Diskussion:Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz

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Pitbull-Terrier[Quelltext bearbeiten]

Wer hier verlinken will, möge bitte belegen, dass die verlinkte Rasse vom Gesetz betroffen ist. Anka Wau! 23:30, 7. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Steht wörtlich so in Fußnote 2. Hast du doch selbst verlinkt? --Wolfgang Schulze 23:34, 7. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ja, da steht Pitbull-Terrier. Wir haben aber keinen Artikel Pitbull-Terrier. Anka Wau! 23:51, 7. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Pitbull-Terrier leitet auf American Pit Bull Terrier weiter.
Pitbull verweist auf American Pit Bull Terrier.
Rasseliste#Aktuelle Rasselisten der deutschen Bundesländer nennt als entsprechende Rasse den American Pit Bull Terrier (siehe die letzte Spalte „Import nach D ... verboten“ mit drei anderen genannten Rassen Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier). -- Eynbein 00:10, 8. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Wikipedia ist kein Beleg, die jeweiligs von Dir hier aufgeführten Dinge sind alle unbelegt. Auch hier: ich bezweifle nicht den Zusammenhang, wer das aber in einen juristischen Artikel schreiben will, muss es entsprechend belegen. Anka Wau! 00:15, 8. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Jaja. -- Eynbein 00:19, 8. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Reaktion auf konkrete Vorfälle[Quelltext bearbeiten]

Wenn die Bundesregierung damit auf konkrete Vorfälle reagiert, so muss sie das schon selbst auch so gesagt haben, sonst ist das Spekulation. Das bleibt also zu belegen. Anka Wau! 23:57, 7. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Es steht so wie belegt in Die Welt, 16. März 2004, ist also keine unbelegte Spekulation von mir.
Das Bundesverfassungsgericht nennt noch mal konkret diesen Fall eines sechsjährigen Jungen, der auf einem Hamburger Schulhof zu Tode kam, als Anstoss für diverse Gesetzesnovellen. -- Eynbein 00:06, 8. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Die Welt als Beleg für die Intention der Bundesregierung für ein Gesetz? Das ist nicht Dein Ernst? Ich bestreite überhaupt nicht den Zusammenhang, aber die Formulierung geht so nicht ohne Beleg. Anka Wau! 00:08, 8. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Deine Argumente sind nachvollziehbar - aber in der jetzigen Fassung erweckt der Absatz zum einen den Eindruck, nur die Länder hätten auf den Beißvorfall von Hamburg reagiert (was nicht stimmt), und zum anderen, die Bundesregierung habe auf vermehrte Angriffe reagiert - was auch nicht stimmt: Es gab, ausgelöst durch den Vorfall von Hamburg, eine vermehrte Berichterstattung über Hundeangriffe, aber ein Beleg, dass es kurz vor der Gesetzesänderung ("in jüngster Zeit") wirklich zu vermehrten Angriffen gekommen sei, ist mir nicht bekannt. Die Bundesregierung hat das zwar in ihrem Gesetzentwurf als Tatsache unterstellt, aber das macht die Behauptung noch lange nicht zur Wahrheit.
Ein erster Versuch, den Satz umzuformulieren, ist mir misslungen - ich habe es daher zunächst so gelassen, wie es ist. Aber eigentlich sollten wir nicht etwas als Tatsache darstellen, was lediglich von der Bundesregierung als Argument für eine Gesetzesverschärfung behauptet wurde.
Auch die Änderung der Ländergesetze erfolgte zwar ausweislich des Tatbestands im BVerfG-Urteil in Folge des tödlichen Beißvorfalls von Hamburg - das besagt aber nur, dass das BVerfG von diesem Kausalzusammenhang ausging, und nicht, dass es wirklich so war. Ich selbst habe natürlich keinen Zweifel daran, dass das BVerfG das richtig eingeschätzt hat, aber weder das eine noch das andere ist ein Beleg für die Motivation der Landesgesetzgeber. Und natürlich war auch die Änderung des Bundesgesetzes genauso vom Hamburger Vorfall beeinflusst - auch wenn das so explizit nicht im BVerfG-Urteil steht. --Snevern 15:45, 11. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Sinn dieses Artikels?[Quelltext bearbeiten]

Was soll dieser Artikel? Das Gesetz ist so kurz, dass es jeder schnell selbst lesen kann. Im Moment sagt der Artikel – vom Urteil des Verfassungsgerichts abgesehen – also nichts aus. Anka Wau! 00:31, 8. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Es sind wohl gar nicht so die aggressiven Hunde das Problem, sondern die aggressiven Halter. -- Eynbein 01:07, 8. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Eine uralte Binsenweisheit. Anka Wau! 01:11, 8. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

What about some consistency?[Quelltext bearbeiten]

Sorry for writing in english. It can be acceptable that this is a specific national german law. Almost all laws are national, still there can be interwiki when laws covers the same areas. For example the german Hundegesetze is national german/swiss/austrian laws which are not at all compatible with en:Breed-specific legislation, still there is interwiki. The article, a bit strangely named Rasseliste, has the same interwiki, but none of them links to es:Perros peligrosos which covers the same subject even though it's differently named. The aim of my edit was to synchronize different language versions of forbidden dog breeds, what's wrong about that? Regards. /Ascilto 20:09, 18. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Hundegesetze (which is more generally) or, better, Rasseliste (which is about the lists of breeds in the laws) would be good for that aim, but not a specific German law. Both of the two articles are about a general stuff, not one specific law. If anybody writes an article about that German law in another language, You may link to it. Anka Wau! 22:22, 18. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Dass die Bundesregierung auf Beißvorfälle mit tödlichem Ausgang reagierte, ist so nicht richtig. Beißvorfälle gibt es so lange es Hunde gibt. Der Grund warum die Bundesregierung reagierte, war die Ausschlachtung der Beißvorfälle durch Boulevardmedien. Insbesondere dem Springerblatt Bild. Mit einem Beißvorfall bei einem Kind ließ sich zu dem Zeitpunkt hervorragend eine Medienkampagne lostreten.

Erst dann haben diverse Politiker dieses Thema aufgegriffen um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Häufig konnten diese Politiker so von ihrer themenlosen Politik erfolgreich ablenken. Hunde haben keine eben keine Lobby. Bis heute ist es reine Willkür, warum beispielsweise nur im Bundesland Brandenburg der deutsche Haushund Dobermann gelistet ist. Beißen brandenburger Dobermänner häufiger als in anderen Bundesländern? Ein vom Verfassungsgericht geforderter Nachweis zur Gefährlichkeit konnte die Politik bis heute nicht erbringen. Eine Medienkampagne die dazu die Untätigkeit in der Politik rügt blieb - wen wundert's - aus.

Insofern müsste es richtig lauten, dass die Politik auf die Medienkampagne, namentlich dass Boulevardblatt Bild, reagierte. (nicht signierter Beitrag von 87.170.104.7 (Diskussion) 19:53, 24. Apr. 2013 (CEST))[Beantworten]

Das ist wessen Meinung (außer Deiner)? → WP:NPOV Anka Wau! 20:16, 24. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]