Diskussion:Margret Bechler

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Widersprüche[Quelltext bearbeiten]

In Genosse General ist nichts von einem Todesurteil in 1. Instanz oder einer Für-Tod-Erklärung die Rede, obwohl das Buch präziser und nicht so emotional ist wie der ceiberweiber-Link. Den ich daher mal rausnehme. --Feliks 10:16, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Mehrfach falsch[Quelltext bearbeiten]

In dem Beitrag sind mehrere falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, er ist dringend überarbeitungsbedürftig. Zum Beispiel wurde B. keinesfalls zum "Tod durch den Strang" verurteilt, sondern ("nur") zu lebenslanger Haft. Zudem führten ihre mehrfachen und belobigten Denunziation bei der Gestapo zu insgesamt drei Todesurteilen, was wiederum Grund für B.'s Verurteilung 1950 war. Angebliche Repressalien gegen B. in der NS-Zeit sind nicht nachweisbar, sieht man von einem Gespräch des Wehrmacht-Standortkommandanten mit ihr und seiner nichtbefolgten Scheidungsempfehlung einmal ab; B. lebte bis Kriegsende weiter in der Barbarastr. 26 in Altenburg. Auch sind die Behauptungen über ihren Ehemann eher subjektive und unbelegte Wertungen, die nicht in Wiki gehören. Margret Bechlers Handeln kostete drei Menschen das Leben und sie nach Kriegsende für ein paar Jahre die Freiheit und die Abwendung ihres darüber entsetzten Gatten. Das ist der Kern der Geschichte, trotz ihrer Rechtfertigungsschrift. Ich werde die Falschangaben und den Beitrag insgesamt bei Gelegenheit korrigieren.--Valdstejn (Diskussion) 00:55, 8. Sep. 2014 (CEST)Valdstejn--Valdstejn (Diskussion) 00:55, 8. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Margret Bechlers Handeln kostete drei Menschen das Leben und sie nach Kriegsende für ein paar Jahre die Freiheit und die Abwendung ihres darüber entsetzten Gatten. Das ist der Kern der Geschichte, trotz ihrer Rechtfertigungsschrift. Soviel Unsinn, soviel Zynismus. Erstmal hast du dich nicht als Richter über sie aufzuschwingen. Zweitens ist gar nicht klar, wie hoch ihr "Anteil" an der Ermordung dieser drei war. Drittens ist es bösartigster Zynismus, davon zu schreiben das es sie für ein paar jahre die Freiheit kostete. Das klingt so, als ob sie auf ner Erholungsfahrt gewesen wäre. Aber dein Gelaber und deine Androhungen hat man ja schon bei ihrem Gatten gelesen, nur heiße Luft, sonst nix.--scif (Diskussion) 20:02, 5. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ich muss mich in mehreren Punkten korrigieren. Inzwischen ist durch die veröffentlichten Forschungsergebnisse und die Berichterstttung um Albert Jacob geklärt, dass mehrere Angaben im Artikel zu Margret Bechler nicht stimmen können, was auch durch Dr. Brettin in der Berliner Zeitung vom 18. Oktober 2020 gerügt wurde. Es gab keine "drei Todesurteile", das Opfer von Margret Bechler hieß nicht "Anton Jakob", sondern tatsächlich Albert Jacob, Margret Bechler wurde auch nie zum "Tode durch den Strang" verurteilt. Ich mache mich an eine Überarbeitung des Beitrages mit besseren Quellenangaben. --Valdstejn (Diskussion) 00:09, 21. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Zur Rückgängigmachung der Änderung "beim Volksgerichtshof denunziert"[Quelltext bearbeiten]

Die vorgenommene Korrektur von Benutzer:Khatschaturjan, Margret Bechler habe Albert Jacob beim Volksgerichtshof denunziert, ist sachlich unzutreffend. Margret Bechler hat Jacob ausweislich der Quellen bei der Polizei in Altenburg denunziert, nicht beim Volksgerichtshof. Sie wurde auch nicht als Zeugin beim Volksgerichtshof vernommen. Die vorherige Formulierung, dass Margret Bechler insoweit für die Verhaftung des Opfers des Volksgerichtshofs Albert Jacob verantwortlich war, entspricht daher den historischen Tatsachen. Insofern ist die von Benutzer:Khatschaturjan vorgenommene Änderung rückgängig zu machen. --Valdstejn (Diskussion) 21:00, 18.Mrz. 2021 (CET) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Valdstejn (Diskussion | Beiträge) 21:01, 18. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Dann streich in meiner Version "beim Volksgerichtshof", und gut ist. Sind wir uns einig darüber, dass sie als "zeittypische" Denunziantin tätig war? --Khatschaturjan (Diskussion) 21:24, 18. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Irrelevanter und nicht belegter Satz eines letztlich nicht beweisbar Sachverhalts[Quelltext bearbeiten]

"In der Literatur verbreitete Behauptungen, Bernhard Bechler hätte die gesetzlich bestimmte Strafverfolgung von Margret Bechler wegen der tödlichen Denunziation von Albert Jacob unterbinden oder beeinflussen können, entbehren jeder Grundlage. " Schlage Löschen vor 31.221.182.235 19:28, 9. Jul. 2022 (CEST)Beantworten