Diskussion:Lizenzfreiheit

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Bitte Belege einfügen[Quelltext bearbeiten]

Ich werde wohl doch noch zum WP-Poweruser. Indiz dafür ist das ich einen Quellenbaustein setze ohne mich daran zu erinnern dass ich gleiches schon 3 monate zuvor tat.
Allerdings bleibt es nach wie vor berechtigt, denn es wurde nicht die Spur einer Quelle aufgezeigt. --Itu 23:33, 31. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

(+7J)
Auch jetzt hatte ich keine Erinnerung was ich hier zuvor getan habe ... jetzt 7 Jahre später.
Quellenproblem soweit erledigt. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 09:11, 12. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Die Freiheit gegen eine Gebühr? (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Ähmm.., die sogenannte Lizenz- oder – im hier (nebenan) wohl angewendeten Sinne, vom Römisch-Denglischen in meine Sprache übersetzt – auch Bedingungsfreiheit (oder auch – jedoch etwas sperriger – „[die Freiheit willkürlich eingeschränkter] Nutzungsrecht[e]“[1]) gibt es nur „gegen eine einmalige […] Nutzungsgebühr“?[2] Also meinem Verständnis nach ist das keine Freiheit sondern eher (auch) sowas wie Wegelagerei, wo ja auch sowas wie ein „Schutzbrief“ (zur Nutzung der Wege) erworben werden muß(te), auch wenn derartige Briefe eher mündlicher und daher (auch) „unverbindlicher“ Natur waren oder – in den Gegenden, wo sowas noch immer üblich ist – noch immer sind. Aber gut, im folgenden Absatz wird der bestehende Widerspruch zu den dort dann sogenannten freien Lizenzen sowie der (in meiner Sprache auch sogenannten) „Gemeinfreiheit“ ja auch aufgeklärt. Oh-mann, wie können freie Menschen nur so widersinnig die Sprache verschandeln? Sollte es aber tatsächlich so sein, daß die nebenan genannte „[kommerzielle] Medienbranche [den Begriff? oder wohl eher dieses Wort] seit langem [derart] etabliert hat“ oder die ebenda sogar offen genannte Behauptung (oder Einzelmeinung[?], mit dem [bildartigen] Spruch „Lizenzfrei bedeutet nicht kostenfrei!“ – was im Übrigen offenbar nur ein sogenannter [wohl auch eher unverbindlicher] „Rechtstipp vom 26.10.2007“ ist)[1] sogar rechtsgültig sein, dann kann ich echt nur den Kopf schütteln und meines ([u.a. auch kosten]freien) Weges ziehen – in der Hoffnung, nein dem freien Willen, mit solchen Leuten möglichst nichts zu tun zu haben.
Frei genutzte Einzelbelege:

  1. a b www.anwalt.de/rechtstipps/lizenzfrei-bedeutet-nicht-kostenfrei_000888.html Lizenzfrei bedeutet nicht kostenfrei! – Anwalt.de, am 26.10.2007; Dieser Beleg wurde (meiner Ansicht nachentgegen der eigentlich gewährten Redefreiheit) nachträglich zensiert (oder am 1.12.2018, angeblich mit „entschaerft“ umschrieben, unbrauchbar gemacht).
  2. der gegenwärtigen Eintrag, nebenan – zuletzt geändert am 12.10.2018

-- x6pK8wp, am 16.10.2018, 07:44 (MESZ) (Nachträglich +Hinweis auf fremdbestimmte Änderung. -- x6pK8wp, am 5.12.2018, 07:13 [MEZ])

Nachtrag: Wenn es nach mir ginge, dann würde ich diesen anwaltlichen Tipp (und ähnlichen Unsinn, ja meiner Ansicht nach sogar rechtstaatlichen Widersinn) – sich den Wegelagerern (gegen eine einmalige Gebühr ..o(jaja, wers glaubt)) bedingungslos hinzugeben – sowie den zugehörigen Teil des oben genannten Widerspruches einfach nebenan entfernen oder noch besser, einfach (über eine Weiterleitung) auf den Eintrag Gemeinfreiheit verweisen oder hier (nebenan) eine (BKL-)Weiche (zusätzlich) mit dem zweiten Verweis auf freie Lizenz anlegen ..o(damit die Lizenzfreunde ihrem denglischen Begriff Wort weiter folgen können). Oder, was auch möglich wäre, der Eintrag (oder die auch sogenannte Seite) nebenan wird treffender in „Lizenzunfreiheit“ oder „bedingte“, „eingeschränkte“, „beschränkte“ oder „behinderte Lizenzfreiheit“ umbenannt (oder auf diesen Namen ver- oder in diesem Fall hier wohl eher berichtigend geschoben) und zudem die verdrehten/verrückten Vorstellungen der genannten (Raubritter-)Medien einfach in einem eigenen Unter-Abschnitt oder auch nur Nebensatz – so wie es diesen Wegelagerern gebührt ;-) – ODER doch – im Sinne einer freien Wissenssammlung, genauer – möglichst sachlich in einem eigenem Geschichtsunterabschnitt beschrieben ..o(damit die Nachwelt aus unseren Fehlern lernen kann). -- x6pK8wp, am 16.10.2018, 08:23 (MESZ)

