Diskussion:Liste der Schweizer Orden und Ehrenzeichen

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Freigut in Abschnitt Einleitung
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Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Die Darstellung scheint mir nicht ganz klar: Dass die Schweiz selbst keine Orden verleiht, wird hier mit Artikel 12 der Bundesverfassung von 1848 begründet, der besagt, dass die Mitglieder der Bundesbehörden, die eidgenössischen Civil- und Militärbeamten und die eidgenössischen Repräsentanten oder Kommissarien von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen dürfen. Dabei handelt es sich jedoch um ein Verbot, Orden (etc.) "von auswärtigen Regierungen" anzunehmen. Dass in der Schweiz keine Orden verliehen werden (dürfen), steht da hingegen nicht. Gibt es dafür eine andere ausdrückliche Grundlage oder hat sich das einfach so eingebürgert? Gestumblindi 22:45, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

@Gestumblindi: Ich meine, das ist einfach Tradition. Siehe auch den Artikel Ordensverbot, wo drei Schweizer Gesetze aufgelistet sind, die das Tragen von Orden verbieten – nirgends aber heisst es, das Stiften und Vergeben von Orden sei verboten. Es wäre freilich auch merkwürdig, wenn ein Land Orden vergeben kann, aber die eigenen Leute dürfen sie nicht bekommen. Dieser Fall gilt jedoch tatsächlich in Schweden, wo die Sozis in den 70er-Jahren die Ordensverleihung an schwedische Staatsbürger verboten haben – heute dürfen nur noch Ausländer mit Orden beglückt werden. Und seit irgendwann auch wieder die Mitglieder der königlichen Familie, denn es wäre ganz gspässig, wenn dereinst die schwedische Königin Victoria Ausländern Orden verleihen würde, ohne selbst dem Orden anzugehören... Das Resultat des schwedischen Ordensverbots war allerdings, dass statt dessen die Medaillen unglaublich populär wurden... Interessant übrigens (wie man im Artikel Ordensverbot lesen kann), dass auch die altrepublikanischen Hansestädte keine Orden kennen. – Habe jetzt mal versucht, den Text etwas anzupassen; kann man sicher noch eleganter lösen. LG, --Freigut (Diskussion) 15:19, 2. Nov. 2016 (CET)Beantworten
@Gestumblindi: und Freigut. So viel ich weiss, gibt und gab es kein Verbot zur Verleihung von Orden in der Schweiz. Es stellt sich die Frage, wer hätte Orden verleihen sollen? Dieses Verleihen wurde aus republikanischer Warte als etwas monarchistisches betrachtet. Und also auch aus diesem Grund abgelehnt. Interessant finde ich, dass das Verleihen eines Ehrenbürgerrechts jedoch in der Schweiz nicht als problematisch angesehen wurde - vielleicht, weil dieses von einer Schweizer Gemeinde und nicht einem fremden König verliehen wird? LG, --Hadi (Diskussion) 22:06, 18. Nov. 2016 (CET)Beantworten
@Freigut, Hadi: Danke für eure Kommentare! Ich habe die Einleitung nun etwas umformuliert, so dass sie zumindest nicht mehr behauptet, Artikel 12 der Bundesverfassung von 1848 habe ein Verbot zur Verleihung von Orden in der Schweiz begründet. Kann man sicher noch besser machen... Gestumblindi 23:00, 8. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Danke. --Freigut (Diskussion) 11:05, 9. Dez. 2016 (CET)Beantworten