Diskussion:Investitionsschutzabkommen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Neutralität des Artikels steht in Frage[Quelltext bearbeiten]

Dass diese Abkommen Investitions"schutz"abkommen genannt werden, sollte explizit kritisch kommentiert werden (bzw. die Weiterleitungen NPOV-gemäß gesetzt werden). Merci --C.Koltzenburg (Diskussion) 13:28, 7. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Die Kritik am Begriff ist mir nicht bekannt. Der Begriff ist so geläufig. Es geht darum, dass Staaten nicht selbst investieren, sondern private Investitionen vor Enteignungen schützen. Dass dieser Schutz ist oft so stark ausgeprägt ist, dass die demokratische Politik in den Zielländern behindert wird, steht auf einem anderen Blatt. --olag disk 13:47, 7. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Genau der Kern deiner Zeilen wäre eine gute Ergänzung im Artikel. Denn warum der Begriff "so geläufig" ist und wie das zu erklären ist, dafür hast du jetzt eine m.E. passende Formulierung gefunden. Bitte an passender Stelle einfügen, merci. --C.Koltzenburg (Diskussion) 14:18, 9. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Ok, verstehe. Im Moment fällt mir aber nicht ein, wie ich das regelkonform einfügen kann. Vielleicht wäre es insgesamt sinnvoll, das "Dreiecksverhältnis" zwischen privatem Investor, Heimatstaat und Gaststaat deutlicher zu machen. Mal schaun.--olag disk 17:33, 9. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Das Verhältnis dieser drei Akteure bei Investitionsabkommen darzustellen würde ich sehr gut finden, sofern es neutraler als derzeit (bzw. aus mehreren Perspektiven) formuliert ist. Dominant vorhanden ist im Artikel aktuell die Perspektive der schwarz-gelben Regierungspolitik und diese ist nicht neutral. --C.Koltzenburg (Diskussion) 09:00, 13. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Ja Du hast recht, die Kritik entzündet sich - außer an dem weiten Eigentumsbegriff u -schutz oft auch den nicht ausreichend legitimierten Schiedsgerichtsbarkeit.Das sollte mit geeigenter Literatur ergänzt werden. Hier was zur Kritik und ein Reformvorschlag [1], z.B. S. 253 f. Wenn Du das machen magst, ich komm wahrscheinlich nicht dazu.--olag disk 23:51, 13. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Ist nicht meine Materie, danke, aber immerhin gäbe es schon deinen Quellentipp --C.Koltzenburg (Diskussion) 14:12, 14. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Kurzer Einwurf, weil ich einzelne Teile des Artikels verfasst habe: Wg. der Unterstellung eines politischen bias der Darstellung, verbunden mit der Bemerkung "nicht meine Materie", möchte ich klarstellen, dass es sich aktuell bei dem Artikel um eine Beschreibung der BITs zugrunde liegenden Rechtsdogmatik (der Rechtslage) handelt. Wir können gerne zusammen überlegen, ob sich bei dieser Darstellung Fehler eingeschlichen haben, die es zu klären gibt oder ob einzelne Formulierungen Wertungen enthalten, die ersetzt werden sollten.
Von der Rechtsdogmatik (der Binnenperspektive des Rechts) zu trennen ist die von euch angesprochene rechtspolitische Kritik am Investitionsrecht. Es versteht sich von selbst, dass diese ebenfalls Raum im Artikel verdient - ich habe aktuell keine Zeit da etwas zu ergänzen, wenn jemand möchte würde ich insbesondere auf van Harten, Investment Treaty Arbitration and Public Law verweisen. Ich würde mich aber freuen, wenn dabei (wie etwa im WTO-Artikel auch) rechtspolitische und -dogmatische Beschreibungen getrennt blieben.
Schließlich sei der allgemeine Hinweis gestattet, dass einige der bereits angesprochenen politischen Aspekte nicht unbedingt spezifisch für das Investitionsrecht sind, sondern in anderen völkerrechtlichen Teilgebieten ebenfalls relevant sind: kann es konzeptionell überhaupt "ausreichend legitimierte" Gerichte im Völkerrecht geben? wie geht man mit dem Konflikt aus (politisch gewünschter?) verbindlicher internationaler Vereinheitlichung und (politisch gewünschtem?) nationalem Regulierungsspielraum um? Diese Fragen stellen sich z.B. auch im Welthandelsrecht oder in Menschenrechtssystemen - wobei ich damit jetzt keine politische Diskussion lostreten will, sondern nur dafür sensibilisieren möchte, dass das Investitionsrecht keine einsame Insel im internationalen Recht ist, sondern es einen größeren Zusammenhang mit systembedingten Schwächen gibt, was sich auch zu einem gewissen Grad im Artikel widerspiegeln sollte. --158.143.153.162 02:00, 3. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Bei (Schill 2011, S. 255) steht genaueres über die spezifische Kritik an Investitionsstreitigkeiten, die sich durchaus qqualitativ und quantitativ von der allgemeinen Kritik am Völkerrecht und der WTO-Schiedsgerichtsbarkeit unterscheidet. Schill sspricht wohl zu Recht von einer "Legitimationskrise".--olag disk 10:38, 3. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Vorab, ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, dass ich dir widerspreche. Lass mich das nur präzisieren: Auch Schill arbeitet in meinen Augen nicht (jedenfalls an der von dir zitierten Stelle, ich habe gerade keine Zeit es komplett zu lesen) konturscharf heraus, dass das Kernproblem in der Übernahme der Regeln und Denkmuster der privatrechtlichen commercial arbitration auf öffentlich-rechtliche Regelungskomplexe liegt. Nach meinem Verständnis ist es gerade diese "Privatisierung" der Rechtsprechung, die Zweifel am System nährt. Demgegenüber ist die Kritik an unbestimmten Rechtsbegriffen und Einschränkung der Regulierungskompetenz gerade nicht auf das Investitionsrecht beschränkt: Ähnlich laufen etwa die Debatten um die margin of appreciation im Bereich des Menschenrechtsschutz oder um die Wissenschaftlichkeitskriterien im SPS Agreement. --158.143.153.162 18:13, 3. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ich finde es gleichermaßen wichtig, im Artikel allgemeinere Aspekte der systembedingten Schwächen zu haben und spezifische Aspekte, wenn wir Quellen zu beiden haben, die als relevant anzusehen sind. Es gibt angesichts der m.E. noch mangelnden Neutralität eben auch Grundsätzliches zu schildern bei diesem Thema. Interessanter Austausch übrigens, danke. --C.Koltzenburg (Diskussion) 17:57, 3. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

