Diskussion:Meisterbrief

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Lexberlin in Abschnitt "keine Urkunde" / "kein Dokument"
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Meisterbrief“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Redundanz[Quelltext bearbeiten]

Dieser Beitrag überschneidet sich zu großen Teilen mit dem Artikel Meister. --Bdbd 23:18, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Völlig zutreffend; siehe dazu jetzt auch unten "Umfang des Artikels / Verhältnis zu Meisterprüfung". --Lexberlin (Diskussion) 15:54, 21. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Letzte Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Habe die von der IP vorgenommenen Änderungen rückgängig gemacht: sie waren unnötig, d.h. sie brachten keine Verbesserung der Darstellung sondern eher ein Erklärungs-Chaos. Wie z.B. auf der Abb. zu sehen, ist das ein Meisterbrief und keine Meisterbrief-Urkunde. Außerdem wimmelten die Änderungen von Schreibfehlern. --44Pinguine 17:24, 2. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:47, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

"keine Urkunde" / "kein Dokument"[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube, die Aussagen "Die oft aufwändig gestalteten Meisterbriefe stellen in der Regel keine Urkunde dar" und "... Silbernen, Goldenen, Diamantenen oder Ehrenmeisterbriefen gewürdigt. Auch diese stellen keine Dokumente im rechtlichen Sinn dar" sind ziemlich sinnlos ... und falsch: Solche Meisterbriefe sind Urkunden im juristischen Sinn, zum Beispiel für den § 267 StGB; eventuell sind die goldenen Meisterbriefe wirklich keine "öffentlichen Urkunden" mit öffentlichem Glauben, aber das ist nicht so interessant, oder? Und "Dokument" scheint mir kein juristischer Begriff zu sein. Das sollten wir einfach streichen. (nicht signierter Beitrag von 92.193.123.28 (Diskussion) 20:36, 3. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Jedenfalls wäre dazu ein Einzelnachweis, vorzugsweise aus einem Strafrechtskommentar zu § 267 StGB erhellend.--Lexberlin (Diskussion) 15:59, 21. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Ergänzungsvorschlag: Meisterpflicht in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Es wurden 2004 nicht Alle Meisterbriefe in Deutschland abgeschafft sondern nur 53 von 94 Handwerksberufen.


https://www.morgenpost.de/berlin/article227416707/Berlin-verliert-seine-Handwerksmeister.html

Und man kann noch erwähnen das Meisterbriefe Geld kosten zb Elektriker = 9000 Euro , Industrieschlosser 5500 Euro, Friseur 4000 Euro usw, während dazu akademischen Studiengänge an Hochschulen kostenlos sind zum vergleich zum Meisterbrief. (nicht signierter Beitrag von 77.64.145.29 (Diskussion) 08:59, 21. Okt. 2019 (CEST))Beantworten


Einstufung[Quelltext bearbeiten]

Ist nicht gut geschrieben. Einmal heisst es ist dem Bachelor gleichgestellt, später heisst es "dem Abitur gleichgestellt" und wo anders liest man wieder es wäre dem Master gleichgestellt. Das sollte man mal ordentlich und verständlich einordnen. Das mit dem Abitur wird wohl raus können. Wenn er dem BA gleichgestellt ist wäre dies ja höher als Abitur, somit muss man dies nicht erwähnen. Verwirrt nur. Ich würde eher beleuchten ob es nun als BA oder Master oder was dazwischen angesehen wird.--2A02:1210:16F3:8E00:F177:3121:5053:2600 11:38, 21. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Erhellend dazu sind die Artikel Meister und Meisterprüfung, wo auch das Thema an sich zu verorten ist. --Lexberlin (Diskussion) 15:40, 21. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Umfang des Artikels / Verhältnis zu Meisterprüfung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht zutreffend "Die Urkunde ... dient dem Zweck des Nachweises über das Bestehen der Meisterprüfung." Ebenso im Artikel Meisterprüfung im Abschnitt Handwerksmeister: "Beurkundet wird die bestandene Meisterprüfung mit dem Meisterbrief nach § 51 Handwerksordnung (HwO)." Deshalb sollten die Rechtswirkungen der Meisterprüfung nur dort aufgeführt werden und nicht im hiesigen Artikel. Wenn man nicht beide Artikel zusammenführt, wobei Meisterprüfung die richtige Überschrift wäre, sollte hier ein Verweis (Hauptartikel Meisterprüfung) eingefügt und alles gestrichen werden, was zur Prüfung gehört. Ich werde aber nicht selbst tätig, sondern hoffe auf Einsicht anderer Verfasser. --Lexberlin (Diskussion) 15:37, 21. Mai 2023 (CEST)Beantworten