Diskussion:Lohnsteuerklasse/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Studmult in Abschnitt Sachlicher Fehler
Zur Navigation springen Zur Suche springen

STEUERKLASSE V

Also was da abgezogen wächst auf keiner Kuhhaut!!! Da macht das arbeiten gehen irgendwie keinen Spaß mehr!!! Abschaffen dieses ganze Steuern zahlen. Sie sind doch ohnehin schon auf alles was wir kaufen!!! Ich meine das reicht!!! Wie soll ich denn was einkaufen, wenn nicht genug im Geldbeutel ist??? Hat Deutschland eigentlich mal was von Wirtschaftsaufschwung gehört??? Ach ja, gehört schon! Aber das ist lange her. Einen Wirtschaftsaufschwung erreicht man, wenn die Menschen genug im Geldbeutel haben, damit sie sich auch was kaufen können...! Wenn jeder knausern muss (und ich meine mindestens 80% der Deutschen müssen knausern), kann die Wirtschaft nicht florieren!!! Ich bin für ein GRUNDGEHALT, den jeder bekommen soll und was die Leute dazu verdienen bleibt ihnen überlassen. Und schon wäre unheimlich vielen Menschen geholen. Auch die Kriminalität würde viel weniger werden, weil ja jeder genug zum Überleben hat!!! Es wird wirklich Zeit das etwas passiert! Natürlich müsste man dann Hartz IV und Arbeitslosengeld abschaffen!

Ach ja, wieder einer, der alles besser weiß! Und wer soll dann das Grundgehalt bezahlen, wenn keiner Steuern zahlen will? Este 08:02, 3. Sep. 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 10:50, 20. Okt. 2008 (CEST)

Schwangerschaftsurlaub

Ich finde das es nicht gut ist wenn man in schwangerschaftsurlaub über 3jahre geht, das man eine steuerklasse runtergesetzt werden soll. Kein wunder wenn junge frauen keine kinder mehr haben wollen da sie angst haben müssen um ihre sozialen einkünfte denn sie fragen sich dann "wie soll ich mein kind und mich durchbringen"!!!!!

??? bitte Fragestellung detailieren, so kann man (meine ich) nix mit der Frage anfangen ... --Tobias heinrich karlsruhe 10:13, 26. Mai 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 10:50, 20. Okt. 2008 (CEST)

Sinn und Zweck in einfachen Worten

Kann mal jemand in einfachen Worten den Sinn und Zweck der Steuerklassen erläutern? Dreht sich alles nur um die Freibeträge? - 84.155.201.81 17:58, 24. Jan 2006 (CET)

Wenn noch Interesse besteht,würde ich mich gerne mal dranwagen, aber... mit der Sperre ... Tobias heinrich karlsruhe 20:56, 1. Nov. 2007 (CET)
ok, grade gesehen, ich mach mich auf den Weg zu den Entsperrwünschen ... Tobias heinrich karlsruhe 20:57, 1. Nov. 2007 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 10:50, 20. Okt. 2008 (CEST)

Bearbeitungswürdig

Ich finde den Artikel bearbeitungswürdig, da sich ja einiges geändert hat

Könntest du das auch präzisieren?
Auswirkungen der Lohnsteuerklassenwahl (Wahlmöglichkeiten der Ehegatten, Konsequenzen beim Arbeitslosengeldbezug, ...???...)Tobias heinrich karlsruhe 20:56, 1. Nov. 2007 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 10:50, 20. Okt. 2008 (CEST)

Seite ist nutzlos

Also ich finde diese Seite absolut nutzlos für jemanden der sich nicht bereits mit Steuern auskennt. Ich kam hierher um konkret nachvollziehen zu können ab wann ich was bezahlen muss, etwas konkretere Beispiele zu den Freibeträgen, Pauschbeträgen und was es da noch so gibt könnten nicht schaden.

Da fände ich eher einen link auf den Rechner des BMF interessant Tobias heinrich karlsruhe 20:56, 1. Nov. 2007 (CET)
Sehr schön, unsignierte und undatierte Kritik ... Ich finde die Seite als Einstieg sehr hilfreich (auch wenn sicher im Detail immer was verbessert werden kann). Sie ist auch sehr viel ausführlicher geworden, seit ich vor Monaten das letzte Mal drauf gesehen habe. "Wer sich mit Steuern auskennt" wird wohl kaum Basisbegriffe wie Lohnsteuerklasse nachschlagen. Für vertiefte Informationen sind Links auf entsprechende Angebote sinnvoll. --Zommer 21:56, 25. Jul. 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 10:50, 20. Okt. 2008 (CEST)

Günstigste/Ungünstige Steuerklasse

Bei welcher Steuerklasse zahlt man denn am meisten Steuern? Ist es bei I am höchsten wird bis VI immer weniger oder andersrum oder wie? mfg Christian --62.161.27.20 12:22, 21. Feb. 2007 (CET)

ich finde nirgendwo das was ich suche

so einfach ist das nunmal nicht, dass die der Belastung nach sortiert werden. grundsätzlich zahlen ledige am wenigsten bei Klasse 2, etwas mehr bei Klasse 1 und am meisten bei Klasse 6
verheiratete zahlen am wenigsten bei klasse 3, alles andere hängt von den Einkünften ab, ist also nicht allgemein zu beantworten.
Für eine solch detailierte Frage sollte also ein Steuerberater konsultiert werden. --Tobias heinrich karlsruhe 10:17, 26. Mai 2008 (CEST)


Ich tippe mal, dass Beispiele (für Single LK I u. für Ehepaare IV+IV im Vergleich zu III+V) das Ganze noch verdeutlich würden. Klar kann man nicht alle Fälle abdecken (0-x Kinder, diese u jene Freibeträge), aber ein paar Rechenbeispiele würden die Seite auf jeden Fall positiv erweitern. MFG, Andreas

