Diskussion:Kampf um Debalzewe

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Initiative zu Minsk II[Quelltext bearbeiten]

Der Kampf um Debalzewe/Debalzewo, und/oder dazu der Sep-Angriff auf Mariupol, jedenfalls die Verschärfung der Situation - an beiden Orten - steht offenbar im engen Zusammenhang mit der deutsch-französischen Initiative zu Minsk II. Es wurde vor ca. gut zwei Wochen ernstlich der Eindruck erweckt, dass ansonsten, sollte keine Entschärfung möglich sein, ein größerer Konflikt (evtl., wer weiß, Weltkrieg) drohe. Es wird im Artikel nicht darauf eingegangen. --93.104.181.129 21:01, 22. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Sehe ich auch so. Da ich aber nicht so immens viel Zeit habe, die Informationen Mundgerecht für alle zu servieren: Wikipedia:Beteiligen Gruß, Berihert(Diskussion) 21:06, 22. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Hier wird nicht mitgeteilt, ob Debalzewe zum Gebiet zählt, dass den Separatisten im Abkommen zugesichert war. -- Korkwand (Diskussion) 19:17, 28. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

War es natürlich nicht. Alexpl (Diskussion) 19:42, 28. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Steht aber auch im Artikel. Bild 1 Gebiet nach Minsk I. Debalzewe außerhalb des Separatistengebietes. Berihert(Diskussion) 20:48, 28. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Nein, es fehlt eine Aussage im Text.
Das Bild, auf das du dich zu verweisen suchst, heißt schlichtweg nur "Map of Debaltseve during the war in Donbass." Es sagt nichts über die Vereinbarungen aus. -- Korkwand (Diskussion) 21:18, 28. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Zum Zeitpunkt des Abkommens stand Debalzewe unter ukrainischer Kontrolle. Wie kommst Du darauf, dass es den Separatisten zugeteilt gewesen sein könnte? MBxd1 (Diskussion) 21:21, 28. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Näher ist zu klären "auf die Demarkationslinie vom 19. September 2014" laut Protokoll von Minsk II. -- Korkwand (Diskussion) 21:41, 28. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Der Ort wird nicht erwähnt, damit Teil der Ukraine. Alexpl (Diskussion) 10:11, 1. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Aber nicht hier im Artikel, sondern wenn dann im Artikel Minsk II wie du selbst schriebst.

Zu Alexpl: „Debalzewe Teil der Ukraine“. An sich ist der ganze Donbass (noch) Teil der Ukraine, aber hat bereits jetzt eine weitgehende Autonomie zugesprochen bekommen. Was später wird, weiß keiner. Bitte auf dem Teppich bleiben und genau studieren, was die Vereinbarungen von Minsk II alles beinhalten. Debalzewe und das Gebiet um die Stadt ist nach der Schlacht aber jetzt effektiv unter der Kontrolle der Separatisten. --Zbrnajsem (Diskussion) 18:28, 1. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Aber erst nach dem Abkommen. Und die Einnahme von Debalzewe war eben bereits ein Verstoß gegen das Abkommen. MBxd1 (Diskussion) 19:07, 1. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]
Vermutlich war dieser Verstoß sogar abgesprochen, aber nicht schriftlich fixiert, sonst hätten verschiedene Personen gleichzeitig "ihr Gesicht verloren": Wohl nicht ganz zufällig hat Putin ja unmittelbar vor dem Heimflug gesagt, dass die ukrainischen Truppen in Debalzewe sich "besser schon mal ergeben sollten". Es ist auch bekannt, dass die Separatisten sich zunächst weigerten, den Vertrag zu unterschreiben. Wurden sie dadurch "bei der Stange gehalten", dass Ihnen insgeheim erklärt wurde, dass man sie ja nicht hindern könne, den Vertrag gleich zu verletzen? Viele Fragezeichen! Natürlich gehören solche Dinge nicht in den Artikel: Nichts ist ja gegenwärtig erwiesen, nur die eklatante Vertragsverletzung selbst, die sich bei aller Neutralität nicht übersehen läßt. Nicht mehr. -- MfG, Meier99 (Diskussion) 12:22, 2. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Der Schlussatz[Quelltext bearbeiten]

"Die Rebellen demonstrierten mit der Eroberung von Debalzewe, dass sie trotz unterschriebener Verträge nicht bereit sind, die im Minsk II-Abkommen festgelegten Einflussgebiete zu akzeptieren und dass sie auch konkrete zeitliche Abmachungen nicht einhalten."

Das ist doch ein Komentar wenn nicht sogar eine einfache persöhnliche Meinung zum Thema. Was hat so eine Eischätzung in einer Ezyklopädie zu suchen? (nicht signierter Beitrag von 141.6.11.22 (Diskussion) 16:33, 15. Jun. 2015 (CEST))[Beantworten]

Gut, aber: Es ist verboten, und sogar kontraproduktiv, eine nicht-enzyklopädische, aber zutreffende Behauptung in einem enzyklopädischen Artikel unterzubringen, kontraproduktiv insbesondere dann, wenn sich die Schlussfolgerung aus den zitierten und belegten Tatsachen quasi von selbst ergibt. Man darf das Gebot der Klarheit und Wahrheit und der Nüchtenheit nicht mit Gedankenlosigkeit verwechseln. Konkret gesagt: Auch über Auschwitz soll man als Enzyklopädist nüchtern schreiben, aber die Erschütterung kann man nicht verbieten und wird sich auch einstellen, gerade dann, wenn man enzyklopädisch bleibt. Du hast Recht, der Satz ist total unenzyklopädisch und sollte entfernt werden, nicht mehr und nicht weniger! Warum hast Du ihn nicht einfach ohne lange Begründung gelöscht (es reicht doch, anzugeben: "unenzyklopädisches entfernt")? Insgesamt: Si tacuisses ...! -- MfG, Meier99 (Diskussion) 21:26, 24. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Nationalisten sollten nicht über ihre eigenen Staaten schreiben dürfen...[Quelltext bearbeiten]

...und schon gar nicht über aktuelle Bürgerkriege in ihren eigenen Staaten. Findet der Autor dieses Artikels dies nicht auch? --RamierP (Diskussion) 22:48, 23. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Wir können weder die Schergen des Diktators, noch irgendwelche Betroffenen aus der Ukraine von der Artikelarbeit ausschliessen. Alexpl (Diskussion) 23:38, 23. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]
dümmlicher Propagandaartikel. Typisch für Wiki --2003:CD:D714:7673:E9C6:2AF6:BB21:CAB3 09:36, 16. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]

Tos-1 und Brandwaffen[Quelltext bearbeiten]

Nach welcher Definition von Brandwaffen würde das System darunter fallen? Seine Primärwirkung ist nicht die Entfachung von Bränden, daher würde ich mal stark behaupten, dass es nach internationalem Regelwerk nicht als Brandwaffe zu klassifizieren ist. (nicht signierter Beitrag von 31.19.218.135 (Diskussion) 21:39, 16. Jan. 2017 (CET))[Beantworten]

"Rechtliche Einordnung"...?[Quelltext bearbeiten]

Angegebene Quelle [1] enthält einen Kommentar von Heiko Pleinjes, Leiter der Abt. Politik und Wirtschaft der Uni Bremen, also kein Rechtsexperte.

Unter verbotenen "Brandwaffen" versteht man ausschließlich die von Russland - von Reporter dann auch mal "Massenvernichtungswaffen" genannt - eingesetzten...? Sonst sind diese Waffen und deren Einsatz (Falludscha, entspr. in etwa 'ziviler Infrastruktur'...?) nämlich... "nichts besonderes", also den Umständen entsprechend. --84.137.0.89 07:59, 2. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]