Nachtrag 2: Eigentlich bin ich ja auf diesen Eintrag hier (nebenan) nur gestoßen, weil ich der hierher zeigenden Weiterleitung „lizenzfrei“ gefolgt bin, eben in der Annahme, hier auch etwas mehr zu diesem Wort, im ähnlich gegensätzlichen Sinnzusammenhang wie zwischen „rezeptfrei“ und „…pflichtig“ oder auch „verschreibungsfrei“ und „…pflichtig“ zu finden. Naja, all das hat sich aber (bis auf Weiteres) nun erledigt. Liebe Grüße. -- x6pK8wp, am 16.10.2018, 09:34 (MESZ)

Nachtrag 3: Im sogenannten dict.cc wurde das Wort „lizenzfrei“ übrigens auch (ins oder eher aus dem englsichen) public domain ([zu]rück)übersetzt,[1] was wiederum in unserer eigentlichen Sprache auch „gemeinfrei“ genannt wird. In ähnlicher Weise wurde das Wort auch im DWDS u.a. mit „unter freier Lizenz“ übersetzt.[2] Womöglich wäre es dann auch hier besser, statt der schon genannten (gegenwärtigen) Weiterleitung, unter „lizenzfrei“, eben auch hier (in der Wikipedia, wenigstens erstmal nur) die genannte (Weiterleitungs-)Seite in eine Begriffsklärung(sseite) mit:

Mit dem Eigenschaftswort lizenzfrei kann folgendes gemeint sein:

  • umgangssprachlich gleichbedeutend mit dem (rechtlich-)englischsprachigen public domain, siehe Gemeinfreiheit und freie Lizenz
  • (deutschsprachig-)verwertungsrechlich oder auch im lizenzpflichtigem Sinn, siehe Lizenzfreiheit

… zu erweitern. -- x6pK8wp, am 16.10.2018, 10:20 (MESZ)

Nachtrag 4: Habe zudem heute früh zufällig die wohl recht treffende Vorlage …

Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung eingeräumt.

Bei der Einräumung dieses Nutzungsrechtes ist nur der wirkliche Wille des Urhebers und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks erheblich. Daher wird dieses Nutzungsrecht insbesondere auch bei der rechtlich in Deutschland und Österreich nicht möglichen Übergabe durch den Urheber in die Gemeinfreiheit bzw. Public Domain angewendet.

… gefunden, welche wohl auch recht gut die (anscheinlich) verdrehte/verrückte Rechtslage[1] – vor allem unten, im Kleingedruckten – beschreibt. Zudem war ich nun mal so frei und mutig, und habe anschließend noch den oben gezeichneten Kasten in den Hauptnamensraum (an die Stelle der genannten Weiterleitungsseite) eingearbeteitet. Die zugehörigen Stichpunkte sind zugegeben (noch) etwas lang (und sperrig), wenn das jemand kürzer fassen kann dann bitte, seit auch einfach mal mutig. Ansonsten sollte die Sache hier dann wohl (wenigstens für mich, bis auf Weiteres) erledigt sein.
Nachgelagerte Anmerkung(en):

  1. … gegenwärtig in D-Land (und anscheinlich ebenso [oder ähnlich] auch im Ö-Reich) – vor allem anscheinlich wegen des mir sehr dumm erscheinenden sogenannten Leistungsschutzrechtes, welches ja auch das längst überwunden geglaubte Raubrittertum sowie auch die oben schon genannte Wegelagerei (entgegen dem hier eigentlich vorzuherrschendem und zugrundeliegendem Gemeinwohl sowie dem deutschen Volke, wi[e]der) legalisiert

Liebe Grüße. -- x6pK8wp, am 18.10.2018, 07:42 (MESZ) (Nachträglich deutlicher eingefärbt. -- x6pK8wp, am 5.12.2018, 07:13 [MEZ])

Nachtrag 5: Habe dazu eben noch einen wohl wesentlich (zu)treffenderen Bezeichner – also die sogenannte Lizenzpflicht – gefunden und den Eintrag (nebenan) eben auch dahingehend umbenannt (oder im gegenwärtigen WP-Sprech „verschob[en]“),[3] womit der auch oben beschriebene begriffliche Widerspruch nun wohl aufgelößt sein sollte. -- x6pK8wp, am 18.10.2018, 08:35 (MESZ)