Diskussion:Jamshid Sharmahd

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von EinBeitrag in Abschnitt Achtung von WP:BIO in diesem Artikel
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"Deutsch-iranischer Aktivist"

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Herr Sharmahd ist Deutscher iranischer Herkunft, der zuletzt vor seiner Entführung in den USA lebte. Wäre die Bezeichnung iranischer Deutscher nicht treffenden? --Ganescha (Diskussion) 09:54, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Er hat laut diversen Medienberichten beide Staatsbürgerschaften, in solchen Fällen ist die gleichrangige Kopplung der beiden Adjektive die übliche Form der Darstellung. Am eindeutigsten wäre sonst die Formulierung "ist ein in den USA lebender Aktivist und Softwareentwickler mit deutscher und iranischer Staatsangehörigkeit", aber das liest sich etwas umständlich. --Rudolph Buch (Diskussion) 12:10, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Vielleicht bin ich hier zu sensibel, aber ich ärgere mich auch jedesmal über den Begriff "Deutschtürke". Die meisten dieser "Deutschtürken" sind türkische Deutsche, die wenigsten "nur" in Deutschland lebende Türken. Wenn die Reihenfolge aber keine Rolle spielt, stelle ich das um. 2020 wurde ein deutscher Staatsbürger durch den iranischen Geheimdienst entführt und die deutsche Öffentlichkeit, geschweige denn die Regierung nahm Notiz davon. --Ganescha (Diskussion) 16:14, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Da gibt es unterschiedliche Sichtweisen: Von Deutschland wird er primär als Deutscher gesehen, vom Iran als Iraner, in den USA als US-Resident. Bei Doppelstaatsbürgern ohne Lebensbezug zum zweiten Land (häufiger Fall: Fußballspieler mit Staatsangehörigkeit DE/TR, die aber nie in der Türkei gespielt oder gelebt haben) ist die Doppelnennung in der Einleitung IMHO nicht notwendig. Sharmahd lebt aber seit 20 Jahren in den USA und engagiert sich in der iranischen Politik, da scheint es nicht angemessen, primär die deutsche Staatsbürgerschaft herauszustellen - vor allem nicht, um irgendwas zu skandalisieren, was Du offenbar gerne möchtest. Deutsche Medienberichte über die Entführung gab es übrigens bereits 2020, ich weiß nicht, wie Du darauf kommst, niemand habe Notiz genommen. --Rudolph Buch (Diskussion) 16:48, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Nein, ich möchte nichts „skandalisieren“. Nicht mein Ding. --Ganescha (Diskussion) 17:17, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten
naja, aber er wuchs in deutschland auf und lebte hier auch 40 Jahre und hat eben auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Also Bezug zu Deutschland ist defintiv vorhanden. --Future-Trunks (Diskussion) 11:12, 1. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Achso, ich sehe Deine Änderung erst jetzt: Wenn es Dir nur um die Reihenfolge der beiden Adjektive geht, sehe ich kein Problem. Rein sprachlich setzen wir "deutsch-" wohl immer an erste Stelle, aber ich wüsste nicht, dass es dazu eine Regel gibt. --Rudolph Buch (Diskussion) 16:53, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Er hat die iranische Staatsbürgerschaft nicht freiwillig, was aber die Kopplung deutsch-iranisch nahe leg.t Er ist ein im Iran geborener Deutscher. --Fiona (Diskussion) 20:16, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe den Artikel voller POV vorgefunden. Unglaublich. Im Die Welt wird er als Menschnrechtler bezeichnet, im Wikipedia-Artikel wurde daraus Aktivist. Er wurde laut FAZ wegen der angeblichen Planung eines Bombenanschlags zum Tode verurteilt; der Wikipedia-Artikel machte daraus wegen der Beteiligung an einem Bombenanschlag mit Toten und Verletzten. Die Gruppe Tondar ist unbekannt und völlig irrelevant. Es ist eine Exilgruppe. --Fiona (Diskussion) 20:33, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Es gibt reichlich Belege für "Aktivist" und er ja auch vor diesem Hintergrund verurteilt worden, nicht wegen Softwareentwicklung. Er hat beide Staatsbürgerschaften, warum ist unerheblich, also ist er Deutsch-Iraner. Seine politischen Aktivitäten Aktivitäten haben ja auch Iranbezug, also ist die Staatsbürgerschaft nicht unerheblich. Er ist auch nicht abstrakt wegen irgendeines Anschlags verurteilt worden, sondern ganz konkret wegen eines bestimmten mit schwerwiegenden Folgen - die sollten dann auch erwähnt sein. Die Bennung und Charakterisierung seiner Exilgruppe ist ebenfalls wesentlich, ich sehe da auch keine Irrelevanz, sie ist ja in etlichen Medienberichten erwähnt. --Rudolph Buch (Diskussion) 22:28, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ach so, der Artikel soll also einen legitimen Grund für die Entführung und das Todesurteil liefern.
Was daran verstehst du nicht: nicht alles, was belegbar ist, muss in einen Artikel übernommen werden. --Fiona (Diskussion) 23:41, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Wenn er Sprecher gewaltbereiter Monarchisten war, dann ist das eben so und gehört auch in den Artikel. Auch wenn ihm unser aller Sympathien gehören, können die Artikelinhalte sich ja nicht danach bestimmen, ob sie der Rettungskampagne dienlich sind. Und wenn schon der Vorname seiner Tochter, der Name seines früheren Arbeitgebers, bei dem er vor 30 Jahren war, und sein Stadtviertel von vor 20 Jahren erwähnenswert sind, dann wohl doch auch der Name und die Ausrichtung der von ihm geführten Gruppe. --Rudolph Buch (Diskussion) 01:48, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Arbeitsgruppe „Willkürliche Festnahmen“ der Vereinten Nationen

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Hi Benutzer:Ganescha, Du hattest "Die Arbeitsgruppe „Willkürliche Festnahmen“ der Vereinten Nationen kam zu dem Schluss, „dass die Regierung der Islamischen Republik Iran verantwortlich ist für das Kidnapping und die Verschleppung von Herrn Sharmahd“" vor dem Einzelnachweise "Jerusalem Post" eingefügt, der Artikel dort behandelt das aber nicht und ich habe keine Quelle dazu gefunden, auch nicht auf der UN-Website. Magst Du es bitte noch mit einem Einzelnachweise belegen? --Rudolph Buch (Diskussion) 18:22, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Das ist bereits mit dem zitierten FAZ-Artikel belegt. --Ganescha (Diskussion) 20:32, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Wikipedia:Artikel über lebende Personen

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Ich bitte besonders zu beachten: Im Zweifel für die Privatsphäre. Nicht alles, was belegbar ist, muss im Artikel stehen. --Fiona (Diskussion) 21:18, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Die meisten von Dir gelöschten Informationen betreffen sein politisches Wirken, nicht die Privatsphäre. Welche privaten, nach WP:BIO schützenswerten Informationen siehst Du im Artikel? --Rudolph Buch (Diskussion) 22:58, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ihr habt eine Steilvorlage geliefert mit der angeblich gewaltbereiten Gruppe, die völlig irrelevant ist, diese sogar noch in den Weblinks verlinkt. Der Mann ist relevant, weil er als deutscher Staatsbürger entführt und im Iran zum Tode verurteilt wurde, aus keinem anderen Grund. --Fiona (Diskussion) 23:39, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Editwar

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Wie ich gerade gesehen habe, Benutzer Rudolph Buch, hast du alles revertiert, was ich entfernt habe. Ist dir nicht klar, dass das Editwar ist? Wenn Bearbeitungen begründet zurückgesetzt werden, so ist die Diskussionsseite aufzusuchen und ein Konsens zu suchen. --Fiona (Diskussion) 23:59, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Ich habe Deine Löschungen belegter Informationen auf die bisherige Version zurückgesetzt, das ist kein Edit-War. --Rudolph Buch (Diskussion) 01:12, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Achtung von WP:BIO in diesem Artikel

