Diskussion:Law Enforcement Online

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Brainswiffer in Abschnitt Einseitige Quellenan
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Einseitige Quellenan[Quelltext bearbeiten]

Da wird nur LEO über LEO zitiert. Klar dass die da nicht besonders schlecht wegkommen. Dabei dürfte es da sicherlich einige Kritikpunkte geben: Vermischung von Geheimdiensten und Polizei, verolgung von unschuldigen... Klingt alles nicht so als ob das völlig Kritikfrei ist. Traue mir aber nicht zu eine Qualitativ hochwertige Kritiksektion zu schreiben. Dazu kenne ich mich zu wenig aus in dem Bereich. Und Quellen über LEO finde ich auch keine, die nicht wieder nur Orginalaussagen Zitieren. --Fabiwanne (Diskussion) 19:32, 8. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Könnte sich schwierig gestalten. Die ACLU beschwert sich schon erfolglos gegen all die Fusion Centers, die wie Pilze aus dem Boden schiessen. Da ist das Netzwerk für die Allerweltsnachrichten das geringste ihrer Sorgen. Aber wenn du einen Hinweis hast, wo ich etwas finden könnte - es war schon schwer genug, die offiziellen Aussagen aus mindestens zwei Quellen zu belegen. Yotwen (Diskussion) 12:18, 10. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Naja, in der kleinen Änderung von dir ist ja doch einiges dazugekommen. Ich denke besser als er jetzt ist wird man den Artikel kaum hinbekommen. Solange da nicht irgend was ganz gewaltig schief läuft interessieren sich die Nachrichten nicht dafür und sonst schreibt auch keiner drüber. Ich habe nichtmal in der englischen Wikipedia was gefunden :-( . Angesichts der mageren Informationslage auf beiden Seiten würde ich sagen, das der Neutralitätshinweiß jetzt auf jeden Fall wieder raus kann. --Fabiwanne (Diskussion) 23:10, 12. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Yotty hat mich gebeten, da mal drüberzuschauen. Vergleicht man die Entwicklung, sind neutralere Quellen und ein Quasi-Kritik-Kapitel dazugekommen. Ich denke, der Baustein kann wirklich raus - und ohne Widerspruch würde ich das gelegentlich machen udn bei mehr Zeit noch ein paar deutschsprachige Quellen suchen, dies offenbar auch gibt :-) --Brainswiffer (Disk) 15:03, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Habs mangels Widerspruch rausgenommen. Belege die ich fand sind gegenüber den vorhandenen dann doch pillepalle beim genauen prüfen. Was da ist reicht imho gut. Brainswiffer (Disk) 09:38, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten