Diskussion:Hauggenhöfe

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Das Lemma ist als geografisches Objekt relevant (RKs: "wenn sie benannt sind und sich dieser Name auf einer Landkarte, ..findet.), da der Ort in BayernAtlas zu finden und bezeichnet ist. Dort ist der Ort allerdings Haugenhof bezeichnet.--Gomera-b (Diskussion) 18:57, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Siehe Artikel. Die Ortschaft wird mal so und mal so benannt. In den schriftlichen Quellen über den Landkreis wird er immer Hauggenhöfe genannt, im BayernAtlas wird er Haughof genannt. -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 19:32, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Was sind das denn für Schriftliche Quellen, auf die verwiesen wird? Im Artikel gibt es genau eine Literaturangabe. Ausserdem bennent BAyernAtlas den Ort (wie im von mir angegebenen Link zu entnehmen) Haugenhof und nicht wie oben behauptet Haughof. Dann bitte die unterschiedliche BEnennung unter Angabe der Quellen in den Artikel einbauen. --Gomera-b (Diskussion) 20:12, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Ach weißt Du, wer lesen kann ist klar im Vorteil. So heißt es im Artikel direkt ganz am Anfang bereits seit der Erstellung Hauggenhöfe, auch Haugenhof genannt. Comprende?! -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 20:16, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
und wer so erfahren ist wie Du, sollte wissen, dass PAs weder in die Artikeldisk noch sonstwo hingehören. --Gomera-b (Diskussion) 20:43, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Weist Du, es würde oft schon helfen, die erste Zeile zu lesen, bevor man solche Fragen stellt. -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 16:07, 8. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Diese und diese Quellen bezeichen den Ort mit Haugenhof.--Gomera-b (Diskussion) 21:18, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Bezeichnung in historischen Topografischen Karten und in BayerAtlas[Quelltext bearbeiten]

Die historischen amtlichen TK 25 von 1959, 1960, 1984, 1989 stellen an dem Ort Gebäude dar, geben aber keine Ortsbezeichnung an. Die TKs von 1995 und 2003 bezeichnen den Ort mit Haugenhof. Zusammen mit BayernAtlas => Haugenhof kann festgestellt werden, die amtlichen Karten bezeichen den Ort mit Haugenhof. (nicht signierter Beitrag von Gomera-b (Diskussion | Beiträge) 21:39, 7. Jan. 2015‎ (CET))[Beantworten]

So, nach mehreren Telefonaten bin ich auch noch nicht schlauer geworden. Weder der Altbürgermeister noch das Landratsamt können mir eine rechtlich verbindende Auskunft geben. Ich habe daher an die Gemeinde eine E-Mail geschrieben mit der Bitte um Aufklärung. Sobald von dort eine Nachricht eintrifft, gebe ich Bescheid. Aber nochmals: Der BayernAtlas fehlt häufig bei Bezeichnungen zu solch kleinen Ortschaften. Ich kann nur immer wieder das Beispiel mit dem Kartäuser See anführen, der nun aufgrund einer Nachfrage von mir beim bayerischen Landesamt per Gemeinderatsbeschluss als Buxheimer Weiher getauft wurde. -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 16:06, 8. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Das ist alles sehr lobenswert, belegt aber nur die Binsenweisheit dass auch als allgemein zuverlässig eingestufte Quellen fehlerbehaftet sein können. Was ebenso für das Landesamt als auch für kommunale Verwaltungsorgane und alle anderen anzuwenden ist. Unstrittig kann doch für den Moment nur sein, die Schreibweise Haugenhof ist in amtlichen Unterlagen mehrfach und über einen längeren Zeitraum gleichlautend belegt. Die Schreibweise Hauggenhöfe stützt sich auf die besagte Literaturstelle, die durchaus auch fehlerhaft sein kann. Diese Quelle ist auch keine amtliche Quelle. --Gomera-b (Diskussion) 22:18, 8. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Heute Teil zwei der Antwort, diesmal von der Verwaltungsgemeinschaft Erkheim. Dort wird mir das gesagt, was wir nun auch schon wissen und zusätzlich auf die Kreisheimatpflege verwiesen. Dort gibt es keine E-Mailadresse, aber ich werde mich und andere Bedienstete weiter quälen... -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 16:15, 12. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Gibt es schon eine Antwort? --Gomera-b (Diskussion) 23:46, 26. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Verschiebung auf das korrekte Lemma Haugenhof[Quelltext bearbeiten]

Falls nicht in einigen Tagen entsprechende Belege eingeführt werden können, die den Nachweis der amtlichen Bezeichnung Hauggenhöfe führen, muss der korrekten Darstellung halber (unter Einbringung der Einzelnachweise im Quelltext) der Lemmaname auf den dann einzigen bekannten korrekten Lemmanamen geändert werden. --Gomera-b (Diskussion) 22:18, 8. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Nach Artikelausbau und Weiterleitungsseite IMO aktuell keine Verschiebung notwendig. Falls sich Haugenhof als amtliche Bezeichnung herausstellen sollte, ist dann eine Verschiebung (mit Weiterleitungsseite) erforderlich. --Gomera-b (Diskussion) 13:41, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Die postalische Anschrift der beiden Wohngebäude ist Haugenhof 1 resp. Haugenhof 2, 87746 Erkheim, Schlegelsberg. Das deckt sich mit der Schreibweise in der amtl. Karte. Umgangssprachlich kann durch Pluralbildung (wegen der zwei Anwesen) dies zu "Haugenhöfe" führen, das ist nachvollziehbar, verdrängt aber nicht die Postanschrift. Da es kein amtliche benannter Gemeindeteil ist, aber "Haugenhof" als Straßenname verwendet wird, deckungsgleich mit der Schreibweise der amtlichen Ortskarte, kann wohl nicht mehr strittig sein: Lemma ist auf Haugenhof zu verschieben und die Weiterleitung auf Hauggenhöfe umzustellen. --Gomera-b (Diskussion) 21:58, 6. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Amtlich benannte Gemeindeteile des Marktes Erkheim[Quelltext bearbeiten]

gemäß der Überschrift der Navigationsleiste.

Diese Eigenschaft ist bisher unbelegt. Es ist keiner der Gemeindeteile von Erkheim aus der Ortsdatenbank. Im amtlichen Ortsverzeichnis 1987 tauch auch kein Ort passenden Namens auf. --Gomera-b (Diskussion) 18:57, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Es ist belegt mit der im Artikel angegebenen Quelle, wo er auch als eigener Ortsteil genannt wird. Des Weiteren auch mit dem Bayernviewer (heute BayernAtlas). -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 19:35, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Die Darstellung und Bezeichnung im BayernAtlas von Ort (Haugenhof) belegt doch nicht die Eigenschaft eines amtlichen Ortsteils. Hierzu fehlt IMO eben ein geeigneter Beleg. --Gomera-b (Diskussion) 20:08, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Es ist schön, daß Du die amtliche Beschreibung des Landkreises als keine Quelle ansiehst. Schreibe das doch am besten dem Landrat, damit er eine neue - Dir genehme Beschreibung - herausbringen kann. Dank Dir im Voraus, da die alte ja doch bereits aus dem Jahre 1987 stammt und damit ja auch schon fast dreißig Jahre auf dem Buckel hat.... -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 20:18, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Dies ist eine amtliche Quelle von 1987 und kennt in Erkheim genau zehn "amlich benannte Gemeindeteile". Ist denn das besagte Buch ein "amtliches" Dokument? --Gomera-b (Diskussion) 20:49, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Diese Quelle sagt "Nicht amtlicher Ortsname".--Gomera-b (Diskussion) 21:14, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mit dem Titel Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern.... sagt doch schon alles?! hilarmont 09:40, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
... und in genau diesem amtlichen Verzeichniss taucht im Register kein Ort passenden Namens auf. Und unter Erkheim werden genau zehn "amtlich benannte Gemeindeteile" aufgeführt, aber kein Haugenhof oder Hauggenhöfe. Damit ist belegt, es gab am 25. Mai 1987 keinen "amtlichen bezeichneten Ort" mit Namen "Haugenhof" oder "Hauggenhöfe" im Bundesland Bayern. Nicht in der Gemeinde Erkheim und auch nicht sonstwo im Land.
--Gomera-b (Diskussion) 10:59, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Somit verbleibt der Widerspruch des Fakts kein amtlich benanntes Gemeindeteile am 25. Mai 1987, mit der von Benutzer:Memmingen angegebenen Literaturquelle "Hermann Haisch (Hrsg.): Landkreis Unterallgäu. Memminger Zeitung Verlagsdruckerei GmbH, Memmingen 1987, ISBN 3-9800649-2-1, S. 992.", die nach seinem POV als amtlich zu verstehen ist, und die von einem Ortsteil "Hauggenhöfe" spricht.--Gomera-b (Diskussion) 10:59, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