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"Die Anklage gegen Sharmahd steht im Zusammenhang mit seiner Verbindung zu einer oppositionellen Gruppierung namens "Kingdom Assembly of Iran", die sich von außerhalb der iranischen Landesgrenzen dafür einsetzt, die Islamische Republik zu stürzen und die Menschenrechtsverletzungen im Iran zu veröffentlichen. Das Staatsfernsehen hat Propaganda-Videos veröffentlicht, die Sharmahds erzwungenes "Geständnis" zeigen, an einer Bombenexplosion im April 2008 in Shiraz in der Provinz Fars beteiligt gewesen zu sein, bei der 14 Menschen getötet wurden. Mit dieser Ausstrahlung wurde gegen die Unschuldsvermutung verstoßen. Sharmahd hat eine Beteiligung an den ihm von den Behörden zugeschriebenen Gewalttaten bestritten, ebenso seine Familie. Im Iran fällen Revolutionsgerichte regelmäßig Todesurteile nach unfairen Gerichtsverfahren, in denen erzwungene "Geständnisse" als Beweismittel verwendet werden, um Schuldsprüche zu fällen." 
  • Ergo verstoßen folgende Angaben der aktuellen Artikelversion gegen diesen Beleg:
  • "politischer Aktivist"
  • "befürwortet dazu auch den Einsatz gewaltsamer Mittel"
  • Die ganze Passage, die ein verstärktes Engagement von "zuerst nur" bis zum "Einsatz gewaltsamer Mittel" gipfeln lässt, ist in ihrem Tendenzgefälle POV und nicht einmal von den unmittelbar angegebenen Belegen gedeckt: Im Spiegel steht nichts von gewaltsamen Mitteln, sondern nur von "Widerstand", und zwar nur in Bezug auf die Gruppe, nicht die Person, und nur von außen und nur für Menschenrechte. In der NZZ steht nur: "setzte er sich für den gewaltsamen Sturz des Regimes ein", aber ohne Beleg und Konkretion und im Widerspruch zum Spiegel und anderen Belegen.

Kurz: Die Passage ist weder belegtreu noch verantwortungsvoll gegenüber WP:BIO. Sie muss sofort raus. Darüber kann es keinen Dissens geben, da Sharmahds Hinrichtung jederzeit jetzt vollzogen werden kann und Wikipedia auf keinen Fall Legitimationen dafür liefern darf. EinBeitrag (Diskussion) 14:52, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Die vorgefundene Artikelversion hier war umso unverantwortlicher, weil entscheidend wichtige Informationen aus vorhandenen Belegen weggelassen wurden, z.B.:

But the regime-controlled Fars News said in 2008 that “The explosion of a bomb or an explosion carried out by opposition elements, be they internal or foreign, is ruled out,” the national security council said, adding that “The blast was caused by some munitions used in an exhibition for the (Iran-Iraq war) martyrs in the mosque.”

Zwar ist das Unrecht gegen Sharmahd auch dann schreiendes Unrecht, wenn es damals in Shiras tatsächlich einen Anschlag gegeben hat. Doch ist der Widerspruch der tödlichen Anklage von 2022 zu den staatlichen Erklärungen Irans von 2008 ein unübersehbarer, relevanter Hinweis darauf, dass hier an einer x-beliebigen Person ein willkürlicher Schauprozess vollstreckt wird. - Weiter:

In einigen deutschen Medien werden nun die Verlautbarungen des Regimes wiederholt, Sharmahd sei für einen Terroranschlag verantwortlich. Die Rede ist von einem „umstrittenen Prozess“. Doch über diesen Prozess gibt es nichts zu streiten. Es ist ein menschenverachtender Schauprozess, ohne Beweise, ohne minimale rechtsstaatliche Prinzipien. Sharmahd ist eine politische Geisel, wie sein sogenannter Anwalt selbst gegenüber Angehörigen zugegeben hatte. Solche willkürlichen Verhaftungen westlicher Staatsbürger sind seit Jahrzehnten gängige Praxis im Mullahstaat, um den Westen zu erpressen.

Angesichts dieser überdeutlichen Klarstellungen hätte es sich eigentlich verboten, auch nur den Anschein einer Beteiligung Sharmahds an Gewaltplänen und damit einer "Berechtigung" des Todesurteils aufkommen zu lassen. Auch kann man dann - wie schon nach dem Amnestybericht vom 21. Februar 2023 - nicht mehr ungebrochen die NZZ heranziehen. Gggrrrr. EinBeitrag (Diskussion) 20:57, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten