Diskussion:Kennzeichenliberalisierung

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Voraussichtliche Änderung der Zulassungsverordnung[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem WP-Artikel "Kfz-Kennzeichen": "Zum 1. September 2023 wird diese Regelung voraussichtlich durch eine neue ersetzt, nachdem der Bundesrat die entsprechende Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 31. März 2023 gebilligt hat. Damit wird der bisherige Paragraf 8 Absatz 2 durch einen neuen Paragrafen 9 Abs. 3 ersetzt, in dem der Satz mit den vor 2012 vergebenen Zeichen entfällt und es allgemein heißt: 'Die Länder können auch die Festlegung von mehr als einem Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk beantragen. Die Beantragung eines zusätzlichen Unterscheidungszeichens für einen Verwaltungsbezirk kann seitens der Länder erfolgen, wenn ohne dieses ein Verbrauch der verfügbaren Kennzeichenkombinationen unmittelbar bevorsteht.' Laut amtlicher Begründung war die 'bisherige Regelung für die Zuteilung weiterer Unterscheidungskennzeichen [...] zu eng formuliert, mit der Folge, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr schon seit geraumer Zeit für bestehende Verwaltungsbezirke selbst in Fällen, in denen die verfügbaren Kombinationen demnächst nicht mehr ausreichen, kein zusätzliches Unterscheidungszeichen festlegen konnte.' Nunmehr soll es ein weiteres Kennzeichen für einen Verwaltungsbezirk geben dürfen, wenn die 'Vergabe eines neuen Unterscheidungszeichens tatsächlich erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ohne dieses ein baldiger Verbrauch der verfügbaren Kennzeichenkombinationen nachweislich unmittelbar bevorsteht. Das beantragende Bundesland muss nachvollziehbar darlegen, dass ohne die Zuteilung eines zusätzlichen Unterscheidungszeichens die verfügbaren Kennzeichenkombinationen in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen werden. Absehbar wird in der Regel ein Zeitraum sein, der etwa drei Jahren entspricht.'"

