Diskussion:Informationsfreiheit/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Bautsch in Abschnitt Alles analog oder was ?
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Abgrenzung

Wäre es sinnvoll, in den ersten Absätzen noch deutlich zu machen, dass die Informationsfreiheit nichts zu tun hat mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder ist das schon zu abwegig? --rmk 13:47, 10. Mai 2006 (CEST)

Zum Vorsschlag von Benutzer René M. Kieselmann. Ich glaube der Bezug hierzu ist schon ziemlich abwegig...

Diskussion aus altem Artikel Informationsfreiheitsgesetze

Nachdem ich die sich überschneidenden Inhalte aus Informationsfreiheitsgesetze hier zusammen gefasst habe, hier noch die von dort kopierte Diskussion - unter "Lemma-Chaos" dann auch die Debatte zu dieser Aktion selbst (--Bernd vdB 14:24, 13. Okt. 2008 (CEST)) :

Doppeleintrag?

Es handelt sich nicht um einen Doppeleintrag, sondern um zwei verschiedene Artikel: Der eine behandelt - ganz allgemein - diverse Informationsfreiheitsgesetze, der andere betrifft das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Eine Zusammenführung ist nicht notwendig, lediglich eine Abgrenzung. --Forevermore 16:17, 30. Sep 2005 (CEST)

Hamburg

Zur Einführung in Hamburg am 1. April konnte ich im Netz keine Quelle finden, bitte nachliefern. Ggf. müsste auch die Karte aktualisiert werden. --84.190.195.160 02:34, 20. Apr 2006 (CEST)

300.000.000 US$

"die Kosten belaufen sich auf über 300 Millionen US$."

Gibt es irgentwelche unabhängigen Quellen für diese Zahl??

Zugang zu allen Informationen?

Im ersten Absatz heisst es, dass die IFGs Zugang zu allen bei den Behörden vorhandenen Informationen ermöglichen. Mal abgesehen davon, dass es viele gesetzlich geregelte Ausnahmetatbestände gibt - was ist mit den Informationen, die bei nichthoheitlicher Tätigkeit der Behörde entstanden sind? Ich meine z.B. die Fälle wenn die Behörde Grundstücke oder auch nur Druckerpapier kauft. Dann handelt sie ja eigentlich gar nicht als Behörde (also hoheitlich), sondern privatrechtlich nach BGB. Ich kenn mich da (noch) nicht so gut aus, finde aber, sowas sollte in dem Artikel auch stehen. Kann jemand das klarstellen ung ggf. auch gleich mit einarbeiten? --Indijanajones 15:38, 14. Dez. 2006 (CET)

Lemma-Chaos

Aktuell herrscht hier und bei den verwandten Lemmata völliges Durcheinander:

  1. Dieser Artikel heisst "Informationsfreiheitsgesetz", behandelt aber verschiedene "Informationsfreiheitsgesetz_e_" - und darauf bezeiht sich auch die Einleitung
  2. Die Informationsfreiheitsgesetz (Begriffsklärung) verweist auf diesen Artikel, aber wieder unter dem (richtigen) Linknamen "Informationsfreiheitsgesetz_e_"
  3. Das gleichnamige deutsche Gesetz findet sich unter dem Titel Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes - das so natürlich niemand finden kann. Und bei anderen Gesetzen verwendet die WP zudem auch überwiegend den Kurztitel.

Vorschlag:

  • Das (deutsche) "Informationsfreiheitsgesetz" bekommt ebendieses Lemma
  • Der Artikel über die "Informationsfreiheitsgesetze" bekommt ebendieses Lemma
  • Die Begriffsklärung ist dann IMHO überflüssig, kann aber auch stehen bleiben

Einwände? Andere Vorschläge? --Edoe 01:55, 28. Sep. 2008 (CEST)

Das Gesetz hat aber eben den Namen Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, unter welchem es gemäß der Namenskonvention für Gesetze auch zu finden ist, auch von der Begriffsklärungsseite aus. In Bezug auf die Pluralform: Es gilt in der Wikipedia der Grundsatz der Singular-Lemmata. Davon gibt es glaube ich im botanischen Bereich Ausnahmen, nicht aber im rechtlichen Themenbereich. Es mag in diesem Fall auf den ersten Blick komisch anmuten, aber der aktuelle Zustand entspricht den WP-Regelungen, die sich aus gutem Grund so wie sie sind in den letzten Jahren herauskristallisiert haben und vereinbart wurden. Gruß --C. Löser 19:04, 28. Sep. 2008 (CEST)
Schau mal in die Gesetze unter Kategorie:Rechtsquelle_(Deutschland) und versuche mal bitte, andere Beispiele zu finden, wo wir den Lang- anstatt des Kurztitels als Lemma nehmen. Bei 10 Stichproben konnte ich keines finden. Also, es ist der aktuelle Stand, der im Kontext des Jura-Bereichs in der WP gerade irritierend ist. --Edoe 21:12, 28. Sep. 2008 (CEST)
Sehe gerade, dann gibt es ja noch Informationsfreiheit und dort eine Überschneidungs-Warnung zu den If.gesetzen, zu recht. Wie wäre es, wenn man die beiden Artikel konsolidiert und das Ergebnis dann als Informationsfreiheit stehen lässt? Dann hat man den Plural für die "..gesetze" vermieden und kann das deutsche analog zu den zahlreichen anderen Gesetzen ohne Konflikt mit dem Kurztitel benennen? --Edoe 11:38, 29. Sep. 2008 (CEST)

Informationsfreiheit

Nachdem Edoe da nicht sehr aktiv war, habe ich die Inhalte aus diesem Artikel bei Informationsfreiheit eingerarbeitet, auch Links usw. Bitte alle mal prüfen, ob da etwas wichtiges fehlt, ansonsten ich das Gesetz dann zu diesem Titel verschieben würde. Somit aus 2xÜberschneidung+1Gesetz wir nun 1xÜbersichtsartikel+1xGesetz gemacht hätten. Ok? --Bernd vdB 13:39, 12. Okt. 2008 (CEST)

So, Umstellung findet nun statt - Bitte hier keine Änderungen mehr ... --Bernd vdB 14:15, 13. Okt. 2008 (CEST)

(Ende des kopierten Abschnitts)


Keine Hamburgischen Anwendungshinweise?!

Ich musste den Satz "Für die Handhabung wurden durch die Justizbehörde umfangreiche Anwendungshinweise für die Behörden und öffentlichen Einrichtungen erarbeitet." entfernen. Die Hamburgische Justizbehörde konnte mir auf Anfrage nach diesen Anwendungshinweisen lediglich ein einseitiges Merkblatt übersenden. Mehr scheint es nicht zu geben. Falls es da doch etwas gibt, später, oder von einer anderen Behörde, kann der oben konservierte Satz ja adaptiert wieder im Artikel aufgenommen werden. --Datenralfi 08:45, 16. Okt. 2008 (CEST)

Der Satz klang ja auch allzu sehr nach Pressedeutsch .. :-) --Bernd vdB 18:37, 19. Okt. 2008 (CEST)

Diskussion zur Umsetzung

--Bernd vdB 15:17, 14. Okt. 2008 (CEST)

Nachdem Benutzer:C.Löser nun doch seine alleinstehende Haltung zu angeblichen "Urheberrechtsverletzungen" durch Löschungen an diesem Artikel glaubt umsetzen zu müssen, sollte die Diskussion dann doch (auch) hier stattfinden. Also, Erklärungen zu weiteren Änderungen, die im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Artikel "Informationsfreiheit" und Informationsfreiheitsgesetze stehen - bitte wieder hier. --Bernd vdB 12:59, 29. Okt. 2008 (CET)

C.Löser, ich möchte dich, nachdem du wiederum hier gelöscht hast, bitten, hier zu erklären, welche "Urheberrechtsverletzungen" du in diesem Artikel siehst, d.h. welche Inhalte angeblich Rechten unterliegen, die eine Nutzung in einem WP-Artikel verbieten. Falls du das (wie bisher) nicht für notwendig hälst, möchte ich dich noch einmal freundlich bitten, die Löschungen an diesem Text zu unterlassen, andernfalls ich eine Sperre beantragen werde. --Bernd vdB 17:47, 31. Okt. 2008 (CET)

Sperre und Redundanz

Offenbar hat der Kreis von Jura-"Spezialisten", der die eigenartige Zusammenführungs-Rechtslage vertritt, nun eine Sperre des Artikels bewirkt. Aber warum ist der Redundanzbaustein nun weg? Will man nicht gerne daran erinnert werden, was der Anlaß des Disputs war? --Bernd vdB 13:52, 3. Nov. 2008 (CET)

.. nach Freigabe des Artikels wieder eingesetzt. --Bernd vdB 17:10, 7. Nov. 2008 (CET)
.. und wieder von anderer Stelle zurückgesetzt - worauf diese Diskussion entspann:


So. Eine Versionslöschung war in der Tat nicht notwendig. Es mussten aber die Versionen aus Informationsfreiheitsgesetze in den Artikeltext und damit in die Versionsgeschichte eingefügt werden. Sie sind nun über diesen Link in der Versionsgeschichte auffindbar. Damit ist, auch wenn diese Textabschnitte sich mittlerweile nicht mehr im Artikeltext befinden sollten, gesichert, dass keine Urheberrechtsverletzung in der Versionsgeschichte durch das Kopieren von Textabschnitten vorliegt.

Bitte einigt euch nach der Wikipause von C. Löser auf eine Fassung der redundanten Artikel vor der Umsetzung, bevor wir hier wieder intransparentes, weil nur über Logbücher und gelöschte Versionen auffindbares, Geschiebe produzieren und die Versionen suboptimaler Weise erst hinterher in den Artikeltext eingefügt und wieder entfernt werden können um der Lizenz gerecht zu werden. Grüße, --buecherwuermlein 22:35, 18. Nov. 2008 (CET)

Aha, also man soll nichts ändern bis Benutzer Peter Wichtig wieder da ist. Und bis dahin soll auch dezent vermieden werden, auf die Überschneidung mit Informationsfreiheitsgesetze hinzuweisen. Sonst könnte ja jemand (anders) am Ende auf die Idee kommen, diese Überschneidung aufzuheben.
"Ich mach mir die Welt, widdi-wiesie mir gefällt..." Viel Spass noch! --Bernd vdB 12:02, 19. Nov. 2008 (CET)
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass das Resultat vor der Aktion festgelegt sein sollte. Es ist einfach von der Vorgehensweise bei solch komplizierten Dingen nicht so wirklich schlau, alles hin- und herzuschieben. Ich hielte es für kollegial C. Löser gegenüber, auf das Beenden seiner Pause zu warten. --buecherwuermlein 12:43, 19. Nov. 2008 (CET)
Das ist schon ok; und auch seinerzeit hatte ja vor meiner Änderung jemand gefragt, und erst nachdem dann binnen zwei Wochen kein Einspruch (und keine Aktion) kam, hatte ich die Zusammenführung begonnen. Es ist also seinerzeit (auch) niemand "überfahren" worden.
Aber was ist denn mit der Redundanzwarnung, warum soll die denn auch wegbleiben? Sie hätte ja den Zweck, andere Autoren vor Änderungen zurückzuhalten, die dann im Zuge der Zusammenführung doch ggf wieder hinfällig würden. --Bernd vdB 18:06, 19. Nov. 2008 (CET)
Zu der Redundanzwarung haben wir uns missverstanden: Dazu hatte ich keine Aussage getroffen. Wenn noch eine Redundanz vorliegt (was ich nicht detailliert geprüft habe) kannst du gern wieder einen Red.-Baustein eingefügt. Gruß, --buecherwuermlein 18:12, 19. Nov. 2008 (CET)

Nachdem sich die Wellen hoffentlich nach einem Jahr beruhigt haben, könnte doch die Redundanz - die ich deutlich sehe - endlich fachgerecht gelöst werden.-- Aruck 20:23, 2. Nov. 2009 (CET)

Doppeleintrag?

Es handelt sich nicht um einen Doppeleintrag, sondern um zwei verschiedene Artikel: Der eine behandelt - ganz allgemein - diverse Informationsfreiheitsgesetze, der andere betrifft das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Eine Zusammenführung ist nicht notwendig, lediglich eine Abgrenzung. --Forevermore 16:17, 30. Sep 2005 (CEST)

Hamburg

Zur Einführung in Hamburg am 1. April konnte ich im Netz keine Quelle finden, bitte nachliefern. Ggf. müsste auch die Karte aktualisiert werden. --84.190.195.160 02:34, 20. Apr 2006 (CEST)

wer auch immer die letzte Änderung in Hamburg wieder gelöscht hat... Die jetzt angegebene Referenz löst nach 404 auf und das Gesetz ist (schon seit Februar) außer Kraft. Ich versuche das jetzt nocheinmal zu aktualisiern, wenn's wieder gelöscht wird könnte Ihr mich alle mal. -- Puck.152 21:28, 23. Nov 2009 (21:29, 24. Nov. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Zugang zu allen Informationen?

Im ersten Absatz heisst es, dass die IFGs Zugang zu allen bei den Behörden vorhandenen Informationen ermöglichen. Mal abgesehen davon, dass es viele gesetzlich geregelte Ausnahmetatbestände gibt - was ist mit den Informationen, die bei nichthoheitlicher Tätigkeit der Behörde entstanden sind? Ich meine z.B. die Fälle wenn die Behörde Grundstücke oder auch nur Druckerpapier kauft. Dann handelt sie ja eigentlich gar nicht als Behörde (also hoheitlich), sondern privatrechtlich nach BGB. Ich kenn mich da (noch) nicht so gut aus, finde aber, sowas sollte in dem Artikel auch stehen. Kann jemand das klarstellen ung ggf. auch gleich mit einarbeiten? --Indijanajones 15:38, 14. Dez. 2006 (CET)

Lemma-Chaos

Aktuell herrscht hier und bei den verwandten Lemmata völliges Durcheinander:

  1. Dieser Artikel heisst "Informationsfreiheitsgesetz", behandelt aber verschiedene "Informationsfreiheitsgesetz_e_" - und darauf bezeiht sich auch die Einleitung
  2. Die Informationsfreiheitsgesetz (Begriffsklärung) verweist auf diesen Artikel, aber wieder unter dem (richtigen) Linknamen "Informationsfreiheitsgesetz_e_"
  3. Das gleichnamige deutsche Gesetz findet sich unter dem Titel Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes - das so natürlich niemand finden kann. Und bei anderen Gesetzen verwendet die WP zudem auch überwiegend den Kurztitel.

Vorschlag:

  • Das (deutsche) "Informationsfreiheitsgesetz" bekommt ebendieses Lemma
  • Der Artikel über die "Informationsfreiheitsgesetze" bekommt ebendieses Lemma
  • Die Begriffsklärung ist dann IMHO überflüssig, kann aber auch stehen bleiben

Einwände? Andere Vorschläge? --Edoe 01:55, 28. Sep. 2008 (CEST)

Das Gesetz hat aber eben den Namen Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, unter welchem es gemäß der Namenskonvention für Gesetze auch zu finden ist, auch von der Begriffsklärungsseite aus. In Bezug auf die Pluralform: Es gilt in der Wikipedia der Grundsatz der Singular-Lemmata. Davon gibt es glaube ich im botanischen Bereich Ausnahmen, nicht aber im rechtlichen Themenbereich. Es mag in diesem Fall auf den ersten Blick komisch anmuten, aber der aktuelle Zustand entspricht den WP-Regelungen, die sich aus gutem Grund so wie sie sind in den letzten Jahren herauskristallisiert haben und vereinbart wurden. Gruß --C. Löser 19:04, 28. Sep. 2008 (CEST)
Schau mal in die Gesetze unter Kategorie:Rechtsquelle_(Deutschland) und versuche mal bitte, andere Beispiele zu finden, wo wir den Lang- anstatt des Kurztitels als Lemma nehmen. Bei 10 Stichproben konnte ich keines finden. Also, es ist der aktuelle Stand, der im Kontext des Jura-Bereichs in der WP gerade irritierend ist. --Edoe 21:12, 28. Sep. 2008 (CEST)
Sehe gerade, dann gibt es ja noch Informationsfreiheit und dort eine Überschneidungs-Warnung zu den If.gesetzen, zu recht. Wie wäre es, wenn man die beiden Artikel konsolidiert und das Ergebnis dann als Informationsfreiheit stehen lässt? Dann hat man den Plural für die "..gesetze" vermieden und kann das deutsche analog zu den zahlreichen anderen Gesetzen ohne Konflikt mit dem Kurztitel benennen? --Edoe 11:38, 29. Sep. 2008 (CEST)

Informationsfreiheit

Nachdem Edoe da nicht sehr aktiv war, habe ich die Inhalte aus diesem Artikel bei Informationsfreiheit eingerarbeitet, auch Links usw. Bitte alle mal prüfen, ob da etwas wichtiges fehlt, ansonsten ich das Gesetz dann zu diesem Titel verschieben würde. Somit aus 2xÜberschneidung+1Gesetz wir nun 1xÜbersichtsartikel+1xGesetz gemacht hätten. Ok? --Bernd vdB 13:39, 12. Okt. 2008 (CEST)

So, Umstellung findet nun statt - Bitte hier keine Änderungen mehr - sondern nur bei Informationsfreiheit - danke. --Bernd vdB 14:15, 13. Okt. 2008 (CEST)

SLA Diskussion

Einspruch: hier wurde so viel hin- und herverschoben, dass man kaum noch einen Überblick hat. Außerdem wurden Informationen aus diesem Artikel in mindestens einen anderen Artikel kopiert (siehe zB hier), ohne die jeweiligen Autoren anzugeben und damit unter Verletzung der GNU FDLizenz. In der Bearbeitungszusammenfassung wurde lediglich angegeben, dass die übernommenen Abschnitte aus dem Artikel "Informationsfreiheitsgesetz" stammen, der ja aber nun hin- und herverschoben und vertauscht wurde. Bis zur Klärung und Beseitigung der Urheberrechtsvereletzung bitte nicht löschen. --C. Löser 14:37, 13. Okt. 2008 (CEST)
Siehe Wikipedia:Urheberrechte beachten#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien: Die Versionsgeschichte des Herkunftsartikels muss erhalten bleiben. Wenn jetzt aber hin- und herverschoben und gelöscht wird weiß nachher keiner mehr, wo er die Autoren nachgucken kann, da der Artikel garnicht mehr unter dem Lemma existiert. Mittlerweile wurden andere Verschiebungen/Weiterleitungen schon gelöscht, ich blicke gerade nicht mehr durch. Jedenfalls ist die Übernahme ohne Autorenangabe eine Urheberrechtsverletzung und muss beseitigt werden. --C. Löser 14:46, 13. Okt. 2008 (CEST)

Aber was ist denn der Anlass des Verschiebens? Da stand doch vorher ein Rendundanzbaustein - zu recht, denn Informationsfreiheit und Informationsfreiheitsgesetze hatten zu 90% Überschneidungen, mal wurde hier, mal wurde dort ergänzt. Anders als durch eine Reihe von Verschiebungen ist das nicht zu lösen. Das mit der Versionsgeschichte ist dann ein echtes Dilemma, evt muss man "Informationsfreiheitsgesetze_alt" stehen lassen, um diese zu erhalten - oder (an die Admins) kann man sie auch kopieren? --Bernd vdB 14:56, 13. Okt. 2008 (CEST)
Und C.Löser, ich sehe grade, das Ausbleiben weiterer Einwände deinerseits, nachdem du am 28.9. zurückgefragt und dann Edoe diese Umstellung vorgeschlagen hatte (hier), das hatte ich als Zustimmung von dir gedeutet. Verstehe daher nicht, warum du jetzt so fassungslos tust. Nachdem dann 2 Wochen vergangen waren, bin ich aktiv geworden. --Bernd vdB 15:05, 13. Okt. 2008 (CEST)
Vorschlag. SLA zurückziehen. Diesen Artikel als Informationsfreiheitsgesetze wiederherstellen (dazu das aktuelle Redirect Informationsfreiheitsgesetze wieder löschen) und dann in ein Redirect umwandeln. Dann ist laut Wikipedia:Urheberrechte beachten#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien der Lizenz genüge getan. Gruß--Der ohne Benutzername 15:10, 13. Okt. 2008 (CEST)
Ja, ok, gute Lösung; könnte von mir sein ;-) --Bernd vdB 15:14, 13. Okt. 2008 (CEST)
Noch ne Anmerkung: Da die Inhalte eben zu 90% Überschneidungen waren, kann es bei den Autoreninformationen ja nur um die anderen 10% gehen; anders gesagt, die wesentlichen Autoren/Beiträge _sind_ bereits in der Versionsgeschichte von Informationsfreiheit enthalten, und da wurde offenbar immer wieder mal in beide Artikel das gleiche, oder mit nur minimalen Änderungen geschrieben (sicher mit guter Absicht)... --Bernd vdB 15:14, 13. Okt. 2008 (CEST)
@Benrd vdB: So wie ich die GNU-Lizenz verstehe, ist das egal, man muss trotzdem immer die original Versionsgeschichte erhalten. Ist halt etwas kompliziert ;) Machst du das mit der SLA für das Redirect usw. oder soll ich, falls keine Einwände kommen?
@C. Löser: Einverstanden mit dieser Vorgehensweise? Gruß--Der ohne Benutzername 15:23 & 16:00, 13. Okt. 2008 (CEST)
Ich mach dann mal. Gruß--Der ohne Benutzername 20:02, 13. Okt. 2008 (CEST)
Alles klar, danke. --Bernd vdB 15:14, 14. Okt. 2008 (CEST)
@Bernd vdB: du vermengst da zwei Dinge, die nicht zusammengehören. Ich habe an sich nichts gegen eine Konsolidierung, nur muss diese eben lizenzkonform erfolgen. Da das mit Mühe und Zeit verbunden ist, die ich momentan gerne in andere Dinge invenstiere, habe ich mich nicht weiter darum gekümmert. Dass ich keine Einwende gegen die Konsolidierung vorbringe entbindet ja aber niemanden davon, die Urheberrechte der Autoren zu beachten.
Nach der Vielfachverschiebeaktion gestern hatte ich schon ziemlich den Überblick verloren; jetzt wurde wohl zurückverschoben. Aber das Problem besteht weiterhin: In dieser und den darauffolgenden Einfügungen hätten neben dem Herkunftsartikel auch die jeweiligen Hauptautoren genannt werden müssen. Das ist nicht geschehen und stellt an sich schon eine Urheberrechtsverletzung dar. Alle betroffenen Versionen müssen daher gelöscht und der Text dann nochmal lizenzkonform eingefügt werden. Das ist das eine. Das andere ist, dass dort als Herkunftsartikel "Informationsfreiheitsgesetz" angegeben wurde. Der Herkunftsartikel ist aber jetzt unter einem anderen Lemma zu finden, nämlich unter Informationsfreiheitsgesetze. Die korrekte Angabe des Herkunftsartikels könnte aber im Rahmen der erneuten, diesmal lizenzkonformen Einfügung (siehe oben) gleich mitbehoben werden. --C. Löser 08:08, 14. Okt. 2008 (CEST)
Also, richtig ist, man hätte den LA nicht stellen müssen, sondern das gleich in eine Weiterleitung ändern können; da ist ja nun ok. Für nicht richtig halte ich, dass bei Zusammenführung von Texten zu einem Lemma alle Autorenangaben "lizenzkonform" einzugügen seien. Eine "Urheberrechtsverletzung" stellt das schon gar nicht dar. Erstens: Wie soll das gehen - der Benutzername des Einfügers steht ja unvermeidlich in der neuen Versionsgeschichte? Zweitens, wo glaubst du das aus den WP-Regeln heraus zu lesen? Und drittens, IMHO, widerspricht das gänzlich dem Geist der WP, in der Autorenschaft gerade eben _nicht_ aufs Silbertablett gestellt wird. In diesem Zusammenhang: Was sind "Hauptautoren"? - Der Begriff taucht immer wieder in Diskussionen auf - ist aber in den WP-Regeln überhaupt nicht definiert. Könnte das einen Grund haben? Was den richtigen Herkunftsartikel betrifft, kann man das nun gerne entsprechend ändern. --Bernd vdB 15:14, 14. Okt. 2008 (CEST)
Ich denke nicht, dass die Passagen unbedingt wieder gelöscht werden müssen. Bei WP:URV steht:[...]gib in der Zusammenfassung immer als Quelle den Ursprungsartikel und möglichst die fünf Hauptautoren an [...], durch das möglichst sehe ich die Sache mit den Hauptautoren relativiert. Den Ursprungsartikel hat Bernd vdB angegeben (ich sehe gerade, leider denn Falschen) und die Versionsgeschichte bleibt jetzt ja erhalten.
@Benrd vdB: Um die Autoren einer Passage ausfindig zu machen, bietet sich WikiBlame an. Die Versionsgeschichte in der Wiki-Synthax erhält man mit diesem Tool. Gruß--Der ohne Benutzername 16:23, 14. Okt. 2008 (CEST)
@Bernd vdB: sorry, aber was du persönlich denkst spielt hier keine Rolle und in diesem Fall auch falsch. Die GNU FDLizenz ist in diesem Punkt klar, das Urheberrecht auch. Und Urheberlizenzverletzungen sind immer auch gleichzeitig Urheberrechtsverletzungen. Und da brauchen Wikipediaregeln auch nichts zu zu sagen, denn die Urheberrechtsgesetze und die GNU FDLizenz gehen Wikipediaregeln vor (sowie auch dem "Geist der Wikipedia", den du zu erkennen meinst). Wie eine lizenzkonforme Einfügung aussieht habe ich bereits gesagt: Es ist im jeweiligen Bearbeitungskommentar zu schreiben, woher der Text stammt und wer seine (Haupt-)Autoren sind.
@Der ohne Benutzername: das "möglichst die fünf Hauptautoren" ist leider völliger Unsinn, der schon ziemlich lange dort steht. Was rechtskonform ist ergibt sich aus dem Urheberrechtsgesetz und aus der GNU FDL, nicht aus Wikipediaanleitungen. Es sind zwingend alle Autoren zu nenne, die urheberrechtlich relevant sind, und nicht nur eine bestimmte Anzahl. Wenn es nicht anders geht, weil zB der Bearbeitungskommentar nicht genügend Platz bietet, dann wäre ein Text zB in mehreren Schritten zu übernehmen. Urheberrechtlich nicht relevant sind zB die Korrektur eines Schreibfehlers oder wenn Interpunktion verbessert wird. Ich weiß dass das alles die Arbeit in der Wikipedia erschwert, aber der Zweck der Wikipedia steht nuneinmal nicht über dem Recht, sondern wir haben uns auch bei der Arbeit in der Wikipedia an das Recht zu halten, so kleinkarriert einem das manchmal vorkommen mag. Gruß --C. Löser 18:55, 14. Okt. 2008 (CEST)
In der GNU-Lizenz steht unter 4.B.: List on the Title Page, as authors, one or more persons or entities responsible for authorship of the modifications in the Modified Version, together with at least five of the principal authors of the Document (all of its principal authors, if it has fewer than five), unless they release you from this requirement. Da steht zwar nichts von möglichst, aber Interpretationsspielraum läßt es mMn schon und ich lese daraus, dass man nicht zwingend alle Autoren nennen muss. Aber wir brauchen das hier nicht tot zu diskutieren.
Wie soll man weiter vorgehen? Am einfachsten wär es dann vermutlich, wenn Bernd vdB seine Änderungen kurz wieder löscht und dann mit korrekter Zusammenfassung wieder einfügt oder habt ihr andere Vorschläge? Gruß--Der ohne Benutzername 19:25, 14. Okt. 2008 (CEST)
Das konfligiert z.T. mit zB deutschem Urheberrecht, und auch eine Falschzuschreibung, die ja auf diese Art leicht passieren kann, wäre eine Urheberrechtsverletzung. Das kontinentaleuropäische Urheberrecht stellt anders als das angloamerikanische Copyright den bzw. die Urheber in den Mittelpunkt ([1]). Aber Bernd vdB scheint ohnehin generell nicht gewillt zu sein einzusehen, dass er hier gegen Urheberrecht verstoßen hat und - solange die betreffenden Artikelversionen fortbestehen - dieser Rechtsverstoß noch andauert. Gruß --C. Löser 19:10, 19. Okt. 2008 (CEST)
C.Loser, es ist doch ganz klar geregelt, dass _durch die Versionsgeschichte_ die bisherigen Autoren sichtbar bleiben, und das ist hier ja nun gewährleistet. So wird es bisher in der WP gehandhabt, so ist es im Sinne der Lizenz, und so würde es in der (auch deutschen) Rechtsprechung durchsetzbar. Was du forderst wäre ja dann auf andere Artikel ebenso anzuwenden und würde praktisch die ganze derartige Arbeit in der WP lahmlegen.
Denk mal nach: Auch bei reinen Hinzufügungen in einen Text ist ja bisher schon nur schwer festzustellen, wer genau was geschrieben hat - dazu müsste es ein Autoren-Tag pro Wort/Halbsatz/Abschnitt geben. Das wäre technisch machbar, würde aber eine viel aufwändigere Datenbank bedeuten - und ist eben aus der Lizenz nicht notwendig. Die Autorenschaft bei Kopien wie hier aus der Versionsgeschichte nachzuvollziehen, ist dann wiederum nur graduell aufwändiger.
Also, wenn diese weltfremden Fundamentalismen einreißen, können wir die WP dichtmachen, auch deshalb werde ich da jetzt keine Löschungen vornehmen. Wenn es dir am Herzen liegt, sorge für eine eindeutige Regelung in den WP-Regeln. Sehe da aber wenig Chancen. --Bernd vdB 21:21, 14. Okt. 2008 (CEST)
"Was du forderst wäre ja dann auf andere Artikel ebenso anzuwenden und würde praktisch die ganze derartige Arbeit in der WP lahmlegen." Ich habe nicht das Gegenteil behauptet. Und was ich fordere ist nur das, was das hier zu beachtende Recht fordert. Ich möchte auch garnicht noch mehr Zeit mit Diskussionen verschwenden. Setze die unter Verletzung der Lizenzbestimmungen eingefügten Inhalte zurück, füge sie erneut unter Beachtung der Lizenzbestimmungen ein (ja, das ist viel Arbeit, wie ich in einem der vorangegangenen Beiträge ja schonmal gesagt habe) und trage die urheberrechtsverletzenden Versionen auf Wikipedia:Versionslöschungen zu Löschung ein oder sag mir bescheid, dann mache ich letzteres. Falls du die Rechtsverletzungen nicht beseitigst werde ich dich auf Wikipedia:Urheberrechtspatrouille eintragen, dann können sich andere mit dir beschäftigen. --C. Löser 19:10, 19. Okt. 2008 (CEST)
Du hattest mehr als genug Zeit die Urheberrechtsverletzungen zu beseitigen. Das hast du nicht getan. Und da ich nicht deine Putzfrau bin habe ich kurzerhand den Herkunftsartikel zurückgesetzt, die urheberrechtswidrig eingefügten Abschnitte im Zielartikel gelöscht und zur Versionslöschugn angemeldet und dich auf Wikipedia:Urheberrechtspatrouille gemeldet. --C. Löser 21:36, 27. Okt. 2008 (CET)
Diese "Verletzungen" finden nur in deiner verstiegenen Rechtsauffassung statt, wie die Suche nach "Hauptautoren" schön illustriert. Schauen wir doch mal, was in der "Urheberrechtspatrouille" heraus kommt - außer dir (und jetzt mir) scheint sich dort niemand groß für diesen "Verstoß" zu interessieren ... - Aber suche doch unter deinen Juristenfreunden Mitstreiter, organisiert euch, und am Ende werden vielleicht die Regeln der WP geändert und dem "Recht ist zur Geltung verholfen" worden :-) Allein, ich glaub nicht dass es so kommt. --Bernd vdB 12:53, 29. Okt. 2008 (CET)
  • Auch hier nochmal der Hinweis, dass es der gleiche Benutzer war, der die Idee der "Hauptautoren" versucht hat, in die Regeln der WP einzuschreiben, hier im Juni 2006: Artikel-zusammenführen-Edit - erfolgslos, denn der Begriff wurde später wieder entfernt. Offenbar sucht er immer wieder nach neuen Betätigungsfeldern, seine Mission fortzusetzen... --Bernd vdB 19:08, 31. Okt. 2008 (CET)

Boah...

„Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass zur Geltendmachung oder Verteidigung verfahrensbeteiligter rechtlicher Interessen die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten hat mit Ausnahme bis zur Entscheidung von Entwürfen zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung als auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt wird bzw. das Bekanntwerden des Inhalts der Akten dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder soweit die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen, geheim gehalten werden müssen (§29 VwVfG).“ Hat jemand Lust, daraus (mehr als einen) Satz zu machen, den man tatsächlich bis zum Ende lesen kann? Schöne Grüße, --Brezelsuppe 19:37, 24. Mär. 2011 (CET)

300.000.000 US$

"die Kosten belaufen sich auf über 300 Millionen US$."

Gibt es irgentwelche unabhängigen Quellen für diese Zahl?? (nicht signierter Beitrag von 84.136.184.43 (Diskussion | Beiträge) 11:11, 26. Mai 2006 (CEST))

Lemma - zum Zweiten

Hallo allerseits, ich halte die derzeitige Verteilung der Inhalte auf die einzelnen Lemmata nicht gerade für geglückt und habe daher unter Portal_Diskussion:Recht#Informationsfreiheit_und_.22Rezipientenfreiheit.22 mal eine Diskussion zu der Thematik angeregt. Für konstruktive Beiträge wäre ich sehr dankbar. --Fl.schmitt 13:45, 15. Jul. 2011 (CEST)

Karte Veraltet

Ich zitiere zur Einfachheit von http://commons.wikimedia.org/wiki/File_talk:Deutschland_Bundesländer_mit_Informationsfreiheitsgesetzgebung.svg : Diese Kartei ist fehlerhaft, weil sie das Land Berlin als "weißen Fleck" auf der Karte der Informationsfreiheit in Deutschland darstellt. In Wirklichkeit war Berlin das zweite Bundesland nach Brandenburg, das (noch vor dem Bund) 1999 ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedete. Es wäre schön, wenn jemand die Karte entsprechend verändern würde. Eine korrekte Karte findet sich außerdem hier: http://www.datenschutz-berlin.de/content/informationsfreiheit/deutschland

Alexander Dix Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (nicht signierter Beitrag von 85.178.160.85 (Diskussion) 20:07, 2. Okt. 2011 (CEST))

Danke für den Hinweis - Karte ist aktualisiert. --Fl.schmitt 19:45, 11. Dez. 2011 (CET)

Hamburger IFG in Kraft getreten

Da das Hamburger IFG am 6. Oktober in Kraft getreten ist, habe ich den Text zum alten Gesetz aus dem Artikel entfernt, sowie im unteren Abschnitt die Zukunftsform "Das Gesetz tritt in Kraft" in "Das Gesetz trat in Kraft" verändert. --Oshahn (Diskussion) 13:57, 12. Okt. 2012 (CEST)

Alles analog oder was ?

Was mich bei dem Artikel etwas irritiert, ist die Tatsache, dass Begriffe wie "digital" und "Internet" gar nicht auftauchen... --Bautsch (Diskussion) 17:52, 28. Dez. 2014 (CET)