Hallo Andreas, ich habe jetzt mal Beisiel für Ehepaare eingetragen. Und 2 Beispiele für Klasse I. Bitte gib mir hierzu Feedback. --Tobias heinrich karlsruhe 08:24, 2. Jun. 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 10:50, 20. Okt. 2008 (CEST)

Kind bis zu welchem Alter

Im Artikel steht zu Lohnsteuerklasse 2: "mindestens ein Kind". Villeicht sollte das präzisiert werden. "mindestens ein Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)" (vermute ich mal). Oder ist hier Kind im Sinne von "solange es dafür Kindergeld gibt" gemeint? --ILA-boy 22:39, 9. Jul. 2008 (CEST)

Habe es im Artikel konkretisiert, ist das so besser? gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 07:39, 10. Jul. 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 10:50, 20. Okt. 2008 (CEST)

Klasse III mit nur einem Verdiener

Ich musste eben stutzen, als ich im Artikel zur Klasse III las: Dies ist ebenfalls nicht möglich, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht. Ich bin Alleinverdiener in unserer Familie und habe Klasse III, meine Frau logischerweise V, sie hat aber kein Einkommen. Da es damit all die Jahre keine Probleme gab, frage ich mich ob die o.g. Aussage richtig ist. Allerdings bin ich selbständig, da kann das natürlich anders sein. --Vertigo-1 14:20, 30. Jul. 2008 (CEST)

Genau darüber bin ich eben auch gestolpert. Ich denke, der Artikel ist an dieser Stelle unvollständig: In Steuerklasse III gehören auch alle verheirateten Alleinverdiener. Könnte da vielleicht mal ein Steuerexperte korrigieren? Als Nichtfachmann möchte ich ungern an diesem Artikel herumfummeln.--Uli 21:50, 5. Aug. 2008 (CEST)
ist das Problem noch existent? Im Artikel sehe ich auf den ersten Blick diese Aussage nicht --Tobias heinrich karlsruhe 10:15, 20. Okt. 2008 (CEST)
Nein, passt jetzt: ist inzwischen als zweiter Punkt unter StKl III aufgeführt!--Uli 14:21, 26. Okt. 2008 (CET)

was ist der zweck der steuerklasse

Der Zweck der Steuerklassen ist der Versuch die Lohnsteuer in der halbwegs richtigen Höhe zu erheben. Leider gelingt dies in den heutign Strukturen nicht mehr wirklich. --Tobias heinrich karlsruhe 10:15, 20. Okt. 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 08:20, 29. Okt. 2008 (CET)

Beispielrechnung

Die Beispielrechnung unter Punkt 1.4.1 ist dort falsch aufgehoben! Da es sich doch inhaltlich auf die Lohnsteuerklasse 1 bezieht, sollte es auch unter Punkt 1.1 stehen und nicht bei der Lohnsteuerklasse 4, oder. Also mich hat das sehr verwirrt!

Auch ein direkter Vergleich der Lohnsteuerklassen wäre vielleicht hilfreich, hier ein Beispiel :

Steuerklasse | Brutto | Lohnsteuer | Summe

    4   20.000   2.027   9.922
    4   40.000   7.895

    5   20.000   5.126   9.420     günstigste Kombination
    3   40.000   4.294

    3   20.000     0    13.302
    5   40.000  13.302   

    1   20.000   2.027   9.922
    1   40.000   7.895

(Quelle: www.Abgabenrechner.de, individuelle Lohnsteuertabelle 2008, Ehepaar ohne Kind, Kirchensteuerpflicht NRW, keine sonstigen Abgaben)

--92.72.42.208 23:12, 21. Aug. 2008 (CEST)

Also das Beispiel unter 1.4. hat nun mit Steuerklasse I überhaupt nix zu tun! Este 08:27, 22. Aug. 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 10:50, 20. Okt. 2008 (CEST)

Beispielrechnung Ehepartner


Warum verdient die Frau in dieser Beispielrechnung doppelt so viel wie der Mann?? Ist sehr unrealistisch; müsste anderst herum sein!

Also ich weis nicht, was du hast. Ich hätte keine Einwände, wenn meine Liebste doppelt soviel verdient wie ich *g* *kopfschüttel* --Tobias heinrich karlsruhe 10:11, 20. Okt. 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 10:50, 20. Okt. 2008 (CEST)

Deutschlandlastig

Es fehlt eine Anmerkung, dass es sich hier um die deutschen Steuerklassen dreht. Z.B. könnte man in der Überschrift gleich schreiben: Lohnsteuerklasse (Deutschland)

P.S. Ich weiss schon, dass de.wikipedia.org hauptsäachlich von Deutschen gelesen wird, aber vergesst halt nicht total auf eure österreichischen und schweizer Nachbarn.

find ich gut Tobias heinrich karlsruhe 20:56, 1. Nov. 2007 (CET)
dann halt nicht :-) --Tobias heinrich karlsruhe 09:29, 16. Dez. 2010 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 09:29, 16. Dez. 2010 (CET)

Unverheiratete ?

Die Lohnsteuerklassen werden für Verheiratete ja wunderbar detalliert aufgeschlüsselt, aber offenbar hat an unverheiratete, kinderlose Menschen niemand gedacht. Bitte mal nachholen! ImperatoM 22:35, 25. Mai 2008 (CEST)

Sorry, aber zu ledigen wird doch alles gesagt. (ich hab's bei Steuerklasse 6 nochmal verdeutlicht, war aber iegentlich schon drin.)
Ledige bekommen Lohnsteuerklasse 1 (steht so im Artikel)
sind sie alleinerziehend bekommen sie Lohnsteuerklasse 2 (umständlich formuliert, hängt aber mit am Gesetzestext
haben sie ein 2tes Beschäftigungsverhältnis, so erhalten sie für dieses und alle weiteren Arbeitsverhältnisse Lohnsteuerklasse 6
Ledige können haben: eine Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse 1 oder 2 und dazu beliebig viele Lohnsteuerkarten mit Lohnsteuerklasse 6
Verheiratete erhalten je nach den persönlichen Umständen diverse Lohnsteuerkarten von 1 bis 6
Wenn du einen Vorschlag hast, wie man das besser herausarbeiten kann, dann her damit, aber Achtung: meine Darstellung ist in Bezug auf die verheirateten nicht sehr detailiert. --Tobias heinrich karlsruhe 10:12, 26. Mai 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 09:30, 16. Dez. 2010 (CET)

Einfluss auf Lohnersatzleistungen

Ich hab den Abschnitt etwas erleichtert. Zunächst berechnet sich Arbeitslosengeld vom Bemessungsentgelt, dass das durchschnittliche tägliche Bruttoarbeitsentgelt des (in der Regel) letzten Jahres darstellt. Davon wird eine Sozialversicherungspauschale und die Lohnsteuer gemäß Tabelle sowie vielleicht noch der Soli abgezogen. Von dem pauschalisierten Netto wird dann der Leistungssatz errechnet. Insofern war die Formulierung etwas unglücklich. Nachdem auch – und das ist unbestriten – von Erwerbseinkommen bei Lohnsteuerklasse V eine Menge Kohle einbehalten wird bleibt mir rätselhaft, weswegen sich dann explizit bei Arbeitslosengeld der Steuerabzug nach Lst-Kl. V nachteilig auswirkt. Bevor ich das Bapperl mit "Unvollständig" raushole, habe ich die entbehrliche Passage gestrichen. -- Achates Boom-De-Yada! 13:13, 13. Jan. 2009 (CET)

Die Nachteile ergeben sich aus flgender Überlegung: Bei Erwerbseinkommen und Steuerklasse V wird verhältnismäßig viel Lohnsteuer einbehalten. Diese stellt jedoch nur eine Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer da, und ist somit unbeachtlich. Beim Bezug von Arbeitslosengeld wird eine fiktive Lohnsteuer abgezogen, welche _nicht_ eine Abschlagszahulng ist, sondern weg ist. Satz bitte wieder einfügen. Ist in einer Ehe einer der Ehegatten von Arbeitslosigkeit bedroht und hat dieser die STeuerklasse V sollte überlegt werden möglichst frühzeitig auf IV zu wechseln! Denn dann zahlt das Arbeitsamt mehr Arbeitslosengeld (weniger fiktive Lohnsteuer geht zum T..fel) gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 15:29, 13. Jan. 2009 (CET)
Wie war das in den 1990ern mit der Putzfrau (Steuerklasse V) im Bayerischen Landtag, die jedes Jahr, wenn im November das Weihnachtsgeld kam statt ein 13. Monatsgehalt zu erhalten noch nicht mal mehr das Netto des Vormonats kam?
Jedenfalls der Ehegatte in deiner Milchmädchenrechnung, also der aus der III in die IV wechselt, freut sich ein Loch ins Knie dass er mehr für die Steuer abdrücken darf obwohl er möglicherweise das höhere Einkommen hat? Hauptsache dem doofen Amt hammers gezeigt. Du weißt sicher, dass für die Berechnung des Arbeitslosengeldes die zu Jahresbeginn eingetragene Lohnsteuerklasse maßgeblich ist und nicht jede Änderung im Laufe des Jahres berücksichtigt werden muss. Lies doch mal spaßeshalber § 133 SGB III. -- Achates Boom-De-Yada! 21:57, 13. Jan. 2009 (CET)
Bringen wir das ganze mal wieder auf die sachliche Ebene: Die Wahl der Lohnsteuerklassen wirkt sich auf die Steuer am Jahresende nicht aus, zahle ich unterm jahr mehr, gibts am jahresende mehr raus, zahle ich weniger, dann gibt's auch weniger raus (oder Nachzahlung).
Ich habe auch nicht geraten, kurzfristig die steuerklasse zu wechslen. Hat aber er einen guten Job und sie einen unsicheren job mit Klasse V, kann sie langfristig überlegen auf IV zu wechseln (und er läßt sich ggf einen freibetrag eintragen).
fazit: Bei Steuerklassen IV/IV und eintretender Arbeitslosigkeit des schlechter verdienenden hat der haushalt übers Jahr mehr geld in der Tasche als bei Steuerklasse III/V. Ansonsten bitte ich um konkrete Zahlenbeispiele oder Quellen. Bitte sachlich und höflich antworten. gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 15:23, 14. Jan. 2009 (CET)
Progressionsvorbehalt ist dir sicher ein Begriff? -- Achates Boom-De-Yada! 19:58, 14. Jan. 2009 (CET)
Also jetzt geht mir echt der Hut hoch. Wir halten fest
  • Die Wahl der Steuerklassen hat nichts mit der Steuerbelastung zu tun, denn es handelt sich hier nur um Vorauszahlugen
    • Ähnlich wie bei den Stadtwerken, dort ist mir die Höhe meiner monatlichen Vorauszahlung auch egal. Setze ich sie um 100 Euro im Monat hoch, dann zahle ich am Jahresende 1200 weniger oder bekomme 1200 mehr raus etc.
    • Arbeitslosigkeit
    • Wer mit Steuerklasse V in Arbeitslosigkeit fällt bekommt einen Betrag x (Annahme 500 Euro)
    • Wer mit Steuerklasse IV in Arbeitslosigkeit fällt bekommt einen Betrag x+ (Annahme 600 Euro)
  • Steuer
    • Das Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was in 99% der Fälle bedeutet, es fällt doch eine steuerliche Belastung an, wir nehmen diese aus vereinfachungsgründen mit 50% an (sehr hoch gegriffen)
    • Mehrsteuer durch Arbeitslosengeld
      • Bei 500 monatlich (6000 im Jahr) 600 Steuer
      • Bei 600 mtl (7200 im Jahr) 720 Steuer
  • Unterm Strich
    • Bei Klasse V
      • Arbeitslosengeld 6000
      • minus Steuerbelastung 600
      • Im Geldbeutel 5400
    • Bei Klasse IV
      • Arbeitslosengeld 7200
      • minus Steuerbelastung 720
      • Im Geldbeutel 6480
Dazu Elterngeld: Beim Elterngeld wird ein Wechsel der Steuerklasse (sofern nicht mißbräuchlich) akzeptiert, selbst wenn dieser erst im entsprechenden Zeitraum stattfindet. mißbräuchlich ist niemals der Wechsel von V auf IV, denn eine überproportionale Belastung wird durch die Regelbelastung ersetzt
Wenn keine Stichhaltigen Einwände mehr kommen werde ich also den Artikel entsprechend ändern, sollten Einwände kommen sollte das ganze an die Schlichtung. (Rein Interessehalber: auf Basis welcher Ausbildung kommst du zu diesem Wissen?) --Tobias heinrich karlsruhe 08:22, 15. Jan. 2009 (CET)
Ich betrachte den Einwand damit als erledigt. Um einen mini-edit-war zu vermeiden bitte ich bei gegenteiliger Meinung diese fundiert an die Schlichtung oder ein Portal zu geben. gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 09:36, 19. Jan. 2009 (CET)
-
-

Hallo Achates, dann belege bitte deine Aussage, dies sei inhaltlich falsch. Oder belege wenigstens deine Qualifikation. Oben schreibst du "Progressionsvorbehalt ist dir sicher ein Begriff?". Es mag dir ein Begriff sein. Mir ist es nicht nur ein Begriff, ich weis was es bedeutet. Ich werde diese Disskussion nun auf Dritte Meinung stellen. finde es allerdings sehr befremdlich, dass du wieder mal editiert hast, ohne dich dazu auf der Disskussionsseite zu äußern, zu meinen Ausführungen Stellung zu nehmen bzw. mir Gelegenheit zu einer Antwort zu geben. habe das erledigt tag entfernt

-
-

Nochmals hallo Achates, bitte belege deine Aussage. Ich für meinen Teil habe meine Aussage belegt (s.o.). Eine Löschung meines Eintrags sollte denn doch von dir kommentiert werden. Und zwar sachlich und begründet. Ich habe mir erlaubt, dein sonstiges Wirkungsfeld anzusehen, woher stammen denn deine Informationen? Bzw. worin begründest du deine Qualifikation? gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 10:55, 30. Jan. 2009 (CET)

WP:DM: Zunächst einmal kann es im aktuellen Zustand nicht bleiben. Einfach nur zu erwähnen, dass die Steuerklass Einfluss haben kann, aber dann nicht zu erklären warum, das ist sehr unschön. Auf den ersten Blick klingen deine Argumente plausibler, Tobias. Allerdings zählen hier die Qualifikationen von Nutzer erstmal nicht. Viel wichtiger sind Belege. Und auch wenn wie gesagt Tobias' Argumente plausibler klingen: Ich kann z. B. aus dem Artikel Arbeitslosengeld I nicht 100%ig erkennen, wie das jetzt wirklich berechnet wird. Gibts vielleicht irgendwo ne gute Quelle, die die Argumente untermauert? -- Jan Rieke 01:33, 31. Jan. 2009 (CET)


Hallo Jan:
Zur Höhe des Arbeitslosengeldes: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Dauer-Hoehe-Nav.html
Zur Höhe anderer Lohnersatzleistungen: die jeweiligen Gesetze, wer sich allerdings mit dem Thema auskennt, weis das. Nun mein Problem: soll ich nun zu jeder einzelnen Lohnersatzleistung (die alle nach einem netto-Vergleich arbeiten) Quellen suchen?
Als Quelle zur Aussage, dass beim "normalen" Arbeitslohn die Lohnsteuer (und damit die höheren Abzüge bei z.B. Klase V) nur Vorauszahlungswirkung hat: Abschnitt "Endgültige Steuerschuld" diesen Artikels selbst.
Bitte gib mir ein paar Tipps, wie und welche Quellen ich jetzt hier einbaue. Für mein Verständnis sollten hier die Grundquellen klar sein: SGB und EStG. Bin grade etwas frusturiert. gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 09:50, 31. Jan. 2009 (CET)
Also: Man bezahlt je nach LSK unterschiedlich viel Abschlag, am Ende des Jahres kommt jedoch für Werktätige unabhängig von der LSK das gleiche raus. Die Höhe der Lohnersatzleistungen hängt aber vom Netto- und nicht vom Bruttogehalt ab, und an dieser Stelle kann man als Verheiratete(r) durch geschickte Wahl der Steuerklassen mehr rausbekommen. Soweit richtig?
Selbstverständlich sind die Gesetzestexte als Quellen ausreichend. Allerdings wären natürlich allgemeinverständliche Erklärungsseiten schöner, vor allem wenn die Gesetzestexte für Nichtjuristen schwer verständlich sind. Der angegebene Link auf die Seite der Arbeitsagentur ist schon mal gut, belegt allerdings nur die Tatsache, dass die LSK Einfluss hat, aber nicht warum. Überhaupt gibt es (verständlicherweise) wohl kaum "staatliche" Seiten, die dazu Hinweise geben. Ein mMn guter Beleg wäre z.B. [2], weil 1. glaubwürdig und 2. belegt der das gleichzeitig für alle Lohnersatzleistungen. Allerdings fehlt dann noch ein Beleg zu dem zweiten Teil, nämlich die Rechtsmissbräuchlichkeit von LSK-Wechseln, um die Lohnersatzleistungen zu erhöhen. Hast du da was gutes?
Ich baue die Quelle gleich mal ein, damit du nicht gegen die Anti-Edit-War-Faustregel verstoßen musst. -- Jan Rieke 19:59, 31. Jan. 2009 (CET)
Quellen:

Höhe des Arbeitslosengeldes wird um "fiktive" Lohnsteuer gekürzt (und damit bei "schlechterer" Lohnsteuerklasse weniger ALGI) § 133 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III mit § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG und § 133 Abs. 2 Satz 1 SGB III Wechsle der Lohnsteurklasse wirkt ab dem Tag der Eintragung: § 133 Abs 2 Satz 2 SGB III Wann ist der Wechsel erlaubt: Der Wechsel wird berücksichtigt, wenn "die neu einzutragenden Lohnsteuerklassen dem Verhältnis der monatlichen Arbeitsentgelte beider Ehegatten entsprechend § 133 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB III oder wenn sich daraus weniger ALGI ergibt § 133 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III

und jetzt Butter bei die Fische: Achates: Hast du irgendwelche fundierten Einwände gegen diese Quellen? --Tobias heinrich karlsruhe 08:48, 4. Feb. 2009 (CET)

„Den Anfang haben wir vergessen, und das Ende haben wir nicht verstanden, weil wir den Anfang vergessen hatten.“ Alles Plutarch oder was? Soweit waren wir auch schon, als ich vor 25 Tagen den Paragraphen verlinkt hatte. -- Achates Boom-De-Yada! 18:11, 4. Feb. 2009 (CET)

Dann tu dir selbst einen Gefallen und lies diese Paragraphen! ver***** ! Liebe Wikipedia-Gemeinde was soll ich noch machen? Quellen habe ich nun! gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 09:12, 5. Feb. 2009 (CET)
Naja, mal ganz ehrlich, Achates hat entsprechende Paragraphen (z.B. § 133 SGB III) doch schon weit vor dir genannt, siehe sein Posting dort beispielsweise... Grüße --Leithian Keine Panik! Handtuch? 21:07, 5. Feb. 2009 (CET)
Najam mal ganz ehrleich, Achates hat aber leider diese Paragraphen entweder nicht gelesen, oder nicht verstanden. Ich hatte nicht darauf geachtet, mit welchen Paragraphen er seine Aussagen untermauert, da ich aus beruflicher Praxis das Thema kenne, und weis, dass seine Aussage falsch ist. Dann wurde die Passage aus dem Artikel entfernt, weil Sie als ratschlag formuliert war (mein Fehler, formulierungstechnisch), daraufhin habe ich das ganze umformuliert. Dann kam Achates und behauptete, die Passage sei nicht belegt. Nun stehe ich vor dem Problem: eben diese Paragraphen belegen, dass jmd mit Steuerklasse V weniger Arbeitslosengeld bekommt, als jemand mit Steuerklasse IV oder gar III. Achates wiederum sagt: das ist unwichtig, denn im Erwerbsleben hat der mit Klasse V auch mehr Abzüge. Was Achates übersieht ist: Die Mehrabzüge im Erwerbsleben stellen eine Vorauszahlung da, die unabhängig von der Steuerklasse am ende aufgerechnet wird. Die Mehrabzüge beim Arbeitslosengeld (hier exemplarisch für Lohnersatzleistungen) jedoch sind verloren. Daraufhin fing Achates mit Progressionsvorbehalt an, übersieht jedoch, dass Progressionsvorbehalt eine Form von Steuer ist. Wenn ich jedoch 50 Euro mehr Lohnersatzleistung habe, und ich muss hierauf etwas Steuer zahlen, habe ich denn doch mehr in der tasche, als ohne die 50 Euro und ohne die Steuer. (off topic: gibt es irgendwo eine Disskussion, einzelne Autoren auf grund einer belegten Qualifikation zum "Fachauthor" zu machen? ich streite mich mit jmd rum, der ansonsten keine Beiträge zum Steuerrecht verfasst hat, und frage mich, wozu ich mich - erfolgreich - durch die Steuerberaterprüfung gequält habe *g*) gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 08:45, 6. Feb. 2009 (CET)
Die Sache ist eigentlich recht einfach, es ist nämlich erst einmal unwichtig, ob jemand bereits Beiträge zu einem Thema gemacht hat, ob er in diesem Bereich ausgebildet wurde oder ob er beruflich in diesem Thema arbeitet. Anderes Beispiel: ich würde sogar Beiträge von dir in geschichtlichen Artikeln akzeptieren, obwohl du nicht Geschichte studierst oder studiert hast (im Gegensatz zu mir). ;) Mal ganz abgesehen davon weißt du doch gar nicht, was Achates beruflich macht, oder? Wenn du dich durch die Steuerberaterprüfung "gequält" hast, dann kannst du doch sicher hieb- und stichfeste Sekundärquellen gemäß WP:BLG nennen, oder? Ich nehme doch mal stark an, dass du entsprechende Kommentare dann kennst. Prinzipiell herrscht hier das Prinzip, dass jemand, der eine Sache im Artikel haben möchte, in der Nachweispflicht ist. Primärquellen (z.B. Gesetzestexte selbst) sind denkbar ungeeignet. Grüße --Leithian Keine Panik! Handtuch? 12:53, 7. Feb. 2009 (CET)
Wieso soll ein Gesetz als Quelle ungeeingeter sein als eine Kommentarmeinung? Eigenartige Argumentation! Este 18:07, 7. Feb. 2009 (CET)
  • Nachdem ich am 13. Januar 2008 den § 133 SGB III in eigenen Worten wiedergab und einige Zeit später mit Link in den Diskurs einführte, was von „der anderen Seite“ wiederholt, aber offensichtlich nicht erkannt/verstanden wurde wissen wir nun ein wenig mehr über einen Berechnungsschritt bei der Bemessung des Arbeitslosengeld und dennoch wurden wiederholt fehlerhafte Texte in den Artikel eingestellt. Die mühsam beschafften Internetquellen bestätigen, dass ich nicht Unrecht hatte und unterstützen meine Entfernungen der Passage als inhaltlich falsch. Dass es mir um Abzüge und/oder Abschlagszahlungen ginge habe ich wo genau behauptet? Das wurde völlig unmotiviert in den Raum gestellt.
  • Die Behaltenwoller haben es innerhalb von vier Wochen nicht geschafft, eine Sekundärquelle beizubringen, diese wären gemäß Wikipedia:Belege und Wikipedia:Richtlinien Wirtschaft#Regeln für wissenschaftliche Artikel notwendig.
Exkurs 1
  • Die Behaltenwoller haben es innerhalb von vier Wochen nicht geschafft einen enzyklopädischen Text zu verfassen, der inhaltlich korrekt und mit den Grundprinzipien sowie den daraus abgeleiteten Regelwerk vereinbar ist.
Exkurs 2 und Exkurs 3
  • An diesem Punkt steige ich, da wir den Ringschluss bereits morgen vor einer Woche vollzogen haben, aus dieser Diskussion aus. Den Artikel behalte ich unter Beobachtung und werde unbelegte, inhaltlich falsche und regelwidrige Einfügungen in dem umstrittenen Abschnitt weiterhin entfernen.
  • Ob und wieviel ich zu meiner Person preisgebe bleibt im Einklang mit Wikipedia:Anonymität mir überlassen. Ich verrat mal soviel: Die Cornflakespackung, aus der ich meinen Abschluss gezogen habe, ist größer als Tobias Cornflakespackung und muss von mir deswegen nicht auf meiner Benutzerseite beworben werden, die Cornflakespackung trägt auch nicht meinen Familiennamen. Meine Aus- und Fortbildungszeiten empfand ich nicht als Qual, abgesehen von dem falsch gebuchten EDV-Kurs 2002 und gewissen Längen im 3. und 4. Semester, die ich ganz gut mit der Presseschau und E-Learning überbrücken konnte. Meine Abschlussprüfung schloss ich mit gut ab, im hier relevanten Prüfungsfach mit sehr gut und hab die 15 Rangpunkte auch nur um einen Leistungspunkt verfehlt. Ich sehe es des weiteren auch nicht als meine Pflicht an hier meinen Beruf zum Hobby zu machen, da bleibe ich lieber ein Querbeetautor habe aber anschließend neben meinem Fachwissen ein ausreichend breit gestreutes „unnützes Wissen“ und bestehe im Smalltalk und bei Jauch. -- Achates Boom-De-Yada! 09:16, 10. Feb. 2009 (CET)

Lasst uns doch jetzt mal einfach einen Neustart machen. Ich versuche jetzt mal zusammenzufassen, was ich glaube, was bisher Konsens ist:

  1. Die Wahl der Lohnsteuerklassen hat für verheiratete Ehepaare, die beide erwerbstätig sind, keinen Einfluss auf die summierte Einkommensteuerlast im Jahr. (Ist das so richtig formuliert? Der Text des Artikels ist nämlich hier etwas unpräzise, weil er nicht erwähnt, dass die Gesamt-Last der Eheleute gemeint ist.)
  2. Die Wahl der Lohnsteuerklasse hat Einfluss aus die Höhe von Lohnersatzleistungen. (Quellen: § 133 SGB 3, [3])
  3. Der Grund für den Einfluss ist, dass der Nettolohn Berechnungsgrundlage ist. (Quelle: ARD-Sendung vom November 2008)

Wenn das bis hier (auch mit den entsprechenden Quellen) soweit ok ist, würde ich das mal einfügen.

Wenn ich das richtig sehe, ist nur die Erwähnung der Möglichkeiten zum Wechsel der Steuerklasse und einer damit verbundenen möglichen Rechtsmissbräuchlichkeit strittig. Für letzteres sehe ich bisher auch noch keine gute Quellen, weshalb ich vorschlagen würde, einfach nur den Inhalt von § 133, Abs. 2 und 3 SGB 3 kurz und kompakt wiederzugeben. Allerdings sehe ich da das Problem, dass Abs 3. (1) tatsächlich recht schwammig ist. Ideen oder Formulierungsvorschläge dazu? -- Jan Rieke 15:12, 15. Feb. 2009 (CET)

Was lange währt ... hab mir jetzt mal die Mühe gemacht das Urteil dazu rauszusuchen. Beleg ist damit gegeben. Einen Belege für die zuvor ergangene gegenteilige rechtsprechung möge jmd anderes suchen oder den letzten Satz einfach streichen. --Tobias heinrich karlsruhe 12:54, 3. Dez. 2010 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 09:30, 16. Dez. 2010 (CET)

Auswirkung bescheinigter Freibetrag

Der Satz "Ein auf der Lohnsteuerkarte bescheinigter Freibetrag wird vorher vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen" ist nicht eindeutig. So sind Lohnsteuertabellen beim Vorliegen eines Freibetrages nicht anwendbar. Keinesfalls darf man den Freibetrag vom Lohn abziehen und nur vom Restbetrag in der Lohnsteuertabelle die Steuer ablesen. Grund: Die Vorsorgepauschale ist von der Lohnhöhe anhängig. Sie wird dann falsch (zu niedrig) berechnet. Besser solte der Satz lauten: "Ein auf der Lohnsteuerkarte bescheinigter Freibetrag wird erst nach Abzug aller Pauschalen vom dann verbleibenden steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen. In Lohnsteuertabellen wird er nicht berücksichtigt (darf auch nicht vorher abgezogen werden!)."

W.P. 9.12.2007

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 212.65.1.102 09:23, 8. Mai 2012 (CEST)

Lohnsteuertabelle

Der Artikel erwähnt im ersten Absatz die Lohnsteuertabelle. Seit 2003 gibt es jedoch eine stufenlosen Tarif anstelle des vorherigen Stufentarifs nach Lohnsteuertabelle. Martinwilke1980 21:05, 3. Jun. 2009 (CEST)

Ich hab das mal angepasst. --Studmult (Diskussion) 21:27, 14. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Studmult (Diskussion) 21:27, 14. Jun. 2016 (CEST)

Verpartnerte Menschen?

Verpartnerte Menschen zählen bei den Lohnsteuerklassen als "ledig", sind also beide Steuerklasse I. Was ist, wenn beispielsweise ein Partner ein Kind hat und dieses dann von dem anderen Partner stiefkindadoptiert wird - werden dann beide zur Steuerklasse II "befördert" oder nur das leibliche Elternteil? Ich bitte um Aufklärung bzw. Links zu weiterführenden Informationen. Vielen Dank!

77.5.223.2 04:42, 15. Jul. 2010 (CEST)

Klasse zwei gibt es nur für alleinerziehende. Verpartnerte Menschen leben hoffentlich nicht alleine! gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 09:27, 16. Dez. 2010 (CET)
Ist nicht mehr aktuell, neue Regelung steht schon drin. --Studmult (Diskussion) 21:29, 14. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Studmult (Diskussion) 21:29, 14. Jun. 2016 (CEST)

Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt derzeit (Januar 2011) immer noch 920 €, auch wenn es politische Absichtserklärungen gibt, ihn rückwirkend für 2011 zu ändern. Wikipedia ist kein Forum für Tagespolitik oder politische Parteien. Solange die Änderung nicht im Gesetzblatt steht, sollte hier nicht der Eindruck erweckt werden, dass es so ist, wie es nicht ist. Este 09:43, 21. Jan. 2011 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Studmult (Diskussion) 21:38, 14. Jun. 2016 (CEST)

6 unterschiedl. LSt-Klassen sind absolut unnötig ...

Warum um Gottes Willen gibt es in Deutschland 6 unterschiedl. LSt-Klassen, die festlegen, wieviel betragsmäßig jeden Monat vom Lohn / Gehalt abgezogen wird, obwohl am Jahresende bei der ESt-Erklärung bei jedem Steuerzahler ohnehin alle 7 Einkunftsarten zusammenaddiert werden und nach einer für alle einheitlichen ESt-Tabelle abgerechnet wird, sodass dementsprechend eine Nachzahlung oder Erstattung (= auszugleichende Differenz) entsteht ?

Es wurden für jede der 6 LSt-Klassen seitenweise Tabellen erstellt, die das ganze Verfahren bei der monatl. Lohn- / Gehaltsabrechnung unübersichtlich und unnötig kompliziert machen. 6 verschiedene LSt-Klassen sind daher alles andere als erforderlich und müssen zukünftig unbedingt zu 1 einzigen einheitlichen LSt-Klasse zusammengefasst werden. Eine universale LSt-Klasse würde bei diesem System -- egal, ob Einzel- oder gemeinsame Veranlagung -- vollkommen ausreichen, um das Ganze zu vereinfachen.

Ist diese Problematik für euch nachvollziehbar ? Was haltet ihr von meinem Vorschlag ? (nicht signierter Beitrag von EEFF11998877 (Diskussion | Beiträge) 18:24, 21. Jan. 2011 (CET))

Du willst also vom Arbeitslohn eines verheirateten Alleinverdieners die gleiche Lohnsteuer abziehen wie von einem ledigen Arbeitnehmer? Und wenn beide Ehegatten berufstätig sind, willst Du von beiden die Lohnsteuer nach Steuerklasse I einbehalten? Diskutier das doch erst mal in Deinem berufstätigen Bekanntenkreis! --Este 07:33, 22. Jan. 2011 (CET)
Korrekt. Allerdings möchte ich nicht "absolut" den gleichen Betrag abziehen, sondern "relativ" in Bezug auf das Bruttomonatseinkommen (z.B. konstant 25 % durch die universale LSt-Klasse), damit die Progression der LSt bei steigendem Einkommen erhalten bleibt. Denn Tatsache ist ja Folgendes: Wer während des Jahres weniger LSt bezahlen muss, hat mehr Liquidität (Geld zur freien Verfügung), muss aber bei der ESt-Erklärung am Jahresende dementsprechend mehr LSt ans Finanzamt nachzahlen. Umgekehrt: Wer während des Jahres mehr LSt bezahlen muss, hat weniger Liquidität (Geld zur freien Verfügung), bekommt aber bei der ESt-Erklärung am Jahresende dementsprechend mehr LSt vom Finanzamt rückerstattet. An der ESt-Erklärung (egal, ob Einzel- oder gemeinsame Veranlagung) führt kein Weg dran vorbei, hier wird nach der einheitlichen ESt-Tabelle abgerechnet, unabhängig davon, wieviel man vorher als LSt-Vorauszahlung geleistet hat. Das ist das, was viele Leute nicht verstehen wollen. (nicht signierter Beitrag von EEFF11998877 (Diskussion | Beiträge) 16:00, 22. Jan. 2011 (CET))
Also bei einem Jahresbrutto von 50000 €:
                LSt jetzt   LSt nach deinem Vorschlag   Mehrsteuern
    StKl  I       10074         12500                   2426
    StKl III       6192         12500                   6308
Findest Du das wirklich gut? Este 18:13, 22. Jan. 2011 (CET)
Die Lohnsteuerklassen unterscheiden sich NUR dahingehend, welche Beträge steuerfrei belassen werden, ansonsten ist eigentlich (fast) alles gleich. Das kann man sich alles sparen, das ist absolut korrekt und mit der Einführung von Steuerklasse 4 mit Faktor hat man ja auch schon einen deutlichen Schritt in Richtung sofortige korrekte Steuerbelastung gemacht.
Lohnsteuer ist immer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer...
Man könnte alle gleich besteurn und am Jahresende einfach rumrechnen wie bis heute auch. Das würde dann dazu führen, dass niemand nachzahlen muss, aber viele etwas wieder bekommen. So kann man das vereinfachen. Aber wozu vereinfachen? Heute muss das ja niemand mit der Hand rechnen, man tippt eh nur alles in den PC ein und hinten kommt hoffentlich das richtige raus. So machen die das im Finanzamt auch nur, und jeder besondere Fall ist ein Problemfall der von Hand geändert werden muss mit dem mein Finanzamt beispielsweise die letzten 7 Monate überfordert war...
Den meisten Menschen könnte der Arbeitgeber auch irgendwas abziehen, sie würden glauben das es korrekt ist, und wenn die bekannten ihnen sagen würden, dass sie eh keine Steuer wiederbekommen würden sie auch keine Steuererklärung machen. Das gemeine Volk ist so dumm.... --Juliabackhausen 15:22, 23. Jan. 2011 (CET)
Und wo wir gerade schon dabei sind: Hat mal jemand die Steuerbelastung und die Belastung durch Sozialbeiträge zusammengerechnet und sich das mal aufgemalt? Man kann auch gleich jedes Einkommem oberhalb der Freibeträge mit dem Endsteuersatz besteuern und alle Sozialbeiträge wegschmeißen, weil genau das am Ende (bis auf Fehler im 3% Bereich) herauskommt. Ja, alles Bürger-Verarsche.
Schon mal jemanden gefragt, wieviel Prozent Einkommen er denn seit 1. Januar 2011 weniger hat, dadurch dass die Krankenversicherungsbeiträge erhöht wurden? Kann einem k(aum)einer sagen. --Juliabackhausen 15:22, 23. Jan. 2011 (CET)
Das stimmt, durch den Fortschritt der Technik wurden die Berechnungsverfahren vollständig automatisiert, die Computerprogramme liefern die ermittelten Ergebnisse ohne menschlichen Aufwand. Aber gerade das ist das Problem ... durch diese Bequemlichkeiten entfernen wir uns jeglicher Realität, weil wir das ganze System nicht mehr nachvollziehen können (verlorener Überblick). Wir ruinieren uns dadurch selbstständig, und dadurch wird das Steuersystem, das man generell sehr interessant gestalten könnte, leider nicht attraktiver. (nicht signierter Beitrag von EEFF11998877 (Diskussion | Beiträge) 16:55, 23. Jan. 2011 (CET))
Das gemeine Volk ist so dumm, dass es auch nicht weiß, wann man das/dass mit einem und wann mit zwei "s" schreibt. --James Hill 22:54, 23. Jan. 2011 (CET)
Ich kann keinen Fehler entdecken. --79.241.98.193 00:44, 22. Sep. 2013 (CEST)
Von Dir, JULIA, hätt ich schon einen etwas fundierteren Beitrag erwartet! Steuerklasse I und III - fast alles gleich? Este 07:28, 24. Jan. 2011 (CET)
Wie auch immer ... LSt-Kl. 5 ist deutlich höher und LSt-Kl. 3 deutlich tiefer als LSt-Kl. 1, und LSt-Kl. 4 = LSt-Kl. 1.
Da kommt ohnehin fast das Gleiche bei der LSt-Vorauszahlung heraus, ob ein Ehepaar die Komb. 3/5 oder 4/4 hat.
Im Gesamten hat Julia mit ihren Einträgen völlig Recht. Das ganze LSt-System geht den Bach hinunter. (nicht signierter Beitrag von EEFF11998877 (Diskussion | Beiträge) 20:14, 24. Jan. 2011 (CET))
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Studmult (Diskussion) 21:38, 14. Jun. 2016 (CEST)

Faktische Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ab März 2012

Seit Anfang März 2012 hat das deutsche Finanzministerium ermöglicht, dass homosexuelle Lebenspartner einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen können und diesem Antrag stattgegeben wird. Das muss im Artikel entsprechend aktualisiert werden.

Ist drin. --Studmult (Diskussion) 21:30, 14. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Studmult (Diskussion) 21:30, 14. Jun. 2016 (CEST)

Sachlicher Fehler

Ich bin kein Steuerexperte, aber im Abschnitt [[4]] scheint mir ein Fehler vorzuliegen. Dort heißt es: „Verdient ein Paar gemeinsam 60.000 EUR, so beträgt, wenn es verheiratet ist, die gemeinsame Steuerlast immer 8.374 EUR. Ist es nicht verheiratet, so beträgt die Steuerlast zwischen 8.374 EUR (wenn beide gleich viel verdienen) und 13.955 EUR (wenn nur einer verdient)“

Müsste es nicht andersherum sein, also „Verdient ein Paar gemeinsam 60.000 EUR, so beträgt, wenn es verheiratet nicht verheiratet ist, die gemeinsame Steuerlast immer 8.374 EUR. Ist es nicht verheiratet verheiratet, so beträgt die Steuerlast zwischen 8.374 EUR (wenn beide gleich viel verdienen) und 13.955 EUR (wenn nur einer verdient)“

Immerhin wird im Folgenden dann aufgeschlüsselt, wie die Steuerlast bei verheirateten Paaren variiert. Auf jeden Fall kann es also so, wie es aktuell da steht, nicht richtig sein. --131.220.3.52 12:55, 10. Jul. 2012 (CEST)

Ist korrekt. Wenn A und B zusammen 60k verdienen zahlen sie gemeinsam als verheiratete 8374 Steuer. Wenn sie nicht verheiratet sind und jeder verdient 30k zahlt jeder 4187. Wenn sie nicht verheiratet sind und A verdient 60k und B verdient 0 dann zahlt A 13955 und B zahlt 0. --Studmult (Diskussion) 21:44, 14. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Studmult (Diskussion) 21:44, 14. Jun. 2016 (CEST)

Überarbeiten – Lohnsteuerkarte

Lohnsteuerkarten wurden letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt. Mittlerweile haben alle Lohnsteuerkarten ihre Gültigkeit verloren. Im Laufe des Jahres 2013 haben alle Betriebe auf Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale umgestellt. die Lohnsteuerkarte ist also seit 1. Januar 2014 obsolet. Der Artikel muss also ebenfalls auf Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale umgestellt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 13:13, 1. Okt. 2014 (CEST)

Scheint inzwischen passiert zu sein. --Studmult (Diskussion) 21:34, 14. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Studmult (Diskussion) 21:34, 14. Jun. 2016 (CEST)