Wenn es bei dieser Neuformulierung bleibt, würde das zwar einerseits bedeuten, dass in einem Zulassungsbezirk auch Alternativkennzeichen eingeführt werden könnten, die nicht (!) irgendwann vor 2012 weggefallen, sondern gänzlich neu sind. (Mit dem "Vorratskennzeichen" WBG für Wolfsburg hatten wir ja sogar schon einen solchen Sonderfall, der eigentlich von der Verordnung in der seit 2012 geltenden Fassung nicht gedeckt war.) Andererseits wäre die Einführung von Alternativkennzeichen (ob nun Altkennzeichen oder neues Kürzel) aber nur noch dann möglich, wenn der Kennzeichenkombinationenvorrat des Standardkennzeichens mutmaßlich in absehbarer Zeit zur Neige gehen sollte. Für diejenigen Zulassungsbezirke, in denen bisher keine Altkennzeichen wiederbelebt wurden (man denke etwa an den Kreis Gütersloh, den Kreis Lippe oder die Stadt Mönchengladbach, wo der Streit um HW/WD, DT/LE beziehungsweise RY ja immer wieder aufflammt), wäre diese Option mithin in vielen Fällen auf lange Sicht oder auf Dauer verbaut, selbst wenn sich vor Ort doch noch der politische Wille zur Wiedereinführung von Altkennzeichen durchsetzen sollte. Man muss wohl abwarten, wie die Ausführungsbestimmungen lauten werden - das könnte noch interessant werden. --2003:EE:7F00:5479:91C6:A7AF:4EDC:59D8 21:51, 3. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Bei ein paar wenigen Großstädten könnte ich mir das schon vorstellen, daß dort die Kombinationen ausgehen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das dies die Städte wünschen. Wie sollte die 2.te Kennung von z.B. Hamburg wohl lauten? HHA, HHB ? So ein Kennzeichen würde kein Hamburger nehmen. Auch ein Berliner und vor allem ein Münchener würde auf sein B bzw. M verzichten wollen. Na, dann schau'n wir mal...... MfG --Grischan (Diskussion) 00:32, 5. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Anmerken möchte ich, dass in § 79 Abs. 4 FZV-Entwurf etwas zu den Unterscheidungszeichen mit Stichtag zum November 2012 steht, was ja an den noch gültigen Wortlaut des momentanen § 8 Abs. 2 FZV erinnert. Ansonsten ändert das nichts an der Sache, dass die neue FZV aus meiner Sicht und Lesart die bisherige Praxis der Wiedereinführungen der Altkennzeichen zusperrt. Ob das bewusst so gestaltet wurde, ist die Frage. Es bleibt spannend. --Fxbar01 (Diskussion) 15:06, 5. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Vorrangig sollte man wohl diese Seite des Bundesverkehrsministeriums im Blick behalten: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/wiedereinfuehrung-alter-auslaufender-kennzeichen.html . Die wird offenbar - dem Bearbeitungsdatum nach zu urteilen - weiterhin gesichtet und gepflegt, es ist also anzunehmen, dass etwaige Änderungen in der Altkennzeichen-Zuteilungspraxis (mit denen ich nach dem wohl endgültigen Verordnungstext auch rechne) hier abzulesen sein werden. --2003:EE:7F00:5462:E03A:329B:161B:5CD3 12:05, 6. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Im Wort Zulassungsordnung steckt das Wort Ordnung. Die Praxis zeigt, dass diese sich ständig ändernden Liberalisierungsversuche mehr mit Chaos als mit Ordnung zu tun haben. Wie verrückt wird da noch alles? --2003:D3:F2F:E795:35F8:A2BA:4EC2:9407 21:52, 25. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Hier noch mal (einsehbar auf https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1032/to-node.html (dort unter Grunddrucksache, Seite 101; in der Beschlussfassung ist der hier interessierende § 79 nicht von Änderungen erfasst) der neue § 79 (Übergangs und Anwendungsbestimmungen) mit seinem Absatz 4:
Ein Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 1 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gilt als beantragt und festgelegt im Sinne des § 9 Absatz 3 Satz 1 und 6. Ein Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 2 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gilt als aufgehoben im Sinne des § 9 Absatz 3 Satz 1 und 6. Abweichend von § 9 Absatz 3 Satz 4 darf ein neues Unterscheidungszeichen auf Antrag für einen am 1. November 2012 bestehenden Verwaltungsbezirk festgelegt werden, wenn für diesen Verwaltungsbezirk bis zum Ablauf des 25. Oktober 2012 noch kein den gesamten Verwaltungsbezirk umfassendes Unterscheidungszeichen vergeben worden ist.
Nach diesem §79 Abs. 4 Satz 2 wären doch wohl alle seit November 2012 (Beginn der Kennzeichenliberalisierung) wiedervergebenen Verwaltungsbezirks-Kennzeichen - da sie Ende Oktober 2012 alle auf der in Anlage 1 Nummer 2 genannten Liste als "auslaufend" standen - als aufgehoben zu betrachten (und nur durch die dort erwähnte weitere Anwendung des neuen § 9 Absatz 3 Satz 6 überhaupt die bisher ausgegebenen Kennzeichen an den Fahrzeugen im Bestand geschützt) und es wäre dann zu ihrer weiteren Vergabe eine neue Beantragung erforderlich (?). Die Frage wäre sicher auch, ob dabei die in dem neuen § 9 Absatz 3 in den Sätzen 3 und 4 genannten Bedingungen
(3.) Die Länder können auch die Festlegung von mehr als einem Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk beantragen. (4.) Die Beantragung eines zusätzlichen Unterscheidungszeichens für einen Verwaltungsbezirk kann seitens der Länder erfolgen, wenn ohne dieses ein Verbrauch der verfügbaren Kennzeichenkombinationen unmittelbar bevorsteht. so streng zu verstehen sind, dass der Satz 3 nur angewendet werden kann, wenn die Bedingungen des Satzes 4 gegeben sind - oder ob Satz 4 doch nur ein Regelbeispiel darstellen soll; immerhin steht hier nicht "nur" hinter "kann".
In den Begründungen zu den Veränderungen wird auf Seite 331 der Grunddrucksache, wo es um den neuen § 79 geht, mit keinem Wort auf diesen Absatz eingegangen, man kann lediglich der Begründung zu dem neuen Absatz 9 (Seite 292)
Dabei setzt die neue Regelung voraus, dass die Vergabe eines neuen Unterscheidungszeichens tatsächlich erforderlich ist
entnehmen, dass man mit der ganzen Maßnahme recht drastisch einen vermeintlichen Wildwuchs zurückschneiden möchte.Ememaef (Diskussion) 11:22, 5. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
§ 79 Absatz 4 hat eigentlich allenfalls am Rande mit der Altkennzeichenproblematik zu tun und schleppt eine alte, im Grunde gegenstandslos gewordene Übergangsbestimmung für mecklenburg-vorpommersche Großkreise weiter, die erst bei der letzten Kreisgebietsreform 2011 gebildet worden waren und im Oktober 2012 noch kein Einheitskennzeichen hatten. Zum Beispiel wurden zu dieser Zeit im Kreis Mecklenburgische Seenplatte noch die Kennzeichen der Vorgängerkreise (MÜR, MST, DM) ausgegeben, MSE kam erst 2013. In Ludwigslust-Parchim war es ebenso: das einheitliche LUP gibt es auch dort erst seit 2013. - Im Übrigen ist die neue FZV jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, und § 9 Abs. 3 hat tatsächlich die verschärfte Formulierung behalten. Also: Mehrere Kennzeichen in einem Zulassungsbezirk können nur noch neu eingeführt werden, wenn es gilt, eine plausibel zu machende Knappheit an verfügbaren Kennzeichenkombinationen zu beheben. Dabei spielt es offenbar keine Rolle mehr, ob es um die Erfindung ganz neuer Unterscheidungszeichen oder die Wiederbelebung "vorgebietsreformatorischer" Kennzeichen geht - jedenfalls finde ich im Verordnungstext keine Sonderregelungen für die "Altkennzeichen"-Wiederbelebung. Das würde dann in der Tat dem Ende der Kennzeichenliberalisierung gleichkommen. Merkwürdigerweise findet sich auch keine Klarstellung, dass die zwischen 2012 und 2023 wiederbelebten Altkennzeichen aus der früheren "Anlage 1" weitergelten. Aber ich schätze mal, dass man in Berlin nicht daran denkt, diese Kennzeichen wieder zu löschen - sonst hätte man dem Kreis Breisgau-Hochschwarzwald wohl kaum auf den letzten Metern die Kennzeichen MÜL und NEU zuerkannt. Fundstelle der BGBl-Veröffentlichung: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/199/VO.html Nebenbei bemerkt wirft die neu gefasste FZV in München schon ihre Schatten voraus: dort erwägt man anscheinend, aufgrund der Knappheit an M-Kennzeichenkombinationen ein neues Unterscheidungszeichen MUC zu beantragen. Siehe https://www.n-tv.de/panorama/Muenchen-will-MUC-Kennzeichen-einfuehren-article24286121.html --2003:EE:7F0D:131:25F7:AAD1:E192:51EC 00:29, 29. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
MUC? Ist das deren ernst? Warum nicht MÜC? --2003:F7:C724:A054:5DB1:4D74:86EC:3D4D 00:24, 8. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
"Die Entscheidung für das MUC-Kennzeichen ergibt sich aus der Tatsache, dass „MUC“ bereits als internationaler Code für den Münchner Flughafen bekannt ist." („MUC“ als Ergänzung zu „M“: München will neues Autokennzeichen einführen (radioarabella.de)) --2003:EE:7F0D:1DB:A4B5:8EE0:AB88:335B 23:34, 21. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Bei all den Neuerungen, warum macht man alles so kompliziert? Das Kraftfahrt-Bundesamt legt fest, daß nach dem Unterscheidungszeichen (z.Beisp. M für München) bis zu 3 Kennbuchstaben geführt werden können. So spart man sich die peinlichen MUC und evtl. anderen neuen Unterscheidungszeichen. MfG Grischan (Diskussion) 19:58, 22. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
MUC kommt!
https://www.bayern.de/muc-kennzeichen-kommt/ --62.158.186.155 22:29, 27. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]
Seit dem 1. Dezember werden in München die MUC-Kennungen vergeben. MfG Grischan (Diskussion) 22:13, 13. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

Altkennzeichen in der Region Hannover[Quelltext bearbeiten]

"Nostalgie und Lokalpatriotismus bekommen eine neue Chance: Auf Antrag der CDU diskutiert der Verkehrsausschuss der Region am Donnerstag, 15. Oktober, ob die alten Autokennzeichen NRÜ für Neustadt, SPR für Springe und BU für Burgdorf wieder zugelassen werden sollen." ( https://www.haz.de/lokales/umland/neustadt/kennzeichen-nrue-steht-zur-debatte-S7W7RSHJ3NPALSEAMBGHQ2KO3Y.html ) Es wird interessant sein, inwieweit sich die nach der FZV-Neubekanntmachung veränderte Rechtslage auf die Diskussion und Entscheidungsfindung auswirken wird. --2003:EE:7F43:237D:A02D:AC15:7BD7:56CE 11:50, 18. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Stelle jetzt erst fest: der Beitrag ist von 2015. Sorry, --2003:EE:7F43:237D:A02D:AC15:7BD7:56CE 11:51, 18. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

DS (Donaueschingen) im Schwarzwald-Baar-Kreis[Quelltext bearbeiten]

Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises behandelt am kommenden Montag, 18.12.2023 über den Antrag einiger Kreisräte, das bisher noch auslaufende Kürzel DS für den ehemaligen Landkreis Donaueschingen im hiesigen Landkreis wiedereinzuführen. Seit 2012 wäre das damit der dritte Anlauf. 2018 wurde es noch abgelehnt. Man darf gespannt bleiben, ob die letzten verweigernden Kreisräte angesichts des kürzlichen Ausgabebeginns bei den Nachbarn im Breisgau und Hochschwarzwald (MÜL und NEU) umgedacht haben. Es wäre auf jeden Fall äußerst wünschenswert. Wir werden sehen. Quelle: [1] --Fxbar01 (Diskussion) 19:31, 13. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

Haben die Lokalpolitiker denn die oben unter "Voraussichtliche Änderung der Zulassungsverordnung" behandelte neue Rechtslage mitbekommen?Ememaef (Diskussion) 21:47, 15. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
Deswegen bin ich gespannt, wie die Ministerien damit umgehen werden. Sollten sie den Antrag ablehnen, ist das Geschrei groß... --Fxbar01 (Diskussion) 09:16, 16. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
Der Kreistag hat den Weg für DS freigemacht. Jetzt liegt es an den Ministerien, ob sie das durchwinken werden. Kurzmeldung des Südkuriers. --Fxbar01 (Diskussion) 17:45, 18. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
Die Zulassung des DS-Kennzeichens ist nahezu sicher. Dann können auch die Villinger das DS-Kennzeichen nutzen. Wäre die Einführung des VL-Kennzeichens nicht auch möglich gewesen? MfG Grischan (Diskussion) 19:28, 18. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
Theoretisch ja, aber nicht gewollt.
Die Kreisverwaltung sieht eine Einführung von VL als rechtlich nicht möglich an, mit der Begründung, dass Villingen mittlerweile nicht mehr eigenständig sei, sondern mit Schwenningen zu einer neuen Stadt fusioniert sei. Das ist vollkommener Blödsinn, denn in anderen Bundesländern sind Altkennzeichen eingeführt worden, die für heutige Stadtteile stehen, bspw. ZIG für Ziegenhain (heute Schwalmstadt) oder WAN für Wanne-Eickel (heute Herne).
Ich finde jedoch, dass es einer Wiedereinführung von VL nicht bedarf, denn die Villinger sind ja sehr wohl im heutigen Kürzel VS immer noch vertreten, sie sind also nicht in irgendeiner Art und Weise benachteiligt. Das ist hier eben eine besondere Situation und nicht 1:1 mit o.g. Fällen vergleichbar. Das vergessen viele. --Fxbar01 (Diskussion) 19:32, 18. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
Der Kreis Tuttlingen wird das Kennzeichen DS nicht einführen, siehe hier: [2] MfG Grischan (Diskussion) 19:42, 4. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Die jüngsten Änderungen im Artikel bezüglich des Kennzeichens DS dürften wohl noch voreilig sein. Das Kennzeichen ist ja noch nicht bewilligt, und angesichts der letzten Änderung der FZV, die die Einführung zusätzlicher Kennzeichen in Verwaltungsbezirken an Bedingungen knüpft und für die "Altkennzeichen" keine Sonderregelung vorsieht, sollte man die Sache auch nicht als "gemähte Wiese" ansehen und stattdessen lieber noch abwarten, wie "Berlin" diesen Präzedenzfall handhaben wird. --46.90.193.239 17:45, 28. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Neuer Vorstoß für BR (Bruchsal) im Kreis Karlsruhe[Quelltext bearbeiten]

Offenbar ist im Kreis Karlsruhe ein neuer Vorstoß für die Wiedereinführung des Bruchsaler Kennzeichens BR geplant, und diesmal scheinen realistische Erfolgschancen zu bestehen: BR-UM statt KA-KE | Das alte Bruchsaler-Kennzeichen BR (landfunker.de) --2003:EE:7F47:545:1C43:5E3E:1F15:9D8F 02:58, 26. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]