung ist ein hinzunehmender Schaden) führen darf. Der durch den Lichtbogen verursachte Kurzschluss ist meines Erachtens das einzige wirkliche Problem, und dieses wird durch ungeeignete Schalter verursacht. Gefährliche Unsitten (Berühren des Gewindes einer Lampe) sollten keineswegs gefördert werden und haben nur deshalb mit dem Thema zu tun, weil mache Autoren so einen Zusammenhang herstellen. Und selbstverständlich darf der Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses „schrauben“. Und wenn er es nicht sachgerecht tut, und jemand dadurch zu Schaden kommt, dann ist er verantwortlich. Man kann aber auch niemanden daran hindern, von einer Brücke auf eine Hochspannungsleitung zu pinkeln.
Mein Ziel ist die Vermittlung von Kenntnissen. Solide Kenntnisse sind der beste Schutz. Deshalb meine Hinweise. Gruß -- wefo 16:05, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ich verweise auf Benutzer:Wefo/Hamburger Schaltung. -- wefo 23:13, 16. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Herkunft des Namens?[Quelltext bearbeiten]

Die Hamburger Schaltung hat ihren Namen vom Hamburger Netz. Diese Netzform ist heute nur noch in Randbezirken Berlins vorzufinden und wird von den EVUs weiter kontinuierlich umgebaut. Dieses Netz hat keinen Neutralleiter. Sie Spannung der Aussenleiter zum geerdeten Netzmittelpunkt beträgt 110V. Um die für den Betrieb konventioneller Geräte erforderliche Spannung von 220V an Steckdosen und Lampen zur Verfügung zu haben, werden jeweils 2 Aussenleiter zu jedem Betriebsmittel geführt.

Im Gegensatz zur Darstellung des Artikels besteht die primäre Gefahr, die von der Hamburger Schaltung ausgeht darin, dass im ausgeschalteten Zustand 2 aktive Leiter an der Fassung einer Leuchte anliegen. Da der Ringkontakt einer E27-Leuchtenfassung / eines Leuchtmittels beim wechseln des Leuchtmittels unbeabsichtigt berührt werden kann, besteht hier eine hohes Potential für Unfallgefahren. Diese Situation die in allen anderen Netzen einen Fehler darstellt, ist im Hamburger Netz ein Betriebszustand, jedoch mit dem Unterschied, dass die Berührungsspannung hier "nur" 110V und nicht 230V beträgt.

Kurzschluss[Quelltext bearbeiten]

".. ist beim Schaltvorgang mit ungeeigneten Wechselschaltern ein Kurzschluss zwischen Außenleiter und Neutralleiter möglich. " - Ja welche und wie denn? --Itu (Diskussion) 12:41, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Es gibt Wechselschalter (speziell Kippschalter), die beim Umschaltvorgang kurz (für einen Bruchteil von Sekunden) alle Anschlussstellen miteinander verbinden (ich hab schon so einen ausgebaut). -- Sorbas 48 (Diskussion) 14:06, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Sollte man dann entsprechend reinschreiben. Fürs Haushaltsnetz wäre so ein Schalter ja auch eine Fehlkonstruktion. --Itu (Diskussion) 14:25, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Die klassischen Kippschalter sind idR geeignet, die Wippschalter nicht.
Die Anwendung der Hamburger Schaltung hat grundsätzlich nichts mit dem Netz zu tun. Ich verweise auf Benutzer:Wefo/Hamburger Schaltung, möchte diesen Artikel aber nicht als Kopie im Artikelraum haben, weil er dann vor unqualifizierten Änderungen nicht sicher ist. -- wefo (Diskussion) 15:18, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Wechselschalter finden nicht nur für die Hamburger Schaltung Anwendung - es gibt definitiv Anwendungen wo eine Überlappung wünschenswert bis notwendig ist. Aber stimmt, die kann es sogar im "Lichtnetz" geben. --Itu (Diskussion) 15:53, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Das was ich damals ausgebaut habe, war ein klassischer Kippschalter, bombenfest verschweißt.
@ Itu Da ja einpolige Schalter gemäß DIN VDE 0100-460 Abschnitt 465.1.2 und DIN VDE 0100-550 Abschnitt 5 ohnehin nicht im Neutralleiter verwendet werden dürfen, stellt sich das Problem auch gar nicht. Bei allen gängigen Schaltungstechniken in der Hausinstallation stellt das kein Problem dar, bei Schaltungen innerhalb eines Außenleiters kann kein Kurzschluss verursacht werden. Dort wo das wirklich kritisch werden könnte, z. B. in der industriellen Steuerungstechnik bei Phasenumschaltungen werden ohnehin Schaltgeräte mit zwangs-trennender Funktion verwendet, für den Haushalt wäre das zu teuer. Da bei der Hamburgerschaltung auch klar zum Ausdruck gebracht wird dass sie verboten ist, erachte ich es als nicht notwendig das anzuführen. -- Sorbas 48 (Diskussion) 15:34, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Es mag problemlos sein, aber für die typischen Zwecke jedenfalls nicht notwendig. Btw: wie nennt man denn diesen 'überlappenden Umschalter'?
Deinem Argument nach würde es völlig ausreichen, die Hamburger Schaltung zu beschreiben und zu erklären dass sie verboten ist - Mit einem Lexikon hätte das dann aber wirklich nichts mehr zu tun. --Itu (Diskussion) 16:02, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Zur Präzisierung: Unter einem „klassischem Kippschalter“ verstehe ich einen Schalter, der sich von dem in meinem Artikel Benutzer:Wefo/Hamburger Schaltung abgebildeten Drehschalter dadurch unterscheidet, dass ein Rotor nur um einen beschränkten Winkel „gedreht“ wird, also umspringt. Ich überlege, ob ich einen heraussuchen und fotografieren sollte. Ich habe auch „irgendwo“ einen zweipoligen Umschalter aus Holz und mit Überlappung, der vielleicht auch ein Bild wert wäre, aber schon in meiner Kindheit mit „Normung“ absolut nichts zu tun hatte. @ Sorbas 48: Über Deinen Standpunkt kann ich in einer Zeit, in der jeder Beliebige im Baumarkt Elektromaterial einfacher kaufen kann, als Herbizide, die in einem verschlossenen Schrank stehen, nur lachen. Vorschriften sind sicher erwähnenswert, aber in der Praxis überhaupt kein Maßstab, solange „geniale Bastler“ tätig werden können. Ein hier fachfremdes Beispiel: Ich beschwerte mich bei einer berliner Verwaltung über eine von Nachbarn vorgenommene Aufschüttung mit für ein Trinkwasserschutzgebiet nicht zertifiziertem Material. Diese Verwaltung fand es schon drei Jahre nach der Aufschüttung unangemessen, die Beseitigung zu verlangen (10 Jahre danach fand man darin dann sogar eine Brandbombe!). Alle solche, sogar von Behörden missachteten Vorschriften sind für jenen berühmten Körperteil! -- wefo (Diskussion) 08:25, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Man kann natürlich über jeden Standpunkt lachen, und jeder kann sich wenn er will außerhalb der gängigen Regeln bewegen.
Der Spaß hört allerdings spätestens dann auf, wenn es dadurch zu einem Unfall oder Brand kommt. Die Brandursachenermittlung wird sehr schnell den Auslöser gefunden haben und dann wird es eng.
Beim Vorliegen einer technischen oder natürlichen Brandursache ist es durchaus möglich, dass eine strafrechtliche Relevanz auf Grund von Pflichtverletzungen (aktives Handeln und/ oder Unterlassen) gegeben ist. Wird die technische oder natürliche Brandursache durch die Missachtung allgemein anerkannter technischer Regeln gesetzt, kann auch der Straftatbestand einer Brandstiftung (meist fahrlässig) gemäß § 306d StGB erfüllt sein. -- Sorbas 48 (Diskussion) 09:14, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Du beziehst Dich wieder auf formal-rechtliche Regeln. Das geht aber am eigentlichen Thema „Hamburger Schaltung“ vorbei, denn wenn von dieser die von Dir behauptete Gefahr ausginge, dann stünde sie nicht unter Bestandsschutz. -- wefo (Diskussion) 12:28, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Die Hamburger Schaltung steht ja auch nur dann unter Bestandsschutz, wenn sie nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen errichtet wurde und diesen heute noch entspricht. In dieser Form stellt sie auch keine Gefahr dar. Werden jedoch z. B. die ursprünglich verbauten Wechselschalter durch neue Typen ersetzt, ist das nicht mehr gegeben und somit ist auch der Bestandsschutz dafür aufgehoben. Nicht ohne Grund wurde bedingt durch die Probleme die wegen neuer Schalter aufkamen in der VDE 0100:1973-05 §31 b) 3) folgende Forderung aufgenommen: (wörtlicher Auszug aus Seite 90 von 164) „Zur Wechselschaltung mit einpoligen Wechselschaltern (Schalter 6, VDE 0632, Tafel IV) darf der Mittelleiter oder ein zweiter Außenleiter nicht benutzt werden. „ Die Hamburgerschaltung ist also bereits seit 1973, seit über 40 Jahren in Neuanlagen nicht mehr zulässig und bei Altanlagen ist das von Fall zu Fall zu prüfen. Wenn ein Elektriker vor Ort die Anlage für „gefährlich“ einstuft, dann hilft der ganze Bestandsschutz nicht, dann ist sie entweder an dem aktuellen Stand der Technik anzupassen oder still zu legen. -- Sorbas 48 (Diskussion) 13:32, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Eine Anlage, bei der die Glühlampe durchbrennt, ist defekt, wird aber durch den Ersatz der Glühlampe repariert. Eine Anlage, bei der der Knebel des Schalters aus Versehen abgebrochen wird, ist ebenfalls defekt. Der Austausch des Schalters ist eine Reparatur, die z. B. mit einem Drehschalter problemlos möglich ist. Du kannst von einem Rentner nicht erwarten, dass er aus so nichtigem Grund eine eventuell sehr lange Decke im Flur und die Wand aufhacken läßt. Es ist vollig normal, dass eine Schmelzsicherung auch einmal "durchbrennt" oder die (zeitgerechte) Dauersicherung auslöst. Selbst bei einem eigentlich ungeeigneten Wippschalter steht man also im Dunkeln und wird sich um eine Lösung bemühen, bei der diese Störung nicht auftritt. Dazu sollte der Artikel die Ursache beschreiben und Hinweise zur Lösung geben. -- wefo (Diskussion) 18:50, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe ja die Regeln nicht erfunden, die sind nun mal so und das sollte auch vermittelt werden - was durch den Hinweis im Artikel, dass sie (für Neuanlagen) verboten ist ja auch gegeben ist. Ob sich dann jemand daran hält oder nicht, das ist ein völlig anderes Thema. -- Sorbas 48 (Diskussion) 19:23, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Es ist eine Schande für die WP, dass die Dauersicherung noch immer ein roter Link ist. Ich ziehe ein Foto in Betracht.
Bei den heute üblichen Energiesparlampen und LED-Leuchten würde ich einem Ratsuchenden empfehlen, jeweis an der Verteilerdose oberhalb des Schalters eine Glühlampe zur Beschränkung des Stroms anzubauen. Der Durchgangswiderstand der Glühlampe im kalten Zustand beträgt nur etwa 1/15 des Betriebszustandes und kann als Reihenwiderstand zu einer modernen Beleuchtung vernachlässigt werden. Grundsätzlich funktioniert dies auch mit einer Heizlampe, die das Verhältnis 1/15 nicht aufweist, aber die Aufgabe mit ihrer höheren Leistung problemlos löst. Man kann somit völlig problemlos z. B. aus Gründen der "Schönheit" auch eigentlich ungeeignete Schalter gefahrlos verwenden, solange man nicht unsinnige Prinzipien reitet. -- wefo (Diskussion) 19:36, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Es ist eine Schande für die WP, dass die Dauersicherung noch immer ein roter Link ist. Ich ziehe ein Foto in Betracht.
Bei den heute üblichen Energiesparlampen und LED-Leuchten würde ich einem Ratsuchenden empfehlen, jeweis an der Verteilerdose oberhalb des Schalters eine Glühlampe zur Beschränkung des Stroms anzubauen. Der Durchgangswiderstand der Glühlampe im kalten Zustand beträgt nur etwa 1/15 des Betriebszustandes und kann als Reihenwiderstand zu einer modernen Beleuchtung vernachlässigt werden. Grundsätzlich funktioniert dies auch mit einer Heizlampe, die das Verhältnis 1/15 nicht aufweist, aber die Aufgabe mit ihrer höheren Leistung problemlos löst. Man kann somit völlig problemlos z. B. aus Gründen der "Schönheit" auch eigentlich ungeeignete Schalter gefahrlos verwenden, solange man nicht unsinnige Prinzipien reitet. -- wefo (Diskussion) 19:36, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe eine schon krankhafte Neigung zum Unterhaltungswert und finde es sehr, sehr lustig, dass sich der eine über das Aufblitzen moderner Leuchten durch die Kapazität zwischen den Korrepondierenden beklagt, während der andere über Kurzschlüsse jammert, die eigentlich nur Überströme sind, weil ja ein Durchgangswiderstand des Lichtbogens verbleibt. Der lösungsorientierte Ingenieur findet daraus eine noch einfachere Lösung: Man verwendet eine moderne Leuchte und baut in die Verteilerdose einen handelsüblichen Entstörkondensator zur Beschränkung des Stroms ein. Vorschriften sind für konstruktive Lösungen nicht hilfreich! -- wefo (Diskussion) 20:08, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Beim ganzen Unterhaltungswert dieser Diskussion bleibt außen vor, dass die Hamburger-Schaltung noch einen ganz anderen gefährlichen Aspekt hat und zwar in der Tat einen "LEBENSGEFÄHRLICHEN". Je nach Stellung der beiden Wechselschalter liegt der Außenleiter am Gewinde des Leuchtmittel. Da man nun von einem Rentner nicht all zuviel verlangen kann (siehe weiter oben), ist es auch leicht möglich, dass er gelegentlich ein Leuchtmittel wechselt ohne die zugehörige Sicherung auszuschalten (Lampe ist ja aus). Da nun in alten Anlagen sehr häufig auch die Fassungen nicht den aktuellen Normen entsprechen und keinen ausreichenden Berührungsschutz haben, ist die Falle programmiert.

Was passiert, wenn die Person sich z. B. mit einer Hand an der Decke abstützt und mit der anderen Hand das Gewinde des Leuchtmittels berührt, solange es noch teilweise in die Fassung eingeschraubt ist, brauche ich nicht zu beschreiben. Jedenfalls gibt es tödlicher Unfälle mit genau dieser Ursache. -- Sorbas 48 (Diskussion) 09:21, 23. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Gerade in Gebäuden mit der Hamburger Schaltung würde ich eine Stahlbetondecke mit geerdetem Geflecht nicht erwarten. Deshalb halte ich einen Handkontakt zu einer nicht total durchnässten Decke eher für ungefährlich. Allerdings ist auch der elektrische Schlag meist bei Weitem nicht so gefährlich, wie der durch die Überraschung verursachte Sturz von der Leiter.
Der Berührungsschutz an Lampenfassungen ist ein Thema, das eine ausführliche Behandlung verdient. Bei meinem Versuch, eine alte Fassung zu finden, verhinderte in dem einen Fall ein Pozellanring das Berühren des Außenkontaktes, in anderen Fällen wurde der Kontakt von unten hergestellt und nach nur kurzer Drehung unterbrochen.
Selbstverständlich hat es tödliche Unfälle durch elektrischen Strom gegeben. Konsequent wäre es deshalb, auf einen Anschluss an das Stromnetz zu verzichten. Allerdings gab es auch durch Petroleum-Lampen (so eine habe ich natürlich auch noch in den unergründlichen Tiefen meines Kellers) tödliche Brände. Unsere leistete zur Zeit der Stromsperren nach den Krieg sehr gute Dienste. Natürlich bin ich auch für den nächsten Krieg so sehr mit Kerzen ausgerüstet, dass sie bis zu meinem Tod ausreichen.
Du kannst nicht verhindern, dass jemand den erwähnten Porzellan-Ring abschraubt oder flache Antennenleitung für einen Netzanschluss benutzt. Die Hamburger Schaltung, die ja Bestandsschutz hat (!!!) kann also nicht so gefährlich sein, wie eigenmächtige Änderungen oder Verwendungen alter oder veralteter Betriebsmittel.
Vor einem elektrischen Schlag ist mir nicht bange, ich habe genügend davon überlebt. Lästiger ist die Inkompetenz von Behörden und ähnlichen Organisationen. -- wefo (Diskussion) 12:45, 23. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Das ist genau der Punkt, der mich irritiert: Dass Hamburger Schaltungen in Altanlagen weiterhin unter Bestandschutz stehen sollen. Hat dazu jemand einen konkreten Beleg? Mein letzter Stand war, Hamburger Schaltungen sind, egal wann und wo ich ihr über den Weg laufe, ausser Betrieb zu setzen. Sollte ein etwaiger Eigentümer das untersagen, muss ich mir das schriftlich bestätigen lassen, sowie dass ich ihn über die Gefahren aufgeklärt hab. Das kannte ich so auch und wurde mir erst letzten Sommer bei meiner letzten Schulung nochmals so beigebracht. --Sven Siewert (Diskussion) 12:47, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Der Wortlaut -Gefahr im Verzug- den Jeder kennt,entbindet jeglichen Bestandschutz!!Meister Weiss=== (18:15, 5. Okt. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Hier steht ein Haufen Unfug,von wegen "Lichtbogen ect".Richtig ist-es muss immer der Aussenleiter geschalten werden - IMMER!!Deshalb ist diese günstige WS verboten !Kann aber mit Hilfe eines Relais sicher gemacht werden !Meister Weiss (14:17, 17. Jan. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Aussage bzgl. Bestandschutz[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: Hamburger Schaltungen in Altanlagen (errichtet vor Mai 1973) stehen nicht unter Bestandschutz, da der Begriff aus dem Baurecht stammt und nicht auf Baunebengewerke erweiterbar ist.

Halte diesen Satz für unpassend, wenn die Hamburger Schaltung schon bereits seit 1923 nicht mehr zulässig ist. Somit können Schaltungen, die nach 1923 und vor 1973 installiert wurden, grundsätzlich keinen Bestandschutz haben, da sie garnicht hätten installiert werden dürfen. Richtig? --37.138.42.177 15:37, 24. Feb. 2023 (CET)Beantworten