Diskussion:Heuriger/Archiv1

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Dahauns in Abschnitt Österreichisch...!?
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Karl der Große

Müsste man bei Geschichte nicht noch Karl den Großen erwähnen. Der hat ja damals mit allem angefangen, weshalb auch in Deutschland nahezu alle vergleichbaren Wirtschaften das Wort Strauß, Buschen oder Besen im Namen tragen. Kaffeefan 10:59, 27. Apr 2005 (CEST)

Also hier steht mit Kaiser Josef II dem Sohn Maria Theresias fing alles an. --195.3.113.169 16:10, 4. Sep 2006 (CEST)

Junker

Ein mehr gaengiger Name fuer den jungen Wein ist "Junker". Vor allem in der Steiermark wird die Tradition des Junker-Trinkens sehr geschaetzt und alljaehrliche Junker-Praesentationen sind ein Highlight fuer alle Weinliebhaber.

Weitere Informationen zu den steirischen Weinen und zum Junker finden sie hier: [1]

"Steirischer Junker" ist eine Marke, soweit ich weiß von der Winzerei Tscheppe. Pro Flasche Junker wird also Lizenz gezahlt (kolportierte 1€!), aber es wird auch gemeinsam vermarktet. Es muss also nicht jeder Jungwein Junker heißen. 83.64.115.239 22:22, 3. Sep 2006 (CEST)
Zwar ein bisserl spät, aber: Außerhalb der Stmk ist die Bezeichnung nur für den Markenwein geläufig (dessen Artikel ich soeben ein wenig geputzt habe). W.H.Wö 08:24, 20. Mai 2008 (CEST)

mitgebrachte Speisen

soviel ich weiß, ist es in echten buschenschanken auch heute noch gestattet, mitgebrachte speisen zu verzehren. weiß jemand darüber genaueres und könnte es in den artikel einarbeiten? Stoffl.s 00:03, 13. Jun 2006 (CEST)

Gestattet wäre es, aber wie Du dabei abgeschaut würdest...? Also in besseren Heurigen traut sich das meines Wissens keiner mehr. Wie man im Artikel damit umgeht, weiß ich noch nicht -- ob ich mich als Nichtjurist (siehe Anmerkung ganz unten) in den Artikel groß einbringen will, weiß ich auch noch nicht. W.H.Wö 08:24, 20. Mai 2008 (CEST)

Allgemein

Der Artikel scheint mir schelcht recherchiert und einseitich geschrieben zu sein. Der Autor verwendet keine überprüfbare quellen, nicht einmal dieLandesgesetze hat er verglichen, die sind nämlich in ihrer Natur als Landesgesetzte möglicherweise sehr unterschiedlich. Z.B. Spricht das Wiener Buschenschankgesetz in §10 Abs 2:

"(2) Buschenschenkern ist ferner auch die Verabreichung von allen heimischen Wurst- und Käsesorten, Schinken und geräuchertem Fleisch, Speck, kaltem Fleisch und kaltem Geflügel, Sardinen, Sardellenringen und Rollmöpsen, Salaten, Essiggemüse, hartgekochten Eiern, Brotaufstrichen aller Art, Butter und Schmalz, Grammeln, Salzmandeln und Erdnüssen, Weingebäck wie Weinbeißern, Kartoffelrohscheiben und Salzgebäck, Brot und Gebäck sowie heimischem Obst und Gemüse unter Ausschluß aller warmen Speisen gestattet."

Somit ist klar, dass der Artikel den Begriff Heurigen und Buschenschank vermengt. Weiters sagt das Buschenschankgesetz ind §2 Abs 1:

"(1) Der Buschenschank darf nur in einem Heurigengebiet (Abs. 4) und -unbeschadet der Abs. 2 und 3a - nur im Betriebsstandort oder auf anderen Betriebsflächen ausgeübt werden, wenn diese zum landwirtschaftlichen Betrieb des Buschenschenkers gehören. Der Buschenschank darf nicht in Betriebsräumen (auf Betriebsflächen) ausgeübt werden, die anderen als landwirtschaftlichen Erwerbszwecken dienen und in ihrem äußeren Erscheinungsbild einen gewerblichen Betrieb, insbesondere einen gastgewerblichen, annehmen lassen. Die gleichzeitige Ausübung des Buschenschankes und des nicht bewilligungspflichtigen gebundenen Gastgewerbes gemäß § 142 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994 oder des freien Gastgewerbes gemäß § 143 Z 7 GewO 1994, beide in der Betriebsart eines Heurigenbuffets, in denselben Betriebsräumen (auf den selben Betriebsflächen) ist jedoch von diesem Verbot ausgenommen."


