Diskussion:Laborkittel

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 141.84.254.4 in Abschnitt DGUV 213-850
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Frage mich schon seit Jahren, warum eigentlich Laborkittel hinten diese quer-verlaufende weiße Stoffbande haben? Ist das, damit man die TAs festhalten kann, wenn sie versuchen zu entkommen? *lol* Nein, mal im Ernst: Hat irgendwer eine geistreiche Antwort darauf??? --Heartlight 22:36, 17. Aug 2006 (CEST)

Scheinbar dient es dazu, eine Person, die einer Gefahr ausgesetzt ist, z.B. durch ein heftig überkochendes Gefäß, möglichst leicht von Hinten wegziehen zu können. Kann aber keinen Beleg dafür liefern, es ist einfach die sinnigste Theorie dazu, die mir bekannt ist. Das eigentliche Anliegen von mir ist aber folgendes: da der Artikel Kittel existiert würde ich vorschlagen den Artikel hier dorthin zu verlegen und als Hauptschwerpunkt zu integrieren. Zusätzlich könnte man diesen Artikel dann ähnlich wie in der englischsprachigen Wikipedia weiter untergliedern. Und die sprachlichen Mängel ließen sich ebenfalls beheben. 18:13, 20. Jun. 2012 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 217.86.185.221 (Diskussion))

Warum soll das Tragen außerhalb von Laboren verboten sein? Das muß nur irgendeine komische Firma oder Uni so wollen, bei uns rennen die Chemiker und Kollegen den ganzen Tag überall hin mit ihren Kitteln ...

Damit soll eine mögliche Fremdgefährung vermieden werden, da in Labors ja teilweise auch mit Gefahrenstoffen gearbeitet wird. Ich scheiße persönlich auch jeden Doktoranden an, der mit benutzten Handschuhen über den Flur, in die Bureaus oder in die Küche rennt. Viele Leute haben aber ja auch mehr als einen Kittel, sodass derjenige, den man auf dem Gang oder im Hörsaal trägt nicht unbedingt derjenige sein muss, über den man sich eben noch das giftige und krebserregende Uranylacetat (z. B.) gekippt hat. So wird es zumindest bei uns im Institut von den meisten gehandhabt :-) --Heartlight 22:26, 3. Sep 2006 (CEST)

Bild[Quelltext bearbeiten]

Wann genau arbeiten die Kinder mit gefährlichen Sachen im Labor? Finde, das Bild paßt nicht sonders. --deFox 21:24, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Widerspruch :-P[Quelltext bearbeiten]

Das Tragen außerhalb des Labors ist verboten...der Kittel muss außerhalb des Labors angezogen werden. Widerspruch :-P

"Tragen außerhalb des Labors ist verboten" ist hier darauf bezogen, daß man sich nicht mehr in dem Bereich befindet, in dem mit Chemikalien hantiert wird. Beispiel: Im Chemietrakt einer Universität muß ein Laborkittel vor dem Betreten eines Labors angezogen werden und auch, wenn man zur Chemikalienausgabe oder in das Stickstofflager geht. Seminarräume, Toiletten und die Trakte aller anderen Fachbereiche dürfen mit Kittel nicht betreten werden, ebenso natürlich Mensa und Bibliothek. Das Anziehen wird man daher meist im Gang vor dem Labor vornehmen. Dort ist man nicht im Labor, darf also ohne Kittel arbeiten, wenn man diesen nicht benötigt. Man darf aber mit Kittel arbeiten, weil über den Gang auch Chemikalien zwischen Labors transportiert werden.--77.9.26.148 02:35, 12. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Tragen verboten[Quelltext bearbeiten]

Garantiert nicht. Ich kann mir doch bspw einen frisch gekauften Laborkittel überziehen und trsgen wo ich lustig bin. Dann sind da noch die PTAs/MTAs, die wechseln garantiert auch nicht jedesmal. Aber so und so ähnlich haben das haben ja schon mehrere Kommentatoren angemerkt (s.o.). Ich würd's auch ändern, wenn ich mit dem Wiki-Wächterrat nicht schon so meine Erfahrungen gemacht hätte. Nee, nee- das macht mal schön selber, liebe Vollzeit-Wikipedianer und Gralshüter. Oder blamiert Euch eben weiter mit solchen Artikeln. :P Dennoch beste Grüße von einem Laboranten und Kittelträger --79.197.44.191 15:39, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ein paar Infos im Web zu Laborkitteln[Quelltext bearbeiten]

Für die QS'ler, die Erbarmen mit dem Artikel haben einige Links:

hier dann auch der Hinweis auf die TRGS 526 (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-526.html), die das Tragen von Labormänteln vorschreiben. Ab Schutzstufe 2 nach Gefahrstoffverordnung (siehe Labor, Sicherheitsstufe 1 Gentechnikgesetz und Biostoffverordnung sind jeweils geeignete Schutzkleidung (= z.B. Laborkittel) zu tragen. --Dipl-Ingo (Diskussion) 08:58, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Artikel schon mal mit TRGS bequellt --Dipl-Ingo (Diskussion) 09:04, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Der Kittel als Kleidungsstück zur Abgrenzung[Quelltext bearbeiten]

Innerbetrieblich kann es bemerkenswerte Regeln geben:

In meinem Ausbildungsbetrieb (Fotoeinzelhandel) mussten die Auszubildenden einen langen weißen Kittel im Ladengeschäft tragen, damit Kunden sie nicht mit "Ausgelernten" verwechseln.

In den Abbey-Road-Studios trugen die Tontechniker weiße Kittel, damit sie nicht versehentlich für Toningenieure gehalten wurden.

In vielen Krankenhäusern ist der "Eppendorfer", ein Kittel mit besonderem Schnitt und großen silbernen Knöpfen, den Ärzten vorbehalten. Pfleger und Nichtärzte dürfen ihn nicht tragen, sonst könnte man sie ja für Ärzte halten.--sleepytomcat (Diskussion) 17:18, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten

DGUV 213-850[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die "DGUV Information 213-850: Sicheres Arbeiten in Laboratorien" für eine bessere/umfassendere Quelle als die Erstie-Infoseite einer Universität.

Hier ein Ausschnitt aus dem Abschnitt 4.4.1:

„[...] Ein knie- und unterarmbedeckender Labormantel (wird umgangssprachlich als Laborkittel bezeichnet) mit enganliegenden Ärmeln als Arbeitskleidung erfüllt diese Anforderung. Der Mantel muss mit Druckknöpfen ausgestattet sein und während der gesamten Nutzungsdauer im Gewebe einen Baumwollanteil von mindestens 35 % enthalten oder aus flammhemmenden Spezialgeweben bestehen. [...]“

Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV: DGUV Information 213-850: Sicheres Arbeiten in Laboratorien, Seite 47 f., Abschnitt 4.4.1: Arbeits- und Schutzkleidung [1]

Weiter geht es in dem Text noch um das oft missachtete "Kittelverbot" außerhalb der Laboratorien; Baumwollanteil und Druckknöpfe werden begründet etc.

Ähnliches steht auch in der DGUV Information 213-026: Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum (Abschnitt 2.2, Seite 8 f.), allerdings verkürzt.

An die umgangssprachlich als "GUVs" bezeichneten Veröffentlichungen haben sich Einrichtungen zu halten, die einem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zugeordnet sind, also unter anderem Universitäten. So sind zum Beispiel Studierende und Mitarbeiter*innen der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Technischen Universität München bei der Landesunfallkasse Bayern gesetzlich unfallversichert. [2] [3]

Da ich mich aufgrund mangelnder/mangelhafter Erfahrung nicht an das Editieren des Artikels herantraue, möchte ich erfahrene Wikipedianer darum bitten. Der Artikel hat wirklich noch Arbeit nötig. Danke an alle Beteiligten! --141.84.254.4 11:43, 8. Apr. 2022 (CEST)Beantworten