Diskussion:Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode des Bundestages

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Der Koalitionsvertrag sollte genau so bezeichnet werden wie die Vorgänger, z. B. der Koalitionsvertrag der 17. Wahlperiode. Das Wort "vorbehaltlich" würde ich entfernen, ich glaube nicht, dass man das in dieser Form als Adjektiv benutzen kann; die Information, dass der Vertrag noch von den jeweiligen Parteigremien bestätigt werden muss, reicht. NaturalBornKieler (Diskussion) 19:41, 28. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Den Titel würde ich auch bei den anderen Artikeln in den eigentlichen Namen des Koalitionsvertrags ändern. Beim Wort vorbehaltlich könntest Du Recht haben, mir ist einfach kein besseres Wort eingefallen. --Excolis (Diskussion) 19:55, 28. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Meinst du ernsthaft, jemand würde den Vertrag unter diesem Titel suchen? Auch in der Presse wird das Werk nicht gerade unter diesem Titel geführt, ich würde daher bei der nüchterneren Bezeichnung bleiben. NaturalBornKieler (Diskussion) 20:39, 28. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Dafür gibt es ja Weiterleitungen. Obwohl Du natürlich Recht hast, dass in den Medien eher von "dem Koalitionsvertrag" die Rede ist. Was sagt denn das Wikipedia-Regelwerk zu so einem Fall?--Excolis (Diskussion) 20:44, 28. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Tja, hier finde ich dazu auf die Schnelle nichts. NaturalBornKieler (Diskussion) 20:49, 28. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Habe das Lemma erstmal mit den Vorgängern harmonisiert. Eine Weiterleitung bleibt natürlich bestehen. --Komischn (Diskussion) 10:00, 29. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Wie siehts eigentlich mit "vorbehaltlich" aus? Kennt da jemand ein besseres Wort? --Excolis (Diskussion) 14:52, 29. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Vielleicht kann man den Artikel erstmal mit "Der ausgehandelte Koalitionsvertrag ..." beginnen. Oder "vereinbart". Ich hätte auch kein Problem damit, wenn das Adjektiv ganz wegfällt, das "Inkrafttreten" wird ja im Anschluss beschrieben. NaturalBornKieler (Diskussion) 17:48, 29. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Genauer gesagt ist es wohl der Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD-Spitze 2014 auf Bundesebene. Ob es auch der Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode wird, muss sich noch herausstellen, da die SPD als Partei noch nicht zugestimmt hat. Oder es der Koalitionsvertragsvorschlag. Ein Umbenennen wäre sinnvoll, falls die SPD den Vertrag ablehnt. --Meyenn (Diskussion) 09:52, 30. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Auch wenn Frau Merkel am 17. Dezember auf der Basis dieses Koalitionsvertrags wiedergewählt wird, muss dieser Artikel verschoben werden. Nicht nur deshalb, weil theoretisch die Koalition nach der Europawahl zerbrechen könnte und daraufhin ein schwarz-grüner Koalitionsvetrag für den Rest der Wahlperiode abgeschlossen werden könnte, sondern auch weil diese Systematik mit den Wahlperioden grundsätzlich unsinnig ist da es sowohl in der 5. als auch in der 9. Wahlperiode zwei verschiedene Koalitonen gab. Spätestens wenn jemand diesem Vertrag einen Artikelnamen geben will, bricht die ganze Systematik zusammen wie ein Kartenhaus. --79.216.32.240 21:45, 1. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Zustimmung. --Meyenn (Diskussion) 21:51, 1. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Ich habe Mal einen Artikel zum Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung in Deutschland 1982 angelegt. --79.216.32.240 22:08, 1. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Der Benutzer Squasher braucht offensichtlich keine Diskussion um an einer unsinnigen Systematik festzuhalten. --79.216.54.214 22:11, 2. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Die Diskussion läuft und ist nicht abgeschlossen. Du hast deine Meinung und bislang eine Zustimmung erhalten. Bis dahin sind die Lemmata wenigstens einheitlich, ehe ein Konsens gefunden wurde. Habs verschoben, ehe ich die Disk hier entdeckt habe. Unglücklich, zugegeben. Aber warum eine (noch) nicht vereinbarte neue Systematik beibehalten ohne zu Ende geführte Disk? Du brauchst offensichtlich auch keine Diskussion, um eine dir unsinnig erscheinende Systematik zu ignorieren. Just saying. - Squasher (Diskussion) 22:27, 2. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Ich habe mir das Lemma nochmal angeschaut. Es ist tatsächlich sehr uneindeutig und germanozentrisch. Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode des [Deutschen?] Bundestages wäre tatsächlich angebrachter. --Excolis (Diskussion) 15:49, 8. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Wenn nicht bald jemand Einspruch erhebt, werde ich den Artikel verschieben. --Excolis (Diskussion) 15:30, 11. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Pro, erst jetzt bemerkt. |FDMS 15:44, 11. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Hm, doch nicht so ganz, es sollten wenn alle Artikel umbenannt werden! |FDMS 15:53, 11. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Für die gilt ja dann das selbe. Ich würde also alle Artikel umbennenen. --Excolis (Diskussion) 15:55, 11. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Pro, dann natürlich doch wieder. Das hast du oben eh' angeführt, habe ich nur nicht gelesen, Entschuldigung dafür. |FDMS 16:38, 11. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Habs jetzt mal in die Tat umgesetzt. --Excolis (Diskussion) 14:40, 13. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Lesbarkeit, Überarbeitungs-Tag[Quelltext bearbeiten]

