Diskussion:Interkonfessionelle Ehe

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Sunniten und Schiiten[Quelltext bearbeiten]

Würde hier nicht was zu Ehen zwischen Sunniten und Schiiten gehören? -- GMH 15:58, 8. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Beleg fehlen / Lückenhaft[Quelltext bearbeiten]

Artikel ist weitestgehend ohne Quellen. ZItate (z.B. von Kardinal Kasper) sind nicht belegt. Aussagen pauschal und ohne Nachweis getätigt. (nicht signierter Beitrag von Zeppelin26 (Diskussion | Beiträge) 15:58, 28. Feb. 2012 (CET)) [Beantworten]

Vielleicht kann als Quelle / Literatur die Dissertation von der Kollegin Beykirch-Angel dienen: https://www.amazon.com/Von-konfessionsverschiedenen-konfessionsverbindenden-kirchenrechtliche-Kirchenrechtswissenschaft/dp/3429010810 bzw. im Welt-Bibliothekskatalog http://www.worldcat.org/title/von-der-konfessionsverschiedenen-zur-konfessionsverbindenden-ehe-eine-kirchenrechtliche-untersuchung-zur-entwicklung-der-gesetzlichen-bestimmungen/oclc/17299327 Sie beschreibt darin die Entwicklung der katholischen Gesetze (zumindest seit dem CIC/ 1917). Für den Abschnitt "Geschichte" könnte ich dazu drei Zeilen schreiben, unter Beleg mit dem CIC/ 1917, dem MP Matrimonia Mixta und dem aktuellen CIC. Kann das evtl. jemand bei Quellen einfügen, da steht nur der neue CIC. Wenn ich ZEit habe, schreibe ich auch einen Artikel über Matrimonia Mixta.--Hannewe (Diskussion) 10:53, 9. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Hier noch eine Quelle, ich werde selbst nichts mehr einfügen, da fast alles, was ich eingefügt habe, revertiert wurde! Er bezieht sich auf die Sicht der katholischen Kirche auf Mischehen und benennt die Sanktionen, die bis zu Matrimonia Mixta den Katholiken trafen. Ausschluss von der Gemeinschaft bzw. Exkommunikation, wenn eine Ehe vor einem nichtkatholischen Pfarrer geschlossen, eine Absprache über nicht-katholische Erziehung getroffen oder die nichtkatholische Taufe von Kindern geplant bzw. die Kinder nicht katholisch erzogen wurden. Außerdem standen Katholiken, die solches taten unter Häresieverdacht. MM hebt in Nr. 15 alle Strafen auf. Quelle: "Can. 2319. § 1. Subsunt excommunicationi latae sententiae Ordinario reservatae catholici:
1° Qui matrimonium ineunt coram ministro acatholico contra praescriptum can. 1063, § 1;
2° Qui matrimonio uniuntur cum pacto explicito vel implicito ut omnis vel aliqua proles educetur extra catholicam Ecclesiam;
3° Qui scienter liberos suos acatholicis ministris baptizandos offerre praesumunt;
4° Parentes vel parentum locum tenentes qui liberos in religione acatholica educandos vel instituendos scienter tradunt.
§ 2. Ii de quibus in § 1, nn. 2-4, sunt praeterea suspecti de haeresi. (nicht signierter Beitrag von Hannewe (Diskussion | Beiträge) 12:35, 16. Nov. 2016 (CET))[Beantworten]

"als Mischehen diffamiert"[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff ist meines Wissens nicht diffamierend - bitte Belege! --Dsdvado (Diskussion) 11:30, 13. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

  • Behördenbezeichnung "Mischehe": Auch war in besagten Länderbericht kein Hinweis darauf zu finden, dass es hier um "Mischehen" unterschiedlicher religiöser Zugehörigkeiten gehen könnte: Ein Zusammenhang, in dem der Begriff von verschiedenen Konfessionen immer noch gebraucht wird. Oft, um solche Verbindungen in Frage zu stellen oder abzulehnen, aber das ist eine andere Geschichte.
Der Ton macht die Musik, und der Ton war lange Zeit recht negativ, dadurch auch die Kategorisierung als Mischehe. --Franz (Fg68at) 11:11, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Es kommt noch etwas dazu: Was ist das Antonym? Die zwischen Katholiken geschlossenen Ehen sind dann "Reinehen", "reine Ehen", "Einehen"?
Vielleicht ist "diffamierend" nicht ganz der passende Ausdruck, vielleicht findet sich ein besserer. --Franz (Fg68at) 13:41, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Gerade gefunden: Die Bischofssynode 1967 über Mischehen:
  • Frage 1: Soll die bisher übliche Terminologie beibehalten werden (Mischehe, Hindernis der Bekenntnisverschiedenheit, Hindernis der Religionsverschiedenheit)? Ja: 116; Nein: 64.
  • Frage 2: Ist es ratsam, eine neue Terminologie einzuführen, z. B. „interkonfessionelle Ehe" und „religionsverschiedene Ehe" oder eine andere? Ja: 29; Nein: 110; mit Vorbehalt: 41.
Es wurde also damals darüber nachgedacht. --Franz (Fg68at) 16:44, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Hallo Franz, Ihr Beitrag ist zwar schon älter, aber mir sind da ein paar "Antworten" dazu in die Hände gefallen: Der Begriff "Mischehe" stammt (zumindest für die katholische Seite) aus der Zeit der Codifizierung des Kirchenrechtes durch Benedikt XV., das 1917 im Codex Iuris Canonici (CIC) erstmals als weltweit gültiges, katholisches Gesetzbuch promulgiert wurde. Wenn Sie ein wenig aus der Geschichte wissen, hat man sich vor 100 Jahren und davor sehr intensiv mit Fragen von Reinheit und Mischung in Rassen und Klassen und Religionen auseinander gesetzt. Ein Antonym gibt es nicht, aber eine "reine" Ehe wäre demnach die unter Katholiken. Im CIC wurde dann definiert, dass eine Mischehe eine Ehe eines Katholiken mit einem Getauften ist, der einer "häretischen oder schismatischen Sekte" angehört. Daher auch der Begriff Mischehe für "konfessionsverschiedene", heute "konfessionsverbindende" Ehen, nicht aber für Ehen mit Ungetauften oder Atheisten. Und wie so bei vielen Damen und Herren gab es die Angst um die eigene Existenz, wenn nämlich der Katholik vielleicht konvertiert und/ oder die Kinder nicht katholisch werden, dass die Kirche dann schrumpft - also waren Mischehen verboten. Man hat immer schon versucht, die Realität mit Verboten zu lenken, auch in der katholischen Kirche... Das Konzil hat hier gute Arbeit geleistet und andere Konfessionen nicht mehr als "abtrünnige Katholiken" angesehen, sondern als gläubige Christen, Brüder im Herrn, dementsprechend wurde auch das Kirchenrecht 1970 geändert (Motu proprio "Matrimonia Mixta"). Viele Grüße, --Hannewe (Diskussion) 10:42, 9. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Zahlenmäßige Entwicklung[Quelltext bearbeiten]

Gibt es keine Zahlen über die Häufigkeit gemischtkonfessioneller Eheschließungen in Deutschland (z.B. vom 19. Jahrhundert an, oder seit Einführung der Zivilehe, Reichsgründung, bis heute) --188.174.143.16 16:22, 2. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Hallo, die Frage ist zwar schon lange her, aber soweit ich sehe, nicht beantwortet worden. Es gibt vom Statistischen Bundesamt von der Nachkriegszeit (ich glaub seit 1952) bis vor ein paar Jahren (2009?) die Erhebung der Religionszugehörigkeit bei Eheschließung. Ich habe die Tabellen bekommen. Daraus kann man evangelisch, katholisch, sonstige erkennen. Falls das noch relevant scheint, kann ich dazu was schreiben. Ich habe eine Abschlussarbeit über die Sichtweise der katholischen Kirche von "Mischehe" geschrieben ;) --Hannewe (Diskussion) 11:29, 23. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Eine belegte Übersicht über die konfessionelle Zusammensetzung würde den Artikel bereichern, denke ich. Vermutlich heben die Zahlen dann aber auf die zivile Eheschließung ab und lassen keine belastbaren Rückschlüsse auf die konfessionelle Zugehörigkeit der Brautleute bei der kirchlichen Eheschließung zu, oder? --Der wahre Jakob (Diskussion) 17:43, 27. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Korrekt! Es ist rein die Religionszugehörigkeit bei der zivilen Eheschließung. Es gibt keine Erhebung über die kirchlichen Eheschließungen. Nimmt man aber die Zahlen der DBK über die kirchlichen Eheschließungen dazu, kann man zumindest grobe Tendenzen angeben. Es gibt parallel eine Statistik, ob es sich um Erst-, Zweit- oder Mehrfachehe eines oder beider Partner handelt. Da kann man dann zumindest gewisse Schlüsse ziehen (wenn beide Geschieden waren, werden sie kaum katholisch heiraten usw.) dadurch ergibt sich, dass die Zahl der kirchlichen Trauungen allein deswegen stärker sinken muss, als die der Zivileheschließungen weil eben für viele gar keine kirchliche Ehe mehr in Frage kommt ;) Da ergeben sich interessante Erkenntnisse, wenn man das alles mal nebeneinander legt!! --Hannewe (Diskussion) 18:32, 27. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ja, aber das ist dann nicht mehr Aufgabe von uns als Enzyklopäden. Wir ziehen nicht "gewisse Schlüsse", sondern referieren Schlüsse, die Fachleute ziehen und seriös veröffentlicht haben. Vermutungen und Meinungen werden in WP im Allgemeinen zurückgewiesen, und dafür habe ich volles Verständnis. Anders ist das in kleinen Wikis (im hier betroffenen Beritt Kathpedia), da wird auf seriöses Bequellen und Belegen kein Wert gelegt, und "Meinungen" und subjektive Bewertungen sind an der Tagesordnung. WP ist aber eine richtige Enzyklopädie mit Qualitätsanforderungen. --Der wahre Jakob (Diskussion) 23:23, 27. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Katholische Seite[Quelltext bearbeiten]