"Rechtsdogmatik" ??? - Das ist doch auch wieder nur Propaganda zu Gunsten dieser Abkommen und alles andere als ein sachliches Argument, denn bei einem derartig historisch neuen(sic.) Rechtskonstrukt wie es solche Abkommen heute sind, KANN sich noch garkeine "Dogmatik" gebildet haben! "Rechtsdogmatik" in Sachen Investitionsschutzabkommen ist schlichtweg Dummenfang! Ich finde eines solche Argumentation, die auf "Rechtsdogmatik" abstellt gelinde gesagt höchst suspect... Hella (nicht signierter Beitrag von 80.132.91.249 ([[Benutzer Diskussion:80.132.91.249|Diskussion]]) 13:53, 2. Jun. 2016 (CEST))[Beantworten]

Eine sehr grosse Lücke klafft im Lemma bez. dem Fehlen der vielen Gerichtsprozesse bei denen Firmen gegen Staaten in den letzten 30 Jahre klagten, um den Investitionsschutz rechtlich geltend zu machen. Diese zentralen juristische Regelungen und Entscheidungen sind elementar für die Vollständigkeit wie auch Seriösität des Artikels gemäss WP:NPOV. --194.230.159.102 16:51, 8. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Fair and equitable treatment[Quelltext bearbeiten]

Fair and equitable treatment gibt es, ist aber hier besser erklärt. In en gibt es auch keinen eigenen artikel. LA? Gruß --ot (Diskussion) 08:17, 21. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich fände eine Weiterleitung von Fair and equitable treatment auf den entsprechenden Abschnitt sinnvoll. Den Ausdruck Fair and equitable treatment habe ich in diesem Abschnitt schonmal entsprechend hervorgehoben. --Meyenn (Diskussion) 12:31, 21. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Wirtschaftliche Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt noch jeder Hinweis auf den wirtschaftlichen Zweck von Investitionsschutzabkommen - und Antworten auf die Frage, ob sie ihren Zweck erreichen. Ich bin bisher nicht gut genug eingelesen, möchte aber gern den Grundstein für eine kleine Materialsammlung hier aufbauen:

  • Empirische Untersuchungen, ob Investitionsschutzabkommen das Investitionsvolumen in einem Land erhöhen, sind uneindeutig. Untersuchungen, ob zusätzliche Investitionsströme kreiert wurden, oder ob nur Investitionen, die ohnehin getätigt worden wären umgeleitet wurden, gibt es nicht. (Louis T. Wells, The Emerging Global Regime for Investment: A Response, Harvard International Law Journal Vol 52 (Oktober 2010), S. 43 (51))
Mehr Quellen:
  • Die Risikoprämien, die Investoren verlangen, scheinen nicht durch den Abschluss von Investitionsschutzabkommen zu sinken (Louis T. Wells, The Emerging Global Regime for Investment: A Response, Harvard International Law Journal Vol 52 (Oktober 2010), S. 43 (51), wobei die Methodik dort unbrauchbar ist: Er vergleicht die Prämie für Staaten mit denen die USA ein BIT haben mit der für die USA selbst statt mit der für andere Staaten die kein BIT haben)
  • Die Prämien von privaten Versicherungen für politisches Risiko von Investments sinken nicht, wenn Investitionsschutzabkommen abgeschlossen werden, etwas anderes scheint aber zumindest für (staatlich finanzierte) Hermesdeckungen zu gelten (Louis T. Wells, The Emerging Global Regime for Investment: A Response, Harvard International Law Journal Vol 52 (Oktober 2010), S. 43 (51) mit Verweis auf Lauge Skovgaard Poulsen, The Importance of BITs for Foreign Direct Investment and Political Risk Insurance: Revisiting the Evidence, in THE YEARBOOK ON INTERNATIONAL INVESTMENT LAW AND POLICY 14–17).

--Ildottoreverde (Diskussion) 12:47, 12. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Neben Intra-EU-BITs - Was gilt in der Binnenwirtschaft der BRD?[Quelltext bearbeiten]

Welcher Rechtsrahmen existiert für Investionsschutz in der Binnenwirtschaft der BRD, d.h. Schutz bei einem Investor-Staat-Vertrag für den Investor für den Fall, dass der Staat trotz des Vertrages die rechtlichen Rahmenbedingungen zuungunsten des Investors verändert? Bzw. was macht eigentlich das Fremdländische so speziell behandlungswürdig? (nicht signierter Beitrag von JRechner (Diskussion | Beiträge) 09:39, 13. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 00:49, 20. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

03/2018: EuGH hält Schiedsklausel in einem Investitionsschutzabkommen für rechtswidrig[Quelltext bearbeiten]

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schiedsgerichte-wer-das-sagen-hat-1.3894466 (Aktenzeichen C-284/16) Oder geht es um "um Schiedsklauseln zur Klärung von Streitigkeiten über Investitionen" http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eugh-urteil-schiedsklauseln-nicht-mit-eu-recht-vereinbar-a-1196810.html ? --Scrutinize13 (Diskussion) 08:51, 7. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Ich denke, der Urteilstext ist eine Primärquelle und hier deshalb eigentlich nicht zulässig. --Hannover86 (Diskussion) 09:58, 21. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Deutschland steigt aus[Quelltext bearbeiten]

https://taz.de/Umstrittener-Investitionsschutzvertrag/!5892002/ --DonRolfo (Diskussion) 10:14, 14. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Die Information ist bereits in den Artikel zum speziellen Investitionsschutzabkommen, dem Vertrag über die Energiecharta, eingearbeitet. --Birnentorte (Diskussion) 15:31, 14. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]