Es ist somit wahrscheinlich, dass ein Heuriger gleichzeitig ein Buschenschank ist, aber sehr verschiedene Rechtsgrundlagen vorliegen.

Bitte ein bisserl besser Fakten einarbeiten bitte! Vor allem nicht auf die Art "Ich gehe heufig zum Heurigen, wo anders sagt man auch Buschenschank dazu, ich erzähl unter dem Titel jetzt alles, was mir dazu einfällt." Das ist Hörensagen und nicht enzyklopädisches Wissen. Für dieAbfrage des aktuellen österreichischen Rechtes steht das RIS online zur Verfügung: ris.bk.gv.at Past 22:51, 3. Sep 2006 (CEST)

dann arbeite das bitte in den artikel ein. stoffl.s 00:10, 15. Okt. 2006 (CEST)
Es wäre echt netter, wenn Fachleute ihr Wissen in Artikel einbrächten statt in Vorwürfe. So grottenschlecht ist der Artikel auch wieder nicht... "Absegnen" möchte ich ihn ohne gründliche Recherche allerdings auch nicht. Der springende Punkt ist halt der nicht gesetzlich festgelegte Begriff "Heuriger" für die Schänke. Gescheiter wäre es daher vielleicht, den Artikel "Buschenschank" ggf. österreichspezifisch zu ergänzen und unter dem Lemma "Heuriger" nur diese Minimalinfo zu führen. Aber das sichere Gezeter, wenn ein Artikel kräftig zurechtgestutzt werden sollte, ist nicht mein Geschmack. --W.H.Wö 08:24, 20. Mai 2008 (CEST)
Kleines Uuups: "Buschenschank" verlinkte auf "Heuriger".
Ergänzungen zur heutigen Bearbeitungen wären erwünscht, u.a. auch betr. der Frage "DARF man das inzwischen als "gesichtet" markieren, oder fehlt's immer noch allzusehr? Rechtsgüterabwägung
<<Ich übergebe diese Frage hiermit an user:Past>> ;)) -- W.H.Wö 17:56, 20. Mai 2008 (CEST)

Service

Also in unserer Gegend (Niederösterreich) ist es üblich, auch Speisen an den Tisch zu bekommen und am Ende - wie im GH - zu bezahlen. Alles andere ist eher die Ausnahme, würd ich sagen. 80.123.44.24 17:21, 2. Jul 2006 (CEST)

Kenn ich aus ser Steiermark auch nur mit vollem Service. Past 22:24, 3. Sep 2006 (CEST)
Im Südburgenland und in der Oststeiermark sind mir auch nur Heuriger mit Service bekannt. (Unsigniert von Unbekannt)
In Wien ist bei Speisen Selbstbedienung am Buffet + Sofortzahlung durchaus üblich.W.H.Wö 07:29, 21. Mai 2008 (CEST)


Wie so oft, haben (fast) alle recht: Ich kenne praktisch sämtliche Heurigenregionen in Österreich und kann nur sagen, dass es z.B. im Weinviertel (Retz, Pulkau usw.) nahezu keine Selbstbedienung gibt, sehr wohl aber z.B. in den m.E. besten und typischsten Wiener Schänken in Jedlersdorf, Stammersdorf und Strebersdorf (Bisamberg); dort gehen im übrigen die 'Einheimischen' am liebsten hin.--87.169.110.80 11:44, 24. Jun. 2008 (CEST)

Burgenland

Ich will ja nicht pedantisch sein, aber die größte Anzahl Burgenländischer Heuriger (Buschenschänken) befindet sich rund um den Neusiedler See (Rust, Mörbisch, Illmitz usw.), welcher gewiß nicht zur 'Weinidylle Südburgenland' gehört. Der Verfasser sollte diesen in Klammer genannten Ausdruck schlicht streichen.--87.169.83.166 11:32, 24. Jun. 2008 (CEST)

@87.169.83.166:
  1. Lass die Floskeln.
  2. Es gibt in der WP keineN "Verfasser", die WP ist ein (nenn' es geniales oder verrücktes) Gemeinschaftsprojekt.
  3. Den Text schau' ich mir nochmal an; falls Du in einer halben Stunde noch Wesentliches ändern willst, tu' es bitte dort, das ist weitaus eindeutiger als hier darüber Konversation zu führen. Dass der nächste Beitragende das ev. ändern kann: "it's a wiki." Gruß, --W.H.Wö 11:56, 24. Jun. 2008 (CEST) (ehemaliger Wahl-Neusiedler)

Habe etwas gestrichen

Da stand Josef II. erließ 1784 - zu Lebzeiten Maria Theresias - die Zirkularverordnung, wird schwer möglich gewesen sein, sie starb am 29. November 1780 - zumindest laut Wikipedia-Eintrag, und ich habe es in der Schule auch so gelernt...(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.169.83.166 (DiskussionBeiträge) 11:32, 24. Jun. 2008 (CEST))

Buchsenschankgesetze der Länder

Für Kärnten gilt das "Gesetz über den Ausschank von selbsterzeugtem Obstmost "(Kärntner Buschenschankgesetz – K-BuG), LGBl. Nr. 46/1984, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 98/1998 und 33/2003. Ich habe daher Kärnten bei den Bundesländern, in denen es eine gesetzliche Regelung gibt, nachgetragen. --Otto Schraubinger 14:13, 11. Aug. 2008 (CEST)

FRAGE

Gleich am Anfang steht auch, Buschenschanken gingen auf eine Maria Theresianische Verordnung 1784 zurück. Wie war das möglich? Wenn sie 1780 gestorben ist?????? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von BuelentR (DiskussionBeiträge) 19:56, 16. Jul. 2008 (CEST))

Danke für den Hinweis. Es ist eine Verordnung des Josephs II. Ich korrigiere das mal. -- Longoso 10:24, 8. Jan. 2009 (CET)

Heurigenorte

Ist es wirklich notwendig jede Katastralgemeinde die einenen Heurigenausschank hat aufzunehmen? Es mag ja dem Regionalpatriotismus entsprechen, aber wenn man z.B. Langenlois (bisher eine Eintragung) vollständig aufzählen möchte müsste dann Langenlois, Zöbing, Reith, Schiltern, Mittelberg, und Gobelsburg stehen (d.s. 6 Eintragungen). Und mit Verlaub von Ortsteilen wie Braunsdorf (Gemeinde Sitzendorf an der Schmida) und Martinsdorf (Gemeinde Gaweinstal) habe ich wirklich noch nie etwas gehört.

Falls kein besserer Vorschlag kommt, werde ich in 14 Tagen die Heurigenorte alphabetisieren und die Katastralgemeinden entfernen. --Wachauer 07:11, 22. Mär. 2009 (CET)

Wie wär's mit einer Auslagerung in Liste von Heurigenorten? --Herzi Pinki 12:06, 22. Mär. 2009 (CET)

Eine Liste der Heurigenorte fände ich gut. Zusätzlich würde ich auf Unterschiede in der Heurigen/Buschenschank-Kultur hinweisen. Selbst innerhalb von Wien gibt es ja Unterschiede, etwa zwischen Grinzing und Mauer (Wien). Kann ich gerne übernehmen. --LukeC31 19:03, 18. Feb. 2011 (CET)

Buschenschank?

Was bedeutet dieses Wort, bzw. wieso heißt der Ausschank so? Kann man das etwas früher und deutlicher im Artikel erklären? (Bitte um Rücksicht für Piefkes.) Jjkorff 23:59, 19. Jun. 2009 (CEST)

Diese Bezeichnung stammt aus der Zeit, wo eine Schenke dieser Art durch einen beim Eingang sichtbar angebrachten (ausgesteckten) Busch, bzw. Kranz, gekennzeichnet wurde. Auch die heutigen Gesetze sprechen ausschließlich von einer Buschenschank. "Heuriger" ist eher eine umgangssprachliche Bezeichnung einer Buschenschank. — 84.113.248.239 13:04, 1. Aug. 2011 (CEST)
Die Kritik am Artikel bleibt berechtigt, denn der setzt den Begriff zu früh ohne Erklärung ein. Kann man da nicht schon in eer Einleitung eine kurze Definition einbauen? Oder soll der Piefke das machen? :-D --Superbass (Diskussion) 22:20, 7. Aug. 2012 (CEST)
Der Piefke ;-) muss das nicht machen. Ich habe mich daran versucht. Gehört aber sicher nun noch geglättet in Stil und Satzbau nach Umschiebungen. Manche Redundanz mag auch noch vorhanden sein. --Elisabeth (Gegen Sexismus und Misogynie in der Wikipedia.) 04:20, 25. Aug. 2012 (CEST)

Belege bzw Allgemeinplätze

[2] - so sagt man, stimmt es auch? Ich würde gerne wissen, wo das so steht, bzw. ist es unerheblich, wo das Essen herkommt, da Zukauf erlaubt ist, wie es etwas weiter unten steht. --GiordanoBruno (Diskussion) 18:16, 25. Sep. 2012 (CEST)

Viele Vereine und Organisationen veranstalten je nach Jahreszeit Bälle und Feste, ein wichtiger Punkt in der Finanzierung ihrer Aktivitäten. Für allgemeinnützige Organisationen (Feuerwehr, Rettung, Bergrettung) gibt es im begrenzte Rahmen spezielle, erleichterte gewerbe- und finanzrechtliche Regelungen. Im Sommer geht es vom kleinen heurigenartigen Veranstaltung bis zum kleinen Jahrmarkt. Als Heuriger werden oft der Feuerwehrfeste/Feuerwehrheurige und manchmal der Kirchenheurige bezeichnet, wobei letzterer meist zum Termin des Kirchweihfests stattfindet. Namensgebend ist die ähnliche Schlichtheit. Rettungsheurigen gibt es zB keinen. Es gibt dort Wein, Bier, eine Schnapsbar, Bratwürtste, Grillhendel, Stelzen, Süßes, etc., es wird alles vor Ort verkauft. Manche lokale Gastronomen unterstützen auch diese Feste. Dass dies ein wichtiger Grund zum weitgehenden Absterben der ländlichen Gastronomie ist, ist nicht sicher. Es gibt zwar immer wieder Gerangel um die Bestimmungen und so mancher Gastronom fühlt sich (subjektiv) bedrängt und möchten vor allem, dass die Feste wie Gastronomiebetriebe behandelt werden sollen oder einen Gastronomiebetrieb als Konzessionär haben sollen.
Festveranstaltungen von Feuerwehren (dazu gehören Bälle, Zeltfeste, Wandertage, Kränzchen, Buschenschank usw.) unterliegen nicht (mehr) der Gewerbeordnung. Es ist daher nicht notwendig, dass ein Gastwirt als Konzessionsträger aufscheint. Derartige Veranstaltungen dürfen höchsten an vier Tagen im Jahr stattfinden, die Abgabe von Getränken und Speisen darf höchstens an drei Tagen im Jahr erfolgen (z.B. drei Tage Zeltfest; ein Tag Feuerwehrball ohne eigene Verabreichung von Speisen und Getränken). Jeder begonnene Tag zählt als ganzer Tag. Feuerwehrfeste unterliegen nicht den gewerblichen Sperrstundenregelungen. Allerdings kann die Gemeinde als Anmeldebehörde im Sinne des Bgld. VeranstG den Beginn und das Ende von Veranstaltungen vorschreiben! // Die Einnahmen der Freiwilligen Feuerwehren (Körperschaften des öffentlichen Rechtes) aus gesellschaftlichen oder geselligen, entgeltlichen Veranstaltungen aller Art unterliegen nicht der Köperschafts- und Umsatzsteuer, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: (Landesfeuerwehrverband Burgenland) --Franz (Fg68at) 23:19, 4. Jul. 2013 (CEST)

Quelle Musik

  • 2013-07-04 Steiermark Erstes legales Jazzkonzert in Buschenschank „In einer Buschenschank sind organisierte Tanz- und Musikveranstaltungen verboten, ausgenommen Veranstaltungen zur Brauchtumspflege“: So stand es bis vor einem halben Jahr noch im Paragraf 4 des Steirischen Buschenschankgesetzes.

--Franz (Fg68at) 23:21, 4. Jul. 2013 (CEST)

Österreichisch...!?

In Österreich wird Deutsch gesprochen, also werde ich das betreffende Wort mit "in Österreich als Weinhauer bezeichnet" umformulieren.

Das gilt nicht einmal für Österreich als ganzes - in den Weinbaugebieten der Südsteiermark oder des Burgenlandes zum Beispiel wirst du kaum "Weinhauer" finden. Das ist primär eine NÖ/W-regionale Bezeichnung. Dahauns (Diskussion) 14:06, 22. Jun. 2019 (CEST)