Wieso bleibt die intolerante Seite der katholischen Seite gänzlich unerwähnt, deren Einstellung schließlich das ausschlaggebende Problem war. --91.10.62.67 11:19, 4. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ich hab mal ein paar aktuelle Dinge von intoleranter Seite aus eingefügt. Die Quellen einfügen kann ich leider immer noch nicht, aber hier sind sie für einen, der das kann:
1. Über die Frage der Kommunion in Mischehen: http ://www.ihlisoft.de/cic/indexlat.htm
Can. 844 - § 1. Ministri catholici sacramenta licite administrant solis christifidelibus catholicis, qui pariter eadem a solis ministris catholicis licite recipiunt, salvis huius canonis §§ 2, 3 et 4, atque can. 861, § 2 praescriptis.
§ 2. Quoties necessitas id postulet aut vera spiritualis utilitas id suadeat, et dummodo periculum vitetur erroris vel indifferentismi, licet christifidelibus quibus physice aut moraliter impossibile sit accedere ad ministrum catholicum, sacramenta paenitentiae, Eucharistiae et unctionis infirmorum recipere a ministris non catholicis, in quorum Ecclesia valida exsistunt praedicta sacramenta.
(§ 3. Ministri catholici licite sacramenta paenitentiae, Eucharistiae et unctionis infirmorum administrant membris Ecclesiarum orientalium quae plenam cum Ecclesia catholica communionem non habent, si sponte id petant et rite sint disposita; quod etiam valet quoad membra aliarum Ecclesiarum, quae iudicio Sedis Apostolicae, ad sacramenta quod attinet, in pari condicione ac praedictae Ecclesiae orientales versantur.)
§ 4. Si adsit periculum mortis aut, iudicio Episcopi dioecesani aut Episcoporum conferentiae, alia urgeat gravis necessitas, ministri catholici licite eadem sacramenta administrant ceteris quoque christianis plenam communionem cum Ecclesia non habentibus, qui ad suae communitatis ministrum accedere nequeant atque sponte id petant, dummodo quoad eadem sacramenta fidem catholicam manifestent et rite sint dispositi.
§ 5. Pro casibus de quo in §§ 2, 3 et 4, Episcopus dioecesanus aut Episcoporum conferentia generales normas ne ferant, nisi post consultationem cum auctoritate competenti saltem locali Ecclesiae vel communitatis non catholicae, cuius interest.
2. DAS wesentliche Dokument des Zweiten Vatikanums bzw. von "Pillen"- Paul VI. http://w2.vatican.va/content/paul-vi/la/motu_proprio/documents/hf_p-vi_motu-proprio_19700331_matrimonia-mixta.html Der Codex Iuris Canonici von 1983 hat das sinngemäß übernommen. Wenn Ihr nochwas belegt braucht, schreibt mir PN ich sitze gerade an einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema "Ehevorbereitung von Mischehen" (katholisch). Mehr möchte ich jetzt nicht ändern, da habe ich leider keine Zeit für.... Laudetur Jesus Christus - --Hannewe (Diskussion) 11:29, 8. Nov. 2016 (CET) (Dipl.Theol., Lic.iur.can.)[Beantworten]