-bk- POV ist das in keinem Fall. Der Herausgeber handelte bei der Publikation als Landrat, was ich als amtliche Arbeit verstehe. Zudem wurde das Verzeichnis erst 1991 offiziell publiziert, wer weiß, was zwischen 1987 und 1991 noch alles passiert ist. hilarmont 11:28, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
".., was ich als amtliche Arbeit verstehe." bezeichnet deinen POV, der dir selbstverständlich zusteht. --Gomera-b (Diskussion) 11:41, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Den Begriff amtlich sollte man hier nicht überstrapazieren. Denn auch wenn der Ortsname Haugenhof auf einer amtlichen Karte auftaucht, bedeutet das noch lange nicht, dass es ein amtlich benannter Gemeindeteil ist. Und wenn ein Landrat (nicht das Landratsamt!) ein Buch herausgibt, ist das keine amtliche Veröffentlichung. Selbt wenn es sich um eine amtliche Veröffentlichung des Landratsamtes handeln würde, ist seitens des Landratsamtes nur ein rechtlich wirksamer Namenserteilungsbescheid relevant, der dann auch beim Landesamt für Statistik eingepflegt wird (s. unten). (nicht signierter Beitrag von Ratzer (Diskussion | Beiträge) 11:49, 9. Jan. 2015‎ (CET))[Beantworten]
Das Copyright des Buches liegt beim Landkreis, als Herausgeber fungierte der Vorsitzende des Landkreises, der Landrat. Also ist ein offizielles Buch des Landkreises. Dieser wird in zwei Bänden auf über 1350 Seiten beschrieben. -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 13:50, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Hier ist ja schon alles gesagt. Haugenhof (so auf der amtlichen Karte) bzw. Hauggenhöfe (so im Internetauftritt des Marktes Erkheim) ist kein amtlich benannter Gemeindeteil. Diese Tatsache kann man zwar nicht unmittelbar aus dem Fehlen der Namen im Amtlichen Ortsverzeichnis 1987 schließen, denn amtliche Gemeindeteilsnamen können ja durch Bescheid des zuständigen Landratsamtes neu erteilt werden. Solche Bescheide werden dann im Bayerischen Landesamt für Statistik zentral erfasst und gepflegt, denn für diese Pflege ist das Landesamt nach rechtlichen Vorgaben zuständig, und erstellt jährlich eine Gemeindeteiledatei mit allen amtlich benannten Gemeindeteilen (Stand 31. August 2014 hier zum Verkauf). Solche neu erteilten Gemeindeteilsnamen werden mit Hinweis auf die entsprechenden Landratsamtsbescheide in den März-, Juni-, September- und Dezemberheften der Zeitschrift Bayern in Zahlen (online leider erst ab 2004, ältere Ausgaben im Printformat in gut sortierten Bibliotheken), ein Beispiel ist etwa hier zu lesen. Im Zweifelsfall muss man im zuständigen Landratsamt (hier Unterallgäu) nach einem entsprechenden Namenserteilungsbescheid fragen.--Ratzer (Diskussion) 11:21, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Was ich gestern getan habe und auf die Gemeinde verwiesen wurde. Von dort habe ich heute eine Antwort erhalten. Der Bürgermeister (Gemeinde mit einem hauptamtlichen Bürgermeister und einer Sekretärin! Mehr Personal gibt es dort nicht.) muss sich erst selbst erkundigen. -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 13:47, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Das Landratsamt verweist auf die Gemeinde. Ja geht's noch. Sind die zu faul zum suchen? Die sollten einen Ordner mit entsprechenden Bescheiden haben und diesen bitte durchsehen, ob sich Haugenhof oder Hauggenhöfe darin befindet. Aber gewiss, bei der Gemeinden müssten entsprechende Unterlagen vorhanden sein, wenn der Gemeinderat einen entsprechenden Antrag an das Landratsamt oder an die Regierung von Schwaben gestellt hat (wie es genau ablaufen muss, weiß ich auch nicht). Gemeinden waren schon öfter im Irrtum über die Existenz oder Schreibweise ihrer Gemeindeteilsnamen. Sie können zwar weitgehend entscheiden, solange es dem "öffentlichen Wohl" dienlich ist, müssen dabei aber auch bestimmte Abläufe und Regeln einhalten, sonst werden die Gemeinteilsnamen oder Schreibweisen nicht amtlich. Eine verbindliche Auskunft kann daher nicht die Gemeinde erteilen, sondern nur das Lnadratsamt.--Ratzer (Diskussion) 17:07, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

@Rudolph Buch:, bitte hilf uns bei dieser Frage weiter, durch beisteuern der Daten aus der Gemeindeteildatei Bayern. Gruß --Gomera-b (Diskussion) 18:33, 12. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Was versprichst Du Dir davon? Die amtlichen kennen wir schon (außer, es wäre einer seit 1987 hinzugekommen, aber auch dann kann uns einer entgehen, nämlich wenn er nach dem 31. August 2014 dazu gekommen ist, dem Stichtag der aktuellsten Gemeindeteiledatei), die nichtamtlichen sind dort nicht drinnen.--Ratzer (Diskussion)

Interessant wäre, wann der Hof gegründet wurde. Auf der Uraufnahme (1808-1864) sind keine Gebäude verzeichnet, auf dem Positionsblatt 1:25000 (1817-1856) sowie der Karte des Deutschen Reiches 1.100000 (1895) ist dann bei genauem Hinsehen ein Gebäude vorhanden (an der Position des westlichen der beiden heutigen Höfe). Es müsste also irgendwann Mitte des 19. Jahrhunderts gewesen sein. --тнояsтеn 13:15, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Interessant! Würde ich auch so interpretieren. Könnte auch zu dem aktuellen "Namensstreit" passen: Hausname (Haugen oder Hauggen) des dort entstandenen Hofs wird nach Erricheten des zweiten Hofs in der Umganssprache als Hauggenhöfe für diese beiden Höfe verwendet. Und nun als Ortsteil (in Bayern amtlich nur Gemeindeteil bekannt) angesehen. Ist aber alles nur TF. Da müssen IMO die Ortskundigen und -interessierten dran. Ich habe keine Detailkenntnisse oder -quellen. --Gomera-b (Diskussion) 13:37, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Tatsächlich, in der Uraufnahme ist der westliche Hof (Hausnummer 1) bereits zu sehen. Leider ist ausgerechnet zu diesem Blatt kein Erscheinungsjahr angegeben.--Ratzer (Diskussion) 13:41, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
1817-1856 --Gomera-b (Diskussion) 13:45, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Lt. [1] ([2]) Vereinödung nach 1805. Hat jemand das Buch? --тнояsтеn 14:31, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Im Widerspruch dazu scheint zu stehen, dass die Flurkarte der Uraufnahme hier im BayernAtlas keine Spur des Hofs zeigt, obwohl sie nach 1805 angefertigt wurde (irgendwann zwischen 1808 und 1853). (Wenn man eine Stufe herauszoomt, erhält man das Urpositionsblatt mit dem Gehöft und sieht damit, dass man an der richtigen Stelle ist.)--Ratzer (Diskussion)
"nach 1805" heißt ja nicht zwingend "sofort nach 1805". Kann ja auch z. B. 1820 sein. --тнояsтеn 16:15, 11. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Im Heft Memmingen des Historischen Atlasses von Bayern ist hier vom Hauggenbauer die Rede, Hausnummer 31. Die Quellengrundlage dafür ist aber ein Grundbuch von 1887, wie auf der vorherigen Seite zu lesen ist. Das von Thgoiter zitierte Google-Snippet weist dem Haugenhof die frühere Hausnummer 31a zu. Fraglich ist, ob die Dinger identisch sind, oder ob der Hauggenbauer auf 31 zunächst im Ortsverbund von Schlegelsberg residierte und erst mit der Vereinödung auf 31a außerhalb des Ortes umsiedelte.--Ratzer (Diskussion) 23:18, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]