Meine Meinung dazu: Der Koalitionsvertrag ist ein Sammelsurium von den im Artikel angeführten Punkten - wen wundert es, dass der Artikel genau so aussieht. Eine Zusammenfassung der Einzelpunkte brächte keinerlei Informationsgewinn; eine Kommentierung der Einzelpunkte verbietet sich m.E. sowieso. Vielleicht könnte man die Überschriften der zweistelligen Kapitel durch eine andere (noch etwas größere?) Schrift noch etwas besser hervorheben oder die Überschriften der dreistelligen Kapitel grafisch etwas zurücknehmen (kursiv?, nicht fett?), aber das wäre es dann für meinen Geschmack schon. --Hll001 (Diskussion) 18:04, 29. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Vorschlag zur Übersichtlichkeit: Die dritte Gliederungsebene rausnehmen. Da die Einzelpunkte fast alles Einzeiler sind, könnte man sie besser mit Aufzählungs-Bullets aufführen. Das sähe dann so aus:

Zustimmung. Der Artikel ist keinesfalls unlesbar. --Meyenn (Diskussion) 09:48, 30. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Arbeit[Quelltext bearbeiten]

  • Arbeitsmarkteingliederung Arbeitssuchender: Der Bund soll circa 1,4 Millionen Euro zusätzlich in die Eingliederung von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt bezahlen.
  • Frauenquoten in Unternehmen: Börsennotierte Unternehmen, die 2016 ihre Aufsichtsräte neu besetzen, sollen mindestens 30 Prozent Frauen in ihren Aufsichtsräten haben. Ab 2015 sollen die Unternehmen selbst Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, oberster Management-Ebene und den Vorständen festlegen und öffentlich machen.
  • Leiharbeit: Leiharbeit soll auf anderthalb Jahre begrenzt werden; nach spätestens neun Monaten soll ein Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten, wie ihn ein Stammarbeiter erhält. Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich.

Was meint ihr? NaturalBornKieler (Diskussion) 21:00, 29. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Hab keine Proteste gehört, also los geht's ... NaturalBornKieler (Diskussion) 23:48, 29. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Was machen wir, wenn die Koalition doch nicht zustande kommt?[Quelltext bearbeiten]

Es ist ja durchaus noch möglich, dass der Vertrag durch die SPD abgelehnt wird.--SFfmL (Diskussion) 22:19, 7. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Ja dann ... wird der Artikel evtl. umbenannt oder sogar ganz entfernt, je nach Relevanz ... NaturalBornKieler (Diskussion) 23:16, 7. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Obwohl ich dann für ersteres wäre, also Umbenennen und inhaltlich umschreiben. Eine Relevanz sehe ich in jedem Fall gegeben; der Vertrag beschäftigte wochenlang die Republik und die Basisabstimmung über ihn war ein Meilenstein innerparteilicher Demokratie in der SPD. --Excolis (Diskussion) 15:53, 8. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
+1 - sehe ich genauso. Die Relevanz des Koalitionsvertrags ist per se schon durch die öffentliche Aufmerksamkeit gegeben. Ob er durch die SPD-Parteimitglieder angenommen oder abgelehnt wird, ob er umgesetzt oder inhaltlich noch verändert wird, spielt da keine Rolle. Der Vertrag ist da, unter Vorbehalt unterschrieben und wird schon seit Wochen medial diskutiert, daher absolut enzyklopädisch relevant. Alleine schon die Vorstellung, er würde abgelehnt wird in der Zukunft viele Suchanfragen nach sich ziehen, da sehr viele Menschen sicherlich wissen wollen, was denn in dem Vertrag stand, das eine so kontroverse Diskussion und unter Umständen ein Ja oder Nein der SPD-Parteimitglieder nach sich zog. --DonPedro71 (Diskussion) 12:52, 9. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

"Anders als bei den Unionsparteien ist der Koalitionsvertrag innerhalb der SPD stark umstritten." Ist dieser Satz nach der Aktion noch so haltbar? Zwar ist das "Aufmucken" der jungen CDU'ler wohl nicht mit den Kontroversen in der SPD vergleichbar, gleichwohl suggeriert der Satz eine einhellige Pro-Koalitionsvertrag-Stimmung in der Union, die es so ja offenbar nicht gibt. --Excolis (Diskussion) 22:38, 9. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

+1 Also mir wäre auch wohler, wenn das "Aufmucken", wie du es nennst, auch im Artikel Einzug findet, da gerade die Punkte der "Generationengerechtigkeit" des Vertrags auch in der JU und diversen Unterorganisationen der CSU (Frauenbund, Bund der Mittelständler, etc.) schon z.T. heftig diskutiert wurde. --DonPedro71 (Diskussion) 12:34, 10. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Ich habe den Satz jetzt einmal abgeändert in "Besonders innerhalb der SPD ist der Koalitionsvertrag stark umstritten." Wer sich mit den Kontroversen innerhalb des Union besser auskennt (kenne jetzt auch nur das Thesenpapier der jungen Unionisten), sollte vielleicht auch auf die Situation in den Unionsparteien eingehen. --Excolis (Diskussion) 13:00, 10. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Beleg durch Sekundärquellen[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

warum belegen wir die Aussagen mit Sekundärquellen (z.B. Zeit online), obwohl die Primärquelle (also der Vertrag) online einsehbar ist? Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 11:02, 11. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Verfassungsrechtliche Bedenken[Quelltext bearbeiten]

Der Art. 38 des Grundgesetzes ist ja wegen des SPD-Mitgliederentscheids sehr strapaziert worden. Es geht dabei im Kern darum, ob Druck auf die freie Gewissensentscheidung der Abgeordneten ausgeübt wird oder nicht. Nun ist aber solch ein Mitgliederentscheid keineswegs die einzige Veranstaltung, die Derartiges bewirken könnte. Vielmehr ist ja schon der "Koalitionsvertrag" an sich dafür geeignet.

  • Konkret ist es gerade der Zweck eines "Koalitionsvertrages", die Entscheidung des einzelnen Abgeordneten in eine bestimmte Richtung zu lenken. Abweichler werden danach des "Vertragsbruchs" bezichtigt. Das müsste aus logischen Gründen sehr wohl auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen, zumal hier eine zahlenmäßig kleine Verhandlungskommision die Gewissensentscheidung der Abgeordneten vorwegzunehmen beabsichtigt. Warum stattdessen der SPD-Mitgliederentscheid durch den Kakao gezogen wird, ist schon merkwürdig.
  • Übrigens könnte auch der Ausschluss bestimmter Koalitionen vor der Wahl verfassungsrechtlich fragwürdig sein, denn der einzelne Abgeordnete könnte aufgrund inhaltlicher Prioritäten nach der Wahl zu der Erkenntnis kommen, dass nur bestimmte Mehrheiten diese Inhalte durchsetzen können. Sind diese Mehrheiten von der Nutzung ausgeschlossen, so wird damit negativ auf die persönliche Gewissensentscheidung des Abgeordneten eingewirkt.

Es wäre schön, wenn jemand für diese Überlegungen gute Quellen kennt, die hier eingearbeitet werden könnten. Schöne Grüße--Udo (Diskussion) 09:18, 7. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Derartige verfassungsrechtliche Bedenken sind juristisch haltlos und hier daher irrelevant. Das Bundesverfassungsgericht hat den Bedenken im Zusammenhang mit einem Eilantrag gegen die SPD-Mitgliederbefragung zum Koalitionsvertrag eine eindeutige Absage erteilt (Beschluss vom 6. Dezember 2013, 2 BVQ 55/13). Die Argumente des Gerichts sind auf den Koalitionsvertrag selbst oder eine vor der Wahl getroffene Koalitionsaussage übertragbar.
Zitat aus der Pressemitteilung des Gerichts zu seinem Beschluss:
Der Abschluss einer Koalitionsvereinbarung zwischen politischen Parteien und die ihm vorangehende oder nachfolgende parteiinterne Willensbildung wirken nicht unmittelbar und dergestalt in die staatliche Sphäre hinein, dass sie als staatliches Handeln qualifiziert werden könnten. Koalitionsvereinbarungen bedürfen vielmehr weiterer und fortlaufender Umsetzung durch die regelmäßig in Fraktionen zusammengeschlossenen Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG). Die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion ist verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt. Das Grundgesetz weist den Parteien eine besondere Rolle im Prozess der politischen Willensbildung zu (Art. 21 Abs. 1 GG), weil ohne die Formung des politischen Prozesses durch geeignete freie Organisationen eine stabile Demokratie in großen Gemeinschaften nicht gelingen kann. Die von Abgeordneten - in Ausübung des freien Mandats - gebildeten Fraktionen sind notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens. Im organisatorischen Zusammenschluss geht die Freiheit und Gleichheit des Abgeordneten nicht verloren. Sie bleibt innerhalb der Fraktion bei Abstimmungen und bei einzelnen Abweichungen von der Fraktionsdisziplin erhalten und setzt sich im Anspruch der Fraktion auf proportionale Beteiligung an der parlamentarischen Willensbildung fort.
Wie die politischen Parteien diesen parlamentarischen Willensbildungsprozess innerparteilich vorbereiten, obliegt ... grundsätzlich ihrer autonomen Gestaltung. --Arpinium (Diskussion) 19:21, 7. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Das ist mir schon klar. Die Frage ist doch eher, warum denn hier das Mitgliedervotum der SPD durch den Kakao gezogen wird, aber die Tatsache, dass ein kleiner Kreis von Politikern etwas aushandelt, das dann von der Masse der Abgeordneten geschlossen abgenickt wird, verschwiegen wird. Und wenn dann mal ein Abgeordneter abweichend abstimmt, wird daraus gleich eine Krise hochstilisiert. Das verstößt aus logischen Gründen auch gegen Art. 38 GG, wenn nicht juristisch, dann nach vernünftiger Überlegung. Geradezu nach Verfassungsbruch schreit die folgende Klausel im Koalitionsvertrag:
  • „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“
Es wäre aus meiner Sicht POV, das nicht zu thematisieren. --Udo (Diskussion) 18:08, 11. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn hier von Verfassungswidrigkeit oder gar von Verfassungsbruch gesprochen wird, dann werden damit juristische Probleme angesprochen. Nicht irgendwer, sondern das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtslage eindeutig klargestellt. Diese Position wird von Rechtswissenschaftlern nicht in Frage gestellt. Wenn doch, mögen die fachlichen Gegenargumente referiert werden. Wenn hier jetzt aber die Aussage gemacht wird, es läge zwar juristisch kein Verfassungsverstoß vor wohl aber nach den Gesetzen der Logik oder der Vernuft, so ist das hanebüchener Blödsinn. Derartige Aussagen kommen immer dann auf, wenn irgendwer mit einer politischen Entscheidung nicht einverstanden ist, aber nicht politisch argumentiert sondern sich auf die juristische Ebene begibt, ohne davon Ahnung zu haben. --Arpinium (Diskussion) 21:03, 11. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Verzeihung, aber die Logik und Vernunft ist kein "hanebüchener Blödsinn". Die Klausel „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ zielt ganz klar darauf ab, die Gewissensentscheidung des einzelnen Abgeordneten zu unterlaufen. Um Missverständnissen vorzubeugen: sie zielt darauf ab - ob das im Ergebnis dann auch klappt, ist eine andere Frage. --Udo (Diskussion) 08:56, 12. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ach so, das hätte ich fast vergessen: Ich zweifle die Entscheidung des BVerfG gar nicht an. Es geht mir vielmehr um die Frage, warum die SPD-Abstimmung thematisiert wird, andere - von der Sache her ähnlich gelagerte - Dinge jedoch nicht. Beste Grüße--Udo (Diskussion) 09:22, 12. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten ist es keineswegs "hanebüchener Blödsinn", darüber nachzudenken, ob die Festschreibung des Abstimmungsverhaltens durch eine Koalitionsvertrag im Vorfeld und den anschließenden Fraktionszwang dem einzelnen Angeordneten noch die nötige Entscheidungsfreiheit läßt. Juristen mag das kalt lassen, Politikwissenschaftler aber nicht und Politiker denken über diese Praxis durchaus auch nach. Es gäbe ja auch andere Handlungsoptionen, die das BVG ebenfalls nicht beanstanden würde.
Und wenn schon die Frage, ob diese Art der Bindung eines Abgeordneten nicht dem Geist des freien Mandats entgegenstehen könnte, derart abgebügelt wird wie hier, dann ist es allerdings unverständlich, warum andererseits die Urabstimmung überhaupt probematisiert wird.
Im Artikel bzw. in den übergeordneten Artikeln Koalitionsvertrag und Fraktionsdisziplin kann das freilich nur anhand nennenswerter Literatur thematisiert werden. --Nicolai P. (Disk.) 14:45, 12. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Danke! Evtl. auch im Artikel Freies Mandat. Gruß--Udo (Diskussion) 18:47, 12. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Damit ist die Diskussion, besser das Nebeneinanderherreden an dieser Stelle hoffentlich beendet. --Arpinium (Diskussion) 19:34, 12. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Diese Diskussion wird naturgemäß niemals enden, wenn nicht hier dann in den entsprechenden Artikeln (s. u.):
  • In welchem Fall wäre "staatliches Handeln" gegeben, das laut BVerfG dann wohl verfassungswidrig wäre?
  • In wieweit kann man staatliches Handeln von parteiinterner Diskussion noch trennen, wenn Parteivorsitzende und Minister(in)/Kanzler(in) meist ein und die selbe Person sind?
Hoffentlich gibt es möglichst viele Wikipedianer, die sich dieses Themas verstärkt annehmen und mit geeigneter Literatur dort vertiefen:
Dankeschön und Gruß--Udo (Diskussion) 09:43, 13. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Verpflegungskosten[Quelltext bearbeiten]

Wieso sollte die Kritik daran nicht enzyklopädisch relevant sein?--Excolis (Diskussion) 15:14, 12. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Bild als quelle und dann so eine irrelevante nachricht ist imo uninteressant. Gruß --ot (Diskussion) 16:13, 12. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Bild ist nicht die Quelle und der Vorwurf nicht irrelevant. --Excolis (Diskussion) 19:50, 12. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Bild hat jedenfalls "Skandal!" geschrien und das ist hier gleich unreflektiert übernommen worden. Um verbotene Parteienfinanzierung geht es wohl nicht, allenfalls um Frage, ob staatliche Zuschüsse durch die Fraktionen zweckentfremdet verwendet worden sein könnten. Dazu haben sich die betroffenen Parteien rechtfertigend geäußert. Immerhin haben die Parteien im Unterschied zu den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag 2010 die Hälfte der Kosten getragen. Das Eigentliche ist aber, dass die Vorkommnisse mit dem Koalitionsvertrag nichts zu tun haben und deshalb jedenfalls hier nicht hingehören. --Arpinium (Diskussion) 20:37, 12. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]