Diskussion:Liste der stillgelegten Eisenbahnstrecken in Thüringen

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kleeblatt187 in Abschnitt Stillgelegte Eisenbahnstrecken
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Buchenwaldbahn?[Quelltext bearbeiten]

Mir scheint, dass die Buchenwaldbahn hier noch fehlt. Oder ist sie vielleicht aus einem bestimmten Grund nicht aufgeführt (z. B. wegen Klassifizierung als nichtöffentliche Anschlussbahn laut Artikel? aber auch dann wäre noch der Umstand in Betracht zu ziehen, dass bis Großobringen zeitweise öffentlicher Personenverkehr stattfand.)? Kratzbaum (Diskussion) 12:06, 14. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Stillgelegte Eisenbahnstrecken[Quelltext bearbeiten]

Unter Streckenstilllegung stelle ich mir eigentlich etwas anderes vor. Die Einstellung des Personenverkehrs ist eigentölich etwas anderes! Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 16:56, 9. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Isses. Die ganze Serie "Liste der stillgelegten Eisenbahnstrecken in..." hat dasselbe Problem. --Global Fish (Diskussion) 17:39, 9. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Ich stimme euch vollkommen zu. In der Liste der stillgelegten Eisenbahnstrecken in Sachsen gibt es immerhin im zweiten Abschnitt den Versuch, ab 1994 die Liste nach heutiger Rechtslage (d.h. in unserem heutigen Verständnis) zu führen. Wenn auch nicht perfekt. Aber selbst wenn ich versuchte, z.B. die hiesige Thüringer Liste zu überarbeiten, hätte ich mit der Zeit vor 1994 ein riesengroßes Problem ... Wie war denn damals die Streckenstilllegung in Deutschland (im heutigen Rechtsverständnis der dauernden Einstellung des Betriebs der Strecke) geregelt? Zumindest gab es definitiv kein Eisenbahn-Bundesamt. Also wenn es "Stilllegungen" gab, dann muss eine andere Behörde den Verwaltungsakt erlassen haben ... Wie es bei der Deutschen Bundesbahn bzw. in der Bundesrepublik nach damaligem AEG war, weiß ich nicht. Im Eisenbahnrecht der DDR gab es hingegen, soweit ich weiß, keinen entsprechenden Rechtsakt im Sinne der heutigen "dauernden Einstellung des Betriebs" (§ 11 AEG, sog. Stilllegung) bzw. der "Freistellung von Bahnbetriebszwecken" (§ 23 AEG, sog. Entwidmung). Wenn das jemand aufklären kann, dann können wir sicher auch sukzessive die Listen überarbeiten. Andernfalls bleiben es sicher "Listen der Einstellung des Schienenpersonen- und -güterverkehrs in der Region xy" --Kleeblatt187 (Diskussion) 18:55, 9. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Also das Verfahren war ähnlich: Mal am Beispiel Immelborn-Steinbach. Kaputte Gleise, dann 1968 Schienenersatzverkehr Übernahme des Verkehrs durch den Kraftverkehr. Güterverkehr bis 1970. Dann Oberbaumängel und Sperrung der Strecke. In der Akte Verkehrsträgerwechsel steht, dass die Rbd Erfurt den Antrag zur Stilllegung an den Verkehrsminister stellte und der den Abbau und die Schließung der Gütertarifbahnhöfe zum 13. Januar 1973 genehmigte. Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 11:40, 10. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Danke dir für das Beispiel! Klingt plausibel und erinnert mich daran, wie es heute in Tschechien läuft (oder zumindest vor wenigen Jahren noch lief, zumal dort diese Fälle eher gering sind). Wahrscheinlich bezog sich mein begrenztes Wissen damit eher auf den heutigen Begriff der dauerhaften Freistellung von Bahnbetriebszwecken, ehemals Entwidmung, für die es im DDR-Recht wohl keine echte Entsprechung gab. --Kleeblatt187 (Diskussion) 21:01, 11. Aug. 2019 (CEST)Beantworten