Diskussion:Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Corradox in Abschnitt Verknüpfung mit dem Artikel Inklusiver Arbeitsmarkt
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Unter der Ticketnummer 2009011510013771 liegt seit dem 15. 01. 2009 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: —DerHexer (Disk.Bew.) 01:37, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Verknüpfung mit dem Artikel Inklusiver Arbeitsmarkt

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Der Artikel wäre bestens als Erläuterung zu dem Abschnitt Inklusiver Arbeitsmarkt#Werkstätten für behinderte Menschen bzw. zu dem noch zu verfassenden Artikel Werkstattbedürftigkeit geeignet. Vorausgesetzt, es wird im Jahr 2023 noch genauso verfahren wie im Jahr 2007 (neuestes im Text vorkommendes Jahr), würden die Aussagen dieses Artikels konkretisieren, was unter „Eignung für einen bestimmten Arbeitsplatz“ gemeint ist. Die Weiterbenutzung des Begriffs „Integration“ im Präsens ist eine „lässliche Sünde“. „Lässlich“ insofern, als im Jahr 2023 noch nicht alle Länder ihre „Integrationsämter“ in „Inklusionsämter“ umbenannt haben, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention nicht einen „integrativen“, sondern einen „inklusiven“ Arbeitsmarkt als zu erreichendes Ziel angibt. Durch das Bundesteilhabegesetz wurde in vielen Gesetzen das Wortfeld „Integration“ durch das Wortfeld „Inklusion“ ersetzt. --CorradoX (Diskussion) 10:30, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten